[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Januar 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/476
19. Wahlperiode 18.01.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Heike
Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/296 –
Migrationsberatungszentren in elf Ländern und ihre Wirksamkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Kontext des fünften Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU) und der
EU am 29. und 30. November 2017 in Abidjan, Libyen, standen neben der
Migration unter dem Schwerpunktthema „Investitionen in die Jugend für eine
nachhaltige Zukunft“ die Ziele Investitionen in Afrika und die Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem für junge Menschen im Mittelpunkt.
Ein Baustein der Bundesregierung, um „den Migrationsdruck nach
Deutschland“ zu mindern, ist das im März 2017 gestartete Rückkehrerprogramm des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) „Perspektive Heimat“, das abgelehnte Asylbewerber/-innen, die
freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren, mithilfe von sogenannten
Migrationsberatungszentren bei der beruflichen Reintegration unterstützen soll (www.
bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachen-bekaempfen-
Fluechtlingereintegrieren/deutsche_politik/aktionsfeld_4/index.jsp). Das mit Finanzmitteln
in Höhe von 150 Mio. Euro ausgestattete Rückkehrerprogramm wurde bereits
in den Ländern Albanien, Serbien, Kosovo und Tunesien etabliert, weitere
Zielländer sind Marokko, Nigeria, Ghana, Senegal, der Irak, Afghanistan und
Ägypten. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller begründete die Eröffnung des ersten
Migrationsberatungszentrums in Tunesien damit, „Menschen ohne Bleibeperspektive in Deutschland“
eine Chance in ihrer Heimat zu eröffnen (
www.bmz.de/presse/aktuelleMeldungen/
2017/maerz/!70303_pm026_Minister-Mueller-eroeffnet-deutsch-tunesisches-
Migrationsberatungszentrum/index.jsp). Im Rahmen des Gipfeltreffens
erwähnte der Bundesminister die Eingliederung der Rückkehrer/-innen in
Strukturen in ihrem Heimatland lobend (
www.tagesschau.de/inland/mueller-afrika-
eu-101.html). Dass diese Erwartung erfüllt werden kann, erscheint aus Sicht der
Fragesteller allerdings äußerst fragwürdig, nimmt man bisherige Zahlen
beispielsweise über die Wirksamkeit des Migrationsberatungszentrums in
Tunesien zur Hand, in dem bis Ende Juni 2017 nur 330 Menschen beraten wurden.
Dort stehen auch nur ein Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und ein 35 qm großer Empfangsraum sowie
ein Seminarraum für die Beratungsdienste zur Verfügung (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/12292). Der Bundesminister Dr. Gerd Müller hatte bei
der Eröffnung angekündigt, dass bis Ende des Jahres 2017 2 000 Personen
beraten werden sollen. Daher bezeichnete die Abgeordnete Heike Hänsel die
Zentren als „PR-Kampagne“, da für sie nicht nachvollziehbar sei, wie „man damit
der hohen Jugendarbeitslosigkeit, die viele zur Flucht zwingt, entgegenwirken
will“. Auch innerhalb des BMZ ist das Programm offenbar umstritten, da es
Ende 2016 übereilt und ohne überdachtes Konzept aufgesetzt worden sei (www.
focus.de/politik/deutschland/migration-rueckkehrerprogramm-fuer-migranten-
laeuft-nur-schleppend-an_id_7439058.html).
Vier der elf geplanten Beratungszentren auf dem Balkan, in Afrika und in
Afghanistan haben bisher ihren Dienst aufgenommen. Für Afghanistan soll es
bis Ende des Jahres 2017 nur eine Onlineberatungsagentur geben. Aus Sicht der
Fragesteller ist nicht ersichtlich, wie besonders in Ländern wie dem Irak,
Afghanistan und Ägypten, aus denen Menschen vor kriegerischen Konflikten, Gewalt
und wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit fliehen, Migrationsberatungszentren die
Menschen konkret unterstützen sollen. Angesichts der beispielsweise extrem
hohen Arbeitslosenquote von 35 Prozent in Afghanistan (
www.laenderdaten.
de/wirtschaft/arbeitslosenquote.aspx) stellt sich aus Sicht der Fragesteller die
Frage, inwiefern Arbeitsstellen vermittelt werden können, wenn es keine gibt.
So waren unter den etwas mehr als 12 000 beratenen Personen im ersten
Halbjahr 2017 lediglich mindestens 565 Rückkehrer (
www.focus.de/politik/
deutschland/migration-rueckkehrerprogramm-fuer-migranten-laeuft-nur-
schleppend-an_id_7439058.html).
