[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. März 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1117
19. Wahlperiode 08.03.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/641 –
Abschreckungskampagnen gegen Asylsuchende („Rumours about Germany“)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung unterhält in verschiedenen Formaten und einzelnen
Schwerpunktregionen Kampagnen, die Flüchtlinge von der Flucht abhalten
bzw. zu einem Abbruch der Reise bewegen sollen. Ausdrücklich nennt die
Bundesregierung das Ziel, „möglichst wirkungsvoll gegen illegale Migration
vorzugehen“ („Realistisches Deutschlandbild vermitteln“,
www.bundesregierung.de
vom 2. März 2016.)
Die so genannten Informationskampagnen richten sich nach Darstellung der
Bundesregierung vor allem an Menschen in den Herkunfts- bzw. Transitländern
Afghanistan, Syrien, Irak sowie in Ländern in Afrika und dem Westbalkan,
wobei die Kommunikationsstrategien an die regionalen Besonderheiten angepasst
seien. Dabei würden teilweise auch lokale bzw. regionale Multiplikatoren
eingebunden. Auch die „Diaspora“ in Deutschland spiele „eine wichtige Rolle bei
der Aufklärung“ der (potentiellen) Flüchtlinge.
Offenbar ist seitens des Auswärtigen Amts nunmehr geplant, diese Kampagnen
unter dem Begriff „Rumours about Germany“ zusammenzufassen und ihnen mit
der Homepage
www.rumoursaboutgermany.info eine zentrale Plattform zu
verleihen. Diese Schlussfolgerung ziehen die Fragestellerinnen und Fragesteller aus
Ausschreibungen auf der Homepage des Auswärtigen Amts (Stand: Dezember
2017/Januar 2018), das Auftragnehmer im Bereich Strategische
Auslandskommunikation sucht bzw. gesucht hat. Dazu hieß es: „Eines der wichtigsten
Tätigkeitsfelder der Strategischen Kommunikation bleibt die Auslandskommunikation zu Flucht
und Migration. Kernprodukt ist dabei die Website
www.rumoursaboutgermany.
info, die die Aufklärungsarbeit des Auswärtigen Amts und seiner
Auslandsvertretungen erstmals auf einer eigenen Webseite bündelt, um vor Schleusern und
deren bewusst gestreuten Falschdarstellungen im Netz zu warnen.“
Gesucht wurden bzw. werden auch „freiberufliche externe Mitarbeiter (m[
ännlich]/w[eiblich]) im Bereich textlicher Journalismus, Grafik, Webdesign,
Videojournalismus, Kommunikations- und Kampagnenexpertise“.
Flüchtlingsorganisationen haben an der Kampagne bereits erhebliche Kritik
geäußert. Es sei zum einen nicht ersichtlich, woher die auf der Homepage
korrigierten Gerüchte überhaupt stammten, bzw. es sei unwahrscheinlich, dass
Flüchtlinge tatsächlich aufgrund solcher Gerüchte zur Flucht motiviert werden
(vgl. z. B. Interview mit Günter Burkhardt des Fördervereins PRO ASYL e. V.
im Deutschlandfunk, 23. Oktober 2017).
Auch nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellen diese
Kampagnen nicht in erster Linie sachliche und hilfreiche Informationen zusammen,
sondern dienen vor allem der Abschreckung von (potentiellen) Asylsuchenden.
Zum Teil sind die auf
www.rumoursaboutgermany.info angegebenen
Antworten nach Auffassung der Fragesteller auf Ja-/Nein-Fragen bzw. die
„Richtigstellung“ von Gerüchten falsch oder irreführend. Das gilt u. a. für die Frage, ob die
Bundesregierung Flüchtlingen in Deutschland mit Geld zur Lebensführung
helfe, die zunächst mit einem großformatigen „Nein“ beantwortet wird. Richtig
ist dagegen, dass Flüchtlingen prinzipiell Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zustehen.
Nach Kenntnis der Fragesteller ist die Darstellung ebenfalls unrichtig, ein
Großteil der Leistungen werde in Form von Sachleistungen gewährt.
Unrichtig ist nach ihrer Kenntnis auch die Darstellung, Asylsuchende erhielten
nach Ablehnung ihres Antrages „reduzierte Sozialleistungen“. Das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht zwar eine solche Regelung vor, aber nur für
Ausreisepflichtige, die ihre Ausreise bzw. Abschiebung „schuldhaft“
verhindern. Zehntausende „Geduldete“ sind von dieser Regelung aber nicht betroffen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kommunikation kommt beim Umgang mit den Herausforderungen von Flucht
und irregulärer Migration eine wichtige Rolle zu. Innerhalb der Bundesregierung
ist das Auswärtige Amt für Auslandskommunikation zuständig. Beim Thema
Flucht und Migration sind in der Auslandskommunikation folgende Ziele
prioritär:
1. Potenzielle Migrantinnen und Migranten in Herkunfts- und Aufenthaltsländern
und Flüchtlinge in Erstaufnahme- und Transitländern sowie deren Umfeld
darüber zu informieren, dass irreguläre Migration nicht nur irregulär ist und oft
keine Bleibeperspektive bietet, sondern – vor allem bei der Nutzung von
Schleusern – meist auch gefährlich und teuer ist;
2. potenzielle irreguläre Migrantinnen und Migranten über Möglichkeiten
regulärer Migration zu informieren;
3. Menschen auch in Herkunfts- und Transitstaaten über den Einsatz der
Bundesregierung für Flüchtlingsschutz, Fluchtursachenminderung, Stabilisierung und
Entwicklung in Herkunftsstaaten zu informieren sowie
4. irreguläre Migrantinnen und Migranten ohne oder mit geringer
Bleibeperspektive in Deutschland oder Transitstaaten sowie ihr Umfeld über Rückführung
sowie Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr zu informieren.
