Abschreckungskampagnen gegen Asylsuchende („Rumours about Germany“)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung unterhält in verschiedenen Formaten und einzelnen Schwerpunktregionen Kampagnen, die Flüchtlinge von der Flucht abhalten bzw. zu einem Abbruch der Reise bewegen sollen. Ausdrücklich nennt die Bundesregierung das Ziel, „möglichst wirkungsvoll gegen illegale Migration vorzugehen“ („Realistisches Deutschlandbild vermitteln“, www.bundesregierung.de vom 2. März 2016.).
Die so genannten Informationskampagnen richten sich nach Darstellung der Bundesregierung vor allem an Menschen in den Herkunfts- bzw. Transitländern Afghanistan, Syrien, Irak sowie in Ländern in Afrika und dem Westbalkan, wobei die Kommunikationsstrategien an die regionalen Besonderheiten angepasst seien. Dabei würden teilweise auch lokale bzw. regionale Multiplikatoren eingebunden. Auch die „Diaspora“ in Deutschland spiele „eine wichtige Rolle bei der Aufklärung“ der (potentiellen) Flüchtlinge.
Offenbar ist seitens des Auswärtigen Amts nunmehr geplant, diese Kampagnen unter dem Begriff „Rumours about Germany“ zusammenzufassen und ihnen mit der Homepage www.rumoursaboutgermany.info eine zentrale Plattform zu verleihen. Diese Schlussfolgerung ziehen die Fragestellerinnen und Fragesteller aus Ausschreibungen auf der Homepage des Auswärtigen Amts (Stand: Dezember 2017/Januar 2018), das Auftragnehmer im Bereich Strategische Auslandskommunikation sucht bzw. gesucht hat. Dazu hieß es: „Eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder der Strategischen Kommunikation bleibt die Auslandskommunikation zu Flucht und Migration. Kernprodukt ist dabei die Website www.rumoursaboutgermany.info, die die Aufklärungsarbeit des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen erstmals auf einer eigenen Webseite bündelt, um vor Schleusern und deren bewusst gestreuten Falschdarstellungen im Netz zu warnen.“
Gesucht wurden bzw. werden auch „freiberufliche externe Mitarbeiter (m[ännlich]/w[eiblich]) im Bereich textlicher Journalismus, Grafik, Webdesign, Videojournalismus, Kommunikations- und Kampagnenexpertise“.
Flüchtlingsorganisationen haben an der Kampagne bereits erhebliche Kritik geäußert. Es sei zum einen nicht ersichtlich, woher die auf der Homepage korrigierten Gerüchte überhaupt stammten, bzw. es sei unwahrscheinlich, dass Flüchtlinge tatsächlich aufgrund solcher Gerüchte zur Flucht motiviert werden (vgl. z. B. Interview mit Günter Burkhardt des Fördervereins PRO ASYL e. V. im Deutschlandfunk, 23. Oktober 2017).
Auch nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellen diese Kampagnen nicht in erster Linie sachliche und hilfreiche Informationen zusammen, sondern dienen vor allem der Abschreckung von (potentiellen) Asylsuchenden. Zum Teil sind die auf www.rumoursaboutgermany.info angegebenen Antworten nach Auffassung der Fragesteller auf Ja-/Nein-Fragen bzw. die „Richtigstellung“ von Gerüchten falsch oder irreführend. Das gilt u. a. für die Frage, ob die Bundesregierung Flüchtlingen in Deutschland mit Geld zur Lebensführung helfe, die zunächst mit einem großformatigen „Nein“ beantwortet wird. Richtig ist dagegen, dass Flüchtlingen prinzipiell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen.
Nach Kenntnis der Fragesteller ist die Darstellung ebenfalls unrichtig, ein Großteil der Leistungen werde in Form von Sachleistungen gewährt.
