Ermittlungen gegen mutmaßliche aktuelle rechtsterroristische Vereinigungen
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch antifaschistische Initiativen und Presseberichte wurde bekannt, dass es 2016 und 2017 in mehreren Bundesländern Strafverfolgungsmaßnahmen gegen militante Neonazis gegeben hat, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um rechtsterroristische Strukturen und Organisierungsansätze handelt. Im November 2016 kam es u. a. zu Durchsuchungsmaßnahmen gegen die „Gruppe Freital“ und anschließenden Festnahmen von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer gleichnamigen terroristischen Vereinigung nach 129a des Strafgesetzbuchs (StGB): Seit März 2017 findet vor dem Oberlandesgericht Dresden die Hauptverhandlung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen sieben Angeklagte statt (vgl. Online-Dokumentation der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie e. V. – RAA Sachsen e. V. –, https://raa-sachsen.de/tl_files/raa_sachsen/Freital/freital_verfahren_web.pdf, Blog der Nebenklagevertreter im Prozess gegen die „Gruppe Freital“, www.gruppe-freital-nebenklage.de/presse, https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Lausbuben-Wie-man-in-Freital-Terroristen-verharmlost,freital112.html, Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=freital&newsid=639).
Im April und Mai 2017 fanden im Rahmen von Ermittlungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat des Generalbundesanwalts gegen mindestens drei Beschuldigte polizeiliche Durchsuchungen statt. Diese betrafen die Bundeswehroffiziere Franco A. und Maximilian T., die im Jägerbataillon 291 im französischen Illkirch stationiert waren, und den Studenten Mathias F. aus Friedberg (Hessen). Dabei wurden laut Medienberichten u. a. eine Pistole der Marke Browning Kaliber 7,65 sowie rund 1 083 Schuss Munition – darunter 885 Schuss für das Sturmgewehr G36 und die Maschinenpistole MP7 sowie 9 mm Pistolenmunition und Leuchtspurgeschosse. Außerdem sollen laut Medienberichten Listen mit Namen von Politikern wie Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen (DIE LINKE.), Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Skizzen des Büros der Amadeu Antonio Stiftung gefunden worden sein. Der Bundeswehrunteroffizier Franco A. hatte laut Medienberichten unter einem Alias-Namen einen Asylantrag gestellt und sich als syrischer Bürgerkriegsflüchtling ausgegeben. Laut Medienberichten gingen die Ermittler davon aus, dass Franco A. so genannte False-Flag-Anschläge plante, um den rechtsterroristischen Hintergrund der Anschläge zu vertuschen, und stattdessen Spuren ins islamistische Milieu legen wollte. Gegen Franco A. hat die Generalbundesanwaltschaft am 4. Dezember 2017 Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben; gegen Maximilian T. und Mathias F. dauern die Ermittlungen offenbar an (vgl. Welt ONLINE, „Was wurde aus dem Fall Franco A., www.welt.de/politik/deutschland/article168289929/Was-wurde-aus-dem-Fall-Franco-A.html, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=franco&newsid=741).
Im Januar 2017 leitete der Generalbundesanwalt laut Medienberichten ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen den rechtsextremen selbsternannten „Druiden von Querfurt“, Burkhard B., und fünf weitere Beschuldigte aus der extrem rechten Reichsbürger-Bewegung ein, das der Generalbundesanwalt laut Medienberichten im Sommer 2017 mangels Tatverdacht wieder einstellte (vgl. Antifaschistisches Infoblatt, „Terrorverfahren gegen rechten Druiden eingestellt“, Ausgabe 116 vom 30. Dezember 2017, www.antifainfoblatt.de/artikel/terror-verfahren-gegen-rechten-druiden-eingestellt).
Nachdem im März 2017 vier Anführer der „Old School Society“ wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, erhob die Bundesanwaltschaft im Mai letzten Jahres zudem Anklage gegen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe. Sie sollen einen Brand- und Sprengstoffanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft geplant haben. Zu den Beschuldigten gehört ein in Sachsen lebender NPD-Aktivist, der zuvor in Mecklenburg-Vorpommern aktiv war (vgl. www.ndr.de/nachrichten/mecklenburgvorpommern/Terroranklage-gegen-Neonazi-aus-MV,rechtsterror106.html, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=society&newsid=585, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=society&newsid=709).
