Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Fabio De Masi, Susanne Ferschl, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Arbeitszeitgesetz ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen, die Arbeitszeit betreffend ist, zeigen verschiedene Studien (Initiative Gesundheit und Arbeit: iga.Report 31; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: A. Wirtz et al. 2009: Lange Arbeitszeiten und Gesundheit etc.).
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Zunahme von Arbeitsunfällen und der Dauer der Arbeitszeit. Auf diesen Umstand weist auch Prof. Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, hin: „Wer mehr als acht Stunden am Tag arbeitet, lebt gefährlicher“ (www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/arbeitszeit/index.jsp).
Die Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viel Personal steht den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes zur Verfügung, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern, Geschlecht, Befristung mit und ohne Sachgrund, Vollzeit, Teilzeit differenzieren)?
Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes jährlich in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt (bitte nach Bundesländern, Branchen und Größe der Betriebe aufschlüsseln)?
Welche Kontrolldichte erreichen die Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Zahl der Kontrollen im Verhältnis zur Zahl der Betriebe, für die eine Kontrollkompetenz besteht; bitte für die Jahre 2007 bis 2017 darstellen und auch nach Bundesländern differenzieren), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontrolldichte?
Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt werden (bitte nach Bundesländern, Branchen, Größe der Betriebe, hinsichtlich der Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 und/oder der Aufzeichnungspflicht des § 16 Absatz 2 ArbZG aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz führten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 zu Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen (bitte auch die Entwicklung der letzten zehn Jahre darstellen sowie nach Bundesländern und Branchen sowie Betriebsgröße differenzieren)? Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Bußgelder insgesamt, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welchem Umfang wurde den Hinweisen nachgegangen (bitte für den Zeitraum von 2007 bis 2017 einzeln darstellen, bitte nach Bundesländern, Branchen und Größe der Betriebe differenzieren)?
Sind die Möglichkeiten für Beschäftigte, den zuständigen Behörden anonym Hinweise über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu geben, aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?
In welchen sechs Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, und wie hat sich die Zahl der Verstöße in diesen Branchen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ArbZG zulassen (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 2a ArbZG zulassen (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?