Fokus der Auslandskommunikation, die die Bundesregierung zu Flucht und
Migration betreibt, ist Aufklärung, nicht Abschreckung. Die Bundesregierung steht
zu ihren humanitären sowie völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen
und Prinzipien. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe
faktenbasierter Auslandskommunikation zu verhindern, dass sich Menschen in ohnehin
schwieriger Lage mit verklärten Vorstellungen und falschen Erwartungen auf den
Weg machen. Es geht dabei auch darum, dem falschen Informationsangebot der
Schleuser die nötigen Fakten entgegenzusetzen.
1. Welche Maßnahmen bzw. Kampagnen betreibt die Bundesregierung (bitte
jeweilige Bundesministerien oder Ämter nennen) derzeit im Kontext der
strategischen Auslandskommunikation hinsichtlich der Themen Flucht und
Migration, und auf welche Zielregionen bzw. Zielgruppen fokussieren sich
diese (bitte vollständig auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zielregionen sind alle wichtigen Herkunftsstaaten von Flucht und irregulärer
Migration nach Europa und Deutschland sowie die Transitstaaten auf den
wichtigsten Flucht- und Migrationsrouten. Das Informationsangebot fokussiert
insbesondere auf Regionen, aus denen viele Menschen mit geringer Perspektive auf
Bleiberecht auf gefährlichen Routen nach Europa aufbrechen.
Wichtigste Zielgruppen sind potenzielle irreguläre Migrantinnen und Migranten
in Herkunftsstaaten, Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten in
Transitstaaten, irreguläre Migrantinnen und Migranten, die sich in Transitstaaten
oder aus Europa über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland informieren wollen
sowie das soziale Umfeld der vorgenannten Zielgruppen.
Neben der Presse- und Kommunikationsarbeit der deutschen
Auslandsvertretungen besteht seit Herbst 2017 die Website „Rumours about Germany – facts for
migrants“, um in mehreren Sprachen Gerüchte zu entkräften und Fakten
darzustellen (auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen).
Für die Auslandskommunikation der Bundesregierung ist federführend das
Auswärtige Amt zuständig. Weitere Ressorts stimmen sich laufend mit dem
Auswärtigen Amt ab, betreiben aber keine eigene Auslandskommunikation.
2. Welche Kosten sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hierfür jeweils
entstanden, und welche Kosten sind für das Jahr 2018 jeweils veranschlagt?
Kosten für Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen der
Auslandskommunikation zu Flucht und Migration zwischen 2015
und 2017 betrieben hat, in Euro
2015 2016 2017
64.541 137.458 147.367
Der Mittelansatz für 2018 ist aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung noch
nicht absehbar.
3. Welche Rolle erfüllt dabei die Homepage
www.rumoursaboutgermany.info,
und inwiefern lässt sie sich damit aus Sicht der Bundesregierung von anderen
vergleichbaren Maßnahmen bzw. Kampagnen abgrenzen bzw. steht sie mit
diesen in einem Zusammenhang?
Die neue Internetseite bündelt die bisherige Kommunikation der deutschen
Auslandsvertretungen gegen Gerüchte und Fehlinformationen und entwickelt sie fort.
Den Auslandsvertretungen steht damit eine zentrale Plattform mit Inhalten für
ihre Kommunikations- und Pressearbeit vor Ort zum Thema Flucht und Migration
zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet die Website die Möglichkeit zur Einbindung von Inhalten
anderer Ressorts, darunter des Bundesministeriums des Inneren (BMI),
beispielsweise zu Rückführungen und Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr, sowie des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ), beispielsweise zu Reintegrationshilfe nach Rückkehr. Artikel auf
www.rumoursaboutgermany.info verweisen auf entsprechende Internetportale
wie
www.ReturningfromGermany.de und
www.build-your-future.net.
Die Website bindet auch Inhalte Dritter ein, darunter Artikel des Angebots „Info-
Migrants“ von Deutsche Welle, die italienische Nachrichtenagentur ANSA
(Agenzia Nazionala Stampa Associata) und France Médias Monde, Artikel von
www.deutschland.de, und verweist zudem auf Angebote wie beispielsweise die
App „MigApp“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
4. Inwiefern spielen bei der Ausgestaltung dieser Kampagnen die Inhalte oder
Formate allfälliger ähnlich gelagerter Kampagnen anderer Akteure (z. B.
