[Deutscher Bundestag Drucksache 17/690
17. Wahlperiode 10. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/467 –
Kostensteigerung beim Fusionsreaktor ITER
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Beim Bau des Kernfusionsreaktors ITER, der in einem völkerrechtlichen
Vertrag 2006 zwischen sieben Parteien vereinbart wurde, ist mit erheblichen
Kostensteigerungen zu rechnen. Die Gesamtbaukosten des ITER wurden
ursprünglich auf 3,577 Mrd. US-Dollar nach dem Preisstand 1989 geschätzt; dies
entspricht 5,366 Mrd. Euro nach dem Preisstand 2008. Europa trägt davon nach
dem ITER-Abkommen von 2006 einen Anteil von 45,5 Prozent, alle anderen
Partner von je 9,1 Prozent. Diese prozentuale Kostenaufteilung richtet sich
jedoch nur auf den geplanten Mittelbedarf. Die Partner haben sich in der
Bauphase zum Erbringen von Sachleistungen verpflichtet. Steigen deren
tatsächliche Kosten, so hat das zur Folge, dass dieser Anstieg dem verpflichteten
Partner obliegt, auch wenn dadurch sein Finanzierungsanteil deutlich über dem
verabredeten Prozentanteil liegen wird. Die sich abzeichnenden
Kostensteigerungen für den ITER betreffen daher nicht gleichermaßen alle Vertragspartner. Für
den EU-Beitrag ist laut Bundesministerium für Bildung und Forschung
abzusehen, dass er von ursprünglich 2,8 Mrd. Euro bei Vertragsunterzeichnung auf
schätzungsweise 5,6 Mrd. Euro steigen wird, was eine Verdoppelung der
Kosten bedeutet.
1. Wie haben sich die geschätzten Kosten für das Gesamtprojekt ITER und für
den europäischen Anteil von Beginn bis heute entwickelt?
Welches sind die einer Entscheidung zur Finanzierung zugrunde liegenden
Prognosen bis zum Abschluss der Konstruktionsphase?
Wie lauten die bisher vorgenommenen Kostenkalkulationen?
Der Bau von ITER geht zurück auf eine 1985 verabredete Initiative der
ehemaligen Präsidenten Ronald W. Reagan und Michail Gorbatschow mit den Partnern
USA, ehemalige UdSSR, Japan und Europa. Im Sommer 2001 wurde ein Final
Design Report vorgelegt. Die Investitionskosten für ITER betrugen danach etwa
4,6 Mrd. Euro (verteilt auf die Bauzeit von etwa 10 Jahren). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
8. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/690 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNachdem nach jahrelangen Verhandlungen im November 2006 von den sieben
ITER-Partnern – Europa, Japan, Russland, die USA, China, Indien und Südkorea –
der Vertrag zum Bau von ITER in Cadarache unterzeichnet wurde, konnte mit der
Konkretisierung begonnen werden. Eine der ersten Maßnahmen war ein Re-
Design von ITER. Das Ergebnis des Re-Designs wurde dann einer intensiven
Evaluierung der Kosten unterzogen.
Die in der Einführung der Kleinen Anfrage angeführten Kostenzahlen
entsprechen dem Kenntnisstand der Bundesregierung vom November 2009.
Bei der festzustellenden Kostensteigerung ist zunächst zu berücksichtigen, dass
sich Kostensteigerungen schon allein durch Inflation und die Verlängerung des
Betriebs der Internationalen ITER-Organisation in Cadarache ergeben.
Daneben spielen die erheblich gestiegenen Kosten bei den Rohstoffen und bei
Baukosten eine maßgebliche Rolle; bei den Baukosten ergab sich teilweise eine
Kostensteigerung von bis zu 90 Prozent. Daneben haben sich Designänderungen
aufgrund neuerer Erkenntnisse in der Physik ergeben, die zu einer höheren
Sicherheit für den Betrieb von ITER führen. Auch die Aufteilung der
Komponenten auf sieben Partner hat aufgrund der Zahl und Komplexität der
Schnittstellen zu einer Kostensteigerung geführt.
