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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland seit 2015

Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland, Hinweisgeber, Ermittlungen, justizförmliche Verfahren, Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Aufklärungsersuchen an die Herkunftsstaaten der Geheimdienste, Überprüfung nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit, Information Betroffener<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/25612.12.2017

Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland seit 2015

der Abgeordneten Martina Renner, Amira Mohamed Ali, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Sommer 2013 wurde durch die Veröffentlichungen auf der Basis der Dokumente von Edward Snowden und anschließend durch die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode (NSA-UA) eine intensive Debatte über die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland in Gang gesetzt. Diese Debatte hat zuletzt im Zusammenhang mit der bekannt gewordenen Bespitzelung türkischer und kurdischer Oppositioneller durch den türkischen Geheimdienst neue Nahrung erhalten.

Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-UA dahingehend positioniert, dass die Spionageabwehr inzwischen einen 360-Grad-Blick pflege und auch geheimdienstliche Aktivitäten von Partnern in Deutschland nunmehr Gegenstand der Abwehrbemühungen der deutschen Behörden seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

In wie vielen Fällen haben Stellen des Bundes seit 2015 Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland erhalten (bitte nach Jahren und beteiligten Stellen des Bundes auflisten)?

2

In wie vielen Fällen war Ausgangspunkt für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle Informationen, die den Bundesbehörden jeweils entweder von Landesbehörden, ausländischen Behörden, von Betroffenen derlei Aktivitäten selbst oder aufgrund eigener Tätigkeit bekannt wurden?

3

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen dauern die Ermittlungen der Stellen des Bundes noch an, und welche Stellen des Bundes sind an der Überprüfung und Ermittlung in diesen Fällen jeweils beteiligt?

4

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben sich die Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland nicht bestätigt, und welche Stellen des Bundes waren an der Überprüfung und Ermittlung in diesen Fällen jeweils beteiligt?

5

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben die Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland ein justizförmliches Verfahren nach sich gezogen?

6

Wie viele der in der Antwort zu Frage 5 genannten Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (bitte nach Jahr, Art der Abschlussentscheidung und beteiligte Behörden auflisten)?

7

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes wegen eines solchen Falles gegenüber Vertretern der Herkunftsstaaten der ausländischen Geheimdienste um Aufklärung über die Aktivitäten nachgesucht?

8

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes wegen eines solchen Falles gegenüber Vertretern der Herkunftsstaaten der ausländischen Geheimdienste den Abzug von Mitarbeitern aus Deutschland verlangt?

9

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes wegen eines solchen Falles die Zusammenarbeit mit einem Herkunftsstaat der ausländischen Geheimdienste a) überprüft und b) verändert?

Falls eine solche Änderung vorgenommen wurde, wie wurde die Zusammenarbeit geändert, und wie haben die betroffenen Staaten reagiert?

10

In wie vielen, ggf. in welchen Fällen haben Behörden des Bundes in Bezug auf der nachrichtendienstlichen Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland verdächtiger Staaten bzw. von diesen beauftragter Stellen (verstärkt) von der Befugnis in § 19 Absatz 5 Satz 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) (resp. § 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst i. V. m. § 19 Absatz 5 Satz 6 BVerfSchG) Gebrauch gemacht, über den Verbleib und die Verwendung eigener dorthin übermittelter personenbezogener Informationen Auskunft zu erhalten?

11

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Privatpersonen stattgefunden haben?

12

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von juristischen Personen des Privatrechts bzw. (teil)rechtsfähiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts stattgefunden haben?

13

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Presseorganen oder Redaktionen stattgefunden haben?

14

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in den Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehr von Parlamenten des Bundes oder der Länder stattgefunden haben?

15

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von öffentlichen Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen stattgefunden haben?

16

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Unternehmen stattgefunden haben?

17

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob ausländische Nachrichtendienste eigene Mitarbeiter in Deutschland einsetzen?

18

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob ausländische Nachrichtendienste Auftragnehmer aus a) Deutschland oder b) aus einem Drittstaat in Deutschland einsetzen?

19

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes bekannte oder potentielle Betroffene einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland informiert?

20

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes bekannte oder potentielle Betroffene einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland nicht informiert, und warum nicht?

Berlin, den 11. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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