Länder, private Dritte, Regierungsorganisationen, internationale
Organisationen usw.; bitte ggf. entsprechende Hinweise dazu geben) eine Rolle?
Zur Einbindung von Informationsangeboten Dritter bei der Ausgestaltung der
Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
Auch bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Auswärtigen Amts und seiner
Auslandsvertretungen im Rahmen der Auslandskommunikation zu Flucht und
Migration werden teilweise Informationsangebote und
Kommunikationsmaßnahmen Dritter aufgenommen, beispielsweise Sprache aus der
Bundespressekonferenz, Infografiken, Fotos oder Videos.
5. Inwiefern stellt auch die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland eine
Zielgruppe der Kampagnen dar, um zu vermitteln, dass die Bundesregierung
gegen das aus ihrer Sicht bestehende Problem „irregulärer“ Migration
vorgeht?
Die vorgenannten Kommunikationsmaßnahmen richten sich als
Auslandskommunikation nicht an die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland.
Entsprechend besteht von der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“
auch keine deutschsprachige Version.
6. Wie sind die jeweiligen Informationskampagnen in den einzelnen Staaten
bzw. Regionen jeweils formal und inhaltlich konkret ausgestaltet (bitte die
entsprechenden Homepages nennen oder Materialien dokumentieren)?
a) Welche unterschiedlichen Kernaussagen werden vermittelt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Inwiefern sind die Inhalte oder Formate tatsächlich auf die jeweilige
Region bzw. das jeweilige Land abgestimmt, und wie drückt sich dies
konkret aus?
Die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ enthält generelle
Informationen, die aus Sicht der Bundesregierung für Flüchtlinge und vor allem
für (potenzielle) irreguläre Migrantinnen und Migranten aus Herkunfts- und
Transitstaaten relevant sind und je nach Bedarf regional und/ oder landesspezifisch
ergänzt werden.
c) Welche relevanten Änderungen sind in Zusammenhang mit der formalen
oder inhaltlichen Gestaltung der Kampagnen derzeit projektiert?
Die Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration wird
im Jahr 2018 fortgesetzt und weiterentwickelt. Zu den Schwerpunkten bei der
Weiterentwicklung der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“
im Jahr 2018 wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
d) Inwiefern und mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung werden
Multiplikatoren angesprochen, und welche Rolle kommt diesen zu?
e) Inwiefern und mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung wird die
„Diaspora“ innerhalb Deutschlands angesprochen, und welche Rolle
erhofft sich die Bundesregierung von ihr (bitte ggf. nach Herkunftsländern
darstellen)?
Die Fragen 6d und 6e werden gemeinsam beantwortet.
Es ist grundsätzlich Aufgabe des Auswärtigen Dienstes, über die Bundesrepublik
Deutschland im Ausland zu informieren, wobei der Kontakt zu Multiplikatoren
in den Gastländern sowie in der Diaspora in Deutschland für die Vermittlung
relevanter Themen eine wichtige Rolle spielt. Multiplikatoren im Bereich Flucht
und Migration werden vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen
auf das aufklärende Informationsangebot der Bundesregierung hingewiesen,
damit sie diese Inhalte bei Interesse und Bedarf weitertragen und damit zur
Erreichung der Zielgruppen beitragen können. Menschen in Deutschland mit
Verbindungen zu Herkunftsstaaten von Flucht und Migration nach Europa werden als
eine wichtige Stimme im Diskurs zu Flucht und Migration wahrgenommen.
Eine strukturierte Zusammenarbeit mit Multiplikatoren im Bezug zur
Auslandskommunikation zu Flucht und Migration erfolgt aktuell mit Personen mit
afrikanischem Migrationshintergrund in Deutschland.
f) Inwiefern wird die Kampagne von der „Diaspora“ nach Einschätzung der
Bundesregierung aufgegriffen, und werden die Inhalte an (potentielle)
Flüchtlinge aus den jeweiligen Herkunftsstaaten weitergetragen?
Die Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration wird
überwiegend als ein wichtiger Bestandteil des Umgangs mit den
Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration gesehen. Dies gilt auch für die Website
„Rumours about Germany – facts for migrants“. Inhaltliche Hinweise der in der
Antwort zu den Fragen 6d und 6e genannten Multiplikatoren werden vom
Auswärtigen Amt aufgegriffen und, soweit möglich, bei der Weiterentwicklung der
Website berücksichtigt.
Personen und Organisationen beispielsweise mit Bezug zu Afrika unterstützen
die Auslandskommunikation der Bundesregierung teilweise in eigener
Kommunikationsarbeit und kommentieren diese auch öffentlich.
g) Inwieweit und in welchen Fällen hat die Bundesregierung bezüglich der
Kampagne Kontakte zu Organisationen, Verbänden, Gemeinden oder
religiösen Gruppierungen sowie einzelnen Würdenträgern oder
Repräsentanten der jeweiligen Diasporagruppen aufgenommen (bitte einzeln
benennen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 6d und 6e wird verwiesen. Das Auswärtige Amt
steht mit zahlreichen unterschiedlichen Multiplikatoren in Kontakt. Zum Schutz
der Persönlichkeitsrechte dieser Multiplikatoren werden Namen nicht genannt.