EU-Kommissar Janez Potocnik äußerte beim Wettbewerbsfähigkeitsrat im Mai
2009, dass die bisherigen Kostenschätzungen „noch nicht ausreichend robust
und belastbar“ seien und hatte gefordert, dass jede Möglichkeit zur Einsparung
unter Hinnahme des noch vertretbaren Risikos wahrgenommen werden müsse.
Vor diesem Hintergrund prüfen derzeit Expertenkommissionen nochmals
kritisch die Kostenkalkulationen. Neue Zahlen sollen nach dem Kenntnisstand der
Bundesregierung im Laufe des Frühjahrs/Sommers 2010 vorliegen.
2. Wie stellt sich das Szenario 1 (Deuterium- und Tritium-Versuche erst ab
2026) detailliert dar, und wie beurteilt die Bundesregierung die durch den
ITER-Rat im Juni 2009 getroffene Entscheidung, den auf Szenario 1
basierenden neuen Zeit- und Kostenplan als projektierten Weg vorzuschlagen?
Die Versuche mit Deuterium und Tritium waren von Beginn an immer erst für
eine zweite Phase Mitte des nächsten Jahrzehnts geplant. Die Bundesregierung
bewertet das Szenario 1 positiv, da mit ihm ein Test der Spulen und des
Vakuumgefäßes möglich ist, bevor die teuren Inneneinbauten erfolgen. Dies trägt zu einer
Risikominimierung bei.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Beherrschbarkeit der finanziellen
Risiken und die Verlässlichkeit der Kosten-Prognosen?
Die Kostenprognosen von ITER basieren auf intensiven und kritischen
Kostenevaluierungen. In den Kosten- und Zeitplänen sind einschätzbare
Risikozuschläge enthalten, um die finanziellen Risiken beherrschbar zu machen. Damit
liegen Bedingungen vor, um im Rahmen der möglichen Genauigkeit für große,
langfristige und komplexe Forschungsinfrastrukturen zu verlässlichen Kosten-
Prognosen zu kommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6904. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kostensteigerungen für die EU,
inwiefern wird der Bundeshaushalt dadurch belastet, und welche
Kostenobergrenze für eine Zustimmung wird von der deutschen Seite eingebracht?
Die Bundesregierung sieht die Kostenentwicklung sehr kritisch und teilt
insoweit die Einschätzung von EU-Kommissar Janez Potocnik, der forderte, dass
nochmals alle Möglichkeiten zur Kosteneinsparung ausgelotet werden müssen.
Eine Belastung des Bundeshaushalts steht derzeit nicht zur Diskussion, da die
EU-Kommission vorgeschlagen hat, die Finanzierung der Fusionsforschung für
die Jahre 2012 und 2013 auf heutigem Niveau festzuschreiben.
5. Wie hoch sind Kostensteigerungen der aktuell vorgelegten ITER-
Finanzpläne gegenüber dem verabschiedeten Budgetansatz
a) für das gesamte ITER-Projekt,
b) für den EURATOM-Anteil,
c) für den Anteil, den Deutschland über EURATOM mitzufinanzieren hat?
Die Internationale ITER-Organisation ist nach ihrer Finanzordnung verpflichtet,
einen Projektplan und eine Mittelbedarfsschätzung abzugeben: Der Projektplan
umfasst nur die Kosten der ITER-Organisation, die mit den Beiträgen der
Mitglieder finanziert werden. Die Mittelbedarfsschätzung soll außerdem den
Erledigungsgrad der erbrachten Sachleistungen (in-kind Beiträge) der Mitglieder
berücksichtigen. Dabei wird diese Bewertung nach der ursprünglichen
Aufgabenverteilung vorgenommen.