Unrichtig ist nach ihrer Kenntnis auch die Darstellung, Asylsuchende erhielten nach Ablehnung ihres Antrages „reduzierte Sozialleistungen“. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht zwar eine solche Regelung vor, aber nur für Ausreisepflichtige, die ihre Ausreise bzw. Abschiebung „schuldhaft“ verhindern. Zehntausende „Geduldete“ sind von dieser Regelung aber nicht betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Maßnahmen bzw. Kampagnen betreibt die Bundesregierung (bitte jeweilige Bundesministerien oder Ämter nennen) derzeit im Kontext der strategischen Auslandskommunikation hinsichtlich der Themen Flucht und Migration, und auf welche Zielregionen bzw. Zielgruppen fokussieren sich diese (bitte vollständig auflisten)?
Welche Kosten sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hierfür jeweils entstanden, und welche Kosten sind für das Jahr 2018 jeweils veranschlagt?
Welche Rolle erfüllt dabei die Homepage www.rumoursaboutgermany.info, und inwiefern lässt sie sich damit aus Sicht der Bundesregierung von anderen vergleichbaren Maßnahmen bzw. Kampagnen abgrenzen bzw. steht sie mit diesen in einem Zusammenhang?
Inwiefern spielen bei der Ausgestaltung dieser Kampagnen die Inhalte oder Formate allfälliger ähnlich gelagerter Kampagnen anderer Akteure (z. B. Länder, private Dritte, Regierungsorganisationen, internationale Organisationen usw.; bitte ggf. entsprechende Hinweise dazu geben) eine Rolle?
Inwiefern stellt auch die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland eine Zielgruppe der Kampagnen dar, um zu vermitteln, dass die Bundesregierung gegen das aus ihrer Sicht bestehende Problem „irregulärer“ Migration vorgeht?
Wie sind die jeweiligen Informationskampagnen in den einzelnen Staaten bzw. Regionen jeweils formal und inhaltlich konkret ausgestaltet (bitte die entsprechenden Homepages nennen oder Materialien dokumentieren)?
a) Welche unterschiedlichen Kernaussagen werden vermittelt?
b) Inwiefern sind die Inhalte oder Formate tatsächlich auf die jeweilige Region bzw. das jeweilige Land abgestimmt, und wie drückt sich dies konkret aus?
c) Welche relevanten Änderungen sind in Zusammenhang mit der formalen oder inhaltlichen Gestaltung der Kampagnen derzeit projektiert?
d) Inwiefern und mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung werden Multiplikatoren angesprochen, und welche Rolle kommt diesen zu?
e) Inwiefern und mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung wird die „Diaspora“ innerhalb Deutschlands angesprochen, und welche Rolle erhofft sich die Bundesregierung von ihr (bitte ggf. nach Herkunftsländern darstellen)?
f) Inwiefern wird die Kampagne von der „Diaspora“ nach Einschätzung der Bundesregierung aufgegriffen, und werden die Inhalte an (potentielle) Flüchtlinge aus den jeweiligen Herkunftsstaaten weitergetragen?
g) Inwieweit und in welchen Fällen hat die Bundesregierung bezüglich der Kampagne Kontakte zu Organisationen, Verbänden, Gemeinden oder religiösen Gruppierungen sowie einzelnen Würdenträgern oder Repräsentanten der jeweiligen Diasporagruppen aufgenommen (bitte einzeln benennen)?
Welche strategischen, inhaltlichen und personellen Veränderungen sind in Hinsicht auf die Gestaltung der Seite www.rumoursaboutgermany.info beabsichtigt, und mit welchem Ziel?
Wie viele Personen umfasste die Redaktion im Dezember 2017, und wie viele soll sie letztlich umfassen, wie viele davon als Angestellte, und wie viele als Freiberufler?
Welche Kosten sind in Zusammenhang mit dieser Homepage im Jahr 2017 angefallen, und mit welchen Kosten wird für 2018 und die Folgejahre jeweils gerechnet (bitte wichtigste Kostenfaktoren aufschlüsseln)?
