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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evakuierungsplan von Flüchtlingen aus Libyen auf dem EU-Afrika-Gipfel

Geplante Evakuierungsmaßnahmen, Situation in Libyen und diesbzgl. Auswirkungen auf Kooperationen mit libyschen Behörden, Rückführung von Flüchtlingen nach Libyen durch die Küstenwache, Evakuierungsmechanismus, Verwendung überplanmäßiger Mittel, Einflussbereich der libyschen Einheitsregierung, Zugang zu Flüchtlingslagern, afrikanische Drittstaaten als Aufnahmeländer, Situation von Flüchtlingen im Tschad und Niger, migrationspolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene, Anhörungen und Screenings außerhalb der EU, Unterbringung in den G5-Staaten, geplante Rückführungsabkommen<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/32120.12.2017

Evakuierungsplan von Flüchtlingen aus Libyen auf dem EU-Afrika-Gipfel

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf dem EU-Afrika-Gipfel von Abidjan wurden am 29. November 2017 sogenannte Notfallevakuierungen von in Libyen „von Menschenhändlern“ festgehaltenen Schutzsuchenden beschlossen. In diesem Rahmen hatten die Vereinten Nationen, die EU und die Afrikanische Union angekündigt, die „beschleunigte“ Rückführung von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer „auf freiwilliger Basis“ aus Libyen zu forcieren. Flüchtlinge, die internationalen Schutz benötigen, sollten zunächst unter Federführung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in den Tschad oder Niger gebracht werden und von dort durch sogenannte Resettlement-Programme in „sichere Staaten“ verteilt werden (www.derwesten.de/politik/frankreich-erwaegt-militaereinsatz-gegen-schlepper-in-afrika-id212691837.html). Dieser Neuansiedlungsmechanismus ist schon zuvor u. a. von der EU-Kommission in einer Erklärung vom 28. August 2017 vorgeschlagen worden. Dort hieß es, dass dieser Neuansiedlungsmechanismus aus Identifizierung durch den UNHCR und Registrierung durch die Behörden des Erstaufnahmelandes bestehen solle. Im Rahmen der Kriterien ist nicht nur von asylpolitischen Gründen, sondern auch von ökonomischen Aspekten wie auch Sicherheitsaspekten die Rede (http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-2981_fr.htm). Weiterhin habe man mit dem libyschen Ministerpräsidenten Fajis as-Sarradsch vereinbart, dass der UNHCR und die Internationale Organisation für Migration (IOM) Zugang zu den Lagern in seinem Machtbereich erhielten. Der französische Ministerpräsident Emmanuel Macron hatte angekündigt, im Rahmen eines „Evakuierungsplans“ „konkrete militärische und polizeiliche Aktionen vor Ort zu starten“ (www.derwesten.de/politik/frankreich-erwaegtmilitaereinsatz-gegen-schlepper-in-afrika-id212691837.html). Der UNHCR hat den sog. Merkel-Macron-Plan zur „Evakuierung“ der in Libyen festsitzenden Migrantinnen und Migranten in afrikanische Drittländer wie den Tschad und Niger kritisiert. Dieses Verfahren komme „weiterhin nur für eine Handvoll Flüchtlinge in Frage“ und man müsse vielmehr in Libyen selbst „Schutzgründe prüfen und das Resettlement von dort nach Europa ermöglichen“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/eu-afrika-gipfel-evakuierung-fluechtlinge-lager-libyenreaktionen).

