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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel durch die Behörden des Bundes und Zusammenarbeit mit den Landesbehörden

Mitwirkung von Bundespresseamt und Bundeskriminalamt an der Aufklärung offener Fragen zur Akkreditierung im Sonderausschuss zum G20-Gipfel der Hamburgischen Bürgerschaft, Akkreditierungen trotz sicherheitsrelevanter Erkenntnisse, Vergabe von Poolkarten, Aufarbeitung des Akkreditierungsentzugs und diesbezügliche Prüfung personenbezogener Daten durch den Bundesdatenschutzbeauftragten, Verwendung und Umgang mit einer Liste personenbezogener Daten zu potentiellen Gefährdern durch die Sicherheitsbehörden, Klagen von Medienvertretern, Konsequenzen der Behörden für künftige Akkreditierungsverfahren, rechtlicher Nachbesserungsbedarf des datenschutzrechtlichen Aufsichtssystems, Zusammenführung der Datenbestände des Bundeskriminalamtes<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/76814.02.2018

Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel durch die Behörden des Bundes und Zusammenarbeit mit den Landesbehörden

der Abgeordneten Irene Mihalic, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Canan Bayram, Monika Lazar, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. Dezember 2017 tagte der Sonderausschuss „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ der Hamburgischen Bürgerschaft, wobei insbesondere auch Fragen in Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung von Medienvertreterinnen und Medienvertretern Thema waren (NDR.de, 21. Dezember 2017). Da Bundesbehörden sich am 21. Dezember 2017 vor dem G20-Sonderausschuss nicht äußerten, blieb die Aufarbeitung im Sonderausschuss zunächst auf die Beteiligung der Hamburger Behörden beschränkt, während zum Handeln der Bundesbehörden viele Fragen offen blieben (dpa, 21. Dezember 2017). Dies nimmt die fragenstellende Fraktion zum Anlass, noch einmal an ihre Anfrage vom 17. Juli 2017 anzuknüpfen (Bundestagsdrucksache 18/13132). Auch die Aufklärung der Vorgänge und Ursachen der Fehlerhaftigkeit der Informationen in den polizeilichen Datenbanken ist relevant und betrifft gerade mit Blick auf die Umstellungen der IT des Bundeskriminalamts (BKA) einen wesentlichen und nach Auffassung der fragenstellenden Fraktion auch für das Vertrauen in die Integrität und Zuverlässigkeit polizeilicher Datenbestände wichtigen Punkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Inwiefern sind Bundespresseamt (BPA) und BKA künftig bereit im Rahmen der Amtshilfe an der Aufklärung der offenen Fragen zur Akkreditierung, insbesondere zu den Schnittstellenproblematiken mit den Landesbehörden, vor dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel der Hamburgischen Bürgerschaft mitzuwirken?

2

Wann werden die Bundesbehörden dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel der Hamburgischen Bürgerschaft die angeforderten Dokumente zum Komplex Akkreditierung übermitteln?

3

Inwiefern dürfen nach Auffassung der Bundesregierung einschlägige Dokumente von Bundesbehörden, die sich bereits in den Akten Hamburger Behörden befinden, dem Sonderausschuss im Rahmen der behördlichen Aktenvorlage vorgelegt werden?

4

Wie gedenkt die Bundesregierung sich in Zukunft generell an der Aufklärung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg zu beteiligen?

5

Warum wurden zunächst pauschal alle antragstellenden Journalistinnen und Journalisten – trotz gegebenenfalls in Einzelfällen vorliegenden sicherheitsrelevanten Erkenntnissen – akkreditiert (vgl. Pressemitteilung des BPA vom 11. Juli 2017), und anhand welcher Kriterien wurde dies im späteren Verlauf geändert?

6

Welche Erfahrungen hat das BKA bisher mit der Begleitung von Journalistinnen und Journalisten gemacht, zu denen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen?

