Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei 7,7 Prozent aller Asylsuchenden stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU; Bundestagsdrucksache 18/11262).
Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2016 vor allem an Italien gerichtet (23,4 Prozent), danach folgten Ungarn (21,5 Prozent), Polen und Bulgarien.
In 31 488 Fällen wurde im Jahr 2016 die Zuständigkeit Griechenlands vermutet und deshalb kein Ersuchen gestellt. Denn wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gab es seit 2011 einen Überstellungsstopp, der im März 2017 jedoch endete: Im zweiten Quartal 2017 gab es 155 Rückübernahmeersuchen an Griechenland, im dritten Quartal 2017 waren es bereits 1 060 (Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
Den insgesamt 55 690 Dublin-Ersuchen im Jahr 2016 standen nur 3 968 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 7 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 274) betrug die so genannte Überstellungsquote 13,6 Prozent (in Bezug auf Ungarn 7,8 Prozent; Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5f der Keinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (64,5 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn waren 2016 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 24,6 Prozent; Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten.
Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen.
Seit Mitte Mai 2017 gab es keine Überstellungen nach Ungarn mehr, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die ungarischen Asylbestimmungen eingeleitet hatte (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
In einer ergänzenden Beantwortung teilte der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Klaus Vitt am 28. September 2017 mit, dass Ungarn noch keine einzelfallbezogene Zusicherung abgegeben habe, mit der eine Unterbringung und ein Asylverfahren nach den Anforderungen des EU- Rechts zugesichert worden wären – das aber macht Deutschland zur Voraussetzung für weitere Überstellungen nach Ungarn (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Zuletzt waren etwa 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF hierfür zuständig (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden.
Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: Im zweiten Quartal 2017 standen 1 699 Überstellungen aus Deutschland 1 669 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, im Saldo bedeutet das eine Umverteilung von 30 Personen aus Deutschland im zweiten Quartal 2017, in dem fast 13 000 Dublin-Verfahren eingeleitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im vierten Quartal 2017 bzw. im Gesamtjahr 2017 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?
Welche waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welche die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?
Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritte, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt?
Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?
Welche internen Regelungen und Vorgaben gibt es derzeit zu Überstellungen nach Italien, wie ist insbesondere der Umgang mit Familien mit kleinen Kindern (bitte gegebenenfalls auch nach Altersgrenzen unterschiedliche Regelungen darstellen), und wie wird die Situation in Italien im Hinblick auf menschenwürdige Unterbringungsbedingungen und faire Asylverfahren nach Überstellungen eingeschätzt?
Wie wird das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2018 (10 LB 82/17) umgesetzt (epd vom 29. Januar 2017), wonach anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht seien, so dass sie nicht abgeschoben werden dürfen (bitte ausführen)?
In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), wie ist die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland, wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen nach Wiederaufnahme der Ersuchen bzw. Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)?
Wie erfährt die BAMF-Liaisonbeamtin, dass es zu Problemen bei der Umsetzung der individuellen Zusicherungen im Rahmen von Überstellungen kommt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und in welchem Umfang und mit welchen Methoden ermittelt sie einzelfallbezogen, wie die Unterbringungs- und die Asylverfahrensbedingungen bei den aus Deutschland überstellten Personen sind (bitte darlegen)?
Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es 2017 bzw. zum letzten Stand, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten)?
Wie viele Personen, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte), wie viele Zustimmungen des BAMF zur Übernahme von Personen aus Griechenland hat es im Jahr 2017 bzw. zum letzten Stand (bitte differenzieren) gegeben, und wie viele Überstellungen gab es in den entsprechenden Zeiträumen?
Wann wird voraussichtlich das Ziel erreicht werden, „regelmäßige Überstellungen entsprechend den Vorgaben der Dublin-Verordnung … zu gewährleisten“ (vgl. Antwort vom 25. September 2017 auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/13667 der Abgeordneten Ulla Jelpke), so dass Überstellungen aus Griechenland „mittelfristig wieder in der vorgesehenen sechsmonatigen Frist“ nach der Dublin-Verordnung stattfinden (www.presseportal.de/pm/58964/3757453), was tun die deutschen und griechischen Behörden konkret dafür, dieses Ziel der Einhaltung von EU-Recht bei Überstellungen nach Deutschland möglichst schnell zu erreichen, und ist insbesondere an den Einsatz von Chartermaschinen gedacht, nachdem die Umsiedlung aus Griechenland weitgehend beendet wurde (bitte darlegen), und inwieweit stand die Bundesregierung bislang mit der EU-Kommission zu diesem Thema in einem Kontakt bzw. Austausch (bitte auflisten)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wenn nicht, wie bewerten dies die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission?
Welches Vorgehen ist vorgesehen für den Fall, dass Ungarn eine einzelfallbezogene Zusicherung abgibt, und wird dann insbesondere die Person nach Ungarn überstellt, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Einschätzung des Staatsministers im Auswärtigen Amt Michael Roth vom 11. April 2017, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12622), und worauf genau beruhen diese deutlichen Zweifel der Bundesregierung (bitte darstellen)?
Wie ist die nach Auffassung der Fragesteller ausweichende und allgemein gehaltene Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13428, der sie auch auf Nachfrage nichts hinzufügen wollte (vgl. Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern Klaus Vitt vom 28. September 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke), zu verstehen, wenn nicht so, dass die systematischen Misshandlungen von Schutzsuchenden an den ungarischen Grenzen der Bundesregierung zwar bekannt sind, sie diese aber niemals in den EU-Gremien thematisiert hat, weil auch sonst niemand dieses Thema auf die Tagesordnung von EU-Gremien gesetzt hat (bitte ausführen; Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/273)?
Wie werden Überstellungen im Rahmen eines Verfahrens an den deutschen EU-Binnengrenzen rechtlich und statistisch gewertet (als Zurückweisungen, Zurückschiebungen, Abschiebungen, Überstellungen), in welcher Statistik geschieht dies, und wie viele Überstellungen nach einem Verfahren an der deutschen Binnengrenze hat es 2017 gegeben (bitte nach Monaten auflisten sowie nach Zielstaaten und wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie lange dauern Dublin-Verfahren an deutschen EU-Binnengrenzen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.) mindestens, längstens bzw. im ungefähren Durchschnitt, und ist die Vermutung zutreffend, dass in allen oder den meisten dieser Verfahren Überstellungshaft beantragt wird, oder wie werden die Betroffenen gegebenenfalls anderweitig in Grenznähe für die Dauer des Verfahrens untergebracht (bitte ausführen)?
Wie viele Personen sind aktuell mit Dublin-Verfahren im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublinverfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Schutzsuchende, die bei der Einreise nach Deutschland in Dublin-Haft genommen werden und die in der Regel nicht die deutsche Sprache sprechen und das deutsche Rechtssystem nicht kennen, ausreichend über ihre Rechte informiert werden, wenn sie lediglich ein allgemeines Belehrungsformular erhalten und im Übrigen durch die Gerichte belehrt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und warum wird es nicht für erforderlich gehalten, konkrete Telefonlisten zu Fachanwältinnen und Fachanwälten in örtlicher Nähe vorzuhalten, wie es beim Asyl-Flughafenverfahren üblich ist?