Die ITER-Organisation hatte im Projektplan 2008 Mehrkosten von 1 252 bis
1 569 Mio. Euro (Basis 2008) angekündigt. Dieser Betrag war vom ITER-
Council aber nicht akzeptiert worden. Diese angekündigten Mehrkosten sind
unabhängig von etwaigem bei den Partnern entstehendem Mehraufwand für die
Bereitstellung der in-kind Beiträge.
Die in-kind Beiträge (Lieferung von Komponenten und Errichtung der Gebäude)
sind zu Beginn der Planungen festgeschrieben worden. Veränderungen der
Kosten dieser Sachleistungen bei den einzelnen Partnern gegenüber dem Preisstand
2001 gehen zu Lasten dieses jeweiligen Partners. Über die Kosten bei den
verschiedenen Partnern liegen keine belastbaren Informationen vor.
Bei Fusion for Energy, der europäischen ITER-Organisation, liegen für den
europäischen Teil der ITER-Kosten, die zum größten Teil von EURATOM finanziert
werden, eigene Finanzpläne vor. In den Finanzplänen bis 2012 machen sich die
Kostensteigerungen noch nicht bemerkbar. Über zukünftig mögliche
Kostensteigerungen können aufgrund der noch nicht abgeschlossenen
Kostenevaluierungen noch keine Angaben gemacht werden.
6. Wie hoch war bzw. ist der deutsche Beitrag für EURATOM (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren und Haushaltstitel)?
Wann werden die Beratungen für den EURATOM-Haushalt für 2012/2013
aufgenommen, und welche Mittel sind dafür bisher in der Finanzplanung
des Bundes vorgesehen?
Durch welche Personen werden die deutschen Interessen im EURATOM-
Rat vertreten?
EURATOM wird ausschließlich aus dem EU-Haushalt (Rubrik 1 a, Titel 08)
aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen finanziert. Der deutsche
Beitrag kann somit nur indirekt über den deutschen Finanzierungsanteil am Gesamt-
Drucksache 17/690 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehaushalt der EU errechnet werden. Für die Jahre 2007 bis 2010 waren bzw. sind
folgende Zahlungen im EU-Haushaltsplan veranschlagt:
Die Beratungen beginnen mit der Vorlage eines Vorentwurfs des Haushaltsplans
durch die EU-Kommission zum EU-Haushalt für das Haushaltsjahr 2012
voraussichtlich im April des Jahres 2011. Entsprechendes gilt für das Folgejahr. Die
Finanzplanung des Bundes berücksichtigt keine Kosten für ITER, da diese
ausschließlich über den EU-Haushalt finanziert werden.
Die Aufgaben des EURATOM-Rates sind auf den EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat
übergegangen. Deutschland wird dort durch den Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung
vertreten.
7. Wie verhält sich der zu erwartende gestiegene finanzielle Beitrag der EU zu
ihren Einflussmöglichkeiten, insbesondere in Hinblick auf die
Stimmgewichtung im ITER-Rat als Hauptorgan der ITER-Organisation?
Die Einflussmöglichkeiten von EURATOM sind in Artikel 6 Absatz 10 des ITER-
Abkommens vom 21. November 2006 und der Geschäftsordnung des ITER-Rats
geregelt. Das Abkommen bindet den Stimmenanteil annähernd an die Beiträge
der internationalen Partner zur ITER-Organisation. So hat Europa nach der
Geschäftsordnung des ITER-Rats drei Stimmen, alle anderen je eine Stimme.
Veränderungen der Kosten für die in-kind Beiträge bei den einzelnen Partnern
gegenüber dem Preisstand 2001 gehen zu Lasten dieses jeweiligen Partners und
führen daher nicht zu Änderungen der Stimmgewichtung.
