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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zur Situation von usbekischen Flüchtlingen (G-SIG: 16010997)

Rückführung von fünf usbekischen Flüchtlingen nach Usbekistan durch kirgisische Behörden am 9. August 2006, Sicherheit der Flüchtlinge <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

22.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/251405. 09. 2006

Zur Situation von usbekischen Flüchtlingen

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die kirgisischen Behörden haben am 9. August 2006 fünf usbekische Flüchtlinge nach Usbekistan zurückgeführt. Die fünf Männer gehörten zu einer Gruppe von ca. 500 Flüchtlingen, die im Mai 2005 aus der usbekischen Stadt Andijan nach Kirgisien geflohen waren. Usbekische Soldaten hatten in Andijan zuvor nach Augenzeugenberichten auf Demonstranten geschossen und hunderte Personen, darunter Kinder, getötet. Usbekistan verlangte später die Auslieferung aller usbekischen Flüchtlinge aus Kirgisien.

Nach Einschätzung von Louise Arbour, der UN-Menschenrechtskommissarin, sowie dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) drohen den Männern in Usbekistan schwere Misshandlung und Folter. Vier der fünf Männer waren vom UNHCR offiziell als Flüchtlinge anerkannt worden. Berichten von Amnesty International zufolge werden sie seit ihrer Rückkehr in Usbekistan ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten.

Kirgisien ist gemäß dem völkerrechtlichen Prinzip des Non-Refoulement (Nichtabschiebung) verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in dem ihr oder ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies ist in zahlreichen internationalen Menschenrechtsabkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert, denen Kirgisien beigetreten ist. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Personen nach ihrer Zwangsrückführung nach Usbekistan gefoltert oder in einem unfairen Prozess zum Tode verurteilt worden sind.

Am 18. August 2006 verschwanden zwei weitere usbekische Flüchtlinge in Kirgisien unter ungeklärten Umständen. Nach Informationen der kirgisischen Menschenrechtsorganisation Adalet wurden sie nach Andijan verschleppt und werden dort gefangen gehalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welcher Form fordert die Bundesregierung Kirgisien auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und niemanden in ein Land zu verbringen, in dem ihm oder ihr die Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen droht?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufenthaltsort und Gesundheitszustand der fünf ausgewiesenen und zwei verschleppten Männer in Usbekistan?

3

Vermittelt die Bundesregierung Usbekistan gegenüber die Sorge um die Sicherheit der Flüchtlinge?

a) Bemüht sich die Bundesregierung um Zusicherungen der usbekischen Behörden, dass die Flüchtlinge Zugang zu ihren Familien und zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl haben?

b) Bemüht sich die Bundesregierung um Zusicherungen der usbekischen Behörden, dass der Schutz vor Misshandlungen und Folter sowie die gesundheitliche Betreuung der Flüchtlinge gewährleistet sind?

c) Thematisiert die Bundesregierung dabei auch den Zustand der Gefängnisse in Usbekistan?

4

Wird die Rückführung usbekischer Flüchtlinge nach Usbekistan und ihre Behandlung dort im Rahmen des angekündigten Menschenrechtsdialoges mit der usbekischen Regierung thematisiert, und wenn ja, in welcher Form?

5

Was tut die Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Arbeit des UNHCR in der Region diskreditiert wird, und wie bindet sie in dieser Frage Russland als wichtigen Akteur in der Region ein?

Berlin, den 5. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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