Deutschlands Finanzierung von Schutzgebieten im Kongo-Becken
der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Michel Brandt, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 26. August 2017 eröffneten Nationalparkwächter im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo das Feuer auf Mbone Christian Nakulire, der nach Angaben seines Vaters auf der Suche nach Heilpflanzen unterwegs, in den Augen der Parkwächter jedoch ein Wilderer war. Der 17-jährige Mbone Christian Nakulire erlag seinen Schussverletzungen. Finanziert wurden die Parkwächter nach Auskunft von Survival International von der KfW und damit von der Bundesregierung (www.survivalinternational.de/nachrichten/11825).
Die Eltern des Getöteten haben sich daraufhin mit einem Brief an die Bundesregierung gewandt und offizielle Beschwerde bei der KfW und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eingelegt (www. survivalinternational.de/nachrichten/11825).
Die Bundesregierung finanziert mittels KfW und GIZ zahlreiche Schutzgebiete im Kongo-Becken. Zentrale Partner dabei sind der World Wide Fund for Nature (WWF), die Wildlife Conservation Society (WCS) sowie die Fondation Tri-National de la Sangha (TNS). Nach dem Bericht von Survival International (SI) „Wie werden wir überleben?“ (https://assets.survivalinternational.org/ documents/1685/wie-werden-wir-ueberleben-de.pdf) werden Indigene in vielen dieser Gebiete massiv verfolgt und misshandelt. Die bezahlten Parkwächter und Wildhüter vertreiben und verprügeln, foltern und drangsalieren demnach viele der ursprünglich in den Schutzgebieten ansässigen indigenen Bewohner. Viele der Bewohner wurden so vertrieben. Die Misshandlungen durch Wildhüter finden auch in den Randgebieten außerhalb der Schutzgebiete statt. Forderungen der indigenen Parkbewohner Batwa wurden durch die Parkbehörden ignoriert (www.forestpeoples.org/en/environmental-governance-rights-based-conservation/ news-article/2017/symptom-deeper-malaise-killing).
Laut Sachstand des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vom November 2017 (Stellungnahme zum Spiegel-Artikel vom 28. Oktober 2017 zum Kahuzi-Biega- Nationalpark/DR Kongo) zielen die vom BMZ finanzierten Projekte darauf ab, die indigene Bevölkerung in die Vorhaben miteinzubeziehen. SI beklagt jedoch, dass in den Nationalparks und Schutzgebieten oft keine freie, vorherige, informierte Zustimmung (free, prior and informed consent – FPIC) der indigenen Bewohner bestehe. Dabei sehen nicht nur die Regularien von WWF und WCS (vgl. www.wwf.de/fileadmin/ fmwwf/Publikationen-PDF/WWF_und_Indigene_Voelker_deutsch.pdf) diese vor. Auch der Menschenrechtsleitfaden des BMZ besagt, dass bei Maßnahmen des Umwelt- und Ressourcenschutzes der FPIC-Grundsatz anzuwenden sei (www. bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/menschenrechte/Leitfaden_PV_2013_de.pdf, S. XIX). Sowohl für die KfW als auch für die GIZ sind die Vorgaben des Menschenrechtsleitfadens verbindlich.
In drei Nationalparks in Kamerun – Boumba Bek, Nki und Lobéké – gibt es seit langem Konflikte zwischen der Ethnie der Baka und dem WWF bzw. der jeweiligen Nationalparkverwaltung. SI hat in dem bereits zitierten Bericht „Wie werden wir überlegen?“ (S. 4 bis 48) dokumentiert, wie die Nationalparks ohne FPIC der Baka gegründet wurden, viele Baka in den letzten Jahrzenten aus diesen Parks vertrieben oder Opfer von Gewalt der Nationalparkwächter wurden. Den Fragestellern liegt zudem eine interne Untersuchung des WWF vor („Analyse et évaluation participative de la mise en oeuvre des stratégies et principes du WWF sur les droits del’homme dans les sites sélectionnés autour de Parcs Nationaux de Lobéké, Boumba Bek et Nki au Cameroun“), in dem viele Vorwürfe von SI bestätigt werden: die Baka seien nicht konsultiert und ihr Land ohne ihre Zustimmung in Nationalparks umgewandelt worden; die Nationalparkwächter benähmen sich wie Herren und Gebieter gegenüber den Gemeinden und initiierten Razzien (siehe auch: www.survivalinternational.de/nachrichten/11562). Der WWF hat die Existenz dieses Berichts zwar bestritten, dessen Existenz ist aber auch durch unabhängige Quellen belegt (siehe etwa https://uncareer.net/vacancy/ country-coordinator-indigenous-people-121315). SI hatte diesbezüglich auch eine Beschwerde gegen den WWF bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingebracht. Laut SI hat die Organisation sich aus dem Verfahren jedoch wieder zurückgezogen, da der WWF nicht bereit war, der Forderung von SI nachzukommen, dass Schutzmaßnahmen in den Parks zukünftig der Zustimmung der Baka bedürften (www.africa-live.de/ kamerunwwf-verletzt-indigene-rechte-oecd-gespraeche-gescheitert/#more-4040).