8. Strebt die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Ausweitung der
finanziellen Verpflichtungen auf europäischer Seite eine Neugewichtung
der Stimmen nach Artikel 10 des ITER-Abkommens im Sinne einer
stärkeren Berücksichtigung des europäischen Stimmanteils an?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, die europäische Seite des ITER-Rates
dazu anzuhalten, eine neue allgemeine Kostenteilung nach Artikel 6 Absatz 7
Buchstabe h des ITER-Abkommens (Ratsdok. 9846/06) einzufordern?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Veränderung der Kostenteilung ist gemäß Artikel 6 Absatz 8 des ITER-
Abkommens nur mit einstimmiger Zustimmung aller Partner möglich (s. auch
Antwort zu Frage 7). Der Bundesregierung ist die Kostenentwicklung bei den
internationalen Partnern nicht bekannt.
2010 2009 2008 2007
Euratom – Fusionsenergie 231 700 000 Euro 245 000 000 Euro 248 000 000 Euro 81 340 000 Euro
Euratom – Kernspaltung
und Strahlenschutz
22 235 000 Euro 21 500 000 Euro 23 000 000 Euro 9 900 761 Euro
Abschluss früherer
Rahmenprogramme
15 336 000 Euro 49 375 000 Euro 99 554 000 Euro 234 959 165 Euro
Deutscher
Finanzierungsanteil am EU- Haushalt
18,9 Prozent 19,7 Prozent 19,9 Prozent 19,7 Prozent
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/690Eine generelle Diskussion über eine neue Kostenstruktur könnte bei einer
Umverteilung der in-kind Beiträge auch zum Nachteil für Europa führen, vor allem
dann, wenn Kostensteigerungen andere Partner noch stärker betreffen würden.
10. Wird sich die Bundesregierung für die Änderung der
Beschaffungszuordnung nach Artikel 6 Absatz 7 Buchstabe i des ITER-Abkommens
(Ratsdok. 9846/06) einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Sachlich bedingte Änderungen der Beschaffungszuordnung ohne Änderungen
der Gesamt- Kostenverteilung sind möglich, wenn die beteiligten Partner
zustimmen. Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Grund zu Änderungen der
Zuordnung.
11. Gibt es im ITER-Vertrag Ausstiegsklauseln, die z. B. bei unvorgesehenen
Kostensteigerungen wirksam werden können oder hat sich EURATOM
verpflichtet, alle Kostensteigerungen in unbegrenzter Höhe mitzutragen?
Das ITER-Abkommen, welches nach dem Beitritt Indiens und der Entscheidung
für den Standort in Cadarache, Südfrankreich, Ende Juni 2005 seine letzte Hürde
nahm, enthält keine Rücktrittsmöglichkeit für EURATOM als Gastgeber-Partner,
Artikel 26 des ITER-Abkommens. Gemäß Artikel 24 Absatz 6 des ITER-
Abkommens ist einzig die Beendigung des Vertrages durch Vereinbarung aller Partner
möglich.
12. Sind die prognostizierten Kostensteigerungen auch auf Änderungen am
Forschungsdesign (Anordnung der Spulen, Plasmabeherrschung u. a.)
zurückzuführen?
Wenn ja, inwiefern, und welchen Anteil an der Kostensteigerung haben
solche Änderungen?
Ein Teil der Kostensteigerungen ergibt sich aus Designänderungen aufgrund
neuerer Erkenntnisse in der Physik. Die Kostensteigerungen summieren sich auf
etwa 240 Mio. Euro. So werden u. a. sog. Kontrollspulen eingebaut, mit denen
Plasmaabbrüche vermieden werden können. Damit wird die Betriebssicherheit
von ITER erhöht und die Lebensdauer der Wandmaterialien verlängert (was
letztlich zu einer Kostenreduzierung während des Betriebs führen wird).
13. Welche weiteren Gründe für die Kostensteigerung liegen vor, wie etwa
Bürokratiekosten, steigende Rohstoffpreise oder Erkenntnisse, dass der
Standort Cadarache eine höhere Sicherheitsausstattung benötigt, als zuvor
angenommen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, liegen die Kostensteigerungen in
erster Linie bei den Gebäuden, was vor allem aus einem Preisanstieg bei Stahl,
Beton etc. resultiert, der bis zu 90 Prozent beträgt. Nur ein kleinerer Teil wird
durch erhöhte Anforderungen an die Sicherheitsstandards zum Schutz gegen
Erdbeben hervorgerufen. So ist z. B. auch die Kostensteigerung für die Leiter der
Magnetspulen in erheblichem Maße auf Kostensteigerungen bei den
Basismaterialien zurückzuführen.
