Neue Planungen zu bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Rüstungskonzerne Airbus, Dassault Aviation und Leonardo-Finmeccanica wurden von der Bundesregierung sowie der französischen, italienischen und spanischen Regierung mit einer Konzeptphase (Definitionsstudie) für eine europäische bewaffnungsfähige Drohne (European MALE Kampfdrohne, EURODROHNE) beauftragt (Bundestagsdrucksachen 18/13346, 18/13593). Dort werden die abgestimmten Fähigkeitsforderungen der beteiligten vier Regierungen analysiert und Zielkonfliktuntersuchungen unterzogen. Im ersten Quartal 2018 soll ein „System Requirements Review“ finalisiert werden (Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6). Darin könnten weitere Details zu den benötigten Kollisionsvermeidungssystemen, zu Maßnahmen zur Reduzierung der Signatur (Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten), zur Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung, zu automatisierten Funktionen des Drohnensystems, zur mitgeführten Aufklärungs- und Steuerungssensorik und zur Bewaffnung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele oder Luftnahunterstützung definiert werden.
Das Programm besteht aus den fünf möglichen Phasen Definitionsstudie, Entwicklungs-, Fertigungs-, Nutzungs- und Entsorgungsphase. Die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) wurde damit beauftragt, die „deutsche Amtsseite“ bei der Definitionsstudie, dem Ergebnismonitoring als Basis für die Erarbeitung nationaler fachtechnischer Positionen und der Vorbereitung von Entscheidungen sowie nationalen Eigenvalidierungen zu begleiten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 18/13656). Nach Vorliegen der Definitionsstudie könnte die IABG weitere Aufträge erhalten, darunter zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine deutsche Teilnahme an der Entwicklungs- und Fertigungsphase. Hierzu müssen zunächst ein Angebot der Rüstungsindustrie eingeholt und Vertragsverhandlungen geführt werden. Erst dann soll sich der Deutsche Bundestag zur Zeichnung einer Durchführungsabsprache mit der EURODROHNE befassen. Das „Sondierungspapier“ der CDU, CSU und SPD enthält hierzu bereits eine Festlegung auf die EURODROHNE.
Bis zur Serienreife einer EURODROHNE will das Bundesministerium der Verteidigung nach einer Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr übergangsweise fünf israelische Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3). Sie stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries. Bei der Bundeswehr firmieren sie als „German Heron TP“ (G-Heron TP). Für das Leasing will das Bundesverteidigungsministerium einen Vertrag mit der Firma Airbus abschließen, die als Hauptauftragnehmer fungiert. Zum Gesamtsystem gehören Leistungen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und die Ausbildung von Piloten. Der Grundpreis beträgt laut einem Agenturbericht 1,024 Mrd. Euro („Bundeswehr-Kampfdrohnen kosten mehr als eine Milliarde Euro“, dpa vom 13. Juni 2016). Das Bundesverteidigungsministerium hat einen unterschriftsreifen Dienstleistungsvertrag mit der israelischen Regierung für die Ausbildung der Piloten und die Bereitstellung der Infrastruktur für die Stationierung der Drohnen auf einem israelischen Flugplatz fertig verhandelt, jedoch noch nicht unterzeichnet. Auch ein Vertrag mit Airbus ist unterschriftsreif, die Angebotsbindefrist unter „Aktualisierung der Preise“ wurde nach der Bundestagswahl und den zunächst nicht arbeitsfähigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zuletzt bis zum 31. Mai 2018 verlängert (http://gleft.de/23c).
Zusammen mit 43 anderen Regierungen hat die Bundesregierung eine am 5. Oktober 2016 von den USA veröffentlichte „politische Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen unbemannten Luftfahrzeugen“ unterzeichnet (Bundestagsdrucksache 18/10379), die nach Kenntnis der Fragesteller aber nicht wie von der Bundesregierung angekündigt weiter behandelt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wann genau in 2018 endet die andauernde Konzeptphase (Definitionsstudie) zur Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE), in der die abgestimmten Fähigkeitsforderungen der beteiligten vier Regierungen durch Rüstungskonzerne analysiert und Zielkonfliktuntersuchungen unterzogen wird (Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)?
Wann und in welchem Kontext soll die „System Requirements Review“ nach derzeitigem Stand finalisiert und vorgestellt werden, und wem ist diese vermutlich zugänglich?
Sofern erste Ergebnisse der Konzeptphase bereits vorliegen, welche Ergebnisse enthält diese zu benötigten Kollisionsvermeidungssystemen, zu Maßnahmen zur Reduzierung der Signatur (Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten), zur Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung, zu automatisierten Funktionen des Drohnensystems, zur mitgeführten Aufklärungs- und Steuerungssensorik und zur Bewaffnung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele oder Luftnahunterstützung?
Wann und wo wurde entschieden, dass die ohne Teilnahmewettbewerb zur „Begleitung der deutschen Amtsseite“ bei der Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE) mandatierte IABG „im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ beauftragt wurde, „da nur bei der IABG mbH die Voraussetzungen zur Leistungserbringung im beschriebenen Umfang gegeben sind“ (Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9)?
a) Welche fachtechnischen Positionen zur Zulassung von Luftfahrzeugen und der Luftraumintegration, zum Einfluss von Fähigkeitsforderungen und technischen Leistungsparametern auf den Systementwurf sowie zu Lösungskonzepten bezüglich „Sense and Avoid“-Systemen, Missionsrechnungen und repräsentativen Bewertungsmissionen hat die IABG in diesem Zusammenhang erarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/317, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Andrej Hunko)?
b) Zu welchen Kostenmodellen der Industrie hat die IABG hinsichtlich der EURODROHNE „deutsche Positionen entwickelt“?
c) Welche Antriebskonzepte der EURODROHNE standen zur Auswahl, und welche Schlussfolgerungen zog das Bundesverteidigungsministerium aus einer „fachtechnischen Expertise“ der IABG zur Auswahl eines Designs mit zwei Propellerturbinenluftstrahltriebwerken?