7. Welche strategischen, inhaltlichen und personellen Veränderungen sind in
Hinsicht auf die Gestaltung der Seite
www.rumoursaboutgermany.info
beabsichtigt, und mit welchem Ziel?
Wie viele Personen umfasste die Redaktion im Dezember 2017, und wie
viele soll sie letztlich umfassen, wie viele davon als Angestellte, und wie
viele als Freiberufler?
Welche Kosten sind in Zusammenhang mit dieser Homepage im Jahr 2017
angefallen, und mit welchen Kosten wird für 2018 und die Folgejahre jeweils
gerechnet (bitte wichtigste Kostenfaktoren aufschlüsseln)?
Die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ wird kontinuierlich
weiterentwickelt. 2018 sind unter anderem die folgenden konzeptionellen und
inhaltlichen Schritte geplant:
Kontinuierliches Erstellen neuer Artikel zu aktuellen Informationsbedarfen
und Gerüchten;
Ausweitung regionalspezifischer Inhalte, um den unterschiedlichen
Informationsbedarfen je Staat und Sprache noch spezifischer gerecht zu werden;
Übersetzung der Website auf Tigrinja, Dari/ Farsi und Urdu, um weitere
wichtige Zielgruppen zu erreichen;
Weitere Einbindung von Inhalten Dritter, darunter Video-Testimonials von
„Aware Migrants“ von IOM sowie Artikel von „InfoMigrants“ und
www.deutschland.de.
Die Inhalte der Website werden erstellt und verantwortet durch Mitarbeiter des
Bereichs Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt, die in der zweiten
Jahreshälfte 2017 durch drei freiberufliche Experten (Webdesign, Grafik,
Journalismus) beraten und unterstützt wurden.
Zusätzlich zu hauseigenen Personalressourcen beliefen sich die Kosten für
Aufbau, Betrieb und Bewerbung der Website „Rumours about Germany – facts for
migrants“ 2017 auf circa 105 000 Euro. Wesentliche Kostenfaktoren hierbei
entfielen auf die Bewerbung der Website (43 000 Euro), journalistische Recherche
(8 000 Euro), Webdesign und Hosting (33 000 Euro) sowie grafisches Design
(20 000 Euro).
Für 2018 geht das Auswärtige Amt vorbehaltlich der vorläufigen
Haushaltsführung von vergleichbaren Kosten wie 2017 aus, zuzüglich Kosten für drei weitere
freiberufliche Experten für Videojournalismus, Soziale Medien und
Kommunikation, die die Weiterentwicklung nach Bedarf beraten und unterstützen sollen.
8. Welche Rolle soll freiberuflichen Auftragnehmern bei der Gestaltung und
Umsetzung der Homepage zukommen, und warum bevorzugt die
Bundesregierung (ausweislich der genannten Ausschreibungen) die Beauftragung von
Freiberuflern?
Wer ist für die Formulierung der grundlegenden Aussagen auf der
Homepage verantwortlich, und in welcher Weise übt das Auswärtige Amt eine
Kontrolle über diese aus?
Die redaktionelle Verantwortung für die Website „Rumours about Germany –
facts for migrants“ und ihrer Inhalte liegt im Auswärtigen Amt, das die
redaktionelle Arbeit an der Homepage und die Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung vornimmt. Themenschwerpunkte für die Website liefern die
Auslandsvertretungen entlang der Flucht- und Migrationsrouten zu.
Die in der Antwort zu Frage 7 genannten freiberuflichen Experten befassen sich
mit Webdesign, grafischem Design, Recherche und kommunikativer Beratung.
Die Beauftragung externer Freiberufler ist hierfür notwendig, weil die
Bundesregierung diese Expertise durch eigene Bedienstete nicht vollumfänglich abdecken
kann. Der Bedarf an externer Expertise ist nicht hinreichend konstant und
umfänglich, als dass er eine Festanstellung für diese Tätigkeiten rechtfertigt.
9. Welche Unternehmen waren bislang in die Konzeptionierung, Gestaltung
und Arbeitsumsetzung der strategischen Auslandskommunikation im
Bereich Flucht und Migration im Auftrag der Bundesregierung eingebunden
(bitte für den Zeitraum seit 2015 angeben, konkrete Tätigkeit/konkreten
Auftrag sowie Kosten angeben)?
Neben den bereits genannten Experten waren von 2015 bis einschließlich 2017
neun Unternehmen an der Erarbeitung der Auslandskommunikation zu Flucht
und Migration beteiligt, die die Bundesregierung betreibt. Die Spanne jährlicher
Kosten je Unternehmen reichte von unter 1 000 Euro bis maximal 60 000 Euro.
