Menschenrechte und Medienfreiheit in der Ukraine
der Abgeordneten Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die später „Revolution der Würde“ genannten Unruhen in Kiew im Februar 2014 haben einen Machtwechsel in der Ukraine bewirkt. Die neue ukrainische Regierung schlug den Kurs einer Annäherung mit der Europäischen Union ein und unterschrieb am 21. März 2014 „in dem Bekenntnis zu engen, dauerhaften Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte, nämlich Achtung der demokratischen Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, Nichtdiskriminierung von Minderheiten und Achtung der Vielfalt, Menschenwürde und Bekenntnis zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft“ (siehe das Amtsblatt der Europäischen Union, L 161/4) den so genannten politischen Teil des Assoziierungsabkommens mit den EU-Mitgliedstaaten. Am 27. Juni 2014 unterzeichnete der neue ukrainische Präsident Petro Poroschenko den wirtschaftlichen Teil des Abkommens und bekräftigte: „Durch die Unterschrift unter das Abkommen mit der EU unterstreicht die Ukraine als europäischer Staat, der die gemeinsamen Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit teilt, seine souveräne Entscheidung für eine künftige Mitgliedschaft in der EU“ (siehe www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/ukraine-poroschenkoabkommen-bruessel-gefechte).
Drei Jahre nach den Maidan-Protesten nimmt die ukrainische Innenpolitik immer restriktivere Züge an. Die aktuelle Situation der Menschenrechte und Medienfreiheit in der Ukraine hat bei mehreren internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie Journalistenverbänden große Besorgnis ausgelöst (siehe https://europeanjournalists.org/blog/2017/12/04/increasing-violence-against-ukrainesjournalists/).
Insbesondere geraten regierungskritische Medien sowie Journalistinnen und Journalisten in der Ukraine unter Druck. Am 14. Juli und 16. November 2017 hat die ukrainische Militärstaatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten der Media Holding Westi Ukraina Razzien durchgeführt. Am 3. Dezember 2017 haben maskierte Männer in Militäruniform den Eingang zum regierungskritischen Fernsehsender NewsOne mit Stacheldraht und Sandsäcken blockiert. Der Beauftragte für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Harlem Désir, bezeichnete die Situation als einen „Angriff auf die Freiheit der Medien“ und forderte die ukrainischen Behörden auf, die freie Arbeit des Senders zu gewährleisten (siehe www.osce.org/fom/360331). Nachdem das Verfahren gegen den ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba im Juli 2016 vom Berufungsgericht eingestellt und der Angeklagte nach 16 Monaten Haft freigelassen worden war, hob im Juni 2017 das Oberste Spezialgericht der Ukraine in Zivil- und Strafsachen den Freispruch auf und nahm das Verfahren wieder auf.
Das neue ukrainische Bildungsgesetz hat massive Kritik, vor allem die der EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn, Polen, Rumänien und Bulgarien, ausgelöst. Laut dem neuen Gesetz sollen ab 2020 alle Schülerinnen und Schüler in der Ukraine ab der fünften Klasse ausschließlich auf Ukrainisch unterrichtet werden, was die Sprachen der Minderheiten in dem Land maßgeblich einschränken würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Menschenrechte in der heutigen Ukraine für alle dort lebenden Menschen vollumfänglich und unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand umgesetzt (bitte ausführlich beantworten)?
Sollten Menschenrechtsverletzungen vorliegen, wird um eine Auflistung und Nennung aller Gruppen, gegen die Menschenrechtsverletzungen begangen werden, sowie um konkrete Benennung der jeweiligen Verstöße gebeten.
Inwieweit wird die Umsetzung der Menschenrechte in der Ukraine von der Bundesregierung bei den bilateralen deutsch-ukrainischen Regierungstreffen thematisiert, und mit welchem Ergebnis?
Welche konkreten Themen wurden im Jahre 2017 besonders intensiv behandelt (bitte unter Nennung aller Details auflisten)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2014 gegen die Verfolgung von Oppositionellen und Andersdenkenden in der Ukraine ergriffen (bitte die konkreten Maßnahmen und ihre Resultate nennen)?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Menschenrechtskonvention in der Ukraine eingehalten?
Wie viele Personen, die ihre Rechte aus den durch die Ukraine ausgesetzten Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sehen, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2015 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, und mit welchem Resultat (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/111, Anlage 28, Frage 32, S. 10684)?
Inwiefern entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgelegten Standards (falls für das o. g. Recht in der Ukraine Einschränkungen gelten, diese bitte benennen)?