Welche Rolle wird die Organisation Conjointe de Coopération en Matière dʼArmement (OCCAR) nach Abschluss der Konzeptphase (Definitionsstudie) nach derzeitigem Stand übernehmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 18/13656)?
Was ergab die Analyse des Bundesverteidigungsministeriums zu den finanziellen Auswirkungen und etwaigen Verschiebungen in den Meilensteinplänen nach der zunächst gestoppten Beschaffung der Kampfdrohnen „G-Heron TP“ aus Israel (http://gleft.de/23c)?
a) Inwiefern ist die endverhandelte und unterschriftsreife „Government-to-Govemment“-Vereinbarung mit der Regierung Israels weiterhin gültig (Bundestagsdrucksache 18/13347, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
b) Unter welchen Bedingungen („Aktualisierung der Preise“) ist der Vertrag mit dem Hauptauftragnehmer Airbus hinsichtlich der Preiskonditionen und Lieferfristen bis zum 31. Mai 2018 gültig (bitte die etwaigen Mehrkosten skizzieren)?
c) Welche Gespräche zu einer weiteren Verlängerung der Angebotsbindefrist werden derzeit geführt?
Welche weiteren Gespräche, Marktsichtungen oder Untersuchungen hat das Bundesverteidigungsministerium nach Beantwortung der Schriftlichen Frage 35 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/13617 hinsichtlich der Bewaffnung (auch zu Testzwecken) der Übergangslösung „G-Heron TP“ mit Munition unterschiedlicher Größe bzw. Eignung (hohe Präzision, kleine Wirkladung mit skalierbaren Effekten, unmittelbare Kontrolle, Steuerung der Waffe durch Waffenbediener, Modifikation des Auftreffzeitpunktes, Möglichkeit zum Bekämpfungsabbruch) mit Rüstungskonzernen geführt?
a) Welche Informationen zu welchen Produkten hat die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Bewaffnung der „Heron TP“ von den Rüstungskonzernen Lockheed Martin Corporation, MBDA Systems, Raytheon Company und IMI (Israel) angefragt?
b) Wann erfolgten diese Anfragen, wer hat diese verfasst, und an wen wurden diese adressiert?
Welche weiteren „Alleinstellungsmerkmale“ haben im Auswahlprozess der „Heron TP“ nach einer „Untersuchung zu marktverfügbaren bewaffnungsfähigen Systemen“ eine Rolle gespielt, wozu soweit bekannt die mögliche Art der Bewaffnung mit Lenkflugkörpern gehört (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Alexander S. Neu, Bundestagsdrucksache 18/13667)?
Was ist der Bundesregierung über weitere Schritte des US-Konkurrenten General Atomics bekannt, der erfolglos gegen die Vergabe der Drohnenbeschaffung ohne Ausschreibung geklagt hatte und eine Überprüfung bei der Vergabekammer des Bundes verlangte (Bundestagsdrucksache 18/13347)?
Wann und wo wurde die „politische Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen unbemannten Luftfahrzeugen“, die am 5. Oktober 2016 von den USA veröffentlicht und neben 43 weiteren Regierungen auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, wie von der Bundesregierung angekündigt weiter behandelt (Bundestagsdrucksache 18/10379)?
a) Welche weiteren Regierungen haben die US-geführte Vereinbarung zum verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgang mit bewaffneten Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10379 unterschrieben, und welche Staaten wurden angefragt, verweigerten aber die Unterschrift?
b) Sofern die gemeinsame Erklärung nicht weiter behandelt wurde, welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung hierfür maßgeblich (bzw. aus welchen Gründen hat sie sich selbst aus dem Prozess zurückgezogen)?
c) Sofern die gemeinsame politische Erklärung weiter beraten wird, welche Art von Vereinbarung/Konvention/Regelwerk zur Schaffung internationaler Standards, die auch von solchen Staaten anerkannt werden könnten, die bislang weder durch die einschlägigen Exportkontrollregimen noch durch den Vertrag über den Waffenhandel gebunden sind, sollte aus Sicht der Bundesregierung am Ende beschlossen werden?
Sofern die von der Bundesregierung als „erstes greifbares Ergebnis“ bezeichnete gemeinsame Erklärung nicht weiter behandelt wurde, aus welchen Gründen will sie keine Initiative zur Fortsetzung der Diskussion ergreifen, zumal sie mit der Unterzeichnung der Erklärung ihre „Entschlossenheit“ hierzu zum Ausdruck gebracht haben will (Bundestagsdrucksache 18/10379, Antwort der Bundesregierung zu Frage 23)?
Welche Regierungen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bewaffnete Drohnen, und welche Regierungen beschaffen oder entwickeln solche Systeme?
Welche Länder gehören aus Sicht der Bundesregierung zu den „führenden Herstellern, Exporteuren beziehungsweise Käufern“ von bewaffnungsfähigen Drohnen (Bundestagsdrucksache 18/10379, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)?
Über wie viele Drohnen verfügt die Bundeswehr zurzeit (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/13307 nach einzelnen Typen und Gewichtsklassen darstellen), und welche Beschaffungen sind geplant?