Ein weiterer Teil der Kostensteigerung ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der
Bau eines großen Teils der Komponenten zwischen den sieben Partnern
aufgeteilt wurde, während bei Ausarbeitung des Kostenvorschlags nur drei Partner
Drucksache 17/690 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevorgesehen waren. Diese Aufteilung führt zum Anstieg von Schnittstellen bei
den Komponenten der Anlage.
14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das nun vorgelegte
Forschungsdesign endgültig ist oder ist zu erwarten, dass es absehbar zu weiteren
Änderungen mit Kostensteigerungen kommt?
Die Bundesregierung geht im Rahmen der derzeit verfügbaren Informationen
davon aus, dass das Forschungsdesign endgültig ist.
15. Welcher Kostenrahmen galt im Jahr 1998 als Grundlage für das erste
ITER-Konzept, bevor aufgrund der ausufernden Kosten die Änderungen
zur Entwicklung des dann beschlossenen Projektes – des „ITER-FEAT“ –
angegangen wurden?
Der ITER-EDA-Abschlussbericht vom 18. Februar 1998 nennt eine Summe von
5 460 kIUA (1 kilo – ITER Units of Account entsprach 1989 1000 US $), dies
entspricht in 2008-Werten inflationsbereinigt 8 299 Mio. Euro. Diese Summe ist
zu vergleichen mit den 3 577,7 kIUA des derzeitigen Entwurfes.
16. Gibt es Elemente aus der früheren ITER-Planung von 1998, die wegen der
Kostenreduzierung zum „ITER-FEAT“ weggelassen wurden, die nun in
der neuen Kostenkalkulation erneut als notwendig für die Durchführung
des ITER-Experimentes angesehen werden?
Wenn ja, welche Elemente sind das, und zu welchen Kostensteigerungen
führen sie konkret?
Die Kostenverringerung von ITER-EDA-FDR (1998) zu ITER-FEAT (2001)
wurde durch eine andere Auslegung und Dimensionierung der Maschine erzielt.
Dem Bericht ist nicht zu entnehmen, dass Komponenten weggelassen wurden.
Die Kostenreduzierung wurde vor allem durch eine Verkleinerung des
Plasmagefäßes und damit einhergehender Verringerung der vorgesehenen Fusionsleistung
erreicht (s. beigefügte Tabelle).
(In kursiv: Maximalwert unter bestimmten Betriebsbedingungen)
ITER-FEAT (2001) ITER-EDA-FDR
(1998)
Gesamte Fusionsleistung 500 MW (700 MW) 1.5 GW
Mittlere 14MeV Neutronen
Wandbelastung
0.57 MW/m2 1.0 MW/m2
Plasmastrom (Ip) 15 MA (17 MA) 21 MA
Induktive Brennzeit ≥ 400 s 1000 s.
Großer Plasma Radius (R) 6.2 m 8.1
Kleiner Plasma Radius (a) 2.0 m 2.8
Toroidalfeldstärke bei 6.2/
8.1 m Radius (BT)
5.3 T 5.7 T
Installierte Zusatzheizung /
Stromtriebsleistung
73 MW 100 MW
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/69017. Sieht die Bundesregierung Optimierungsbedarf bei der Arbeit der
europäischen ITER-Agentur „Fusion for Energy“ (F4E)?
Gibt es zu F4E weitere nationale Unterorganisationen?
Die Bundesregierung sieht bei der Arbeit von F4E Optimierungsbedarf.
Vorschläge für eine Optimierung wurden bereits analysiert.
Es gibt eine Außenstelle am ITER-Standort Cadarache.
