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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand sowie Perspektiven der humanitären Hilfe und Entwicklungspolitik in Syrien

Wahrung der Kontinuität humanitärer Hilfe in Krisengebieten, Finanzplanungen für Syrien, Schwerpunkte der humanitären Förderung, VN-Hilfsplan im Jahr 2017, kampflinien- und grenzüberschreitende Hilfe, Ausnahmegenehmigungen für humanitäre Zwecke seit Verabschiedung der EU-Sanktionen, Finanzausstattung des &quot;European Social Safety Net Programms&quot; (ESSN), Ernährungssicherheit der syrischen Zivilbevölkerung, Zugang zu Deeskalationszonen, medizinische Versorgung und diesbzgl. Kooperationen der GIZ, Arbeit des Syrischen Zivilschutzes (Weißhelme), politische Stabilisierungsmaßnahmen, Embargopolitik der Türkei, Lage in Rojava, Unterstützungsmaßnahmen, Stand der Minen- und Kampfmittelräumung, Militärbündnis SDF als Partner der Anti-IS-Koalition<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/51016.01.2018

Aktueller Stand sowie Perspektiven der humanitären Hilfe und Entwicklungspolitik in Syrien

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Christine Buchholz, Michael Leutert, Stefan Liebich, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Krieg in und um Syrien ist eine der größten humanitären Katastrophen der Gegenwart. Nach Angaben der Deutschen Welthungerhilfe e. V. wurden seit Kriegsbeginn mehr als 400 000 Menschen getötet. Zirka 11,5 Millionen Menschen sind inner- und außerhalb Syriens auf der Flucht. In Syrien sind fast 14 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Knapp sieben Millionen Menschen können sich nicht selbst ernähren und müssen dringend mit Nahrungsmitteln versorgt werden (vgl. www.welthungerhilfe.de/fileadmin/user_upload/ Ueber_uns/Vereinsprofil/Zahlen_und_Fakten/Jahresbericht_2016/JB2016_ Webversion.pdf, S. 15, abgerufen am 12. Dezember 2017). Hinzu kommt die dramatische Lage von besonders verwundbaren Personengruppen wie Voll- oder Halbwaisen sowie von über einer Million Kindern mit Traumata, die dringend eine fachgerechte medizinische und psychosoziale Behandlung benötigen.

Demgegenüber ist die humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen (VN) für Syrien unterfinanziert. Der Deckungsgrad des von den VN für das Jahr 2017 koordinierten humanitären Hilfsplans betrug mit Stand vom 19. April 2017 lediglich erst 14 Prozent (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12276).

Die Bundesregierung verfolgt nach eigener Aussage bei der Umsetzung ihrer humanitären Nothilfemaßnahmen wie auch bei ihrer strukturbildenden, mittel- und langfristigen Unterstützung einen „Whole of Syria“-Ansatz. Demnach gilt es, humanitäre Hilfe ausschließlich rein bedarfsorientiert und auf der Grundlage humanitärer Prinzipien zu leisten, unabhängig davon, welche jeweilige Konfliktpartei die politische oder militärische Kontrolle in einem bestimmten Gebiet ausübt (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/12276). Der aus Sicht der Fragesteller an sich zielführende und begrüßenswerte Ansatz stößt unter den konkreten Kriegsbedingungen in Syrien jedoch häufig an seine Grenzen.

Insbesondere kampflinien- und grenzüberschreitende Hilfe gemäß der VN-Resolution 2332 verlangt belastbare Vereinbarungen zwischen den sich vor Ort bekämpfenden, bewaffneten Konfliktparteien über die Einstellung der Kampfhandlungen, den freien Zugang und Sicherheitsgarantien für ziviles humanitäres Hilfspersonal u. a. m. So müssen sich die mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichneten freiwilligen Helferinnen und Helfer des Syrischen Zivilschutzes Difaʼ al-Madani (sogenannte Weißhelme) bei ihrer oft hochriskanten, lebensrettenden Ersten Hilfe für durch Bombardements verletzte und verschüttete Zivilistinnen und Zivilisten mit den örtlichen Strukturen der zivilen Selbstverwaltung in den von der bewaffneten Opposition militärisch kontrollierten Gebieten koordinieren (vgl. Antwort zu den Fragen 11 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 18/12276).

