Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten und Geldwäscherisiken
der Abgeordneten Fabio De Masi, Ulla Jelpke, Klaus Ernst, Jörg Cezanne, Susanne Ferschl, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie durch die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 14. November 2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten“ (Bundestagsdrucksache 18/10324 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810324.pdf) dargelegt, existieren in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Programme, bei denen Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Staatsbürgerschaften für Zahlungen bzw. Investitionstätigkeiten in den entsprechenden Ländern vergeben werden (vgl. bspw. „Maltas Milliardengeschäft mit dem EU-Pass“, 19. August 2016, Spiegel Online, www.spiegel.de/politik/ausland/malta-verkauft-eu-paesse-fuer-hunderte-millionen-euro-a-1108311.html oder „Die Passhändler“, 23. November 2017, Panorama https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/passhandel128_page-2.html). Vergleichbare Programme existieren auch außerhalb der EU. Diese unterschiedlichen Programme werden folgend zusammengefasst als „Passprogramme“ bezeichnet.
Das Europäische Parlament hat im Januar 2014 die Praxis der Passprogramme in EU-Mitgliedstaaten kritisiert (vgl. Bericht „Verkauf der Unionsbürgerschaft“ www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0038+0+DOC+XML+V0//DE) und im November 2017 auf Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit Passprogrammen hingewiesen (vgl. Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung www.europarl.europa.eu/cmsdata/134369/A8-0357_2017_EN.pdf). Darüber hinaus wurden Passprogramme in der Vergangenheit vermutlich auch zur Umgehung internationaler Sanktionen genutzt (vgl. „Where is the cheapest place to buy citizenship?“, 4. Juni 2014, BBC, www.bbc.com/news/business-27674135).
Die Europäische Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten infolge der Parlamentsresolution 2014 aufgefordert, sicherzustellen, dass eine echte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Mitgliedstaat oder seiner Bevölkerung existiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10324). Malta beispielsweise änderte daraufhin die Bedingungen seines Passprogramms und verlangt seitdem vor der Einbürgerung eine zwölfmonatige Aufenthaltszeit im Land. Die Europäische Kommission setzt die Überwachung der Passprogramme in EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer europarechtlichen Konformität laufend fort.
Die Maltesische Regierung hat ihr Ende 2013 gestartetes Passprogramm zunächst auf 1 800 maximal zu vergebene Pässe (ohne Familienangehörige) begrenzt. Aktuell läuft eine Bürgerbefragung zur Fortführung des Programms inklusive einer möglichen Aufhebung der Obergrenze (vgl. http://meae.gov.mt/en/Public_Consultations/OPM/Pages/Consultations/IndividualInvestorProgramme.aspx). Das Passprogramm Maltas wird von der Firma Henley & Partners abgewickelt. Dieser stehen laut Vertrag mit der maltesischen Regierung aktive Unterstützung von Regierungsmitgliedern bei der Bewerbung und Darstellung des Programms auf internationalen Veranstaltungen zu (vgl. „Government contract with Henley and Partners belies PM’s denial to MEPs“, 12. Januar 2018, The Shift, http://theshiftnews.com/2018/01/12/henley-contract-belies-pms-denial-to-meps/). Im Zusammenhang mit dem Passprogramm Maltas wurden wiederholt Vorwürfe von Korruption erhoben, unter anderem durch die am 16. Oktober 2017 ermordete Journalistin Daphne Caruana Galizia (vgl. https://daphnecaruanagalizia.com/).
Deutschland vergibt nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unter gewissen Bedingungen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage „Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten“). Überdies gibt es immer wieder starke Kritik an den rechtlichen und praktischen Maßnahmen gegen Geldwäsche in Deutschland, insbesondere im Immobiliensektor, sowohl durch staatliche Stellen, wie das Bundeskriminalamt, als auch durch Nichtregierungsorganisationen und Experten (vgl. bspw. „Deutschlands Problem mit der Geldwäsche-Bekämpfung“, 10. Februar 2014, Deutschlandfunk, www.deutschlandfunk.de/kriminalitaet-deutschlands-problem-mit-der-geldwaesche.724.de.html?dram:article_id=277124 bzw. „Schattenfinanzindex 2018: Länderbericht Deutschland, 30.0 Januar 2018, Netzwerk Steuergerechtigkeit, https://netzwerksteuergerechtigkeit.files.wordpress.com/2018/01/2_lc3a4nderbericht-deutschland.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Über welche zusätzlichen bzw. aktualisierten Informationen verfügt die Bundesregierung aktuell zu den Fragen 1 bis 5 und 10 (inklusive Unterfragen) der Kleinen Anfrage „Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten“ (Bundestagsdrucksache 18/9968)?
In welcher Form und mit welchen Ergebnissen überwacht die Europäische Kommission aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung des Unionsrechts (insbesondere das Prinzip der aufrichtigen und loyalen Zusammenarbeit) in EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Passprogrammen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von der Europäischen Kommission erarbeitete Bedingung für Unionsrechtskompatibilität von Passprogrammen (sog. echte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Mitgliedstaat oder seiner Bevölkerung) von den aktuell in EU-Mitgliedstaaten angebotenen Programmen in allen Fällen erfüllt wird (bitte begründen)?
Erachtet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission erarbeitete Bedingung für Unionrechtskompatibilität von Passprogrammen für ausreichend, um deren missbräuchliche Nutzung zu verhindern (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. erwägt die Bundesregierung über die Aktivitäten der Europäischen Kommission hinausgehend auf nationaler Ebene, um mögliche Risiken für die Bundesrepublik Deutschland durch die Passprogramme zu kontrollieren und ggf. einzudämmen?