Die flüchtlingspolitische Nichtregierungsorganisation „PRO ASYL e. V.“ erklärte: „Europa hat dieses menschenrechtliche Desaster in Libyen mitverursacht. Die EU-Staaten spielen mit ihrem Libyen-Deal mit dem Menschenleben zehntausender Flüchtlinge und Migranten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben finanzielle Deals mit Schleppern, Menschenhändlern, Gangstern und Milizen im zerfallenen Libyen gemacht, waren aber nicht bereit, die inhaftierten Flüchtlinge und Migranten frei zu kaufen.“ Aus dieser politischen Verantwortung leitet „PRO ASYL“ die Forderung ab: „Eine Rettungsaktion ist das Gebot der Stunde. Das bedeutet: Zehntausende Opfer müssen schnell und unbürokratisch nach Europa ausgeflogen werden“ (www.proasyl.de/news/fluechtlingsmartyrium-in-libyeneuropa-muss-handeln/).

Das Bundesministerium der Finanzen teilte in der Unterrichtung durch die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/143) zur Haushaltsführung 2017 mit, dass 20 Mio. Euro genehmigt worden seien, um „die humanitäre Notsituation von Flüchtlingen und anderen humanitär Hilfsbedürftigen in Libyen zu lindern“, und auf Bundestagsdrucksache 19/142 zur Haushaltsführung 2017, dass das Bundesfinanzministerium eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich „Unterstützung von internationalen Maßnahmen, auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung“ von 100 Mio. Euro genehmigt habe. Diese Mittel sollten demnach dazu beitragen, „für Schutz, Versorgung und freiwillige Rückkehr von Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in und aus Libyen zu sorgen sowie bei der Unterstützung zur Stabilisierung aufnehmender Gemeinden zu helfen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Pläne welcher internationalen Institutionen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Evakuierung welcher Flüchtlinge aus Libyen?

2

Welche substanziellen Veränderungen in Libyen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Evakuierungsplänen geführt?

3

Inwiefern wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Bekanntwerden der Zustände in Libyen auf die Zusammenarbeit und Ausbildungsmission mit libyschen Behörden im Rahmen der Operation SOPHIA und insbesondere mit der libyschen Küstenwache aus?

4

Inwiefern stellt nach Auffassung der Bundesregierung Libyen einen „sicheren Hafen“ dar im Sinne des Seerechts, an den Schiffbrüchige gebracht werden können (www.welt.de/politik/ausland/article166782186/Diese-Regeln-sieht-der-Verhaltenskodex-fuer-NGOs-vor.html)?

5

Was ist der Bundesregierung über das Schicksal von Flüchtlingen, die von der libyschen Küstenwache aufgegriffen und nach Libyen zurückverbracht wurden, bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

6

Auf welche in Libyen aufhältigen Schutzsuchenden trifft der auf dem EU-Afrika-Gipfel im November 2017 vereinbarte „Evakuierungsplan“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu?

7

Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung darüber diskutiert, die betroffenen Schutzsuchenden aus Libyen nach Europa zu evakuieren, und warum wurden möglicherweise derartige Vorschläge abgelehnt (bitte ausführlich benennen)?

8

Betrachtet die Bundesregierung ihr vergangenes Engagement für Menschenrechte von Schutzsuchenden in Libyen als ausreichend (bitte ausführlich begründen)?

9

Wofür wurde bisher die auf Bundestagsdrucksache 19/142 erwähnte überplanmäßige Ausgabe in Libyen von 100 Mio. Euro, u. a. für „Konfliktbewältigung“, konkret verwendet, und welche Ausgaben stehen in diesem Zusammenhang noch an?

10

Wofür wurden bisher die auf Bundestagsdrucksache 19/143 erwähnten 20 Mio. Euro für als „humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ ausgewiesene überplanmäßige Ausgabe, „um die die humanitäre Notsituation von Flüchtlingen und anderen humanitär Hilfsbedürftigen in Libyen zu lindern“, konkret verwendet, und welche Ausgaben stehen in diesem Zusammenhang noch an?

11

Was ist der vereinbarte „Machtbereich“ des libyschen Ministerpräsidenten Fajis as-Sarradsch (bitte genauer bezeichnen), in welchen anderen Machtbereichen welcher anderen Machthaber befinden sich ebenfalls Flüchtlingslager in Libyen, und welche Absprachen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU mit diesen getroffen?