Wegen der von der EU gegen die Arabische Republik Syrien verhängten Sanktionen ist die Erbringung von humanitärer Hilfe an die Einhaltung von engen Auflagen und Genehmigungsverfahren geknüpft. Nach Auffassung der Fragesteller wird damit der Zugang für die unter der Kontrolle der syrischen Regierung lebende Zivilbevölkerung zu humanitärer Hilfe aus den EU-Staaten deutlich erschwert bzw. blockiert.

Das NATO-, OSZE- und Europaratsmitglied Türkei ist im Rahmen der von ihm angeführten „Euphrates Shield Operation“ (ESO) gegen den Willen der Regierung in Damaskus auf dem völkerrechtlichen Territorium der Arabischen Republik Syrien militärisch aktiv (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/12455). Das Operationsziel des ESO-Einsatzes war bzw. ist es, im Bündnis mit islamistischen Oppositionsmilizen – darunter auch die salafistisch-dschihadistische Miliz „Ahrar al-Sham“ (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkeikaempft-in-syrien-mit-terroristen-und-nutzt-leopard-panzer-a-1130913.html, abgerufen am 20. Dezember 2017) – zwar zeitweilig auch den sogenannten Islamischen Staat zu bekämpfen, aber insbesondere „das Entstehen eines zusammenhängenden Gebietes unter dem Einfluss der kurdischen Miliz PYD/YPG entlang der türkischen Südgrenze zu verhindern“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10827). Ankara will die kurdischen Selbstverwaltungskantone in Nordsyrien/Rojava (Westkurdistan) möglichst weitgehend schwächen und praktiziert zu diesem Zweck ein umfassendes Wirtschaftsembargo, das sich bis auf seltene Ausnahmen auch auf humanitäre Hilfsgüter und Maßnahmen der Entwicklungsunterstützung erstreckt.

Angesichts dessen stellen sich den Unterzeichnern die Fragen, wie die Bundesregierung ihre humanitären Hilfsmaßnahmen und entwicklungspolitische Unterstützung mit dem ganzheitlichen Syrien-Ansatz in Übereinstimmung bringen will und wie die diesbezüglichen Perspektiven für Syrien angesichts der unvermindert notleidenden Zivilbevölkerung in dem kriegszerstörten Land aussehen. In Anbetracht des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller vorab mit der Verlängerung der Beantwortungsfrist einverstanden, sofern dies erforderlich sein sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Maßnahmen hat die geschäftsführende Bundesregierung getroffen bzw. wird sie ggf. noch treffen, um die Kontinuität der humanitären Hilfe und entwicklungspolitischen Unterstützung in den von kriegerischen Konflikten betroffenen Staaten wie Syrien angesichts der bisherigen Verzögerungen bei der Bildung einer neuen Bundesregierung sowie vor dem Hintergrund von möglichen Änderungen in der politischen Lagebeurteilung abzusichern (bitte erläutern)?

2

Wie sehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die weiteren mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen der Bundesregierung bei der humanitären Hilfe und den Maßnahmen der strukturbildenden Unterstützung für Syrien aus, und welche Schwerpunktbereiche will die Bundesregierung hierbei künftig priorisieren (bitte erläutern)?

3

Welcher Deckungsgrad wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim von den VN koordinierten humanitären Hilfsplan für Syrien im Jahr 2017 letztlich erreicht, und welche Mittel sind davon bereits wofür verausgabt (bitte möglichst nach Schwerpunktsbereichen und Gesamtsumme auflisten)?