18. Was sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Gründe für die
Ablösung des bisherigen Direktors von F4E, Didier Gambier, am 11. Januar
2010?
Inwieweit soll die Neubesetzung auch zur Verbesserung der
Managementleistung und zur Überwindung festgestellter Defizite von F4E beitragen?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird Didier Gambier zum 15. Februar
in eine neue Position bei der EU-Kommission wechseln.
19. Welche Rolle haben bei der Ablösung des bisherigen Direktors die
Feststellungen des Rechnungshofes vom November 2009 über den
Jahresabschluss von ITER 2008 gespielt, die unter anderem eine Auftragsvergabe
ohne die vorgeschriebene Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung und mehrere weitere Verletzungen der Finanzordnungen
aufweisen?
Der Schlussbericht des Europäischen Rechnungshofes steht nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht im Zusammenhang mit dem Wechsel von Didier
Gambier in die EU-Kommission. Der Europäische Rechnungshof erteilte
hinsichtlich des Jahresabschlusses 2008 von F4E seinen uneingeschränkten
Prüfvermerk.
20. Unterstützt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Finanzierung der
Kostensteigerung beim ITER durch ein Darlehen der Europäischen
Investitionsbank (EIB) oder durch eine Neugewichtung der Prioritäten bei den
im gegenwärtigen EU-Haushaltsplan eingesetzten Mitteln?
Die Möglichkeiten, Kostensteigerung beim ITER durch ein Darlehen der
Europäischen Investitionsbank abzusichern, werden zurzeit durch die EU-
Kommission geprüft. Die Bundesregierung wird sich ihre Meinung zu gegebener Zeit auf
Grundlage der konkreten Vorschläge bilden.
21. Wann wird die EU-Kommission die angeforderten
Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eines Darlehens der Europäischen
Investitionsbank (EIB) bzw. einer Neugewichtung der Prioritäten bei den im
gegenwärtigen EU-Haushaltsplan eingesetzten Mitteln voraussichtlich
vorlegen?
Die EU-Kommission bemüht sich derzeit intensiv, die notwendigen Fakten
zusammenzustellen, um dem Wettbewerbsfähigkeitsrat einen robusten und
ausgewogenen Finanzierungsvorschlag unterbreiten zu können. Der Zeitpunkt der
Vorlage des Berichts ist noch nicht bekannt.
Drucksache 17/690 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Ist es von der Bundesregierung politisch gewollt, durch Kreditaufnahme
und Neugewichtung der Prioritäten ausreichend Mittel verfügbar zu
machen, und welche Mittel werden kurzfristig (neue Prioritäten) oder
mittelfristig (Zinslast wegen Kreditaufnahme) aus welchen Quellen abgezogen,
um die Kostensteigerungen des ITER aufzubringen, also welche Projekte
sollen konkret als „weniger dringlich“ zurückstehen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
23. Wann soll nach heutigem Kenntnisstand in welchem Gremium die
Entscheidung über eine Erweiterung der finanziellen Verpflichtung der
europäischen Partner vorbereitet bzw. getroffen werden?
Eine Entscheidung über die Erweiterung finanzieller Pflichten der europäischen
Partner wird vom EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat zu treffen sein. Für eine solche
Entscheidung gibt es bisher keinen konkreten Termin. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass der Wettbewerbsfähigkeitsrat sich spätestens im Sommer 2010
mit dieser Frage befassen wird.
24. Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass der Deutsche
Bundestag vor einer abschließenden Befassung mit dem überarbeiteten Zeit- und
Kostenplan auf EU-Ebene und vor der Entscheidung im ITER-Rat die
Gelegenheit zur Beratung und Mitwirkung bekommt?
Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag rechtzeitig vor einer
Entscheidung im Wettbewerbsfähigkeitsrat informieren.
25. Welche Ortsteams der ITER-Organisation gibt es an welchen Standorten in
Deutschland?
