Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Einschätzung der Fragesteller sind Bundesbehörden in ostdeutschen Bundesländern stark unterrepräsentiert. Dabei profitieren Standorte von Bundesbehörden auf vielfältige Weise. Es entstehen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Infrastruktur und regionale Wirtschaftskreisläufe. Darüber hinaus wird durch die lokale Etablierung von wichtigen Institutionen des Bundes das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen, den Behördenapparat und die Identität mit dem Staat gefördert. Deshalb ist es nach Auffassung der Fragesteller für das Gemeinwesen förderlich, wenn die Bundesbehörden gleichermaßen auf dem deutschen Staatsgebiet vertreten sind.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Allgemein:
Unter Bundesbehörden i. S. der Abfrage werden das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen verstanden. Bei den Ressorts wird unter Hauptsitz der 1. Dienstsitz verstanden, der 2. Dienstsitz wird in der Rubrik Außenstelle geführt. Neben den Beamtinnen und Beamten wurden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezählt (keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern). Da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch auf Planstellen geführt werden können, können die Ist-Angaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Soll-Angaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschreiten. Bei der Frage nach dem Stellen-SOLL wird auf das jeweilige Soll der Planstellen und Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) gemäß des 1. Regierungsentwurfs des Haushaltsplans 2018 abgestellt. Bei der Frage nach dem Stellen-IST wird auf das tatsächliche Ist der Planstellen und Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) nach dem Haushaltsplan zum Stand 1. Februar 2018 abgestellt. Dies entspricht dem Vorgehen im Teilungskostenbericht der Bundesregierung zum Berlin/Bonn-Gesetz und bei vergleichbaren parlamentarischen Anfragen. Die neuen Bundesländer sind die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei den Angaben für den Geschäftsbereich BMVg erfolgte eine Unterscheidung zwischen den Statusgruppen für militärisches Personal (Soldaten) und zivilem Personal (Beamte/Angestellte).
Zu einzelnen Bundesbehörden:
Bundesnachrichtendienst (Geschäftsbereich Bundeskanzleramt):
Die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 kann aus Gründen des Staatswohls in diesem besonderen Einzelfall nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu Außenstellen und Mitarbeiteranzahl betreffen Strukturelemente des Bundesnachrichtendienstes. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Dadurch könnte die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes beeinträchtigt werden mit nachteiligen Konsequenzen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.1
Bundesamt für Verfassungsschutz (Geschäftsbereich BMI):
Durch die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 können Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundesamtes gezogen werden. Daher werden Daten zum Personal als Verschlusssache eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
Bundespolizei (Geschäftsbereich BMI):
Die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 erlaubt einen Rückschluss auf die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei. Durch das Bekanntwerden dieser Informationen wären Aussagen zu polizeifachlichen und einsatztaktischen Bewertungen sowie zu Einsatzschwerpunkten möglich. Demnach sind alle Übersichten und Statistiken, die einen Rückschluss auf die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei und ihrer nachgeordneten Dienststellen zulassen, als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Diese werden daher dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.1
Bundesverwaltungsamt und Bundesamt für zentrale Dienste (Geschäftsbereich BMI):
Beim Bundesverwaltungsamt und Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen/Bundesausgleichsamt wurden – abweichend vom 1. Regierungsentwurf 2018 – beim Soll bereits erfolgte Umsetzungen von rund 1 355 Planstellen und Stellen vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen/Bundesausgleichsamt zum Bundesverwaltungsamt berücksichtigt.
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (Geschäftsbereich BMVg):
Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) hat seine Angaben als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft; sie werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Die Einstufung in „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist notwendig, da durch die Nennung von Mitarbeiter-Soll- und -Ist-Zahlen potentielle Fähigkeitslücken des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) offenbar werden könnten. Durch einen Vergleich der gemeldeten Zahlen mit der im Verfassungsschutzbericht öffentlich gemachten Gesamtzahl aller Mitarbeiter des MAD kann abgeleitet werden, wie die Verteilung der Mitarbeiter auf BAMAD und MAD-Stellen vorgenommen wird. Daraus wiederum lassen sich Rückschlüsse auf Arbeitsmethodik und Strategie des MAD ziehen. Die Kenntnisnahme dieser Tatsachen durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die gebotene Abwägung der Informationsrechte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem Staatswohl führt zu dem Ergebnis der Einstufung in „VS – Nur für den Dienstgebrauch“.1
Kommando Luftwaffe (Geschäftsbereich BMVg):
Das Kommando Luftwaffe plant für seine Außenstelle in Nordrhein-Westfalen im Januar 2022 die Zielstationierung in Berlin.