7

Warum wurden auch an die 32 Medienvertreter Pool-cards vergeben, zu denen im Akkreditierungsprozess schon personenbezogene Sicherheitsbedenken bekannt geworden waren (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13345)?

8

Inwiefern kam es dabei zu einer Neubewertung der Sicherheitslage durch das BKA?

a) Wann und von wem wurde diese Entscheidung konkret getroffen?

b) Welche Stellen waren an dieser Entscheidung beteiligt?

c) Auf welchen neuen Informationen/Erkenntnissen, die in vorherigen Lageeinschätzungen/Gefährdungsbewertungen noch nicht bekannt waren, fußte die Neueinschätzung der Sicherheitslage?

d) Trifft es zu, dass zum Zeitpunkt der Neubewertung die Einschätzung vorlag, dass die Dynamik der Proteste gegen den Gipfel im Vorfeld von den Sicherheitsbehörden unterschätzt wurde?

Wenn ja, welche Vorkommnisse haben zu dieser Einschätzung beigetragen?

9

Inwiefern wurden alle 32 Fälle der sogenannten Gefährderliste des BKA (vgl. Protokoll der Sitzung des Sonderausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ vom 21. Dezember 2017, S. 31) inzwischen intern vom BKA aufgearbeitet und datenschutzrechtlich geprüft?

10

Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse aus welchen Quellen/Dateien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für die vom Akkreditierungsentzug betroffenen Personen vor, die den Entzug öffentlich gemacht haben und sich auf unterschiedlichen Wegen um Aufklärung bemühen:

a) Karsten Smid,

b) Adil Yigit,

c) Sebastian Friedrich,

d) Björn Kietzmann,

e) Rafael Heygster,

f) Chris Grodotzki,

g) Willi Effenberger,

h) PM Cheung,

i) Elsa Koester,

j) Christian Wolf,

k) Frank Bründel?

11

In welchen der oben genannten Fälle hält das BKA auch jetzt noch an der getroffenen Einschätzung zum Akkreditierungsentzug fest?

12

Warum fehlten auf den vom BKA dem Einsatzstab „BAO Michel“ übersandten Listen Hinweise auf die Sensibilität der Daten und Vorgaben zur Gewährleistung der Datensicherheit (tagesschau.de, 11. Juli 2017)?

13

An wen wurde am 7. Juli 2017 um 13.41 Uhr vom BKA die E-Mail mit dem Betreff „Ausschlüsse und andere Maßnahmen – Hotels GS 1 & GS 2“ gesandt, in deren Anhang sich Listen mit potentiellen Gefährdern unter den Journalisten befanden?

Welche Hinweise zum Umgang mit dem Anhang fanden sich in dieser E-Mail?

14

Ist es zutreffend, dass BKA-Innenschutzwachen vor Ort diese Listen den Kräften der Polizei Hamburg ausgedruckt übergeben haben?

Hatten die Innenschutzwachen den Auftrag, so mit den Listen vorzugehen oder ist das eigenmächtig geschehen?

15

Welche Anweisungen gab das BKA auf die Anfrage des Einsatzabschnitts (EA) Objektschutz zum Umgang mit auf den übersandten Listen genannten Personen?

Zu welcher Uhrzeit wurde diese Anfrage gestellt, und wann wurde sie beantwortet?

16

Worauf beruht die Kenntnis der Bundesregierung, dass die Polizei Hamburg in ihrer Verantwortung eine eigene Namensaufstellung für die durch die Landespolizei eingerichteten Kontrollstellen im Vorfeld des Medienzentrums erstellt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13345, Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

17

Aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die übersandten Listen vom BKA mit E-Mail vom 7. Juli 2017 um 21.27 Uhr wieder zurückgezogen?

18

Warum waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zurückgezogen Listen ab dem Zeitpunkt zur Gewährleistung der Sicherheit nicht mehr notwendig?