Im April 2017 erfolgten in München und anderen bayerischen Städten Durchsuchungen in einem Ermittlungsverfahren, das der Generalbundesanwalt wegen Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen „Die Bayerische Schießsportgruppe München e. V.“ und deren Vorsitzenden, den Münchener PEGIDA-Chef Heinz Meyer führt (vgl. u. a. sueddeutsche.de vom 4. September 2017, „Wie sich Pegida Anhänger bewaffnen, www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-wie-sich-pegida-anhaenger-bewaffnen-1.3650970).
Ende August 2017 kam es in Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Bundesländern zu Durchsuchungen wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Ermittelt wird laut Medienberichten gegen eine Gruppe, die so genannte Feindlisten von politischen Gegnern angelegt sowie Waffen gehortet haben soll. Einer der Beschuldigten habe laut Medienberichten darüber fantasiert, Linke zu ermorden, und kannibalistische Fantasien geäußert, wie aus Chatprotokollen eines ehemaligen AfD-Politikers hervorgeht (vgl. www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Antiterror-Razzien-Oppositionwill-Aufklaerung,terror618.html, www.taz.de/!5468003, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=liste&newsid=728).
Von September 2016 bis November letzten Jahres fanden laut Bundesregierung mindestens 14 Schießübungen von Neonazis statt, darunter auch Schießübungen deutscher „Combat 18“-Mitglieder in Tschechien. Dennoch kann das Bundesamt für Verfassungsschutz in „Combat 18“ gegenwärtig keine militante, bewaffnete Gruppierung oder rechtsterroristische Gefahr sehen (vgl. http://taz.de/Ueberwachung-von-Rechtsextremen/!5471964, BfV-Newsletter Nr. 4/2017).
Mitte Januar 2018 wurden bei einer Durchsuchung von Objekten von hessischen Rechtsextremisten u. a. Schusswaffen festgestellt. Gegen mindestens vier Männer wird wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, die unter dem Namen „Berserker“ rund 100 Mitglieder aus dem Neonazi- und rechten Hooligan-Spektrum umfassen soll. (Frankfurter Rundschau vom 25. Januar 2018, „Ermittlungen gegen Rechtsextreme gegen weiter“, www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/lahn-dill-kreis-ermittlungen-gegen-rechtsextreme-gehenweiter-a-1434217).
Ende Januar 2018 begann am Landgericht Dresden der Prozess gegen Nino K., der als so genannter Moschee-Bomber und PEGIDA-Redner am 26. September 2016 laut Anklage aus Hass auf Ausländer und Muslime zunächst einen Sprengsatz an der Dresdener Fatih Camii Moschee gezündet haben und dadurch das Leben der Familie des über der Moschee lebenden Imams und seiner Kinder gefährdet haben und anschließend eine Rohrbombe am Dresdener Internationalen Congress Centrum gezündet haben soll. Bei der anschließenden Durchsuchung wurden 4,2 kg Sprengstoff bei Nino K. festgestellt (vgl. BILD, Regionalausgabe vom 31. Januar 2018, „Moschee-Bomber wegen Mordversuchs angeklagt“, www.bild.de/regional/dresden/anschlag/moschee-bomber-vor-gericht-54657966.bild.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung der PSG (Prepper) Gemeinschaft Deutschland „Nordkreuz“?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe von Bundesland und Organisationsnamen)?
b) Wie viele und welche Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Gruppierung „Nordkreuz“ nach derzeitigem Stand vorgeworfen?
c) Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen gegen „Nordkreuz“ statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
d) Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel sowie Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Nordkreuz“, bzw. welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggfs. der/des Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziele/Bundeslands des Fundortes)?
e) Wie viele Listen mit Namen von Politikerinnen/Politikern u. a. Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Ermittlungen gegen „Nordkreuz“ gefunden, wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Initiativen gegen Rechts etc. aufschlüsseln)?