4

In welchem Umfang konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Syrien-Kriegs 2011 kampflinien- und grenzüberschreitende Hilfe gemäß der VN-Resolution 2332 bzw. deren Vorgängerresolutionen für die notleidende syrische Zivilbevölkerung durchgeführt werden, und worin bestanden die Schwerpunkte der geleisteten Hilfe (bitte möglichst pro Jahr, Schwerpunktbereich und Gesamtumfang auflisten)?

5

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Verabschiedung der EU-Sanktionen gegen Syrien Ausnahmegenehmigungen für humanitäre Zwecke erteilt, worin bestanden die Schwerpunkte der genehmigten Hilfe, und welche Schwerpunktregionen wurden damit versorgt (bitte möglichst pro Jahr, Schwerpunktbereich, Region/Ort und Gesamtumfang auflisten)?

6

Über welche aktuelle Finanzausstattung verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung das auf der EU-Ebene eingerichtete European Social Safety Net (ESSN), und werden seitens der Bundesregierung oder von anderen EU-Partnern derzeit Überlegungen verfolgt, die bisherige Unterstützung des ESSN für Geflüchtete in der Türkei künftig auf weitere Anrainerstaaten Syriens mit hohen Bevölkerungsanteilen von Geflüchteten bzw. von besonders vulnerablen Personengruppen auszudehnen, und welche Voraussetzungen müssten hierfür ggf. erfüllt sein (bitte erläutern)?

7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation bezüglich der Ernährungssicherheit der Zivilbevölkerung in Syrien?

a) Wie viele Menschen in den von der syrischen Regierung und bewaffneten loyalistischen Gruppierungen (z. B. Tiger Forces, Hisbollah-Miliz) kontrollierten Gebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf. auch Schätzungen)?

b) Wie viele Menschen in den von der bewaffneten syrischen Opposition militärisch kontrollierten Gebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf. auch Schätzungen)?

c) Wie viele Menschen in der von der Türkei und den mit ihr verbündeten syrischen Oppositionsmilizen militärisch kontrollierten Operationszone des ESO-Einsatzes sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf. auch Schätzungen)?

d) Wie viele Menschen in den von der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava/Nordsyrien bzw. den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) militärisch kontrollierten Gebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf. auch Schätzungen)?

8

Welche Städte oder Regionen werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch von wem belagert, und wie ist es um die Ernährungssicherheit der dort eingeschlossenen Zivilbevölkerung bestellt?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Teilnehmern des „Astana-Formats“ (Russland, Iran, Türkei) vereinbarte Einrichtung von Deeskalationszonen innerhalb Syriens auf die Versorgungssituation der in den betreffenden Gebieten lebenden Zivilbevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen humanitären Hilfsgütern ausgewirkt?

10

Welche internationalen Hilfsorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen direkten humanitären Zugang zu den Deeskalationszonen innerhalb Syriens bzw. sind ggf. in der Lage, durch die Zusammenarbeit mit vorhandenen lokalen Verwaltungsstrukturen bzw. vor Ort aktiven Projektpartnern die dort lebende Zivilbevölkerung effektiv mit humanitären Hilfsgütern zu erreichen?

11

Wie viele Menschen in der stark zerstörten Großstadt Aleppo und ihrem Umfeld sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell weiterhin dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen, in welchem Umfang konnten bislang elementare Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Wohnunterkünfte, Gesundheitszentren, Bildungseinrichtungen etc.) weiter rehabilitiert werden (vgl. Antworten zu den Fragen 6, 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 18/12276), und mit welchen finanziellen Mitteln hat sich die Bundesregierung durch die Förderung von entsprechenden Rehabilitationsmaßnahmen von internationalen Hilfs- bzw. Partnerorganisationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt daran beteiligt (bitte möglichst nach Schwerpunktsektor und Gesamtsumme auflisten)?

12

Wie sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur etwaigen Verlängerung der für Aleppo Stadt und Provinz bislang geförderten Maßnahmen für das Jahr 2018 aus, und inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung humanitäre Nichtregierungsorganisationen inzwischen Zugang zu den Hilfebedürftigen in Aleppo?