Es gibt an keinem Standort in Deutschland eines der ursprünglich geplanten
„field teams“. F4E unterhält eine kleine Außenstelle am Max-Planck-Institut für
Plasmaphysik in Garching.
26. Welche deutschen Institutionen sind mit welchen Leistungen am Bau des
Fusionsreaktors in Cadarache beteiligt, bzw. welche Komponenten haben
deutsche Forschungseinrichtungen vertraglich übernommen?
Die Ausschreibungen sind teils gerade angelaufen bzw. werden erst noch
erfolgen. Daher ist zur Verteilung der Mittel auf deutsche Institutionen noch keine
Aussage möglich.
27. Welche Unternehmen sind am Deutschen ITER Industrie Forum e. V.
beteiligt?
Über das Deutsche ITER Industrie Forum e. V. sind alle maßgeblichen deutschen
Industrieunternehmen in das ITER-Projekt einbezogen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/69028. Gibt es Forschungsaufwendungen aus privaten unternehmerischen Mitteln
für Kernfusion?
Wenn nein, worin sieht die Bundesregierung die Gründe dafür?
Deutsche Unternehmen leisten für die Entwicklung von ITER seit mehr als
10 Jahren wichtige Beiträge. Dies betraf im Wesentlichen das
Anlagenengineering und die Entwicklung von supraleitenden Kabel-und Magnetsystemen, die
Divertoren und die fernbediente Handhabung von auszutauschenden
Komponenten des Plasmagefäßes. Im Rahmen dieser Arbeiten investierte die Industrie
auch Eigenmittel, die auf mehrere 10 Mio. Euro geschätzt werden.
29. Haben die Veränderungen in der ITER-Planung Auswirkungen auf die
deutsche Fusionsforschung?
Wenn ja, welche?
Die erwarteten Mehrkosten führen zu einer Fokussierung der Mitfinanzierung
der nationalen Forschungseinrichtungen durch EURATOM auf Zuarbeiten zu
ITER. Bereits im Jahr 2009 sind die Beiträge von EURATOM an die drei
deutschen Einrichtungen, Forschungszentrum Jülich (FZJ), Karlsruher Institut für
Technologie (KIT) und Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) gesunken.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den
einschlägigen deutschen Fusionsforschungsprogrammen und der ITER-
Organisation?
Die Forschungsarbeiten der deutschen Fusionsforschungsinstitute waren und
sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg von ITER. Die im Haushalt
veranschlagten Projektmittel zu ITER-relevanten Vorhaben beziehen neben den
Forschungseinrichtungen auch die deutsche Industrie mit ein (s. auch Antwort zu
Frage 31).
31. Welchen dokumentierbaren Beitrag leisten die Erkenntnisse, die im
Fusionsreaktor in Garching (Tokamak ASDEX Upgrade) und Greifswald
(Stellarator WENDELSTEIN 7-X) gewonnen werden, zum ITER-Projekt
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Forschungseinrichtung und Kosten)?
Am Tokamak ASDEX Upgrade wurden und werden physikalische Grundlagen
für einen erfolgreichen späteren ITER-Betrieb entwickelt. Viele Entwicklungen
aus Garching sind in das ITER-Design eingeflossen. Direkte Beiträge zum Bau
von ITER werden von deutschen Fusionsforschungsinstituten beispielsweise für
die Plasmaheizung (Neutralteilchenheizung IPP, Mikrowellenheizung KIT) und
die Plasmadiagnostiken (IPP, FZJ) geleistet.
Der Stellarator WENDELSTEIN 7-X kann als grundsätzlich dauerbetriebsfähige
Fusionsanlage wesentliche Erkenntnisse zu ITER beitragen, insbesondere in
Bezug auf Wandmaterialien, Belastungen der Divertoren etc.
Drucksache 17/690 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der massiven
Kostensteigerungen für das ITER-Projekt die im TAB-Arbeitsbericht Nr. 75
„Kernfusion“* aufgezeigten Alternativen zur kontinuierlichen Fortsetzung des
Projektes, eine gründliche Evaluation bzw. eine Neuausrichtung der
Forschung, ernsthaft in Erwägung gezogen (bitte mit Angaben der
wissenschaftlichen Erarbeitungen)?