Aufgrund makroökonomischer Probleme dürften so
Migrationsberatungszentren ins Leere laufen. Hilfsorganisationen wie Brot für die Welt, Misereor und
attac kritisieren, dass die EU nur durch eine Abkehr von der bisherigen Politik
der Kooperation mit Diktaturen und einer zerstörerischen Freihandelspolitik,
die den Menschen vor Ort wirtschaftliche Perspektiven nähme und neue
Fluchtursachen schaffe, Beschäftigung generieren und so Migration eindämmen
könne (u. a.
www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kampf-gegen-
fluchtursachenmerkel-reist-zum-eu-afrika-gipfel-migration-zentrales-thema.7967a218-553e-40
74-a530-8d91d902b039.html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die neuen Migrationsberatungszentren zielen darauf ab, zu geordneter, sicherer
und legaler Migration beizutragen. Die Aus- und Aufbauarbeiten der Zentren
befinden sich in der Umsetzung und werden, soweit erforderlich, länderspezifisch
angepasst. Die bestehenden sieben Migrationsberatungszentren in Albanien,
Serbien, Kosovo, Tunesien, Marokko, Ghana und Senegal beraten in drei
Richtungen:
1. Beratung für Rückkehrer aus Deutschland, um ihnen die Reintegration in
ihrem Heimatland zu erleichtern.
2. Beratung über legale Migrationswege nach Deutschland sowie Aufklärung
über die Gefahren illegaler Migration.
3. Beratung über Perspektiven vor Ort.
Alle Angaben in den folgenden Antworten, die zukünftige Planungen betreffen,
erfolgen vorbehaltlich der Priorisierung durch die neue Bundesregierung.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die sieben bislang noch nicht
eröffneten Migrationsberatungszentren (bitte je Zentrum skizzieren)?
Operativ sind die Migrationsberatungszentren in:
1. Kosovo, Pristina
2. Albanien, Tirana
3. Serbien, Belgrad
4. Tunesien, Tunis
5. Marokko, Casablanca
6. Ghana, Accra
7. Senegal, Dakar
Geplant sind Eröffnungen in:
8. Nigeria, Lagos – voraussichtlich Anfang 2018
9. Irak, Erbil – voraussichtlich in 2018
10. Afghanistan (Eröffnungsdatum eines physischen Büros noch offen)
11. Ägypten (Eröffnungsdatum noch offen)
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesen elf Zentren
beschäftigt bzw. eingeplant (bitte für jedes einzelne Land auflisten)?
1. Kosovo: 9 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt.
2. Albanien: 5 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt, eine weitere Stelle
ist geplant.
3. Serbien: 7 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt.
4. Tunesien: 6 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt.
5. Marokko: 2 Mitarbeiter/in werden derzeit beschäftigt, weiterer Stellenbedarf
wird derzeit ermittelt.
6. Ghana: 4 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt, weiterer
Stellenbedarf wird derzeit ermittelt.
7. Senegal: 5 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt.
8. Nigeria: 3 Mitarbeiter/innen werden derzeit beschäftigt (zum Aufbau des
Migrationsberatungszentrums und späteren Fortführung der Aktivitäten).
9. Irak: 1 Mitarbeiter/in wird derzeit beschäftigt (zum Aufbau des
Migrationsberatungszentrums und zur späteren Fortführung der Aktivitäten).
10. Afghanistan: 1 Mitarbeiter/in wird derzeit beschäftigt (zum Aufbau des
Migrationsberatungszentrums und zur späteren Fortführung der Aktivitäten).
11. Ägypten: es werden noch keine Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Diese Zahlen verstehen sich in Tunesien, Serbien und Senegal inkl.
Mitarbeiter/innen der jeweiligen Arbeitsagentur. In allen übrigen Ländern handelt es sich
derzeit ausschließlich um Personal der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (davon sind manche im Beratungszentrum selbst,
andere in Projektbüros der GIZ – u. a. im administrativen Bereich – und wieder
andere in den Räumlichkeiten der lokalen Partner eingesetzt).
3. Wie groß sind die Räumlichkeiten der jeweiligen Zentren?
Geeignete Räumlichkeiten für die Migrationsberatungszentren werden mit den
lokalen Partnern ausgesucht. Die bereits bestehenden Zentren verfügen über
unterschiedlich große Räumlichkeiten zwischen einem Zimmer und größeren
Räumlichkeiten von bis zu 300 Quadratmetern, welche auch Sitzungs- und
Schulungsräume beinhalten. Das Zentrum in Marokko befindet sich in einem Raum
innerhalb der marokkanischen Arbeitsagentur. Zudem ist ein Teil der
Mitarbeiter/innen der verschiedenen Zentren (u. a. im administrativen Bereich) in
Projektbüros der GIZ im Einsatz und einige nationale Arbeitsagenturen stellen bereits
eigenes Personal, welches über eigenen Büroraum verfügt.
4. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Finanzmittel für die vom
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller angekündigte Beratungszentren für
abgelehnte Asylbewerber vorgesehen (je nach Land auflisten)?
Im Rahmen des BMZ-Rückkehrer-Programms „Perspektive Heimat“ werden
u. a. Migrationsberatungszentren eröffnet. Ziel dieser Zentren ist es, die
Reintegration von freiwilligen Rückkehrern zu unterstützen, über
Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem lokalen Arbeitsmarkt und über die Möglichkeiten legaler
Migration nach Deutschland zu informieren. Außerdem wird über die Gefahren
illegaler Migration aufgeklärt.
Für die bereits existierenden Migrationsberatungszentren sind für den Zeitraum
2017 bis 2020 insgesamt folgende Mittel vorgesehen:
1. Kosovo: 2 447 000 Euro
2. Albanien: 1 955 000 Euro
3. Serbien: 1 910 000 Euro
4. Tunesien: 1 442 000 Euro
5. Marokko: 2 659 000 Euro
6. Ghana: 1 169 000 Euro
7. Senegal: 1 359 000 Euro
Für weitere geplante Migrationsberatungszentren sind für den gleichen Zeitraum
Mittel in Höhe von voraussichtlich 500 000 bis 800 000 Euro pro Jahr vorgesehen
(abhängig von der Kostenstruktur im Land und von Nachfrage und Angebot).
5. Mit welchem Konzept will die Bundesregierung besonders in von Gewalt
und Krieg geprägten Ländern wie Afghanistan, dem Irak und Ägypten
Rückkehrerinnen und Rückkehrer in Jobs bringen?
Der Zugang zu Beschäftigung für Rückkehrer/innen und für die lokale
(nichtmigrierte) Bevölkerung wird durch eine Kombination unterschiedlicher Ansätze
unterstützt. Hierzu gehören insbesondere die Unterstützung bei
Existenzgründungen und die Förderung der betrieblichen (Re-)Integration. In Kontexten von
Krise, Gewalt und Fragilität basieren alle diese Maßnahmen auf einer Friedens-
und Konfliktanalyse und einer konfliktsensiblen Ausgestaltung.
6. Wie viele arbeitslose Menschen wurden seit Etablierung der vier schon
bestehenden Migrationsberatungszentren (in Tunesien, Albanien, Serbien und
Kosovo) erreicht?
Insgesamt wurden in den vier Migrationsberatungszentren in Tunesien, Albanien,
Serbien und Kosovo mit Stand 30. November 2017 Beratungsgespräche mit
25 771 arbeitssuchenden bzw. migrationswilligen Personen geführt.
7. Wie viele arbeitslose Menschen sollen die Zentren in den kommenden
Jahren beraten?
Da die Zahl der zu beratenden Personen (Interessenten an legaler Migration,
Arbeitssuchende, Rückkehrer/innen aus Deutschland) schwankt, ist eine genaue
Prognose nicht möglich.
8. Wie viele und welche Arbeitsplätze konnten mit Hilfe der vier bestehenden
Zentren bisher vermittelt werden (bitte je nach Land auflisten)?
Die Hauptfunktion der Migrationsberatungszentren ist es, als erste Anlaufstelle
für Personen auf der Jobsuche zu dienen und die Personen an passende
Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu vermitteln. Diese
Programme sollen den Menschen dann zu einem Job verhelfen. Ausgewählte
Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden mit zusätzlichen
Finanzmitteln aufgestockt. Dadurch können unter anderem Personen
aufgenommen werden, die vorher in den Migrationsberatungszentren beraten wurden.
Durch die aufgestockten Vorhaben wurden mit Stand 30. November 2017 in den
vier Ländern 417 Personen in Beschäftigung gebracht. Außerdem wurde die
Beschäftigungsfähigkeit von 13 622 nicht-migrierten Personen durch
Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen verbessert. So leisten die Vorhaben einen
Beitrag für Bleibeperspektiven im Herkunftsland.