13

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle humanitäre Situation in dem vom sogenannten Islamischen Staat militärisch kontrollierten Damaszener Außenbezirk Mukhayyam al-Yarmuk (vgl. https://syriancivilwarmap.com/, abgerufen am 20. Dezember 2017), und wie hoch ist die Anzahl der dort ausharrenden Zivilistinnen und Zivilisten sowie der verschanzten IS-Kämpfer (bitte ggf. auch Schätzungen)?

14

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Regionen innerhalb Syriens bislang geeignete Behandlungszentren für Traumaerkrankungen vorhanden, und welche zusätzlichen Behandlungskapazitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell benötigt, um insbesondere auf das Schwerste traumatisierte Kindern Zugang zu medizinischer und psychosozialer Hilfe zu verschaffen?

15

Wie viele Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für die medizinische Betreuung von besonders vulnerablen Personengruppen zur Verfügung, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Bedarf an spezifisch geschultem, medizinischem Fachpersonal in diesem Bereich?

16

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation bei den Zugangsmöglichkeiten der syrischen Zivilbevölkerung zur stationären und medikamentösen Behandlung von schweren chronischen Krankheiten wie Tumorerkrankungen, HIV/AIDS, Tuberkulose und anderen schweren Infektionskrankheiten, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten, und in welchen Regionen innerhalb Syriens bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die größten diesbezüglichen Versorgungsengpässe?

17

Welche internationalen Nichtregierungsaktionen aus dem Gesundheitssektor sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Syrien aktiv?

a) Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der medizinischen Grundversorgung, Notfallchirurgie und Erstversorgung von Schwerstverletzten und Traumatisierten in den von der syrischen Regierung und bewaffneten loyalistischen Gruppierungen (z. B. Tiger Forces, Hisbollah-Miliz) militärisch kontrollierten Gebieten tätig, und wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden?

b) Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der medizinischen Grundversorgung, Notfallchirurgie und Erstversorgung von Schwerstverletzten und Traumatisierten in den von der bewaffneten syrischen Opposition militärisch kontrollierten Gebieten tätig, und wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den ggf. dort noch vorhandenen bzw. neu geschaffenen zivilen Verwaltungsstrukturen?

c) Welche internationalen bzw. auch türkischen Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der medizinischen Grundversorgung, Notfallchirurgie und Erstversorgung von Schwerstverletzten und Traumatisierten in der von den türkischen Streitkräften und den verbündeten syrischen Oppositionsmilizen militärisch kontrollierten Operationszone des ESO-Einsatzes tätig, und wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den ggf. dort noch vorhandenen bzw. neu geschaffenen zivilen Verwaltungsstrukturen?

d) Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der medizinischen Grundversorgung, Notfallchirurgie und Erstversorgung von Schwerstverletzten und Traumatisierten in den von der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava/ Nordsyrien bzw. den SDF militärisch kontrollierten Gebieten tätig, und wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den ggf. dort noch vorhandenen bzw. neu geschaffenen zivilen Verwaltungsstrukturen?

18

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand bei der Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit Krankenhäusern und Gesundheitsstationen in den syrischen Provinzen Idlib, Hama, Aleppo, Latakia und Da’raa (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/12276)?

19

Über wie viele freiwillige Helferinnen und Helfer verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Syrische Zivilschutz (Weißhelme), und welches sind die gegenwärtigen Schwerpunktsregionen innerhalb Syriens, in denen sie lebensrettende Erste Hilfe leisten?

20

In welchem finanziellen Umfang beabsichtigt die geschäftsführende Bundesregierung, die Arbeit des Syrischen Zivilschutzes im Jahr 2018 weiter zu unterstützen?

21

In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Helferinnen und Helfer des Syrischen Zivilschutzes von welchen militärischen Konfliktparteien angegriffen, getötet, verwundet oder gefangen genommen, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung von Deeskalationszonen innerhalb Syriens auf die Arbeitsmöglichkeiten des Syrischen Zivilschutzes ausgewirkt?