f) Wurden alle in den so genannten Feindlisten genannten Personen von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Name auf einer dieser Listen verzeichnet war, und wenn ja, wann ist diese Meldung erfolgt (bitte unter Angabe von Bundesland, Datum)?
g) Für den Fall, dass die betroffenen Personen nicht informiert wurden, aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?
h) Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung von auf den Listen genannten Personen ein?
i) Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen „Nordkreuz“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
j) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des bzw. der Ermittlungsverfahrens/-verfahren und dessen bzw. deren Fortgang? Wann ist mit Anklageerhebung und der Eröffnung von Hauptverhandlungen zu rechnen?
k) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen „Nordkreuz“ angelegt, und wenn ja, seit wann?
l) Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Nordkreuz“?
m) Sieht das BfV in der Gruppierung die Gefahr einer rechtsterroristischen Struktur?
n) Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, aus welchen Gründen?
o) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV hier nicht um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss?
p) Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bzw. das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
q) Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit dieser Gruppierung befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
r) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Nordkreuz“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der jeweiligen Organisationen)?
s) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Nordkreuz“ als V-Leute für das BfV tätig waren bzw. sind?
t) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Nordkreuz“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „Die Bayerische Schießsportgruppe München“ um den Vereinsvorsitzenden und Münchener PEGIDA-Chef Heinz Meyer?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
b) Wie viele und welche Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Gruppierung nach derzeitigem Stand vorgeworfen?
c) Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen statt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Bundesland und Datum)?
d) Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel sowie Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens, bzw. welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziele/des Bundeslands des Fundortes)?
e) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Ermittlungen Listen mit Namen von Politikerinnen/Politikern u. a. Personen gefunden, und wenn ja, wie viele Listen, und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Initiativen gegen Rechts etc. aufschlüsseln)?
f) Falls die vorherige Frage bejaht wird, wurden alle genannten Personen von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Name auf einer dieser Listen verzeichnet war, und wenn ja, wann ist diese Meldung erfolgt?
g) Falls die vorherige Frage verneint wird, aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?
h) Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung von auf den Listen genannten Personen ein?
i) Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen „Die Bayerische Schießsportgruppe München“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
j) Wie ist der Stand des bzw. der Ermittlungsverfahrens/-verfahren und dessen bzw. deren Fortgang?
k) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang über die Ermittlungen angelegt, und wenn ja, seit wann?
l) Wie bewertet das BfV die Gruppierung „Die Bayerische Schießsportgruppe München“?
m) Sieht das BfV in der Gruppierung die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?
n) Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich rechtsterroristische Zusammenschluss, und wenn ja, warum?
o) Falls die vorherige Frage verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV hier nicht um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss?
p) Hat sich das GETZ-R bzw. GTAZ mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
q) Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit dieser Gruppierung befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
r) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Nordkreuz“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?
s) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung als V-Leute für das BfV tätig waren bzw. sind?
t) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen im Ermittlungskomplex „Franco A.“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten der Beschuldigte/die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Franco A. Kontakt zu mutmaßlichen Mitgliedern der Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ hatte bzw. hat?
c) Wie viele und welche Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem/den Beschuldigten vorgeworfen?
d) Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
e) Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel sowie Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem/den Beschuldigten im Ermittlungskomplex, bzw. welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziele/des Bundeslands des Fundortes)?
f) Wie viele Listen mit Namen von Politikerinnen/Politikern u. a. Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Ermittlungen gefunden, wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Initiativen gegen Rechts etc. aufschlüsseln)?
g) Wurden alle genannten Personen von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Name auf einer dieser Listen verzeichnet war, und wenn ja, wann ist diese Meldung erfolgt?
h) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?
i) Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung von auf den Listen genannten Personen ein?
j) Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
k) Wie ist der Stand des bzw. der Ermittlungsverfahrens/-verfahren und dessen bzw. deren Fortgang?
l) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang über die Ermittlungen im Ermittlungskomplex angelegt, und wenn ja, seit wann?