Im Einzelnen:
Land Anzahl in Beschäftigung gebrachte Personen
(Stand 30.11.3017)
Anzahl weiterer Personen, deren
Beschäftigungsfähigkeit
verbessert wurde
(Stand 30.11.2017)
Albanien 112
Sektoren:
Gastronomie, Öffentliche Dienstleistungen, Tourismus
1.392
Kosovo 206
Sektoren:
Textilindustrie, Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk
11.024
Serbien 15
Sektoren:
Gastronomie, Handwerk, Baugewerbe
751
Tunesien 84
Sektoren:
Öffentliche Dienstleistungen, Landwirtschaft, Handwerk
455
9. Wie viele und welche Arbeitsplätze stehen wie vielen Arbeitslosen nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenüber (bitte je nach Land auflisten)?
Für die genannten Länder (Albanien, Kosovo, Serbien und Tunesien) liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Angaben zur Anzahl und Art der auf den
jeweiligen Arbeitsmärkten freien Arbeitsplätze vor. Angaben der offiziellen
Statistikämter der Länder zu der Anzahl der Arbeitslosen liegen der Bundesregierung
nur für Kosovo (30,2 Prozent im zweiten Quartal 2017), Serbien (428 000
Personen im dritten Quartal 2017) und Tunesien (15,3 Prozent im zweiten Quartal
2017) vor.
10. Hat die Bundesregierung neben den bereits etablierten und den geplanten
Beratungszentren in elf Ländern weitere arbeitsmarkt-, sozial- oder
entwicklungspolitische Maßnahmen für Rückkehrer in diese Länder geplant, und
falls ja, welche?
Neben den Migrationsberatungszentren wird die wirtschaftliche und soziale
Integration von Rückkehrer/innen sowie die Beteiligung der lokalen Bevölkerung
durch verschiedene Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
unter anderem in den Bereichen Berufsqualifizierung, Existenzgründerförderung,
Rechtsberatung/soziale Unterstützung und Förderung im Grundbildungssektor
für Kinder und Jugendliche unterstützt.
11. Welche Bilanz zieht das BMZ für die vier bereits eröffneten Zentren?
Die Fragen 11, 12, 14 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Migrationsberatungszentren in Albanien, Serbien und Kosovo sind fest
etabliert und beraten erfolgreich zur Reintegration von freiwilligen Rückkehrern, zu
legalen Migrationswegen nach Deutschland und zu den Risiken der irregulären
Migration. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18, 19 und 20 zu den
positiven Ergebnissen des Migrationsberatungszentrums im Kosovo verwiesen.
Auch das Migrationsberatungszentrum in Tunesien hat sich mittlerweile gut
etabliert. Für 594 Menschen hat eine Beratung zur Integration in den lokalen
Arbeitsmarkt erfolgreich stattgefunden (Stand: 30. November 2017). Zusätzlich haben
367 Personen an von dem Zentrum organisierten Veranstaltungen, wie zum
Beispiel Informationsveranstaltungen zu Umschulungen und Chancen im
tunesischen Arbeitsmarkt teilgenommen (Stand: 30. November 2017). Die
Beratungsangebote werden derzeit weiter ausgebaut.
Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass die Migrationsberatungszentren
stets einer Anlaufphase bedürfen, in denen die Zentren bei der Bevölkerung
bekannt gemacht werden. Eine Fortschrittskontrolle der Maßnahmen findet dabei
kontinuierlich statt. Eine entwicklungspolitische Evaluierung der laufenden
Maßnahmen in Tunesien hat noch nicht stattgefunden, da das Vorhaben im ersten Jahr
seiner Umsetzung ist.
Der Erfolg der Migrationsberatungszentren in Tunesien und Marokko kann nicht
nur an den erreichten Rückkehrern gemessen werden. Die Angebote der Zentren
richten sich an alle Personen vor Ort, um unter anderem Bleibeperspektiven zu
schaffen und über Gefahren der irregulären Migration aufzuklären.
12. Wie ist die Bilanz über das erste Halbjahr des Beratungszentrums in Tunis,
und falls es noch keine Evaluation gibt, für wann ist eine Evaluation geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. In welche konkreten Beschäftigungsverhältnisse wurden die 73 Personen
vermittelt, die „die aufgestockten Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2017 nachweislich“ in Tunesien Lohn und Brot
gebracht hat (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 der
Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/189)?
67 der unterstützten Personen sind inzwischen im Bereich gesundheitsfördernder
Tourismus (z. B. Thalasso Therapie) sowie in der handwerklichen Verarbeitung
von Olivenholz beschäftigt. Zwei weitere Personen haben im Landesinneren
Kindergärten mit innovativem pädagogischem Ansatz gegründet und beschäftigen
insgesamt noch vier weitere Personen.