Von einer Offenlegung der Unternehmensnamen wird wegen
Sicherheitsbedenken abgesehen, da die Auslandskommunikation auch gezielt gegen die
Aktivitäten krimineller Schleuserbanden gerichtet ist.
10. Wer war und ist zukünftig für die Erarbeitung der Fragen und Antworten auf
der Homepage
www.rumoursaboutgermany.info verantwortlich?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
11. Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die
Aussage auf der Homepage, Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden,
erhielten „nun“ nur noch reduzierte Leistungen, beziehe sich auf die
Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Mai 2017 und § 1a AsylbLG
(andernfalls bitte richtigstellen), und inwiefern ist die Aussage auf der
Homepage faktisch zutreffend?
Die Aussage bezieht sich auf die geltende Rechtslage. Ausländer, deren
Asylantrag abgelehnt wurde, sind in der Regel entweder vollziehbar ausreisepflichtig
oder im Besitz einer Duldung. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen
unterliegen nach Ablauf der Ausreisefrist, wenn für sie eine Ausreisemöglichkeit
feststeht, grundsätzlich Leistungseinschränkungen nach § 1a Absatz 2 AsylbLG, es
sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht
durchgeführt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 32 des Abgeordneten Volker Beck auf (Köln) Bundestagsdrucksache
18/6760 vom 20. November 2015). Auch sind nach § 1a Absatz 3 AsylbLG
Leistungseinschränkungen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen möglich, bei
denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende
Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
Von der Verfassungskonformität der Vorgängerregelung zu § 1a Absatz 3
AsylbLG ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2017 - B7 AY
1/16 R - ausgegangen.
a) Wie viele Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, halten sich
gegenwärtig in Deutschland auf, und wie viele von diesen erhalten
abgesenkte Leistungen im Sinne von § 1a AsylbLG?
Zum 31. Dezember 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 618 076
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Eine Asylablehnung im AZR
wird im Regelfall nicht gelöscht, die zugrundeliegende Asylentscheidung kann
daher unter Umständen viele Jahre zurück liegen und der Ausländer kann
zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht auf andere Weise erworben haben. Eine im
AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass diese Person
ausreisepflichtig wäre.
Valide Daten zur Anzahl der Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und
die abgesenkte Leistungen i. S. d. § 1a AsylbLG erhalten, liegen der
Bundesregierung wegen der dezentralen Verfahren bei der Leistungsvergabe in Ländern
und Kommunen nicht vor.
b) Ist der Bundesregierung bewusst, dass die einschränkende Regelung des
§ 1a AsylbLG demselben Paragraphen zufolge nicht greift, wenn die
Ausreise aus Gründen, die nicht vom ausreisepflichtigen Ausländer zu
vertreten sind, nicht möglich ist?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
c) Trifft es zu, dass deswegen nur bei einer Minderheit der betroffenen
Personen die Leistungen nach dem AsylbLG abgesenkt werden, und wenn ja,
warum wird diese Differenzierung auf der Homepage nicht deutlich
gemacht, wenn das Ziel doch sein soll, potentielle Flüchtlinge korrekt zu
informieren?
Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen.
d) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, den genannten Text zu
korrigieren bzw. zu präzisieren?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen, es besteht aus Sicht der
Bundesregierung kein Anlass für eine Korrektur oder Präzisierung.
12. Warum wird auf der Homepage ausgeführt, man müsse, wenn man keinen
Schutzanspruch und kein darauf fußendes Aufenthaltsrecht erhalte, das Land
„unverzüglich“ verlassen, ohne zu erwähnen, dass betroffenen Personen der
Rechtsweg offen steht und außerdem die Möglichkeit einer Duldung besteht,
obwohl doch die Zahl der Geduldeten im September 2017 163 184 betrug,
von denen 26 336 seit über sechs Jahren im Duldungsstatus lebten (vgl.
Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/136)?
Die Aussage, dass irreguläre Migrantinnen und Migranten ohne Schutzanspruch
Deutschland unverzüglich verlassen müssen, trifft rechtlich zu. Die Aussage, dass
kein Schutzanspruch besteht, umfasst die Ausschöpfung des Rechtswegs durch
die betroffene Person.
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel (Umkehrschluss zu § 4 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), sondern lediglich eine temporäre Aussetzung der
Abschiebung aufgrund von rechtlichen oder tatsächlichen
Abschiebungshindernissen. Die Pflicht zur Ausreise besteht für Geduldete fort (§ 60a Absatz 3
AufenthG).
Die zitierte Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/136 vom 29. November
2017 geht nicht von 26 336 Personen aus, die seit über sechs Jahren mit dem
Status Duldung im Bundesgebiet lebten, sondern davon, dass diese Personen am
30. September 2017 eine Duldung besaßen und zu diesem Zeitpunkt seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland aufhältig waren.
a) Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung nicht im Interesse einer
korrekten und umfassenden Information, darauf hinzuweisen, dass es
auch nach einer – rechtskräftigen – Ablehnung des Asylantrages durchaus
Möglichkeiten gibt, einen zumindest befristeten Abschiebeschutz zu
erhalten, z. B. weil eine Ausreise aus verschiedenen, vom
Ausreisepflichtigen nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, und während der
Dauer der Duldung auch Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in voller Höhe?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Präzisierung des genannten
Textes?