19

Wurden BKA und Bundespresseamt über entzogene Akkreditierungen informiert, und zu welchen Uhrzeiten gingen die einzelnen Meldungen von welcher Stelle ein?

20

Warum wurde der Entzug der Akkreditierung den Betroffenen erst an den Kontrollstationen bekanntgegeben, und warum wurden sie nicht sofort oder auch im Nachhinein informiert (vgl. Protokoll der Sitzung des Sonderausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ vom 21. Dezember 2017, S. 55)?

21

Inwiefern wurden inzwischen alle Betroffenen offiziell über die Gründe des Entzugs der Akkreditierung und die Ergebnisse der Prüfprozesse informiert?

22

In welcher Form haben sich Bundesbehörden gegenüber denjenigen Betroffenen geäußert, die zu Unrecht auf der sogenannten Gefährderliste standen?

23

In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch rechtliche Verfahren von Betroffenen anhängig, und welche Ergebnisse aus rechtlichen Verfahren liegen bisher vor?

24

Welche Konsequenzen werden aus welchen Gründen beim Bundespresseamt und beim BKA gezogen, um ähnliche Probleme bei künftigen Akkreditierungsverfahren zu vermeiden?

25

Inwiefern wurden der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BdDI), die im Nachgang zu den entzogenen Akkreditierungen von Journalisten eine Prüfung zu den beim BKA geführten externen und internen Datenbanken vorgenommen hat (FAZ, 12. Juli 2017), alle von der BfDI angefragten Informationen bzw. Daten vorgelegt, bzw. innerhalb welcher Frist wurden diese Daten vorgelegt?

a) Liegt der Bundesregierung bereits ein Zwischenbericht der BfDI vor, und wenn ja, seit wann?

b) Wann soll der in Aussicht gestellte Zwischenbericht der BfDI nach Kenntnis der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden?

26

Bedarf es nach Einschätzung der Bundesregierung für ein (im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wirksames) datenschutzrechtliches Aufsichtssystem tatsächlicher und rechtlicher Nachbesserungen, auch in Bezug auf die Funktionsweise und Beaufsichtigung der polizeilichen Verbunddateien, damit Betroffenenrechte sichergestellt werden können?

27

Inwiefern hat es zwischenzeitlich eine Übereinkunft zwischen der BfDI und dem BKA zu den Ergebnissen und den Konsequenzen zur Wahrung der Rechte der Beteiligten, insbesondere der Freiheitsrechte der betroffenen Medienvertreter gegeben, wenn ja, wie lauten diese und die von der BfDI gemachten Vorgaben, und inwieweit wurden diese bereits umgesetzt?

Wenn nein, weshalb hat bis heute keine Klärung stattgefunden und sind keine erforderlichen Anpassungen und Maßnahmen erfolgt?

28

Was hat die Bundesregierung bis heute konkret veranlasst bzw. getan, um dem durch die rechtswidrigen Akkreditierungsentziehungen naheliegenden Verdacht nachzugehen, dass aufgrund eines unzureichenden bzw. zu unbestimmten Regelungsrahmens auch zu weiteren Betroffenen potentiell rechtswidriger Datenspeicherungen in Verdachtsdatenbanken des BKA vorhanden sein könnten?

29

Auf welchem Stand befindet sich die laufende Reform der BKA-Datenbanken im Hinblick auf die Zusammenführung von aufgrund ihrer Zweckbindung bisher getrennt gehaltenen Datenbeständen (Änderungen bitte konkret und in Relation zum bisherigen Gesamtdatenbestand in absoluten Zahlen angeben), und

a) inwiefern wurden dabei Daten inhaltlich überprüft,

b) wie wurden die sog. Aussonderungsprüffristen angewandt, bzw.

c) liegt für die Anwendung der sog. Aussonderungsprüffristen bereits ein automatisierter Prozess vor, wenn ja, welcher Art?

Berlin, den 30. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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