14. Wenn, wie in der obigen Antwort konstatiert wurde, bislang insgesamt
18 Gespräche mit Rückkehrerinnen und Rückkehrer im
Migrationsberatungszentrum in Tunis und 37 in Casablance geführt wurden, inwiefern sollte
dies ein Erfolg sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Welche „aufgestockten Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ sind damit gemeint?
Damit sind die folgenden Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien gemeint: „Offener Regionalfonds Qualifizierung und
Beschäftigung“, „Innovation, Beschäftigung und regionale Wirtschaftsentwicklung“,
„Förderung der Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung“ und „Stärkung
kommunaler Entwicklung und Demokratie im Maghreb“. Diese Programme werden von
der GIZ umgesetzt.
16. In welche konkreten Beschäftigungsverhältnisse wurden die 151 bis 31.
Oktober 2017 in Marokko vermittelten Personen gebracht (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 der Abgeordneten Heike
Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/189 vom 30. November 2017)?
Die unterstützten Personen arbeiten z. B. im Bereich der Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der Verwertung von Heil- und Aromapflanzen, in
landwirtschaftlichen Betrieben oder Kooperativen. 17 Prozent der
Beschäftigungsverhältnisse sind in selbständiger und 83 Prozent in angestellter
Beschäftigung.
17. Inwiefern wurde die „Beschäftigungsfähigkeit“ von 1 182 Personen
verbessert?
Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erfolgt durch eine Kombination
aus Ausbildungs- und Vermittlungsprogrammen. Diese beziehen sich
insbesondere auf Abbau von Vermittlungsschwächen auf dem Arbeitsmarkt,
Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und anderen benachteiligten Gruppen (z. B.
Jugendliche ohne Ausbildung) sowie Entwicklung beruflicher Kompetenzen durch
Weiterbildung und erwerbslebenslange Qualifizierung.
18. Auf welcher Basis kommt der Bundesminister Dr. Gerd Müller zu dem
Schluss, dass das Migrationsberatungszentrum in Kosovo ein „gutes
Beispiel“ sei (
www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.deutschland-mueller-
mehrlegale-arbeitsmigration-zulassen.1535e96a-c91a-4e12-83be-0d385c3fa088.
html)?
19. Wie ist die Bilanz des im Mai 2015 eröffneten
Migrationsberatungszentrums in Pristina, wenn zurückgekehrte Flüchtlinge behaupten, in Kosovo
keine Arbeitsperspektive zu finden und nun abermals ausreisen zu wollen
(
www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/kosovo-fluechtlinge-
albanienrueckkehr-heimkehr-verschuldung/seite-2)?
20. Wie viele arbeitslose Menschen wurden in Kosovo seit der Etablierung
beraten, und wie viele Arbeitsplätze konnten mit Hilfe des Beratungszentrums
bisher vermittelt werden?
Die Fragen 18, 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Das Migrationsberatungszentrum im Kosovo ist ein gutes Beispiel, weil es als
erstes Migrationsberatungszentrum seiner Art seit 2015 Menschen über die
Gefahren und Risiken illegaler Migration nach Deutschland aufklärt, aber auch
Wege der legalen Migration nach Deutschland aufzeigt.
Einen weiteren positiven Beitrag leistet das Migrationsberatungszentrum im
Kosovo dadurch, dass es die Menschen vor Ort zu den beruflichen
Entwicklungsmöglichkeiten im Kosovo berät. Davon profitieren auch Rückkehrer/innen. Seit
der Eröffnung im Mai 2015 konnten durch das Migrationsberatungszentrum im
Kosovo 15 943 migrationswillige bzw. arbeitssuchende Personen beraten
werden. Ferner konnten Rückkehrer/innen erfolgreich an die im Jahr 2017
aufgestockten Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vermittelt
werden. Dadurch wurden 206 Personen in eine Beschäftigung gebracht (Stand:
30. November 2017). Außerdem wurde die Beschäftigungsfähigkeit von 11 024
weiteren Personen durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
verbessert (Stand: 30. November 2017). Für Informationen zu den vermittelten
Arbeitsplätzen wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
21. Wie viele arbeitslose Menschen wurden in Kosovo in Arbeits- und
Ausbildungsstellen in Deutschland vermittelt?
Eine Aufgabe des Migrationsberatungszentrums ist es, Personen auf der Suche
nach einer Beschäftigungsmöglichkeit in Deutschland mit potentiellen
Arbeitgebern oder Ausbildungsstätten in Deutschland in Kontakt zu bringen. Die
Personen, die nach erfolgreicher Beratung durch das Migrationsberatungszentrum
einen Arbeits- und Ausbildungsplatz gefunden haben, können aber nicht
verpflichtet werden, diese Angaben dem Zentrum zu melden. Daher können Daten zu den
vermittelten Arbeits- oder Ausbildungsstellen nicht systematisch erhoben
werden.