Welche Hinweise auf Fälle zur „Politisierung“ bzw. politischer Einflussnahme auf juristische Prozesse in der Ukraine sind der Bundesregierung seit März 2014 bekannt (bitte die der Bundesregierung seit März 2014 bekannten Fälle zur „Politisierung“ bzw. politischer Einflussnahme auf juristische Prozesse in der Ukraine nennen, siehe Bundestagsdrucksache 18/8169, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Wie hat die Bundesregierung auf die Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens gegen den ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba im Juni 2017 reagiert, und mit welchem Ergebnis (bitte ausführlich angeben, welche Reaktionen es von welchen Vertretern der Bundesregierung gab und wie darauf ihrerseits die ukrainische Regierung reagiert hat)?
Welche Auswirkungen hatte nach Ansicht der Bundesregierung der Erlass des ukrainischen Präsidenten Nr. 47/2017 vom 25. Februar 2017 „Über die Inkraftsetzung des Beschlusses des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats der Ukraine über ‚die Doktrin der ukrainischen Informationssicherheit‘“ auf aus- und inländische Medien in der Ukraine?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sperrung des Internetzugangs zu den russischen Sozialnetzwerken „Vkontakte“ und „Odnoklassniki“ sowie der Suchmaschine „Yandex“ und dem E-Mail-Provider „Mail.Ru“ in der Ukraine mit dem gemeinsamen Verständnis der Informations- und Meinungsfreiheit vereinbar (siehe die Stellungnahme des Generalsekretärs des Europarates Thorbjørn Jagland dazu: www.coe.int/en/web/secretary-general/-/secretary-general-voices-concern-over-blocking-socialnetworks-websites-in-ukraine)?
Wie hat die Bundesregierung auf die Razzien der ukrainischen Militärstaatsanwaltschaft am 14. Juli und 16. November 2017 in den Räumlichkeiten der Media Holding Westi Ukraina reagiert (bitte genau angeben, welche Vertreter der Bundesregierung sich gegenüber welchen Vertretern der ukrainischen Regierung in welcher Weise geäußert haben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Blockade des Nachrichtensenders NewsOne am 3. Dezember 2017 (siehe http://derstandard.at/2000069066076/Radikale-besetzten-TV-Sender-in-Kiew), und haben Vertreter der Bundesregierung das Thema mit Vertretern der ukrainischen Regierung angesprochen?
Falls ja, was war das Resultat dieser Gespräche?
Begleitet die Bundesregierung die Gerichtsprozesse gegen die ukrainischen Journalisten Wasili Murawizki, Dmitri Wasilez und Jewgeni Timonin, und falls ja, in welcher Intensität und durch welche Vertreter?
Falls die Bundesregierung die genannten Gerichtsprozesse nicht begleitet, welche Begründung ist hierfür anzuführen?
Wie bilanziert die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr finanziell geförderten Programme zur demokratischen Pluralisierung der ukrainischen Medienlandschaft (z. B. Projekte der Deutschen Welle: Medientrainings für Nichtregierungsorganisationen, Östliche Zeitungspartnerschaft, DW Nowyny, Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen in der Ukraine, siehe Anlage 11 zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13361) vor dem Hintergrund, dass regierungskritische Journalistinnen und Journalisten in der Ukraine verfolgt werden (siehe www.amnesty.de/jahresbericht/2017/ukraine#section-12017)?
Wie schätzt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des in das ukrainische Parlament eingebrachten Gesetzentwurfs zur Einführung der Berichterstattungspflicht für Nichtregierungsorganisationen und ihre Partner, darunter auch internationale Geberorganisationen, ein?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, auf die Löschung persönlicher Angaben zu deutschen Bürgerinnen und Bürgern auf der Internetseite der ukrainischen Nichtregierungsorganisation Mirotworez hinzuwirken?
Welche konkreten Aktivitäten hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (siehe Plenarprotokoll 18/227, S. 22817C bis 22818D) unternommen?
Verfügt die Bundesregierung über Angaben zur Anzahl der auf der Internetseite von Mirotworez genannten deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie zu ergreifen, um die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die auf der Internetseite von Mirotworez genannt sind, darüber zu informieren bzw. vor einer möglichen Gefahr zu warnen?
Befinden sich auf Betreiben ukrainischer Stellen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf der Interpolfahndungsliste („Red Notice“) im Zusammenhang mit „illegalen Einreisen“ in die Ukraine?
Wenn ja, wie viele?