Auf die Antworten zu den Fragen 12, 12a sowie 11d wird verwiesen.
13. Warum wird auf die Frage, ob man gewaltsam zurückgeschickt werde, wenn
man illegal nach Deutschland gekommen ist („will you be returned by force
if you come illegaly?“) in Form eines großformatigen „Yes“ geantwortet,
obwohl es nach Rechtslage für eine Abschiebung nicht darauf ankommt, ob
man „illegal“ eingereist ist, während es darunter, in kleinerer Schrift,
präziser heißt, dass die Abschiebung davon abhängt, dass ein ablehnender
Asylbescheid vorliegt und eine freiwillige Rückreise nicht erfolgt?
Anstatt der hier zitierten Formulierung heißt es seit Januar 2018 „Will you be
returned by force if your asylum application has been rejected?“. Die
angemessene Übersetzung für „by force” ist „zwangsweise“, nicht „gewaltsam“.
a) Welche Rolle spielt bei der großformatigen Hervorhebung des „Yes“ auf
die Frage nach Abschiebung bei illegaler Einreise die Hoffnung,
Flüchtlinge ließen sich dadurch von einer „illegalen“ Einreise abschrecken?
Fokus der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ sowie der
gesamten Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration
ist Aufklärung, nicht Abschreckung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem
Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die
Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine
Präzisierung des Textes?
Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 13a wird verwiesen.
14. Warum heißt es auf die Frage „Your nationality = your right to asylum?“ im
Antwortteaser unrichtigerweise, nur Personen, die bereits Verfolgung oder
einen ernsthaften Schaden erlitten hätten, könnten hoffen, einen
Schutzanspruch zugebilligt zu bekommen („only people who have been subject to
persecution or serious harm can hope to be entitled to protection“), obwohl
nach Gesetzeslage auch die begründete Furcht vor Verfolgung oder einem
schwer wiegenden Schaden bereits einen Asylanspruch begründen kann
(was im ausführlicheren Text auch korrekt dargestellt wird, aber eben nicht
in der Erstansicht der Antwort)?
a) Welche Rolle spielt bei der Darstellung in der Kurzfassung die Hoffnung,
dass Personen, die noch keine Verfolgung bzw. eine schwer wiegende
Schädigung erlitten haben, diese aber begründet fürchten, nur die
Kurzfassung lesen und daraufhin von einer Flucht nach Deutschland absehen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem
Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die
Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine
Präzisierung?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammengefasst beantwortet. Anstelle der
zitierten Formulierung heißt es seit Januar 2018, „Only people who have suffered
or are likely to suffer persecution or serious harm are entitled to protection“.
15. Warum wird auf der Homepage die Frage, ob die Flüchtlinge in Deutschland
finanzielle Unterstützung erhalten („Will the German government give you
money to live?“) mit einem großformatigen „No“ beantwortet, obwohl
Flüchtlingen prinzipiell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
zustehen, und in der Kurzfassung unmittelbar im Anschluss an das „No“
erwähnt wird, dass Asylsuchende „eine gewisse Hilfe“ erhalten?
Bei einigen Artikeln nutzt die Website als wiederkehrendes Gestaltungselement
farbig unterlegte Panel mit einer Wahr-Falsch-Frage („true or false?“ – siehe
nachstehende Darstellung).
Beim Klicken dreht sich das Artikel-Panel und ein „Yes“ oder „No“ erscheint,
direkt gefolgt von einem erklärenden Kurztext, der für den Nutzer unmittelbar
und deutlich erkennbar die geltende Rechtslage wiedergibt. Darüber hinaus bietet
der Artikel beim Klicken auf „more“ weitergehende Informationen.
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele
Asylsuchende in Deutschland Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten?
Ende 2016 erhielten rund 728 000 Personen Leistungen nach dem AsylbLG.
Neuere Zahlen liegen derzeit nicht vor, werden aber vom Statistischen
Bundesamt veröffentlicht (abrufbar für das Jahr 2016 unter:
www.destatis.de/DE/
ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Asylbewerberleistungen/
Asylbewerberleistungen.html).
b) Warum wird bei dieser Frage im Weiteren ausgeführt, dass der Großteil
der Hilfe in Sachleistungen („in kind“) gewährt werde, obwohl nach
Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Mehrzahl der
Flüchtlinge Bargeld erhält und eine Leistungsgewährung in Form von
Sachmitteln lediglich in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen ist (dort aber
häufig auch Barbeträge ausgegeben werden)?