m) Wie bewertet das BfV den Personenkreis um Franco A., Maximilian T. und Mathias F.?
n) Sieht das BfV bei dem/den Beschuldigten die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?
o) Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum?
p) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV hier nicht um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss?
q) Hat sich das GETZ-R bzw. das GTAZ mit dem mutmaßlichen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
r) Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit diesem mutmaßlichen Zusammenschluss befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
s) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten im Ermittlungskomplex „Franco A.“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?
t) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass der Beschuldigte/die Beschuldigten, mutmaßliche Komplizen und Zeugen im Ermittlungskomplex „Franco A.“ als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
u) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass der Beschuldigte/die Beschuldigten, mutmaßliche Komplizen und Zeugen im Ermittlungskomplex „Franco A.“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen im Ermittlungskomplex gegen den so genannten Moschee-Bomber von Dresden, den PEGIDA-Redner Nino K. (Dresden)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten der Beschuldigte/die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
b) Wie viele und welche Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem/den Beschuldigten vorgeworfen?
c) Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen statt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Bundesland und Datum)?
d) Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel sowie Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem/den Beschuldigten im Ermittlungskomplex, bzw. welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziele/des Bundeslands des Fundortes)?
e) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Ermittlungen Listen mit Orten und/oder Namen von Politikerinnen/Politikern u. a. Personen gefunden, wie viele Orte und Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Initiativen gegen Rechts etc. aufschlüsseln)?
f) Falls die Frage bejaht wird, wurden alle genannten Personen von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Name auf einer dieser Listen verzeichnet war, und wenn ja, wann ist diese Meldung erfolgt?
g) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?
h) Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung von auf den Listen genannten Personen ein?
i) Hat der Generalbundesanwalt eine Übernahme der Ermittlungen geprüft, bzw. wurde eine Übernahme von einer Staatsanwaltschaft der Länder an den Generalbundesanwalt herangetragen, und wenn ja, warum hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen nicht an sich gezogen?
j) Wie ist der Stand des bzw. der Ermittlungsverfahrens/-verfahren und dessen bzw. deren Fortgang?
k) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang über die Ermittlungen gegen Nino K. angelegt, und wenn ja, seit wann?
l) Wie bewertet das BfV den Personenkreis aus Nino K. und mutmaßlichen Komplizen?
m) Sieht das BfV bei dem/den Beschuldigten die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?
n) Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum?
o) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV hier nicht um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss?
p) Hat sich das GETZ-R bzw. GTAZ mit Nino K. und mutmaßlichen Komplizen befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
q) Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit Nino K. und mutmaßlichen Komplizen befasst, hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
r) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten im Ermittlungskomplex „Nino K.“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?
s) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass der Beschuldigte/die Beschuldigten und mutmaßliche Komplizen und Zeugen im Ermittlungskomplex „Nino K.“ als V-Leute für das BfV tätig waren bzw. sind?
t) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass der Beschuldigte/die Beschuldigten und mutmaßliche Komplizen und Zeugen im Ermittlungskomplex „Nino K.“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten/richteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen im Ermittlungskomplex Karl Burghard B. alias „Druide“ (Schwetzingen)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten der Beschuldigte/die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
b) Wie viele und welche Straftaten wurden/werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem/den Beschuldigten vorgeworfen?
c) Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
d) Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel sowie Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem/den Beschuldigten im Ermittlungskomplex, bzw. welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggfs. der Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziele/des Bundeslands des Fundortes)?
e) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Ermittlungen Listen mit Orten und/oder Namen von Politikerinnen/Politikern u. a. Personen gefunden, wie viele Orte und Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (bitte nach politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Initiativen gegen Rechts etc. aufschlüsseln)?
f) Falls die Frage bejaht wird, wurden alle genannten Personen von den Bundesbehörden vollständig darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Name auf einer dieser Listen verzeichnet war, und wenn ja, wann ist diese Meldung erfolgt?
g) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen wurden die Personen nicht über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?
h) Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung von auf den Listen genannten Personen ein?
i) Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
j) Wie ist der Stand des bzw. der Ermittlungsverfahrens/-verfahren und dessen bzw. deren Fortgang?
k) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang über die Ermittlungen gegen Burghard B. angelegt, und wenn ja, seit wann?
l) Wie bewertet das BfV den Personenkreis aus Burghard B., den mutmaßlichen Komplizen Thiemo B., Markus J., Karsten R., Klaus Dieter D., Doris D. und dem mutmaßlichen Unterstützer Frank E.?
m) Sieht das BfV bei dem/den Beschuldigten die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?
n) Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum?
o) Falls die Frage verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV hier nicht um einen mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss?
p) Hat sich das „GETZ-R bzw. das GTAZ mit Burghard B. und mutmaßlichen Komplizen befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
q) Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit Burghard B. und mutmaßlichen Komplizen befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
r) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten im Ermittlungskomplex „Burghard B.“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?
s) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass der Beschuldigte/die Beschuldigten und mutmaßliche Komplizen und Zeugen im Ermittlungskomplex „Burghard B.“ als V-Leute für das BfV tätig waren bzw. sind?
t) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass der Beschuldigte/die Beschuldigten und mutmaßliche Komplizen und Zeugen im Ermittlungskomplex „Burghard B.“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Haben sich Bundesbehörden/-stellen (Bundeskriminalamt – BKA –, BfV, Militärischer Abschirmdienst – MAD –, GETZ-R, GTAZ, Generalbundesanwalt etc.) seit 2016 mit folgenden Ermittlungskomplexen befasst, und wenn ja, welche Behörden, aus welchem Anlass, zu welchen Zeitpunkten, in welcher Weise bzw. Zielstellung, und mit welchen Ergebnissen/Erkenntnissen/Schlussfolgerungen:
a) mit der Gruppierung „Berserker“ im Lahn-Dill-Kreis (Hessen), die laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine kriminelle Vereinigung mit bis zu 100 Anhängern gebildet und gegen das Waffengesetz und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen verstoßen haben soll und bei der bei polizeilichen Durchsuchungen am 23. Januar 2018 u. a. Luft- und Schreckschusswaffen, Munition, Messer und ein Schwert beschlagnahmt wurden (www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/mittelhessen-vier-festnahmenin-rechtsextremer-szene-a-1432216; www.hessenschau.de/gesellschaft/rechtsextreme-gruppe-in-mittelhessen-mit-hooligan-verbindungen,recherche-hooligans-100.html; www.hr.de/presse/radio/hrinfo/2018/rechtsextremegruppierung-in-mittelhessen-hat-verbindung-zu-hooligan-gruppe-berserker-,hr-info-rechtsextreme-mittelhessen-100.html);
b) mit dem „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ um den NPD-Politiker Jens Wilke, gegen den wie auch gegen zwei weitere Mitbeschuldigte wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe im November 2017 von der Staatsanwaltschaft Göttingen Anklage erhoben wurde und bei denen bei polizeilichen Durchsuchungen am 28. Februar 2017 u. a. Messer, Schlagstöcke, Schreckschusspistolen und eine Armbrust beschlagnahmt wurden (http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/03/02/razzia-bei-militanter-nazigruppe-in-niedersachsen-und-thueringen_23198, www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Schlag-gegen-Rechts-Razzia-beim-Freundeskreis,freundeskreis144.html; www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Bewaffnete-Gruppe-Anklage-gegen-Freundeskreis,freundeskreis202.html);
