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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2017

Einsatz digitaler Überwachungstechnik zur Telekommunikationsüberwachung durch Bundesbehörden: Anzahl der Einsätze, betroffene bzw. nachträglich benachrichtigte Personen, beteiligte Behörden, Aufklärung von Straftaten, verwendete Hard- und Software, Hersteller, Kosten, Fernaktivierung von Mobiltelefonen, Bildersuche, Verfahren zur Gesichtserkennung, Software zur polizeilichen Fallbearbeitung, Einsatz von Trojanern, Zugriff auf Nutzeraccounts bei Messengerdiensten, aufgespürte Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr in räumlicher Nähe zu Bundesbehörden, Serviceleistungen des BKA im Bereich Kommunikationsüberwachung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/31620.12.2017

Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2017

der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Petra Pau, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden (vgl. die Bundestagsdrucksachen 18/11041, 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366, 18/13205). Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation untergraben. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz sogenannter stiller SMS, WLAN-Catcher und IMSI-Catcher nimmt zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter rechtlich gar nicht gestattet, etwa der Einsatz sogenannter stiller SMS. Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die sogenannten stillen SMS werden aber von den Behörden erst erzeugt. Während die Bundesregierung zwar Angaben zu sogenannten stillen SMS des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll als Verschlusssache eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie oft haben welche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2017 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?

2

Welche Bundesbehörden haben im zweiten Halbjahr 2017 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?

3

Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder von anderen zuständigen Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe zu anderen Bundesbehörden seit 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?

4

Welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzer/Besitzerinnen oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

5

Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2017 vorgenommen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?

6

Inwiefern sind Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

7

Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2017 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. welche von deren Abteilungen sind bzw. wären darauf zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

8

An welchen Forschungs- oder Pilotprojekten beteiligen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern hinsichtlich der Entwicklung verbesserter Verfahren zur Gesichtserkennung (auch in temporär geschalteten Uploadportalen, siehe „G20-Gipfel: Polizei durchsucht zehntausende Dateien mit Gesichtserkennungssoftware“, NETZPOLITIK.ORG vom 28. September 2017), und welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird dabei genutzt?

9

Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung und kriminalistischer Fallbearbeitung aufschlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

10

Wie oft haben Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2017 Trojanerprogramme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Polizei, Zoll und Geheimdiensten aufschlüsseln)?

11

In welchem Umfang haben die Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2017 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang zu Nutzeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?

12

In welchem Umfang ist dieses Verfahren dabei misslungen bzw. wurde den Überwachten dieses sogar bekannt (sofern die Bundesregierung hierzu keine Statistiken führt, bitte angeben, ob dies selten oder häufig geschah)?

13

Welche IT-Infrastruktur (inklusive Speicherkapazitäten) wurde für „Serviceleistungen“ eingerichtet oder vergrößert, die das BKA im Bereich der „Kommunikationsüberwachung“ den Polizeibehörden von Bund und Ländern anbietet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9366), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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