Gleich mehrere Nationalparks befinden sich in der Grenzregion zwischen Kamerun (Lobéké National Park), der Zentralafrikanischen Republik (Dzanga-Ndoki National Park) und der Republik Kongo (Nouabalé-Ndoki National Park).
Der letztere wird auch von der KfW mitfinanziert (TNS Fonds; www.kfw- entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und- Programme/Subsahara-Afrika/Projekt-Kamerun-Naturschutz-DE-2014.pdf). In der Studie “The Sangha Trinational World Heritage Site: The Experiences of Indigenous Peoples” der International Work Group for Indigenous Affairs von 2014 (https://www.iwgia.org/images/documents/popular-publications/world-heritage- sites-final-eb.pdf, S., 103-118) wird dargelegt, dass in allen drei Nationalparks eine angemessene Einbindung der indigenen Bevölkerung fehle. Die indigenen Menschen leiden durch die starken Einschränkungen der Nationalparkverwaltung an zunehmender Armut und schlechtem Gesundheitszustand, zu letzterem siehe auch: https://culanth.org/fieldsights/542-from-abundance-to-acute-marginality- farmsarms-and-forests-in-the-central-african-republic-1988-2014.
Einer aktuellen Studie der Cambridge Universität zufolge sind von indigenen Gemeinschaften verwaltete Regenwaldschutzgebiete am besten geeignet für den Klima- und Waldschutz sowie den Erhalt der Artenvielfalt (www.nature.com/ articles/s41598-017-10736-w). Wenn lokale Gemeinschaften mit Waldrechten ausgestattet sind, gibt es deutlich weniger Abholzung als in Gebieten, wo der Schutz des Baumbestands von staatlichen oder privaten Stellen kontrolliert wird. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des World Resources Institute (WRI) aus dem Jahr 2014. Die Forscher haben Daten von unterschiedlichen Landeigentumsverhältnisse in 14 waldreichen Entwicklungsländern abgeglichen. In Guatemala und Brasilien haben starke lokale Landbesitzrechte dafür gesorgt, dass die Entwaldungsrate um das Elf- bis 20-Fache geringer ist als die Entwaldungsrate in staatlich oder privat kontrollierten Gebieten. In Teilen der mexikanischen Halbinsel Yucatán ist sie sogar um das 350-Fache geringer. Die Stärkung der Waldrechte lokaler Gemeinschaften ist demnach eine wichtige Waffe im Kampf gegen den Klimawandel (www.wri.org/our-work/project/securing-rights).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Nationalparks und sonstigen Schutzgebiete hat die Bundesregierung seit 2005 in den Ländern Kamerun, Tschad, der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo sowie der Zentralafrikanischen Republik mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt, aus welchen Budgettöpfen (Haushaltstitel) kamen die Mittel, und über welche staatlichen Organisationen (KfW, GIZ etc.) erfolgte die Finanzierung?
2. Was wurde mit den Geldern im Einzelnen finanziert (bitte nach finanzierten Organisationen, den konkreten Maßnahmen und den Finanzierungszielen auflisten)?
3. In welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2005 die Umsetzung von Strafverfolgung im Wildtierschutz (etwa durch die Unterstützung von Wildhütern) im Kongo-Becken unterstützt (bitte jeweils angeben, was und in welchem Umfang die Bundesregierung hier jeweils finanziert hat)?
4. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem im eigenen im Menschenrechtsleitfaden des BMZ festgeschriebenen Anspruch, die indigene Bevölkerung in finanzierte Vorhaben miteinzubeziehen, und den Berichten von SI, dass die indigenen Bewohner der Schutzgebiete im Kongo-Becken nicht im Sinne eines free, prior and informed consent (FPIC) einbezogen wurden und werden?
5. Für welche Finanzierungen kann die Bundesregierung belegen, dass die Errichtung der Schutzgebiete erst nach dem Einholen eines FPIC der betroffenen indigenen Gemeinden erfolgte?
Wie sah dieser FPIC jeweils aus, und wo ist der Prozess bzw. eine Einigung jeweils dokumentiert?