Für wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gilt nach Kenntnis der Bundesregierung das Einreiseverbot in die Ukraine?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das neue ukrainische Bildungsgesetz (insbesondere Artikel 7) hinsichtlich der aktuellen Situation der sprachlichen Minderheiten (Sinti und Roma, ungarische, bulgarische, rumänische, russische sowie andere sprachliche Minderheiten) in der Ukraine mit den von Kiew übernommenen internationalen Verpflichtungen im humanitären Bereich (siehe die Europäische Menschenrechtskonvention, Protokoll 12, Artikel 1 sowie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, Artikel 7 und 8) vereinbar?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung Artikel 7 des neuen ukrainischen Bildungsgesetzes mit dem im Zweiten Minsker Abkommen verankerten Recht auf sprachliche Selbstbestimmung für die gesonderten Gebiete Luhansk und Donezk (siehe Anmerkung zu Punkt 11 des Abkommens) vereinbar?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Venedig-Kommission des Europarates, dass das neue ukrainische Bildungsgesetz ermögliche, die bisher existierende sprachliche Situation in der Ukraine radikal zu ändern, und dass durch die erzwungene Verwendung des Ukrainischen als Unterrichtssprache bestehende Möglichkeiten der sprachlichen Minderheiten in der Ukraine, in ihren Muttersprachen unterrichtet zu werden, erheblich reduzieren könne (siehe Punkt 120 in der Meinung der Venedig-Kommission des Europarates über Artikel 7 des neuen Bildungsgesetztes der Ukraine www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2017)030-e)?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Venedig-Kommission des Europarates, die Sprachen, die nicht zu den offiziellen Amtssprachen in der EU zählen, dabei insbesondere Russisch als neben dem Ukrainischen am meisten gebrauchter Sprache in der Ukraine, würden durch Artikel 7 des neuen ukrainischen Bildungsgesetzes einer Diskriminierung unterliegen (siehe Punkte 124 und 125 in der Meinung der Venedig-Kommission des Europarates über Artikel 7 des neuen Bildungsgesetztes der Ukraine www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2017)030-e)?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Venedig-Kommission des Europarates über die Notwendigkeit, Artikel 7 des neuen ukrainischen Bildungsgesetzes zu überarbeiten mit dem Ziel, das Problem der Diskriminierung von sprachlichen Minderheiten in der Ukraine zu lösen (siehe Punkt 125 in der Meinung der Venedig-Kommission des Europarates über Artikel 7 des neuen Bildungsgesetztes der Ukraine www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2017)030-e)?
Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der sprachlichen Minderheiten in der Ukraine durch das neue ukrainische Bildungsgesetz verbessert bzw. verschlechtert?
Inwieweit wird das neue ukrainische Bildungsgesetz im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahrs 2017/2018 thematisch behandelt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13361)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeit der ukrainischen interministeriellen Kommission zur Überarbeitung ihrer Roma-Strategie?
Welche Fortschritte sind bezüglich der Situation der Roma in der Ukraine erreicht worden (siehe Bundestagsdrucksache 18/10414, Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Hat die Bundesregierung „die Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten in der Behandlung von Binnenvertriebenen durch ukrainische Behörden“ gegenüber der ukrainischen Regierung angesprochen und kritisiert (siehe Bundestagsdrucksache 18/8169, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Von welchen EU-Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie viele ukrainische Flüchtlinge seit 2015 aufgenommen (siehe Bundestagsdrucksache 18/8169, Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Wie viele ukrainische Staatsangehörige haben seit Mai 2015 in Deutschland einen Asylantrag gestellt (bitte nach Monaten, Alter, Geschlecht, Herkunftsregion, wie viele von ihnen sind mit einem Visum legal eingereist etc. aufschlüsseln), und welche Entscheidungen wurden getroffen (bitte nach Monaten auflisten und nach gewährtem Status bzw. nach Ablehnung differenzieren, siehe Bundestagsdrucksache 18/5177, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Wie viele ukrainische Asylsuchende in Deutschland haben seit Februar 2014 als Fluchtgrund politische Verfolgung angegeben?
Wie vielen ukrainischen Asylsuchenden wurde in Deutschland seit Februar 2014 politisches Asyl gewährt (bitte nach Jahren auflisten)?
Nach welchen Kriterien wurde entschieden?
Ist der Bundesregierung der Fall des ukrainischen politischen Aktivisten und ehemaligen Mitglieds des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Ukraine Denys Lohunov, dessen Antrag auf politisches Asyl in Deutschland im August 2017 abgelehnt wurde, bekannt?
Wenn ja, inwiefern wird das Verbot der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU) sowie die Verfolgung und Gewalt gegenüber den KPU-Mitgliedern in der Ukraine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Gewährung eines politischen Asyls berücksichtigt?