Pläne für schwergewichtige Hubschrauberdrohnen für Heer und Marine
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Auftrag des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr führt die Firma Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) eine Machbarkeitsstudie für ein neues Drohnenprojekt der Landstreitkräfte durch (Quelle hier und im Folgenden: http://gleft.de/20k). Von Interesse sind unbemannte Hubschrauber zur Erkundung von Landeplätzen für Kampf- und Transporthubschrauber. Der in München ansässige Rüstungszulieferer entwickelte Sensoren und Algorithmen für das Projekt, mit Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61 fanden Anfang Oktober 2017 Flugtests in der Kontrollzone Ingolstadt/Manching statt. Geflogen wurde der „unbemannte Missionsausrüstungsträger“ (UMAT) der ESG, ein Prototyp der auf der bis zu 150 kg schweren, in Serie gefertigten Hubschrauberdrohne „R-350“ der schwedisch-schweizerischen Firma UMS Skeldar basiert. An Bord befand sich nicht näher bezeichnetes „luftfahrtechnisch noch nicht-zugelassenes Equipment“. Der UMAT flog dabei größtenteils außer Sichtweite der Steuerer („beyond visual line of sight“, BVLOS). In einem Einsatz könnten die Hubschrauberdrohnen laut ESG „entscheidende (Zeit-)Vorteile bringen“. Aufgrund ihrer kleineren Größe und geringeren Geräuschemission könnten sie länger unbemerkt in feindlichem Gebiet operieren. Entsprechende Fähigkeiten werden in einem Thesenpapier zur Zukunft der Landstreitkräfte beschrieben (http://gleft.de/20l). Bereits im Jahr 2011 hatte das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag in einer „Bestandsaufnahme und Folgenabschätzung“ eine Beschaffung von Hubschrauberdrohnen für das Heer in Aussicht gestellt (http://gleft.de/20m). Die Drohnen sollten einem Konvoi vorausfliegen und Sensoren zur Erkennung von Kampfmitteln oder Sprengfallen mitführen. Ihre Kontrolle würde über eine im Konvoi mitfahrende Bodenkontrollstation erfolgen. Von einem Flug außerhalb der Sichtweite war damals nicht die Rede. Auch die Marine will Hubschrauberdrohnen für die Ausrüstung ihrer neuen Korvetten einkaufen. Im Juli 2017 wurde die Beschaffung erneut ausgeschrieben (http://gleft.de/20n).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welchen Inhalt hat die Auftragsvergabe an die Firma Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) zur Prüfung der Machbarkeit der Nutzung schwerer Helikopterdrohnen zur Erkundung von Landeplätzen für Kampf- und Transporthubschrauber (Quelle hier und im Folgenden: http://gleft.de/20k)?
a) Welcher Zeitraum ist für die Studie veranschlagt, und welche Fragen werden dabei untersucht?
b) Welche weiteren Partner sind an der Durchführung der Studie beteiligt?
c) Welche Kosten entstehen für die Studie?
Mit welchen Aufgaben sind das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und die Wehrtechnische Dienststelle 61 an der Studie beteiligt?
Wann und wo fanden bzw. finden Probeflüge eines „unbemannten Missionsausrüstungsträgers“ oder anderer Luftfahrzeuge statt (bitte die Typen und Hersteller benennen)?
Welches Abfluggewicht ist der Bundeswehr für die Testflüge mit dem „unbemannten Missionsausrüstungsträger“ bekannt?
Welche Verfahren (etwa Flüge außerhalb der Sichtweite der Steuerer, Ausweichen von Hindernissen oder anderen Luftfahrzeugen) werden bei den Flügen getestet?
Welche Sensorik wird dabei mitgeführt und/oder erprobt (bitte Produkte und Hersteller benennen)?
Welches „luftfahrtechnisch noch nicht-zugelassene Equipment“ wird bei den Flügen mitgeführt (bitte Produkte und Hersteller benennen)?
Inwiefern verliefen die Testflüge hinsichtlich der Steuerung außerhalb der Sichtweite („beyond visual line of sight“) nach vorläufiger Einschätzung störungsfrei?
Welche Regularien wurden in den Testflügen nach Änderung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingehalten bzw. im Rahmen einer Sondergenehmigung nicht eingehalten?
Welche weiteren BVLOS-Flüge hat die Bundeswehr bzw. von ihr mandatierte Dritte in diesem Jahr zu Testzwecken oder im Einsatz durchgeführt?
Über welche Fähigkeiten sollte eine Hubschrauberdrohne für die Landstreitkräfte aus Sicht der Bundesregierung derzeit verfügen, bzw. für welche Szenarien würde diese gebraucht?
Inwiefern sollte die Hubschrauberdrohne auch als „luftbeweglicher Spähtrupp“ eingesetzt werden, der aus einem „Führungshubschrauber“ navigiert wird (http://gleft.de/20l)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung auch Bedarf zur unbemannten Beförderung sogenannter „Sniffer“ zum Aufspüren chemischer Stoffe, um dadurch Kampfmittel und Sprengfallen zu erkennen?
Wann will das Bundesministerium der Verteidigung über die Beschaffung eines „maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems“ entscheiden (http://gleft.de/20n)?
a) Sofern die Angebote bereits geprüft wurden, welche Bieter haben den Zuschlag erhalten?
b) Welche Anforderungen stellt die Bundeswehr dabei an die Zulassung des Luftfahrzeuges?
c) In welchem Zeitraum soll die Beschaffung realisiert werden?
d) Welche Auftragsteile werden dabei an Dritte vergeben?
Welche Aktivitäten unternimmt die beim Referat 21 eingesetzte Bundespolizei-Arbeitsgruppe aus Vertretern der GSG 9, der Bundespolizei See, des operativ-technischen Bereichs des Referates EEU in der BPOLD 11, der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, der Bundespolizeidirektionen München und Stuttgart sowie der Referate 21, 31, 33, 61 und 65 zur Erprobung, dem Einsatz und der Abwehr von Drohnen (Magazin „Bundespolizei kompakt“, Ausgabe 05/2017)?
a) Welche Tests oder Marktsichtungen haben die Abteilungen „Unterstützung bei den maritimen Aufgaben“ und „landgestützte Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ seit ihrer Einrichtung (bzw. seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9893) vorgenommen, bzw. welche weiteren sind geplant?
b) Welche Produkte welcher Hersteller wurden dabei genutzt bzw. begutachtet?
c) Welche Szenarien haben die Referate 31 und 55, die Direktion Bundesbereitschaftspolizei, die Bundespolizeiabteilung Duderstadt sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizeidirektion München hierfür erarbeitet?
d) In welchen eigenen Liegenschaften und Sperrgebieten soll der „Mehrwert“ eines Drohnen-Einsatzes untersucht werden?
e) Welche neuen Einsatzschiffe des Direktionsbereichs See sollen nach gegenwärtigem Stand mit welchen Drohnen-Systemen ausgestattet werden?
f) Welchen „Verbesserungsbedarf“ (etwa hinsichtlich des Bedienkomforts) sieht die Bundespolizei bei der bereits getesteten „Hybrid-Drohne“ vom Typ „TRON“ der Firma Quantum-Systems aus Gilching an Bord eines Küstenwachschiffs der Bundespolizei?