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass WWF und WCS ihre Menschenrechtsstandards insbesondere bezüglich des FPIC-Grundsatzes einhalten?
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass TNS keine Schutzgebiete oder Anti-Wilderei-Maßnahmen im Kongo-Becken unterstützt, die nicht die Zustimmung indigener Völker erhalten haben oder in anderer Form zu Menschenrechtsverletzungen beitragen?
8. Inwiefern haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien bzw. von KfW oder GIZ seit 2005 Reisen in die Naturschutzgebiete der Kongo-Region unternommen, um sich über die Lage der indigenen Gruppen in und um die Schutzgebiete zu informieren, und was waren die Ergebnisse dieser Reise (bitte jeweils einzeln anführen)?
9. Für welche Schutzgebiete sind der Bundesregierung Konflikte mit lokalen indigenen Gemeinden bekannt, und worin bestehen die Konflikte jeweils (bitte einzeln mit Ort und Jahr auflisten)?
10. Für welche von der Bundesregierung mitfinanzierten Schutzgebiete im Kongo-Becken gibt es nach Auskunft der Bundesregierung auch Lizenzen für Holzfirmen oder Jagdlizenzen (bitte einzeln ausweisen)?
11. Inwiefern wird sich die Bundesregierung dazu verpflichten, keine Lizenzvergaben an Forstunternehmen oder kommerzielle Jäger mehr zu unterstützen, die auf dem Land indigener Völker im Kongo-Becken operieren, wenn sie dazu nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) der Indigenen erhalten haben?
12. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um die Regierungen von Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, der Republik Kongo und des Tschad zu unterstützen, Rechtsvorschriften zum Schutz indigener Landrechte zu entwickeln und einzuhalten?
13. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um zu gewährleisten, dass indigene Völker im Kongobecken nicht als „Wilderer“ kriminalisiert werden oder Misshandlungen ausgesetzt sind, wenn sie jagen, um ihre Familien zu ernähren?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass indigene Personen, die von ihren Projekten in Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, der Republik Kongo und des Tschad betroffen sind, schnell, sicher und effektive Beschwerden vorbringen können, auch wenn sie nicht lesen oder schreiben können und keinen Zugang zu einer Telefon- oder Internetverbindung haben?
15. Warum hat das BMZ zwar ein Konzept zur Zusammenarbeit mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Karibik vorgelegt (vgl. www.bmz.de/ de/mediathek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Konzept139.pdf), jedoch immer noch nicht für Afrika?
16. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Ermittlungsstand bezüglich der Erschießung von Mbone Christian Nakulire im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo?
17. Inwiefern wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für den Nationalpark Kahuzi-Biega davon abhängig machen, dass die Batwa ihre freie und informierte Zustimmung erteilt haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
18. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den internen Bericht des WWF zur Menschenrechtslage in den Nationalparks im Süden Kameruns?
19. Wann hat die Bundesregierung bzw. das BMZ erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Wildhüter im Südosten Kameruns Misshandlungen und Rechtsverletzungen an indigenen Baka begehen? Inwiefern hält sie diese Berichte für glaubwürdig oder unglaubwürdig, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um dies zukünftig zu verhindern?
20. Wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für die Schutzgebiete und Pufferzonen im Südosten Kameruns davon abhängig machen, dass die Baka ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung zu den Schutzmaßnahmen erteilt haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
21. Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Wildhüter im Nordwesten der Republik Kongo Misshandlungen und Rechtsverletzungen an indigenen Bayaka begehen, und welche Maßnahmen hat die Bunderegierung wann bezüglich dieser Berichte ergriffen?
22. Wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für den Nouabale Ndoki-Nationalpark und seiner Pufferzonen davon abhängig machen, dass die Bayaka ihre freie und informierte Zustimmung gegeben haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
23. Wird die Bundesregierung ihre zukünftige Unterstützung für die Schutzregion Sembe-Souanké davon abhängig machen, dass die Baka ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung gegeben haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
24. Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Naturschutzprojekte in Dzanga-Sangha Misshandlungen und Rechtsverletzungen an indigenen Bayaka begehen, und welche Maßnahmen hat die Bunderegierung wann bezüglich dieser Berichte ergriffen?
25. Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Naturschutzprojekte in Dzanga-Sangha zu einem verschlechterten Gesundheitszustand der Bayaka beitragen, und welche Maßnahmen hat sie infolge dessen ergriffen?
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Recht der Bayaka zu wahren, auf ihrem Land zu leben und es zu nutzen, unter anderem innerhalb des Nationalparks Dzanga-Ndoki, in Übereinstimmung mit internationalem Recht wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte?
27. Wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für Dzanga-Sangha davon abhängig machen, dass die Bayaka ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung gegeben haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
28. Sind der Bundesregierung Berichte über Holzunternehmen bekannt, die ohne die Zustimmung indigener Völker auf deren angestammten Land im Kongo-Becken operieren, und sind nach Wissen der Bundesregierung von diesen Berichten auch Unternehmen betroffen, die Teil des von der KfW unterstützten Programme de Promotion de l’Exploitation Certifiée des Forêts (PPECF) sind?
29. Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studien ein, wonach von indigenen Gemeinschaften verwaltete Regenwaldschutzgebiete die beste Organisationsform für Klima- und Waldschutz sowie Erhalt der Artenvielfalt sind, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Vergabe von Geldern an Naturschutz- und Klimaschutzprojekte?
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass starke lokale Landbesitzrechte für Klima- und Artenschutz entscheidend sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Vergabe von Geldern an Naturschutz- und Klimaschutzprojekte?
31. Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass der Menschenrechtsleitfaden des BMZ bei allen Projekten des Umwelt- und Klimaschutzes mit von der Bundesregierung finanzierten Geldern umgesetzt und angewendet wird?
32. Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass es bei Menschenrechtsverletzungen bei allen Projekten des Umwelt- und Klimaschutzes mit von der Bundesregierung finanzierten Geldern effektive Beschwerdemechanismen vor Ort geben wird, auch wenn die Betroffenen keinen Zugang zum Internet haben und nicht lesen und schreiben können sowie keiner europäischen Sprache mächtig sind?
Fragen32
Welche Nationalparks und sonstigen Schutzgebiete hat die Bundesregierung seit 2005 in den Ländern Kamerun, Tschad, der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo sowie der Zentralafrikanischen Republik mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt, aus welchen Budgettöpfen (Haushaltstitel) kamen die Mittel, und über welche staatlichen Organisationen (KfW, GIZ etc.) erfolgte die Finanzierung?
Was wurde mit den Geldern im Einzelnen finanziert (bitte nach finanzierten Organisationen, den konkreten Maßnahmen und den Finanzierungszielen auflisten)?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2005 die Umsetzung von Strafverfolgung im Wildtierschutz (etwa durch die Unterstützung von Wildhütern) im Kongo-Becken unterstützt (bitte jeweils angeben, was und in welchem Umfang die Bundesregierung hier jeweils finanziert hat)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem im eigenen im Menschenrechtsleitfaden des BMZ festgeschriebenen Anspruch, die indigene Bevölkerung in finanzierte Vorhaben miteinzubeziehen, und den Berichten von SI, dass die indigenen Bewohner der Schutzgebiete im Kongo-Becken nicht im Sinne eines free, prior and informed consent (FPIC) einbezogen wurden und werden?
Für welche Finanzierungen kann die Bundesregierung belegen, dass die Errichtung der Schutzgebiete erst nach dem Einholen eines FPIC der betroffenen indigenen Gemeinden erfolgte?
Wie sah dieser FPIC jeweils aus, und wo ist der Prozess bzw. eine Einigung jeweils dokumentiert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass WWF und WCS ihre Menschenrechtsstandards insbesondere bezüglich des FPIC-Grundsatzes einhalten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass TNS keine Schutzgebiete oder Anti-Wilderei-Maßnahmen im Kongo-Becken unterstützt, die nicht die Zustimmung indigener Völker erhalten haben oder in anderer Form zu Menschenrechtsverletzungen beitragen?
Inwiefern haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien bzw. von KfW oder GIZ seit 2005 Reisen in die Naturschutzgebiete der Kongo-Region unternommen, um sich über die Lage der indigenen Gruppen in und um die Schutzgebiete zu informieren, und was waren die Ergebnisse dieser Reise (bitte jeweils einzeln anführen)?
Für welche Schutzgebiete sind der Bundesregierung Konflikte mit lokalen indigenen Gemeinden bekannt, und worin bestehen die Konflikte jeweils (bitte einzeln mit Ort und Jahr auflisten)?