Falls nein, warum hat die Bundesregierung den Weg der kontinuierlichen
Fortsetzung des ITER-Projekts gewählt, ohne eine von den
Forschungsgemeinschaften unabhängige Evaluation oder eine Neuausrichtung der
Kernfusionsforschung in Erwägung zu ziehen?
Das ITER-Projekt wurde mehrfach intensiv wissenschaftlich evaluiert, nicht nur
in Europa, sondern weltweit. Die meisten Begutachtungen wurden dabei nicht
durch die Fusionscommunity vorgenommen. Alle Evaluierungen haben
bestätigt, dass ITER der notwendige und richtige Schritt hin zu einer
vielversprechenden Option der Energieerzeugung ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die
Frage nach einer Neuausrichtung der Kernfusionsforschung nicht. Vor dem
Hintergrund der Bauentscheidung zu ITER werden die wissenschaftlichen Arbeiten
in Deutschland jedoch noch stärker auf eine Zuarbeit zu ITER fokussiert.
33. Inwiefern wurde bei der Bewertung der Kostensteigerung des ITER-
Projektes, der Erwägung von Alternativen und der Befragung von
Sachverständigen die Erfahrung mit der Kostenentwicklung im Fall von
WENDELSTEIN 7-X berücksichtigt, über die seit 2008 bekannt ist, dass
sich die geschätzten Gesamtkosten für WENDELSTEIN 7-X von
ursprünglich 550 Mio. Euro auf 1 044 Mio. Euro fast verdoppelt haben,
obwohl eine Gutachtergruppe von EURATOM die Gesamtkostenannahme
von 550 Mio. Euro noch vor Baubeginn als zu hoch eingeschätzt hat?
Die Bundesregierung hat dafür Sorge getragen, dass die Erfahrungen beim
Projekt WENDELSTEIN 7-X sowohl hinsichtlich finanzieller, organisatorischer als
auch technischer Fragen in das ITER-Projekt einfließen.
34. Hat die Bundesregierung, wie im oben genannten TAB-Arbeitsbericht
angesprochen, darauf hingewirkt, dass von der Community der
Fusionsforschenden unabhängiger Sachverstand aufgebaut und ein breiter
gesellschaftlicher Diskurs organisiert wird?
Wenn ja, welche Institutionen sind hieran beteiligt, und welche
Empfehlungen haben diese Institutionen der Bundesregierung gegeben (bitte mit
Quellenangaben)?
Im Auftrag des EU-Ministerrates wurden die europäischen
Fusionsforschungseinrichtungen in einem „Facilities Review“ 2007 bis 2008 durch ein externes
internationales Wissenschaftlergremium evaluiert. Das Panel hat die
europäischen Experimente in eine „Road Map“ eingeordnet und entsprechend ihrer
Vorteile, Kosten und Risiken für die Fusion priorisiert, wobei insbesondere die
Relevanz für ITER und DEMO berücksichtigt wurde. Die Arbeiten der
deutschen Fusionsforschungsinstitute wurden als hochprioritär eingestuft.
Im Rahmen der Programmorientierten Förderung (POF) wird die
Fusionsforschung im Rahmen des Forschungsbereiches Energie der Helmholtz-
Gemeinschaft (HGF) regelmäßig von unabhängigen internationalen Gutachtern
evaluiert, zuletzt im Frühjahr 2009. Der Senat der HGF hat seine Empfehlungen im
Oktober 2009 der Bundesregierung übermittelt, in denen die Fusionsforschung
eine exzellente Bewertung bekommen hat.
* Grunwald, A.; Grünwald, R.; Oertel, D.; Paschen, H.: Kernfusion – Sachstandsbericht. Berlin: Büro für
Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) 2002 (TAB-Arbeitsbericht Nr. 75).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]