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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/335)

Ausreise zur Unterstützung gegen den IS kämpfender Vereinigungen in Syrien, Irak und anderen Regionen oder zur Unterstützung einer Bürgerkriegspartei in der Ukraine: Anklageerhebung im entsprechenden Staat, als Asylbewerber getarnte IS-Mitglieder<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/78916.02.2018

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/335)

des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/194) ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller folgende Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welcher Konfliktpartei haben sich die beiden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung angeschlossen, die in der Antwort zu Frage 4 der o. a. Bundestagsdrucksache nicht erwähnt wurden?

2

Gegen wie viele Personen, die sich freiwillig im Ausland kämpfenden Gruppen angeschlossen haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im entsprechenden Staat Anklage erhoben (Zeitraum seit 2011)?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass mit dem Ende des Islamischen Staates (IS) dessen Mitglieder oder Sympathisanten als Asylbewerber getarnt nach Deutschland einreisen?

4

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Mitglieder/-Sympathisanten einen Asylantrag gestellt (bitte seit 2011 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Berlin, den 14. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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