22

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Einsatzgebieten des Syrischen Zivilschutzes militärisch präsenten, bewaffneten syrischen Oppositionsgruppen nach den von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 21d auf Bundestagsdrucksache 18/12455 dargelegten Unterscheidungsmerkmalen zu charakterisieren (bitte erläutern)?

23

In welchem Umfang hat die Bundesregierung bislang Stabilisierungsmaßnahmen zur Förderung des politischen Prozesses bzw. zugunsten von politischen Akteuren in welchen Schwerpunktregionen innerhalb Syriens ergriffen, wer sind die Empfänger von bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen, nach welchen Kriterien wurden diese von der Bundesregierung als förderungswürdig ausgewählt, und in welcher Weise wird die Zweckbestimmung der geleisteten politischen Stabilisierungsmaßnahmen überprüft (bitte erläutern sowie möglichst pro Jahr, Schwerpunktbereich, Empfänger und Gesamtsumme auflisten)?

24

Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die fast vier Millionen Menschen unterstützen, die laut dem aktuellen „Humanitarian Needs Overview“ der VN in den Provinzen Aleppo, Rakka, Hassakeh und Deir-ez-Zor – die nach der Befreiung der östlich des Euphrats gelegenen Gebiete von der Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staats von der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava/Nordsyrien bzw. den SDF kontrolliert werden − derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen sind und unter denen sich über 1,4 Millionen Menschen sogar in einer akuten humanitären Notlage befinden sollen (vgl. https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/ 2018_syr_hno_english.pdf, S. 7, abgerufen am 20. Dezember 2017), und durch wen bzw. welche internationalen Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Zivilbevölkerung dort ggf. bereits humanitär unterstützt?

25

In welchem Umfang hält nach Kenntnis der Bundesregierung der NATO-Partner Türkei weiterhin an seiner bisherigen Embargopolitik gegen die kurdische Selbstverwaltung in Rojava/Nordsyrien fest, in welchem Ausmaß hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit ggf. Ausnahmen für humanitäre Hilfe und für strukturbildende technische Hilfe über ihre Grenze zugelassen, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation an der türkisch-syrischen Grenze in Bezug auf die Durchlässigkeit für den humanitären Güterverkehr in die kurdischen Selbstverwaltungskantone (bitte erläutern)?

26

Welche humanitären Zugänge sind nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere in den am westlichsten gelegenen, kurdischen Selbstverwaltungskanton Afrin vorhanden, – der nahezu vollständig von den türkischen Streitkräften und bewaffneten syrischen Oppositionsmilizen, darunter auch islamistisch-dschihadistische Milizen wie „Ahrar al-Sham“ und „Hayat Tahrir al-Sham, eingekreist ist – (vgl. https://syriancivilwarmap.com/, abgerufen am 18. Dezember 2017), wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige humanitäre Situation der dort lebenden Zivilbevölkerung, und welche internationalen Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen sind dort tätig bzw. über Partnerorganisationen vor Ort ggf. in der Lage, die Zivilbevölkerung humanitär zu versorgen (bitte erläutern)?

27

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus Quellen nachrichtendienstlicher Herkunft – die Türkei den Einmarsch ihrer Streitkräfte vor einigen Monaten in die südlich des kurdischen Selbstverwaltungskantons Afrin in der Provinz Idlib geschaffene Pufferzone mit der dort zuvor militärisch präsenten, islamistisch-dschihadistischen Miliz „Hayat Tahrir al-Sham“ bzw. mit anderen bewaffneten syrischen Oppositionsgruppen abgestimmt (vgl. https://syriancivilwarmap.com/, abgerufen am 18. Dezember 2017), mit welchen eigenen Kräften und Waffensystemen sind die türkischen Streitkräfte derzeit dort vertreten, und in welchem Umfang halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. dort immer noch Kämpfer von „Hayat Tahrir al-Sham“ oder von anderen bewaffneten syrischen Oppositionsgruppen auf bzw. koordinieren möglicherweise sogar ihre militärischen Aktivitäten mit den türkischen Streitkräften (bitte erläutern)?