Welche Rolle soll freiberuflichen Auftragnehmern bei der Gestaltung und Umsetzung der Homepage zukommen, und warum bevorzugt die Bundesregierung (ausweislich der genannten Ausschreibungen) die Beauftragung von Freiberuflern?
Wer ist für die Formulierung der grundlegenden Aussagen auf der Homepage verantwortlich, und in welcher Weise übt das Auswärtige Amt eine Kontrolle über diese aus?
Welche Unternehmen waren bislang in die Konzeptionierung, Gestaltung und Arbeitsumsetzung der strategischen Auslandskommunikation im Bereich Flucht und Migration im Auftrag der Bundesregierung eingebunden (bitte für den Zeitraum seit 2015 angeben, konkrete Tätigkeit/konkreten Auftrag sowie Kosten angeben)?
Wer war und ist zukünftig für die Erarbeitung der Fragen und Antworten auf der Homepage www.rumoursaboutgermany.info verantwortlich?
Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die Aussage auf der Homepage, Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, erhielten „nun“ nur noch reduzierte Leistungen, beziehe sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Mai 2017 und § 1a AsylbLG (andernfalls bitte richtigstellen), und inwiefern ist die Aussage auf der Homepage faktisch zutreffend?
a) Wie viele Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, halten sich gegenwärtig in Deutschland auf, und wie viele von diesen erhalten abgesenkte Leistungen im Sinne von § 1a AsylbLG?
b) Ist der Bundesregierung bewusst, dass die einschränkende Regelung des § 1a AsylbLG demselben Paragraphen zufolge nicht greift, wenn die Ausreise aus Gründen, die nicht vom ausreisepflichtigen Ausländer zu vertreten sind, nicht möglich ist?
c) Trifft es zu, dass deswegen nur bei einer Minderheit der betroffenen Personen die Leistungen nach dem AsylbLG abgesenkt werden, und wenn ja, warum wird diese Differenzierung auf der Homepage nicht deutlich gemacht, wenn das Ziel doch sein soll, potentielle Flüchtlinge korrekt zu informieren?
d) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, den genannten Text zu korrigieren bzw. zu präzisieren?
Warum wird auf der Homepage ausgeführt, man müsse, wenn man keinen Schutzanspruch und kein darauf fußendes Aufenthaltsrecht erhalte, das Land „unverzüglich“ verlassen, ohne zu erwähnen, dass betroffenen Personen der Rechtsweg offen steht und außerdem die Möglichkeit einer Duldung besteht, obwohl doch die Zahl der Geduldeten im September 2017 163 184 betrug, von denen 26 336 seit über sechs Jahren im Duldungsstatus lebten (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/136)?
a) Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung nicht im Interesse einer korrekten und umfassenden Information, darauf hinzuweisen, dass es auch nach einer – rechtskräftigen – Ablehnung des Asylantrages durchaus Möglichkeiten gibt, einen zumindest befristeten Abschiebeschutz zu erhalten, z. B. weil eine Ausreise aus verschiedenen, vom Ausreisepflichtigen nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, und während der Dauer der Duldung auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in voller Höhe?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Präzisierung des genannten Textes?
Warum wird auf die Frage, ob man gewaltsam zurückgeschickt werde, wenn man illegal nach Deutschland gekommen ist („will you be returned by force if you come illegaly?“) in Form eines großformatigen „Yes“ geantwortet, obwohl es nach Rechtslage für eine Abschiebung nicht darauf ankommt, ob man „illegal“ eingereist ist, während es darunter, in kleinerer Schrift, präziser heißt, dass die Abschiebung davon abhängt, dass ein ablehnender Asylbescheid vorliegt und eine freiwillige Rückreise nicht erfolgt?
a) Welche Rolle spielt bei der großformatigen Hervorhebung des „Yes“ auf die Frage nach Abschiebung bei illegaler Einreise die Hoffnung, Flüchtlinge ließen sich dadurch von einer „illegalen“ Einreise abschrecken?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine Präzisierung des Textes?