12

Inwiefern und wann haben sich die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter der EU um einen „Direktzugang“ zu den von Fajis as Sarradsch benannten Flüchtlingslagern in Libyen bemüht, und wie wurde auf etwaige Ersuchen von libyscher Seite reagiert?

13

Aus welchem Grund waren die Flüchtlingslager im Machtbereich von Fajis as Sarradsch in Libyen zuvor internationalen Institutionen verschlossen, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die EU unternommen, um diese Situation zu ändern?

14

Welche Neuerungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im in Abidjan vereinbarten „Evakuierungsplan“ gegenüber dem in der Erklärung der Europäischen Kommission vom 28. August 2017 vorgestellten Plan zur Überstellung von Schutzbedürftigen aus Libyen nach Tschad und Niger und der Möglichkeit, von dort aus an Resettlement-Programmen in Drittstaaten teilzunehmen?

15

Welche Staaten gelten nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem auf dem EU-Afrika-Gipfel vereinbarten „Evakuierungsplan“ als mögliche sichere Drittstaaten, in denen Resettlement-Programme betrieben werden könnten, und gibt es schon Zusicherungen zur Übernahme von vom „Evakuierungsplan“ betroffenen Schutzsuchenden in Europa (falls ja, bitte Umfang der geplanten Übernahme und entsprechende Länder anführen)?

16

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „Evakuierung“ von Schutzsuchenden aus Libyen in den Tschad und Niger konkret umgesetzt werden?

a) Wie viele Schutzsuchende sind von der „Evakuierungsmaßnahme“ betroffen?

b) Wie und nach welchen Kriterien soll die Schutzbedürftigkeit der evakuierten oder zu evakuierenden Schutzsuchenden festgestellt und ihr Rechnung getragen werden?

c) Inwieweit gibt es Überlegungen, Anhörungen bzw. Screeningverfahren im Tschad oder im Niger durch wen durchzuführen?

d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Unterbringung bzw. Vorbereitung der Unterbringung von aus Libyen evakuierten Schutzsuchenden im Niger und im Tschad, bzw. welche Absprachen wurden im Kontext des Abidjan-Gipfels diesbezüglich getroffen?

e) Wie groß sollen die zu schaffenden Unterbringungskapazitäten im Niger und im Tschad sein?

f) Wo sollen die Unterbringungen für die „Evakuierten“ genau entstehen? Sollen bereits bestehende Flüchtlingslager genutzt werden, und falls ja, welche?

17

Mit welchen Behörden im Tschad arbeiten die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die EU migrationspolitisch zusammen?

18

Mit welchen Behörden im Niger arbeiten die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die EU migrationspolitisch zusammen?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Geflüchteten im Niger?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Geflüchteten im Tschad?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis von EU-Plänen, Anhörungs- oder Screeningprozeduren in Libyen oder anderen Staaten außerhalb der EU durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, und falls ja, welche Haltung nimmt sie diesen Plänen gegenüber ein?

22

Welche Pläne oder Überlegungen gibt es, bzw. von welchen hat die Bundesregierung im EU-Kontext Kenntnis, Lager, Detention Centers oder Reception Centers oder andere Formen der Unterbringung in den G5-Staaten aufzubauen?

23

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung garantiert werden, dass die aus Libyen evakuierten Schutzsuchenden in den neuen Aufnahmeländern nicht ebenfalls in eine verzweifelte Notlage geraten?

24

Sind seitens der Bundesregierung oder nach deren Kenntnis seitens der EU mit G5-Staaten Rückführungsabkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens geplant oder diskutiert worden, und wenn ja, in welchem Rahmen und mit welchem Ergebnis?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der Forderung des UNHCR vom Februar 2017 nach 40 000 Resettlement-Plätzen entlang der Libyen-Route (www.news24.com/Africa/News/un-says-libya-toset-up-migrant-transfer-centre-20171130)?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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