Für welche von der Bundesregierung mitfinanzierten Schutzgebiete im Kongo-Becken gibt es nach Auskunft der Bundesregierung auch Lizenzen für Holzfirmen oder Jagdlizenzen (bitte einzeln ausweisen)?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung dazu verpflichten, keine Lizenzvergaben an Forstunternehmen oder kommerzielle Jäger mehr zu unterstützen, die auf dem Land indigener Völker im Kongo-Becken operieren, wenn sie dazu nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) der Indigenen erhalten haben?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um die Regierungen von Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, der Republik Kongo und des Tschad zu unterstützen, Rechtsvorschriften zum Schutz indigener Landrechte zu entwickeln und einzuhalten?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um zu gewährleisten, dass indigene Völker im Kongobecken nicht als „Wilderer“ kriminalisiert werden oder Misshandlungen ausgesetzt sind, wenn sie jagen, um ihre Familien zu ernähren?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass indigene Personen, die von ihren Projekten in Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, der Republik Kongo und des Tschad betroffen sind, schnell, sicher und effektive Beschwerden vorbringen können, auch wenn sie nicht lesen oder schreiben können und keinen Zugang zu einer Telefon- oder Internetverbindung haben?
Warum hat das BMZ zwar ein Konzept zur Zusammenarbeit mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Karibik vorgelegt (vgl. www.bmz.de/ de/mediathek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Konzept139.pdf), jedoch immer noch nicht für Afrika?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Ermittlungsstand bezüglich der Erschießung von Mbone Christian Nakulire im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo?
Inwiefern wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für den Nationalpark Kahuzi-Biega davon abhängig machen, dass die Batwa ihre freie und informierte Zustimmung erteilt haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über den internen Bericht des WWF zur Menschenrechtslage in den Nationalparks im Süden Kameruns?
Wann hat die Bundesregierung bzw. das BMZ erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Wildhüter im Südosten Kameruns Misshandlungen und Rechtsverletzungen an indigenen Baka begehen?
Inwiefern hält sie diese Berichte für glaubwürdig oder unglaubwürdig, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um dies zukünftig zu verhindern?
Wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für die Schutzgebiete und Pufferzonen im Südosten Kameruns davon abhängig machen, dass die Baka ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung zu den Schutzmaßnahmen erteilt haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Wildhüter im Nordwesten der Republik Kongo Misshandlungen und Rechtsverletzungen an indigenen Bayaka begehen, und welche Maßnahmen hat die Bunderegierung wann bezüglich dieser Berichte ergriffen?
Wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für den Nouabale Ndoki-Nationalpark und seiner Pufferzonen davon abhängig machen, dass die Bayaka ihre freie und informierte Zustimmung gegeben haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
Wird die Bundesregierung ihre zukünftige Unterstützung für die Schutzregion Sembe-Souanké davon abhängig machen, dass die Baka ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung gegeben haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Naturschutzprojekte in Dzanga-Sangha Misshandlungen und Rechtsverletzungen an indigenen Bayaka begehen, und welche Maßnahmen hat die Bunderegierung wann bezüglich dieser Berichte ergriffen?
Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten erfahren, denen zufolge Naturschutzprojekte in Dzanga-Sangha zu einem verschlechterten Gesundheitszustand der Bayaka beitragen, und welche Maßnahmen hat sie infolge dessen ergriffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Recht der Bayaka zu wahren, auf ihrem Land zu leben und es zu nutzen, unter anderem innerhalb des Nationalparks Dzanga-Ndoki, in Übereinstimmung mit internationalem Recht wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte?
Wird die Bundesregierung zukünftige Unterstützung für Dzanga-Sangha davon abhängig machen, dass die Bayaka ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung gegeben haben, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ vorsieht?
Sind der Bundesregierung Berichte über Holzunternehmen bekannt, die ohne die Zustimmung indigener Völker auf deren angestammten Land im Kongo-Becken operieren, und sind nach Wissen der Bundesregierung von diesen Berichten auch Unternehmen betroffen, die Teil des von der KfW unterstützten Programme de Promotion de l’Exploitation Certifiée des Forêts (PPECF) sind?
Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studien ein, wonach von indigenen Gemeinschaften verwaltete Regenwaldschutzgebiete die beste Organisationsform für Klima- und Waldschutz sowie Erhalt der Artenvielfalt sind, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Vergabe von Geldern an Naturschutz- und Klimaschutzprojekte?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass starke lokale Landbesitzrechte für Klima- und Artenschutz entscheidend sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Vergabe von Geldern an Naturschutz- und Klimaschutzprojekte?
Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass der Menschenrechtsleitfaden des BMZ bei allen Projekten des Umwelt- und Klimaschutzes mit von der Bundesregierung finanzierten Geldern umgesetzt und angewendet wird?
Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass es bei Menschenrechtsverletzungen bei allen Projekten des Umwelt- und Klimaschutzes mit von der Bundesregierung finanzierten Geldern effektive Beschwerdemechanismen vor Ort geben wird, auch wenn die Betroffenen keinen Zugang zum Internet haben und nicht lesen und schreiben können sowie keiner europäischen Sprache mächtig sind?