Warum heißt es auf die Frage „Your nationality = your right to asylum?“ im Antwortteaser unrichtigerweise, nur Personen, die bereits Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden erlitten hätten, könnten hoffen, einen Schutzanspruch zugesprochen zu bekommen („only people who have been subject to persecution or serious harm can hope to be entitled to protection“), obwohl nach Gesetzeslage auch die begründete Furcht vor Verfolgung oder einem schwer wiegenden Schaden bereits einen Asylanspruch begründen kann (was im ausführlicheren Text auch korrekt dargestellt wird, aber eben nicht in der Erstansicht der Antwort)?
a) Welche Rolle spielt bei der Darstellung in der Kurzfassung die Hoffnung, dass Personen, die noch keine Verfolgung bzw. eine schwer wiegende Schädigung erlitten haben, diese aber begründet fürchten, nur die Kurzfassung lesen und daraufhin von einer Flucht nach Deutschland absehen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine Präzisierung?
Warum wird auf der Homepage die Frage, ob die Flüchtlinge in Deutschland finanzielle Unterstützung erhalten („Will the German government give you money to live?“) mit einem großformatigen „No“ beantwortet, obwohl Flüchtlingen prinzipiell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, und in der Kurzfassung unmittelbar im Anschluss an das „No“ erwähnt wird, dass Asylsuchende „eine gewisse Hilfe“ erhalten?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Asylsuchende in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten?
b) Warum wird bei dieser Frage im Weiteren ausgeführt, dass der Großteil der Hilfe in Sachleistungen („in kind“) gewährt werde, obwohl nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Mehrzahl der Flüchtlinge Bargeld erhält und eine Leistungsgewährung in Form von Sachmitteln lediglich in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen ist (dort aber häufig auch Barbeträge ausgegeben werden)?
c) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Flüchtlinge während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen und wie viele Bargeld erhalten?
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Flüchtlinge nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen Bargeld und wie viele Sachleistungen erhalten?
e) Mit welchen empirischen Werten begründet die Bundesregierung – falls sie zu den vorangegangenen Fragen keine präzisen Angaben machen kann – die Aussage, der Großteil der Hilfe werde in Sachleistungen gewährt?
f) Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Flüchtlingen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen und diese zumindest teilweise auch in Form von Bargeld ausgegeben werden, nicht für präziser, die Frage, ob es eine finanzielle Unterstützung gebe, mit einem großformatigen „Yes“ oder zumindest mit einem „Yes, but“ zu beantworten (bitte begründen)?
g) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine Präzisierung?
Woher stammen die auf der Homepage genannten „7 großen Lügen der Menschenhändler“? Aus welchen Quellen wurde die Bundesregierung auf diese Aussagen aufmerksam?
Welche empirisch gestützten Angaben sind ihr dazu bekannt, welche Verbreitung sie unter Flüchtlingen haben, inwiefern Flüchtlinge diese Aussagen glauben und inwiefern diese Aussagen die Flucht ausgelöst haben?
Inwiefern hat die Bundesregierung überhaupt Grund zur Annahme, dass Flüchtlinge aufgrund von Gerüchten oder falschen Versprechungen seitens Schlepperorganisationen sich erst zur Flucht entschließen, oder umgekehrt, dass Flüchtlinge bei einer Richtigstellung angeblicher falscher Versprechungen von einer Flucht absehen oder sie abbrechen (bitte jeweils Belege für die Annahme nennen)?
Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung um den Erhalt von Rückmeldungen oder die Durchführung von Evaluationen, um einschätzen zu können,
a) ob die Kampagnen von der Zielgruppe überhaupt wahrgenommen werden und
b) eine Wirkung entfalten, und welche substantiierten Angaben kann sie zu diesen Fragen im Einzelnen machen?