c) mit der Gruppierung „Europäische Aktion“ um Bernhard Schaub und Rigolf Hennig, die laut Staatsanwaltschaft Gera mit elf weiteren Beschuldigten eine kriminelle Vereinigung gegründet, Wehrsportübungen veranstaltet und versucht haben soll, sich zu bewaffnen, und bei denen bei polizeilichen Durchsuchungen am 23. Juni 2017 in Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Niedersachen u. a. mehrere Kurz- und Langwaffen gefunden wurden (www.taz.de/!5424524/; www.tagesspiegel.de/politik/thueringen-und-niedersachsen-grossrazzia-der-gsg-9-bei-neonazis/19972108.html);
d) mit der deutschen Sektion der Gruppierung „Combat 18“, von der zwölf Mitglieder am 24. September 2017 von einem Schießtraining in Tschechien kommend an der deutschen Grenze von der Polizei aufgegriffen wurden (www.neues-deutschland.de/artikel/1069059.bewaffnete-nazis-combat-mitglieder-trainierten-in-tschechien.html);
e) mit dem mittlerweile eingestellten Ermittlungskomplex gegen vier mutmaßliche Neonazis in Suhl (Thüringen) wegen der vermuteten Wiederbetätigung des verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerks im Raum Südthüringen, in dessen Rahmen am 8. November 2016 polizeiliche Durchsuchungen stattfanden (www.thueringen24.de/thueringen/article208677551/Razzia-gegen-Rechtsextremisten-in-Thueringen.html; https://perspektive-online.net/2017/11/deutsche-faschisten-bei-schiessstraining-in-tschechien/);
f) mit Nils M. (Mitglied der Gruppierung „Aktionsgruppe Güstrow“) und einem Komplizen aus Güstrow (Mecklenburg Vorpommern), gegen die seit Mai 2016 wegen des Anfangsverdachts einer schweren staatsgefährdenden Straftat und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz ermittelt wurde, da sie 60 Kilogramm Pyrotechnik bzw. etwa 10 bis 12 Kilogramm Sprengstoff bestellt und im Internet nach Bombenbauanleitungen gesucht haben sollen (Landtag MV, Landtagsdrucksache 7/37, Antwort zu Frage 4, S. 2 vom 22. Dezember 2016; www.endstation-rechts.de/news/60-kilo-sprengstoff-bestellt-ermittlungen-gegen-guestrower-neonazi.html; www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/ermittlungen-gegen-zwei-terror-verdaechtige-in-guestrow-2826654712.html; www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Von-Waschmaschinen-Meineid-und-Plaenen-fuer-Rohrbomben)?
In wie vielen und welchen Ermittlungskomplexen aus Frage 6 und den zugehörigen Unterfragen hat der Generalbundesanwalt die Übernahme der Ermittlungen von sich aus geprüft oder wurden Übernahmeersuchen von den zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt (bitte einzeln auflisten und erläutern)?
In wie vielen und welchen Ermittlungskomplexen aus Frage 6 und den zugehörigen Unterfragen haben Bundesbehörden die Länderbehörden bei den Ermittlungen von sich aus unterstützt oder wurde von den Länderbehörden Ermittlungsunterstützung beantragt und realisiert (bitte einzeln auflisten und erläutern)?
Wie viele und welche Ermittlungskomplexe aus Frage 6 und den zugehörigen Unterfragen waren (auch) Gegenstand eigener Ermittlungen des Generalbundesanwalts (bitte einzeln auflisten und erläutern)?
Führt der Generalbundesanwalt neben der am 2. November 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhobenen Anklage gegen acht Beschuldigte im Ermittlungskomplex „Gruppe Freital“ weiterhin Ermittlungen gegen bzw. wurde bereits Anklage gegen weitere mutmaßliche Mitglieder dieser Gruppierung vor welchem Gericht erhoben, und wenn ja, gegen wie viele Personen, mit welchem Strafvorwurf und aktuellen Ermittlungsstand; vgl. Bundestagsdrucksache 18/9208, S. 9)?
Welche Kenntnisse haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden über weitere mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang 2016 in Deutschland?
Wie viele versuchte und realisierte Brandstiftungen/-anschläge, Schusswaffen-/Sprengstoffdelikte gegen Flüchtlingsunterkünfte sowie Tötungsdelikte gegen sich darin aufhaltende Personen hat die Bundesregierung seit 2016 registriert, und in wie vielen und welchen Fällen gelang es, Tatverdächtige zu ermitteln und zu verurteilen (bitte einzeln aufschlüsseln nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Straftatbestand, Politisch-motivierter Kriminalität – rechts)?