22. Gibt es über die elf etablierten und geplanten Zentren hinaus Pläne, weitere
Zentren zu eröffnen?
Der Aufbau von weiteren Zentren wird geprüft.
23. Wie viele zusätzliche Mittel stellt das BMZ der GIZ für die Maßnahmen für
Rückkehrerinnen und Rückkehrer zur Verfügung (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/12292) (bitte je nach Land auflisten)?
Das BMZ stellt der GIZ für die Reintegration von Rückkehrern insgesamt und für
alle elf Zielländer des Programms 150 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2020 zur
Verfügung. Von diesen Mitteln profitiert auch die lokale Bevölkerung. So werden
auch Bleibeperspektiven vor Ort geschaffen. Ein Teil der Mittel wird für
länderübergreifende Ausgaben (wie zum Beispiel für den Aufbau der Onlineberatung),
für Maßnahmen in Deutschland (wie den Ausbau der bestehenden Struktur zur
Rückkehrberatung) oder der Förderung von Maßnahmen zivilgesellschaftlicher
Organisationen (siehe Antwort zu Frage 26) verwendet. Außerdem wird der
Aufbau der Migrationsberatungszentren in den elf Zielländern finanziert (Auflistung
der Mittel nach Ländern siehe Antwort zu Frage 4). Darüber hinaus werden aus
diesen Mitteln Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
aufgestockt (insgesamt 95,5 Mio. Euro), um diese für Rückkehrer zu öffnen, mehr
Angebote für Rückkehrer/innen bereitstellen zu können und Bleibeperspektiven vor
Ort zu schaffen. Diese Mittel sind wie folgt auf die elf Zielländer verteilt:
Albanien: 6,0 Mio. Euro
Serbien: 6,1 Mio. Euro
Kosovo: 12,95 Mio. Euro
Regional Südosteuropa: 5,6 Mio. Euro
Tunesien: 13,4 Mio. Euro
Marokko: 9,8 Mio. Euro
Ägypten: 12,9 Mio. Euro
Nigeria: 6,0 Mio. Euro
Senegal: 5,6 Mio. Euro
Ghana: 5,0 Mio. Euro
Afghanistan: 7,0 Mio. Euro
Irak: 5,15 Mio. Euro.
24. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt das BMZ bei der in
Deutschland ansässigen Rückkehrerhotline?
Die Rückkehr-Hotline wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) geführt. Für die Beratung über die Hotline zu den
Reintegrationsangeboten im Herkunftsland ist eine Mitarbeiterin der GIZ im Auftrag des BMZ beim
BAMF eingesetzt.
25. Wie viele Personen konnte diese Hotline bislang erreichen (bitte wenn
möglich nach einzelnen Herkunftsländern der Arbeitslosen aufschlüsseln)?
Insgesamt haben bisher – im Zeitraum Oktober 2016 bis November 2017 –
1 687 Personen die Hotline genutzt. Zu den Herkunftsländern liegen keine
statistischen Daten vor.
26. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Finanzmittel für die
Förderungen von privaten Trägern (Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen etc.)
für Projekte der Berufsbildungs- und Ausbildungsförderung zur Verfügung,
die dem Rückkehrerprogramm „Perspektive Heimat“ zukommen?
27. Inwiefern verbindet die Bundesregierung diese verschiedenen privaten und
staatlichen Förderinstrumente?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Über das Rückkehrer-Programm „Perspektive Heimat“ werden für Maßnahmen
nichtstaatlicher Organisationen, die komplementär zu den staatlichen Aktivitäten
des Programms die Reintegration von Rückkehrern unterstützen sollen, aktuell
insgesamt 15 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt. Bei
jeder Förderentscheidung wird geprüft, welche Angebote bereits durch staatliche
Programme vorgehalten werden und ob und wie die Angebote nichtstaatlicher
Organisationen hierzu eine passende Ergänzung bieten.
28. Wie viele Ausbildungsplätze stehen den zu beratenden Arbeitslosen in den
elf Ländern gegenüber?
Über die Gesamtanzahl der Ausbildungsplätze in den elf Ländern liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
29. Wie viele Arbeitsplätze sind bisher in den elf Ländern durch die Maßnahmen
des BMZ geschaffen worden (bitte für alle Länder auflisten)?