Der durch die Fragestellerinnen und Fragesteller zitierte Artikel richtet sich an
Menschen in Herkunfts- und Transitstaaten, die beim Stellen eines Asylantrags
in Deutschland mit großer Wahrscheinlichkeit zunächst in einer
Erstaufnahmeeinrichtung unterkommen würden. Während des Aufenthalts in
Erstaufnahmeeinrichtungen sieht § 3 Absatz 1 Satz 2 AsylbLG vor, dass alle Leistungen zur
Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistung gewährt werden. Zusätzlich
werden Leistungen zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen
Lebens gewährt. Soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, sollen auch diese nach
§ 3 Absatz 1 Satz 6 AsylbLG durch Sachleistungen gedeckt werden, alternativ
können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.
c) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele
Flüchtlinge während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen
Sachleistungen und wie viele Bargeld erhalten?
Alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten während des
Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen. Differenzierte Zahlen
dazu, wie viele Leistungsbezieher innerhalb und außerhalb von
Aufnahmeeinrichtungen Geldleistungen erhalten, liegen nicht vor.
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele
Flüchtlinge nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen Bargeld und
wie viele Sachleistungen erhalten?
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 AsylbLG wird für Leistungsberechtigte außerhalb von
Erstaufnahmeeinrichtungen der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat
gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Im Übrigen ist die Leistungsform
außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen maßgeblich von der Art der Unterkunft
abhängig. Bei dezentraler Unterbringung gilt der Vorrang der Geldleistung, es
können aber auch Sachleistungen gewährt werden. Bei Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften kann der notwendige persönliche Bedarf soweit wie möglich
durch Sachleistungen gedeckt werden.
Fast alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten während des
Aufenthalts außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen für einzelne Bedarfe
Sachleistungen. Differenzierte Zahlen dazu, wie viele Leistungsbezieher innerhalb und
außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen Geldleistungen erhalten, liegen derzeit nicht
vor.
e) Mit welchen empirischen Werten begründet die Bundesregierung – falls
sie zu den vorangegangenen Fragen keine präzisen Angaben machen
kann – die Aussage, der Großteil der Hilfe werde in Sachleistungen
gewährt?
Auf die Antwort zu Frage 15b wird verwiesen.
f) Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Flüchtlingen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen und diese
zumindest teilweise auch in Form von Bargeld ausgegeben werden, nicht
für präziser, die Frage, ob es eine finanzielle Unterstützung gebe, mit
einem großformatigen „Yes“ oder zumindest mit einem „Yes, but“ zu
beantworten (bitte begründen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15b wird verwiesen.
g) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem
Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die
Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine
Präzisierung?
Es geht bei der Darstellung um Aufklärung, in diesem Punkt konkret um den
Abbau der Fehleinschätzung, dass Asylbewerber viel Geld vom deutschen Staat
erhalten würden. Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15b
verwiesen.
16. Woher stammen die auf der Homepage genannten „7 großen Lügen der
Menschenhändler“?
Aus welchen Quellen wurde die Bundesregierung auf diese Aussagen
aufmerksam?
Der benannte Artikel wurde durch das Auswärtige Amt unter Beteiligung seiner
Auslandsvertretungen entlang der Flucht- und Migrationsrouten recherchiert. Die
Aussagen wurden außerdem im Rahmen von Presserecherchen und in
Zusammenarbeit mit Projektpartnern bestätigt; sieben häufig genannte Gerüchte wurden
für den Artikel ausgewählt.
17. Welche empirisch gestützten Angaben sind ihr dazu bekannt, welche
Verbreitung sie unter Flüchtlingen haben, inwiefern Flüchtlinge diese Aussagen
glauben und inwiefern diese Aussagen die Flucht ausgelöst haben?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Dass diese von den
Auslandsvertretungen entlang der Flucht- und Migrationsrouten weitergegebenen Gerüchte
unter Flüchtlingen und (potenziellen) irregulären Migrantinnen und Migranten
kursieren und von Schleusern verbreitet werden, sind in zahlreichen Fällen belegt.
Einige öffentlich verfügbare Beispiele: Der Syrer Hussam Al Zaher bestätigt in
einem Interview mit tageschau.de: „Lüge Nr. 4 und Lüge Nr. 6 wurde uns in
Syrien von den Schleppern tatsächlich auch aufgetischt“ (
www.tagesschau.de/
inland/rumours-about-germany-101.html). In einem Bericht der Tagesthemen
vom 10. November 2015 beschreiben Flüchtlinge die Verbreitung von Gerüchten
und deren Bedeutung für ihre eigene Wahrnehmung (
www.tagesschau.
de/multimedia/sendung/tt-4075.html).
Presseberichte bestätigen diese Aussagen, beispielsweise
www.focus.de/politik/
videos/geruechte-locken-asylanten-nach-deutschland-willkommensgeld-
hausund-job-das-sind-die-leeren-versprechungen-afghanischer-schlepper_id_636799
9.html,
www.bild.de/politik/ausland/fluechtlingskrise/die-maerchen-der-schleuser-
43259458.bild.html,
www.deutschlandfunk.de/schleuserorganisationen-sie-ver-
sprechen-das-blaue-vom-himmel.676.de.html?dram:article_id=334083rstattung.
