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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland

Empfängerstaaten deutscher Entwicklungszusammenarbeit 2016/17, Verteilungskriterien, Überprüfung der Mittelverwendung, Kapitalhilfe für Palästinensische Autonomiegebiete sowie diverse Schwellenländer, Unterstützung von EU-Beitrittskandidaten, Kopplung von Entwicklungsgeldern, Kooperation bzgl. Rückführung ausreisepflichtiger Personen, Berücksichtigung der Situation von Christen bei Mittelvergabe<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/78216.02.2018

Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Deutschland ist der zweitgrößte Entwicklungshilfegeber aller ODA-Staaten (engl. Official Development Assistance, ODA). Im Jahr 2016 wurden erstmals 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit investiert. Jedoch werden nur ein Siebtel dieser Gelder an die ärmsten Länder (LDC – Last Developed Countries) weltweit verteilt. Zudem besteht ein Viertel der deutschen ODA-Leistung aus den Inlandskosten für die Versorgung von Flüchtlingen. Würden diese bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden, würde die ODA-Quote bei 0,52 Prozent liegen (www.welthungerhilfe.de/kompass2030-2017.html).

Hauptempfängerstaaten deutscher Entwicklungshilfe waren im Jahr 2015 Schwellenländer wie China mit rund 676 Mio. Euro, Indien mit rund 1,1 Mrd. Euro und Südafrika mit rund 380 Mio. Euro. Jedoch erhielten auch die EU-Beitrittskandidaten deutsche Entwicklungshilfe (in Klammern nachfolgend: Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Euro): Albanien rund 72 Mio. Euro (24,87), Kosovo rund 50 Mio. Euro (27,29), Serbien rund 82 Mio. Euro (11,5), Bosnien und Herzegowina rund 49 Mio. Euro (12,74), Montenegro rund 20 Mio. Euro (32,77), Mazedonien rund 7 Mio. Euro (3,33) und die Türkei rund 377 Mio. Euro (4,96).

Dies geht aus den Daten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hervor (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/leistungen/bilaterale_oda_rangliste_2015/3_D3_Bilaterale_ODA_Rangliste_2015-SP2.xlsx).

Anhand jener Daten lässt sich außerdem feststellen, dass die Palästinensischen Gebiete in Höhe von 83 Mio. Euro (19,42 Euro ODA pro Kopf) gefördert wurden. Im Jahr 2015 erhielten jene Gebiete laut der Organisation Global Humanitarian Assistance global betrachtet über 883 Mio. US-Dollar. Das waren 5,2 Prozent der weltweiten internationalen humanitären Unterstützung. Bei 4,5 Millionen Einwohnern wurden demnach rund 196 US-Dollar pro Kopf an humanitäre Unterstützung geleistet (www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gz.html; www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gz.html). Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt in „Palästina“ rund 2 900 US-Dollar pro Kopf (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/370129/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-pro-kopf-in-palaestina/).

Zum Vergleich: Das Bürgerkriegsland Syrien erhielt im gleichen Jahr 2,139 Mrd. US-Dollar. Bei 18,4 Millionen Einwohnern sind das nur rund 116 US-Dollar pro Kopf (http://devinit.org/wp-content/uploads/2017/06/GHA-Report-2017-Full-report.pdf, S. 59; https://data.worldbank.org/indicator/SP.POP.TOTL?locations=SY). Die deutsche Entwicklungshilfe für das Land bezifferte sich im Jahr 2015 auf rund 250 Mio. Euro (11,72 Euro ODA pro Kopf).

Ein anderes vergleiches Beispiel ist die Demokratische Republik Kongo, in dem derzeit rund 78 Millionen Einwohner leben. Mit einem BIP pro Kopf von rund 405 US-Dollar gilt es als eines der ärmsten Länder der Welt (https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.CD?locations=CD; https://data.worldbank.org/indicator/SP.POP.TOTL?locations=CD). Die Demokratische Republik Kongo erhielt jedoch im Jahr 2015 von der Bundesrepublik Deutschland nur 78,5 Mio. Euro (1,05 Euro pro Kopf) Entwicklungshilfe. Sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ pro Kopf bekommt das Land weniger ODA-Leistungen aus Deutschland als die Palästinensischen Autonomiegebiete.

Nach Auffassung der Fragsteller erscheint die Verteilung der deutschen Entwicklungshilfe unkoordiniert und willkürlich. Die Verteilungskriterien sind zudem nicht nachvollziehbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Länder erhielten in den letzten beiden Jahren deutsche Entwicklungshilfe, und wie hoch fiel jene aus (bitte nach Empfängerstaaten, Bruttoleistungen und bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Euro aufschlüsseln)?

2

Nach welchen Vergabe- und Verteilungskriterien richtet sich die unterschiedliche Höhe der deutschen Entwicklungshilfe pro Entwicklungsland?

3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Entwicklungshilfe tatsächlich zweckmäßig vor Ort eingesetzt wird und nicht in korrupten Strukturen der Empfängerstaaten versickert?

4

Warum erhielten die Palästinensischen Autonomiegebiete wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt relativ viel Entwicklungshilfe, und warum hält die Bundesregierung die internationale Hilfe in diesem Fall nicht bereits für ausreichend?

5

Wieso erhalten Schwellenländer wie Indien, Brasilien, Südafrika und China deutsche Entwicklungshilfe?

6

Wieso hat das Bundesentwicklungsministerium wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt EU-Beitrittskandidaten finanziell unterstützt?

7

Knüpft die Bundesregierung die Auszahlung der Entwicklungshilfe an Bedingungen (Einhaltung von Menschenrechten, u. a. Religionsfreiheit)?

Wenn ja, an welche?

8

Plant die Bundesregierung die Auszahlung der Entwicklungshilfe an die Rücknahmebereitschaft der Empfängerländer für deren Staatsangehörige zu koppeln (bitte begründen)?

9

Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Höhe der Entwicklungshilfe auch die bereits existierende internationale Unterstützung bezogen auf den Empfängerstaat (bitte begründen)?

10

Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entwicklungshilfe auch die Situation der Christen in den jeweiligen Ländern (bitte begründen)?

Berlin, den 14. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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