Für die im Rahmen des Rückkehrer-Programms „Perspektive Heimat“ in
Beschäftigung gebrachten Personen in den Ländern Albanien, Kosovo, Serbien und
Tunesien wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. In Marokko wurden im
Rahmen des Rückkehrer- Programms „Perspektive Heimat“ 454 Personen in eine
Beschäftigung gebracht (Stand: 30. November 2017). Da das Rückkehrer-
Programm „Perspektive Heimat“ in den anderen sechs Ländern erst im späten
zweiten Halbjahr 2017 Vorhaben beauftragt hat, liegen für diese Länder aktuell noch
keine Daten zu den in Beschäftigung gebrachten Personen vor.
30. In welchen der elf Länder gibt es überhaupt staatliche
Arbeitsvermittlungsagenturen, mit denen wie im Fall der tunesischen ANETI eine
Zusammenarbeit unterhalten wird?
31. Falls in einzelnen der elf Länder keine staatlichen
Arbeitsvermittlungsagenturen als Partner für die Zusammenarbeit existieren oder in Frage kommen,
arbeitet das BMZ dann mit privaten Arbeitsvermittlungsagenturen
zusammen (bitte für die betreffenden Länder auflisten)?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
In Albanien, Serbien, Kosovo, Tunesien, Marokko, Senegal und Nigeria gibt es
staatliche Arbeitsagenturen. Mit diesen arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ in
den bestehenden Migrationsberatungszentren (bzw. zum Aufbau des Zentrums in
Nigeria) zusammen. In Ghana arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ direkt mit
dem Arbeitsministerium zusammen, da es keine staatliche Arbeitsagentur gibt. In
Ägypten wird die Ausgestaltung des Migrationsberatungszentrums noch geprüft.
Zusammen mit den ägyptischen Partnern wird die nationale Struktur zur
Zusammenarbeit im Migrationsberatungszentrum noch festgelegt. Im Irak und in
Afghanistan arbeitet die GIZ im Auftrag des BMZ mit der Internationalen Organisation
für Migration (IOM) zusammen. Auch hier wird die Kooperationsform mit den
nationalen Strukturen zur Zusammenarbeit im Migrationsberatungszentrum noch
festgelegt. In allen Herkunftsländern steht die GIZ darüber hinaus im Auftrag des
BMZ mit einer Vielzahl von Akteuren im Austausch, die Rückkehrer/innen und
der lokalen Bevölkerung Startchancen und neue Perspektiven bieten. Dazu
können auch private Arbeitsvermittlungsagenturen gehören.
32. Arbeitet die GIZ bzw. arbeitet das BMZ mit Exil- oder Diaspora-Gruppen
der betreffenden elf Länder zusammen, um die Rückkehr in den
Arbeitsmarkt der Herkunftsländer mit möglichen beruflichen Perspektiven zu
verknüpfen?
Die GIZ arbeitet im Auftrag des BMZ mit verschiedenen Diaspora- bzw.
Migrantenorganisationen aus den betreffenden Ländern zusammen. Es ist ein Ziel des
BMZ, durch die Förderung von Diaspora- bzw. Migrantenorganisationen in den
Herkunftsländern zusätzliche Startchancen und Perspektiven für Rückkehrer zu
schaffen.
33. Inwiefern kann die Bundesregierung von einem Scheitern des Programms
sprechen, wenn sich wie in Tunesien unter den 12 000 beratenen
Arbeitslosen mindestens lediglich 565 Rückkehrer befanden?
Die Bundesregierung spricht nicht von einem Scheitern des Programms.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
34. Wie hat sich im zweiten Halbjahr 2017 der Anteil der Rückkehrer nach
Tunesien an den insgesamt beratenen Personen entwickelt, und falls die Quote
so niedrig geblieben ist, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
Vom 13. März 2017 bis 30. November 2017
Beratungsgespräche insgesamt 594
Davon Rückkehrer/innen aus Deutschland 19
Das Migrationsberatungszentrum hat 41 Prozent der Personen, die im Zeitraum
1. Januar bis 30. November 2017 freiwillig nach Tunesien zurückgekehrt sind,
erreicht. Zu beachten ist dabei auch die Zahl der freiwilligen Rückkehrer/innen
nach Tunesien insgesamt (siehe Antwort zu Frage 40) sowie die Tatsache, dass
in den Migrationsberatungszentren ein freiwilliger Beratungsansatz verfolgt wird.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Im Übrigen arbeitet die Bundesregierung weiter an der Umsetzung der
umfangreichen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin
vom 9. Februar 2017.
