Bearbeitungszeit für Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden des Bundes
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bürgerrechtsorganisationen berichteten den Fragestellerinnen und Fragestellern, dass die Bearbeitungszeit für Ersuchen um Auskunft über die von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder gespeicherten personenbezogenen Daten (Selbstauskunft) innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre drastisch angestiegen sei. Beim Bundeskriminalamt liegt demnach die mittlere Wartezeit für eine Auskunft inzwischen bei über drei Monaten und mithin jenseits der Sollfrist aus § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (https://datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen#Verz.2BAPY-gerungen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller haben seit 2015 jeweils von ihrem Recht auf Auskunft über die bei den dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Sicherheitsbehörden Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu ihrer Person gespeicherten Daten Gebrauch gemacht (bitte für jedes Jahr und jede Behörde einzeln darstellen)?
Wie lange betrug seit 2015 die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Auskunftsersuchens beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt vom Eingang des Antrags bis zur Verbescheidung (bitte je Behörde für die einzelnen Jahre darstellen; wenn präzise Daten nicht beibringbar sind, bitte eine Selbsteinschätzung der jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten beibringen)?
Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Selbstauskunft beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit (bitte je Behörde und Quartal 2017 angegeben, etwa als mittlere Bearbeitungszeit und die Anzahl der Auskünfte, die mehr als drei Monate nach dem Antrag erfolgen; wenn präzise Daten nicht beibringbar sind, bitte eine Selbsteinschätzung der jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten beibringen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die nach Ansicht von Bürgerrechtsaktivistinnen und Bürgerrechtsaktivisten innerhalb der letzten Jahre deutlich verlängerten Wartezeiten bei Anträgen auf Selbstauskunft beim Bundeskriminalamt, bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundespolizei (https://datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen#Verz.2BAPY-gerungen)?
Inwieweit kann die Bundesregierung einen Trend zu längeren Bearbeitungszeiten bei den genannten Behörden des Bundes während der letzten Monate oder Jahre erkennen?
Inwieweit haben die Auskunftsersuchen bzw. die damit verbundenen Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung an Komplexität gewonnen, bzw. inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zunahme von einzelnen Auskunftsverfahren von besonderer Komplexität?
Inwieweit spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auskunftspraxis bezüglich der Antiterrordatei eine Rolle für eine möglicherweise längere Bearbeitungsdauer von Selbstauskünften?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für Selbstauskünfte bei Polizeien und Nachrichtendiensten der Länder, und welche Erklärung für dieses Phänomen ist ihr gegebenenfalls bekannt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung bei den für die Auskunftserteilungen zuständigen Abteilungen von Bundespolizei und Bundeskriminalamt zusätzlichen personellen und technischen Bedarf?
Welche Planungen gibt es bei der Bundesregierung zur personellen und technischen Ausstattung der für die Auskunftserteilung zuständigen Abteilungen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt, um eine Beschleunigung der Auskunftserteilung zu bewirken?