Gerüchte und Versprechungen können durchaus eine Rolle spielen bei den
schwerwiegenden Entscheidungen, die Flüchtlinge und (potenzielle) irreguläre
Migrantinnen und Migranten treffen. In diesem Zusammenhang will die
Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration Menschen in
ohnehin schwieriger Lage Fakten als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen
(siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
18. Inwiefern hat die Bundesregierung überhaupt Grund zur Annahme, dass
Flüchtlinge aufgrund von Gerüchten oder falschen Versprechungen seitens
Schlepperorganisationen sich erst zur Flucht entschließen, oder umgekehrt,
dass Flüchtlinge bei einer Richtigstellung angeblicher falscher
Versprechungen von einer Flucht absehen oder sie abbrechen (bitte jeweils Belege für die
Annahme nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vor allem (potenzielle) irreguläre
Migrantinnen und Migranten brechen oft uninformiert oder desinformiert und mit
realitätsfernen Einschätzungen auf und realisieren erst in Europa nach langer,
teurer, gefährlicher und oft leidvoller Reise, dass sie von Beginn an kaum
Bleibeperspektiven in Europa hatten. Empirische Belege für den erheblichen
Informationsbedarf finden sich in zahlreichen Studien, darunter der IOM „Niger 2016
Migration Profile Report“ (
https://gmdac.iom.int/sites/default/files/Web%20Version%
20-%20IOM%20Niger%202016%20Profiling%20Report_EN.pdf), wonach über
die Hälfte der Migrantinnen und Migranten, die 2016 in IOM „Transit Centers“
in Niger befragt wurden, vor ihrem Aufbruch keine Informationen über Migration
gesucht hatten. Selbst unter denjenigen, die sich informiert hatten, erhielten über
70 Prozent ihre Informationen lediglich von Freunden und Familien.
Auch die durch das Auswärtige Amt beauftragte Studie „Flucht 2.0 –
Mediennutzung durch Flüchtlinge vor, während und nach der Flucht“ der Freien Universität
Berlin untersuchte 2016 das Medien- und Informationsverhalten von
Flüchtlingen. Auch diese Studie kommt zu keinen anderen Ergebnissen.
19. Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung um den Erhalt von
Rückmeldungen oder die Durchführung von Evaluationen, um einschätzen zu
können,
a) ob die Kampagnen von der Zielgruppe überhaupt wahrgenommen werden
und
b) eine Wirkung entfalten,
und welche substantiierten Angaben kann sie zu diesen Fragen im Einzelnen
machen?
Die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts und seiner
Auslandsvertretungen über eigene Kanäle erreicht mindestens mehrere Hunderttausend
Menschen in Herkunfts- und Transitstaaten. Allein die Website „Rumours about
Germany – facts for migrants“ verzeichnete in weniger als vier Monaten seit Live-
Schaltung über 240 000 Besuche. Aktuell halten sich ca. 70 Prozent der Besucher
der Website in Herkunfts- und Transitstaaten von Flucht und Migration nach
Europa auf. Hinzu kommt die dezentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an
Auslandsvertretungen entlang der Routen seit 2015.
An der Existenz von Informationsbedarfen besteht aus Sicht der Bundesregierung
kein Zweifel. Die akademische Literatur zur Effektivität von aufklärender
Kommunikation zu Flucht und Migration macht jedoch deutlich, dass ein Nachweis
von Verhaltensänderungen als Folge von aufklärender Kommunikation schwierig
zu führen ist (siehe zum Beispiel European Migration Network, 2012; Heller,
2014; Schans und Optekamp, 2015; sowie Evie Browne, GSDRC, 2015:
www.gsdrc.org/wp-content/uploads/2015/09/HQ1248.pdf).
Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Ziele wird
verwiesen. Maßstab für die Effektivität der Auslandskommunikation der
Bundesregierung ist den Zielen entsprechend vor allem die Frage, ob die Zielgruppen erreicht
werden und ob ihr Kenntnisstand verbessert werden kann.
Die Bundesregierung ist in Kontakt mit dem Global Migration Data Analysis
Center von IOM in Berlin sowie mit universitären Wissenschaftlern. Zusätzlich
gibt auch akademische Literatur Hinweise auf Faktoren, die die Effektivität von
Aufklärungskommunikation zu Flucht und Migration erhöhen können (zum
Beispiel bei Evie Browne, GSDRC, 2015), darunter:
zielgerichtete Ansprache spezifischer Gruppen (potenzieller) irregulärer
Migrantinnen und Migranten;
Zeitzeugenberichte („real-life testimonies”) von zurückgekehrten
Migrantinnen und Migranten;
wiederholte Kommunikation anstatt einmaliger Kampagnen;
Einbettung der Kommunikation in einen umfassenden politischen und
kommunikativen Ansatz, inklusive Hinweisen auf Möglichkeiten legaler
Migration.
Diese Hinweise sind bereits in den aktuellen konzeptionellen Ansatz der
Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration eingeflossen.
Die Bundesregierung ist bemüht, durch stetig weiter entwickelte, effektive
Auslandskommunikation zu einem umfassenden Umgang mit den
Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration beizutragen.
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ISSN 0722-8333]