Welche Treffen bzw. Gespräche gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Regierungen anderer Staaten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Zusammenhang mit Passprogrammen (Treffen bitte nach Land, Jahr und zuständiger Stelle auf Seiten der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europäischen Parlaments, wonach im Rahmen der Passprogramme keine ausreichenden Kontrollen (customer due diligence) durchgeführt und in der Folge Geldwäschebekämpfungsstandard geschwächt werden (vgl. Vorbemerkung; bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität und den Umfang der Sicherheitsprüfungen von Bewerbern in Passprogrammen von EU-Mitgliedstaaten a) allgemein im Hinblick auf Kriminalitätsrisiken, b) spezifisch im Hinblick auf Risiken im Bereich Geldwäsche bzw. Umgehung von Steuergesetzen (bitte begründen)?
Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen wurden von den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten an die deutsche Financial Intelligence Unit im Zusammenhang mit Bewerbern bzw. Teilnehmern von Passprogrammen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 übermittelt (bitte nach Herkunftsland der Meldungen und Jahr aufschlüsseln)?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein systematischer Austausch bzw. Datenabgleich zwischen Staaten, die Passprogramme anbieten bzw. den Firmen, die Passprogramme im Auftrag dieser Staaten abwickeln, um zu verhindern, dass in Sicherheitsprüfungen abgelehnte Bewerber in weiteren Ländern Anträge stellen und möglicherweise von unterschiedlich intensiven Sicherheitsprüfungen profitieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erwägungen der Regierung Maltas, die ursprüngliche Grenze von 1 800 zu vergebenen Pässen im Rahmen des Passprogramms aufzuheben (bitte begründen)?
Für welche Passprogramme anderer Länder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Obergrenzen oder Zielmarken, und wie hoch liegen diese (bitte nach Land und Programm aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass sich unter Teilnehmern an Passprogrammen in EU-Mitgliedstaaten Personen befinden oder befanden, die entweder international zur Fahndung ausgeschrieben sind oder waren oder mit internationalen Sanktionen belegt sind oder waren?
Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Hinweise auf Korruption im Zusammenhang mit Passprogrammen vor (bitte nach Ländern und Art/Mechanismus der bekannten Fälle aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, ob es bei der Ausschreibung des montenegrinischen Passprogramms zu Korruption gekommen sein soll, inklusive einer möglichen Bestechung eines der zuständigen Minister? Wie beurteilen die Bundesregierung bzw. die deutschen Sicherheitsbehörden vorliegende Hinweise (bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden über die Firma Henley & Partners vor, bzw. wie bewertet die Bundesregierung die Geschäftstätigkeit dieser Firma im Rahmen des internationalen Markts für Passprogramme (bitte begründen)?
Welche Risiken sieht die Bundesregierung aus der direkten Beteiligung von Regierungsstellen (bis zum Premierminister) an Veranstaltungen zur Bewerbung des maltesischen Passprogramms im Namen der Firma Henley & Partners (vgl. http://theshiftnews.com/2018/01/12/henley-contract-belies-pms-denial-to-meps/)?
Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit Vertretern von Henley & Partners getroffen, um über Passprogramme zu sprechen (bitte Anzahl der Treffen pro Jahr und Position/Funktion des Gesprächspartners sowie thematisierte Passprogramme aufschlüsseln)?
Wie viele Deutsche haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse bzw. Staatsbürgerschaften im Rahmen von Passverkaufsprogrammen erworben (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über in Deutschland getätigte Investitionen oder in Deutschland angelegte Finanzmittel durch Teilnehmer an Passprogrammen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 vor (bitte nach Land des Passprogramms und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes vergeben (bitte nach Herkunftsland der betroffenen Personen und Jahr aufschlüsseln)?
a) Trifft es zu, dass Daten der sogenannten Panama Papers ganz oder in Teilen durch deutsche Behörden an Behörden Maltas weitergereicht wurden (falls zutreffend, bitte auch Zeitpunkt spezifizieren) (vgl. „BKA kauft Daten der Panama Papers“, 5. Juli 2017, SPIEGEL ONLINE www.spiegel.de/wirtschaft/bka-kauft-daten-der-panama-papers-a-1155938.html)? b) Falls eine Weiterleitung stattfand, erfolgte diese in Reaktion auf eine Anfrage der Behörden Maltas oder eigeninitiativ durch deutsche Behörden? c) Falls eine Weiterleitung eigeninitiativ erfolgte, welche Erwägungen der betreffenden Sicherheitsbehörde standen nach Kenntnis der Bundesregierung hinter diesem Schritt?
Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über die drei im Zusammenhang mit dem Mord an der Journalistin Daphne Caruana Galizia angeklagten Männer George Degiorgio, Alfred Degiorgio und Vincent Muscat vor?
Ist es zutreffend, dass Treffen der Söhne von Daphne Caruana Galizia mit Vertretern der Bundesregierung stattgefunden haben? Falls ja, mit welchen Stellen der Bundesregierung, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Gesprächsinteresse seitens der Bundesregierung fanden diese Treffen statt?
Welche eigenen Prüfungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die von den Söhnen Daphne Caruana Galizias erhobenen Vorwürfe der Verantwortlichkeit hoher Regierungsstellen in Malta für den Mord an Daphne Caruana Galizia durchgeführt?