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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie - Entwicklung betrieblicher Teilzeitausbildung

Ausgeschriebene und unbesetzte Teilzeitausbildungsstellen, Nachfrage, Abschluss von Ausbildungsverträgen in Voll- und Teilzeit, Wirksamkeit der 11 Modellprojekte des BMBF, Förderung für Alleinerziehende, Branchen und Berufe mit den meisten Teilzeitplätzen, Angebot im öffentlichen Dienst, Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Anträge von Azubis in betrieblicher Ausbildung auf SGB II-Leistungen bzw. auf Wechsel in Teilzeit, zahlr. weitere Einzelfragen zur Teilzeitausbildung, gesetzgeberischer Handlungsbedarf betr. Rechtsanspruch, Akzeptanzförderung<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

06.02.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/41210.01.2018

Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie – Entwicklung betrieblicher Teilzeitausbildung

der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Viele junge Mütter und Väter, beziehungsweise Menschen mit starker Familienverantwortung, können keine Berufsausbildung absolvieren, die es ihnen ermöglicht, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie auskömmlich zu bestreiten.

Im Jahr 2014 waren beispielsweise 50,3 Prozent aller jungen Mütter und 37,6 Prozent aller jungen Väter im Alter von 16 bis 25 Jahren ohne Berufsabschluss (vgl. www.jobstarter.de/ausbildung-in-teilzeit).

Aber auch jenseits dieser Alterskohorte sind große Probleme bei der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familienarbeit bekannt. Unabhängig vom Alter sind vor allem (weibliche) Alleinerziehende häufig ohne Berufsausbildung. 54,7 Prozent aller erwerbslosen Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch) waren im Jahr 2015 ohne Berufsabschluss (vgl. www.arbeitnehmerkammer.de). Einschlägige Studien belegen, dass Menschen ohne eine vollwertige Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt regelmäßig nur Jobs im Niedriglohnbereich finden, die nicht existenzsichernd sind.

Gleichzeitig ist die Anzahl unbesetzter Lehrstellen auf dem Ausbildungsmarkt hoch. Allein im Jahr 2016 blieben 43 500 Ausbildungsplätze unbesetzt, während über 20 000 Personen erfolglos nach einem Ausbildungsplatz suchten (vgl. Berufsbildungsbericht_2017.pdf).

Um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu erleichtern, ist es seit 2005 gesetzlich möglich, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit zu verkürzen und eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren (vgl. § 8 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG).

Von der Möglichkeit einer Teilzeitausbildung sollen vor allem Menschen profitieren, denen es aufgrund eigener Kinder, zu pflegender Angehöriger, einer Behinderung oder anderer schwerwiegender Gründe nicht möglich ist, eine Ausbildung innerhalb der gängigen Arbeits- und Ausbildungszeiten zu bestreiten. Auch für viele in Deutschland lebende Geflüchtete böte eine Teilzeitausbildung die Gelegenheit, sich neben dem Erwerb der Sprache eine berufliche Existenz aufzubauen.

Um eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können, müssen finanzielle Fragen geklärt sein. So ist es nach erfolgreicher Teilzeitausbildung zwar möglich, einen Berufsabschluss zu erlangen und dadurch das Fundament für ein existenzsicherndes Einkommen zu legen. Jedoch stellt sich für viele Teilzeitauszubildende während der Ausbildung die Frage der Existenzsicherung. Obwohl eine Ausbildung in Teilzeit für viele Menschen die beste Chance ist, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen, bleibt der Anteil von Ausbildungsverträgen in Teilzeit gering. Er lag im Jahr 2014 bundesweit bei unter 1 Prozent. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang zudem der bemerkenswert hohe Frauenanteil unter den Teilzeitauszubildenden in Höhe von 82 Prozent (vgl. www.job-starter.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 ausgeschrieben (bitte nach Bundesländern und Berufsgruppen auflisten)?

a) Wie viele blieben unbesetzt (bitte nach Berufsgruppen auflisten)?

b) Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in Teilzeit (auf welcher Grundlage wird diese gesellschaftliche Nachfrage bemessen bzw. evaluiert)?

2

Wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit wurden seit dem Jahr 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (bitte nach Jahr, Bundesländern, Berufsgruppen, schulischer und dualer Ausbildung, Geschlecht, Alter und in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil auflisten)?

a) Wie viele Auszubildende begründeten ihren Wunsch nach einer Ausbildung in Teilzeit mit der Notwendigkeit, minderjährige Kinder zu versorgen?

b) Wie viele der Auszubildenden in Teilzeit waren alleinerziehend?

c) Wie viele Auszubildende wählten eine Ausbildung in Teilzeit aufgrund der Notwendigkeit, Angehörige zu pflegen?

d) Wie viele Auszubildende wählten die Ausbildung in Teilzeit aufgrund einer Behinderung oder anderer schwerwiegender Gründe?

e) Wie viele der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Teilzeit seit 2005 konnten innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit absolviert werden?

f) Bei wie vielen wurde die Ausbildungszeit verlängert?

g) Wie viele der seit 2005 begonnenen betrieblichen Teilzeitausbildungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden?

h) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Teilzeitausbildung, und gibt es einen Zusammenhang zwischen Ausbildungszeit und Abschlussprüfungsergebnis?

i) Wie viele Auszubildende brachen seit 2005 eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ab?