35. Wenn die Bundesregierung, wie sie in ihrer Antwort zu den Fragen 9, 10
und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/12292 erklärt hat, Ausbildungsmaßnahmen und
Existenzgründungen in drei- bis vierstelliger Höhe im Tourismusbereich ermöglicht, wie
erfolgversprechend sind diese Maßnahmen angesichts eines dramatischen
Rückgangs des Tourismus in Tunesien im Zuge des Terroranschlags von
2015 in Port-El-Kantaoui?
Die Angaben in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9, 10 und 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292
beziehen sich nicht nur auf den Tourismussektor, sondern auch auf die Sektoren
Landwirtschaft, Informations- und Telekommunikationstechnologie, Textil und
Handwerk. Diese breite Aufstellung erlaubt es, auf etwaige Stagnationen in
einzelnen Sektoren zu reagieren.
Das BMZ sieht Ausbildungsmaßnahmen und Unterstützung von
Existenzgründungen im Tourismussektor in Tunesien weiterhin als erfolgversprechend an. Der
Tourismussektor zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftssektoren in Tunesien mit
hohem Beschäftigungspotential. Voraussetzung hierfür ist eine stabile
Sicherheitslage. Im Jahr 2017 verzeichnet Tunesien laut dem nationalen Tourismusbüro
wieder stark steigende Gästezahlen (Januar bis August 2017 Anstieg um 21
Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres).
36. Wie gestaltet sich die Beratung von Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach
Afghanistan vor dem Hintergrund, dass die am 31. Mai 2017 bei einem
Bombenanschlag teilweise zerstörte deutsche Botschaft noch nicht wieder
eröffnet werden konnte?
38. Inwiefern ist es angesichts der angespannten Sicherheitslage in Afghanistan
überhaupt möglich, Rückkehrerinnen und Rückkehrer zu beraten, und wie
wirksam ist die Onlineberatung, die es aufgrund der angespannten
Sicherheitslage dort nur gibt?
39. Plant das BMZ, im kommenden Jahr ein Büro für die Beratung von
Rückkehrerinnen und Rückkehrer anstelle der Onlineberatung in Afghanistan
einzurichten?
Die Fragen 36, 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Der Aufbau von Beratungsstrukturen in Afghanistan verzögert sich aufgrund der
angespannten Sicherheitslage. Daher soll zunächst eine Online-Beratung für
Rückkehrer/innen zur Verfügung gestellt werden. Aussagen zur Wirksamkeit
sind erst nach dem Start der Angebote möglich. Je nach Sicherheitssituation wird
es ggf. auch eine physische Beratung über bereits bestehende Strukturen in
Afghanistan geben.
37. Inwiefern ist die Zielsetzung, Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach
Afghanistan in Arbeit zu vermitteln, realistisch angesichts dessen, dass die meisten
Menschen wegen des Kriegs und des Mangels an existenzsichernder Arbeit
ihr Land verlassen haben?
Durch Unterstützung und Beratung u. a. bei der landwirtschaftlichen Produktion,
bei der Berufsbildung und bei Existenzgründungen trägt die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Afghanistan dazu bei, dauerhaft produktive
Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten für alle afghanischen
Bevölkerungsgruppen, darunter auch rückkehrende Personen, zu schaffen. Zwar besteht
in Afghanistan ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, aber
dennoch leidet das Land auch an einem Fachkräftemangel. Mit gezielten
Qualifizierungsangeboten können Rückkehrer/innen auf eine Beschäftigung oder
Unternehmensgründung vorbereitet werden.
40. Wie haben sich die Zahlen der freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer
seit dem Start der Programme entwickelt (bitte je nach Land auflisten)?
Staatsangehörigkeit Freiwillige Ausreisen
(01.01.17-30.11.17)
Albanien 6.622
Serbien 2.812
Kosovo 1.404
Marokko 60
Tunesien 46
Ägypten 54
Afghanistan 1.069
Irak 2.752
Ghana 66
Senegal 27
Nigeria 138
Gesamt 15.050
Diese Zahlen basieren auf den geförderten freiwilligen Ausreisen im Rahmen des
Bund-Länder-Programms „Reintegration and Emigration Programme for
Asylum-Seekers in Germany (REAG) / Government Assisted Repatriation
Programme (GARP)“ (REAG/GARP). Der Erfolg des BMZ Rückkehrer-Programms
„Perspektive Heimat“ kann nicht nur an den durch „REAG/GARP“ geförderten
Ausreisen gemessen werden. Der Schwerpunkt von „Perspektive Heimat“ liegt
auf der entwicklungspolitischen Reintegration von Personen, die bereits freiwillig
zurückgekehrt sind und der Schaffung von Bleibeperspektiven für die lokale,
nicht-migrierte Bevölkerung.
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ISSN 0722-8333]