28

In welchem Umfang hat sich die Bundesregierung an der von den VN koordinierten humanitären Hilfe für Syrien bislang beteiligt, welche Mittel sind davon nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Whole-of-Syria-Ansatzes auch in die von der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava/Nordsyrien bzw. den SDF kontrollierten Gebieten geflossen, und welche Projekte von welchen humanitären Nichtregierungsorganisationen, die in den von den SDF kontrollierten Regionen bereits aktiv sind, werden aktuell von der Bundesregierung finanziell gefördert (bitte möglichst pro Jahr, Schwerpunktbereich, Projektpartner und Gesamtsumme auflisten)?

29

Welche strukturbildenden, technischen Unterstützungsmaßnahmen wurden bislang mit finanzieller Beteiligung der Bundesregierung in den von der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava/Nordsyrien bzw. von den SDF kontrollierten Gebieten realisiert, um zentrale Infrastrukturen (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung, Verkehrswege, Wohnunterkünfte, Gesundheitszentren und Bildungseinrichtungen etc.) zu rehabilitieren (bitte möglichst nach Schwerpunktbereich und Gesamtsumme auflisten)?

30

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle humanitäre Situation der Zivilbevölkerung in der stark zerstörten Stadt Rakka, die mit Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition nach verlustreichen monatelangen Kämpfen Mitte Oktober 2017 durch die kurdisch geführten SDF endgültig von der Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staats befreit werden konnte, welche Mittel hat die Bundesregierung seit der Rückeroberung der Stadt für die Versorgung der Zivilbevölkerung bereitgestellt bzw. wird sie ggf. noch bereitstellen, und welche humanitären und entwicklungspolitischen Projekte wurden seither in Rakka realisiert bzw. sollen dort künftig realisiert werden (bitte nach Schwerpunktbereich und Gesamtsumme auflisten)?

31

Welcher aktuelle Bedarf besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung insbesondere in den von der Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staats befreiten Gebieten Syriens, und in welchem finanziellen Umfang hat sich die Bundesregierung aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarung bereits über hierauf spezialisierte Durchführungsorganisationen in den befreiten Territorien unter Kontrolle der SDF daran beteiligt, bzw. mit welchen finanziellen Mittel wird sie sich künftig weiter daran beteiligen (vgl. https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/11/19/deutschland-finanziert-minen-raeumung-syrien/, abgerufen am 20. Dezember 2017)?

32

In welchem Umfang und durch wen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung die mit mutmaßlicher technischer Unterstützung der kurdischen Volksverteidigungseinheiten „YPG“ (Yekîneyên Parastina Gel) 2016 gegründete Minenräumungsorganisation „Rojava Mine Cleaning Organisation“ (RMCO) aktuell Unterstützung bei der Ausbildung von Fachpersonal zur Sprengfallenentschärfung (vgl. https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/11/19/deutschland-finanziert-minen-raeumung-syrien/, abgerufen am 20. Dezember 2017), und betrachtet die Bundesregierung die RMCO als einen künftigen Kooperationspartner für die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung in den besonders schwer kontaminierten Gebieten, die derzeit von den SDF kontrolliert werden (bitte erläutern)?

33

Betrachtet die Bundesregierung die von den kurdischen Volksverteidigungseinheiten „YPG“ geführten SDF weiterhin als Partner im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition, an der Deutschland beteiligt ist (vgl. Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/12455), und wird sich die Bundesregierung angesichts dessen bei ihren Bemühungen für eine politische Verhandlungslösung im Syrien-Konflikt künftig dafür einsetzen, dass auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter der kurdischen Selbstverwaltung in Rojava/Nordsyrien direkt in den Friedensprozess einbezogen werden (bitte begründen)?

Berlin, den 15. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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