3

Wurden die elf Modellprojekte in den Jahren 2006 bis 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Ausbildung in Teilzeit auf ihre Wirksamkeit hin überprüft?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

a) Haben sich daraus zahlenmäßige und qualitative Fortschritte bei der Ausbildung in Teilzeit ergeben?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

b) Teilt die Bundesregierung in Bezug auf die kurze Laufzeit der elf Modellprojekte die Befürchtung des BMBF, dass aufgrund des Modellcharakters der Projekte die Gefahr besteht, „dass diese zum Provisorium abgestempelt werden, auf die kein Verlass ist und für deren Implementierung daher keine besonderen Anstrengungen unternommen werden“ (www.bmbf.de/ pub/Berufsbildungsforschung_Band_13.pdf, „Teilzeitberufsausbildung: Inanspruchnahme, Potenziale, Strukturen“ Band 13 der Reihe Berufsbildungsforschung, S. 38)?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

c) Inwiefern haben die Empfehlungen dieser Evaluation Eingang in die Förderpraxis der Bundesregierung gefunden?

4

Welche spezifischen Maßnahmen wurden seit 2005 von der Bundesregierung umgesetzt und finanziert, um die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit für alleinerziehende Eltern zu fördern (welche Mittel aus welchen Ministerien standen hierfür jeweils in welchen Jahren zur Verfügung)?

5

Welche vergleichbaren spezifischen Förderinstrumente der Bundesregierung gibt es aktuell, die an die Zielsetzung der in den Fragen 3 und 4 genannten Projekte anknüpfen und die seitdem implementiert worden sind (welche Mittel aus welchen Ministerien stehen hierfür jeweils zur Verfügung)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten?

7

In welchen Branchen und Berufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Ausbildungsplätze in Teilzeit angeboten?

8

Wie viele Ausbildungsstellen in Teilzeit wurden im öffentlichen Dienst des Bundes seit 2005 ausgeschrieben?

a) Wie viele Auszubildende absolvieren derzeit eine Ausbildung in Teilzeit im öffentlichen Dienst des Bundes?

b) Wie ist das Verhältnis angebotener Teilzeitausbildungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst und der Wirtschaft?

9

Wie viele erwerbslose Alleinerziehende im SGB-II-Bezug haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine abgeschlossene Berufsausbildung (bitte nach Bundesländern und Geschlecht auflisten)?

10

Wie viele Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung stellten seit 2005 einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II und SGB III (bitte um Auflistung einzelner Leistungen, Berufsgruppen und Geschlecht)?

a) Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller befanden sich in einer Teilzeitausbildung (bitte nach einzelnen Berufsgruppen und Geschlecht auflisten)?

b) Wie viele der Anträge wurden bewilligt (bitte nach einzelnen Leistungen, Berufsgruppen sowie Geschlecht auflisten)?

11

Wie viele Auszubildende stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 während der Ausbildung einen Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit (bitte nach Bundesländern, Berufsgruppen und Geschlecht auflisten)?

12

Wurde das Modell Ausbildung in Teilzeit seit 2005 in ein Arbeitsmarktprogramm im Rahmen der Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt aufgenommen?

Wenn ja, wo?

Wenn nein, warum nicht?

13

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit von Teilzeitausbildungen spezifischer Bestandteil der Beratungspraxis in den Jugendberufsagenturen, an denen die Bundesagentur für Arbeit beteiligt ist?

14

Wie viele Angebote von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Teilzeit liegen den Jobcentern und Agenturen für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell vor?

15

Welche von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien zum Modell der Teilzeitausbildung gibt es, welche sind geplant?

16

Welche regionalen Unterschiede lassen sich in Bezug auf die Ausbildung in Teilzeit feststellen, und welche Gründe sind der Bundesregierung hierfür bekannt?

17

Welche Hinderungsgründe für mögliche Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung in Teilzeit definiert die Bundesregierung bzw. sind ihr bekannt, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung darauf reagieren?

18

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergütung für eine Teilzeitausbildung geregelt, und wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung in der Teilzeitausbildung?

19

Mit welchen weiteren Maßnahmen versucht die Bundesregierung aktuell, das Modell der betrieblichen Ausbildung in Teilzeit und die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie insbesondere für Alleinerziehende zu fördern? Welche Mittel aus welchen Ministerien stehen hierfür jeweils zur Verfügung?

20

Welche Kooperationen zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie Kammern und Innungen gibt es aktuell, in denen das Modell der Teilzeitausbildung im Mittelpunkt steht?

21

Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die geringe Zahl an Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit (auf Seiten der Ausbildungsplatzsuchenden, Unternehmen und Berufsschulen)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die weiterhin geringe Inanspruchnahme von Ausbildungen nach § 8 Absatz 1 BBiG?

23

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um § 8 BBiG in einen vollwertigen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung umzuwandeln?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Akzeptanz der betrieblichen Teilzeitausbildung zukünftig zu fördern?

Berlin, den 10. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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