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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Flexirentengesetz - Eine erste Bilanz

Teilrentenbezieher seit dem Jahr 2007 und durchschnittliche Rentenzahlbeträge, Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit des Konzepts "Arbeitssicherungsgeld", Sonderzahlungen tätigende Versicherte zum Ausgleich von Rentenabschlägen, freiwillig Versicherte mit gleichzeitigem Versichertenrentenbezug, Verzicht von Rentnern nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung, Weiterführung von Arbeitsverhältnissen über das Renteneintrittsalter hinaus, sozialversicherungspflichtig und geringfügig beschäftigte sowie selbstständige Rentner seit dem Jahr 2000, Mindereinnahmen bei der Arbeitslosenversicherung, Evaluation des Flexirentengesetzes<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/102628.02.2018

Das Flexirentengesetz – Eine erste Bilanz

der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Viele Regelungen des sog. Flexirentengesetzes sind seit gut einem Jahr in Kraft. Mit dem Gesetz sollte einerseits das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei besserer Gesundheit erleichtert und gefördert und andererseits das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9787).

Nach Auffassung der fragestellenden Fraktion sind die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Rentenübergänge deutlich zu flexibilisieren. Mit dieser Kritik steht sie nicht alleine da (siehe Bundestagsdrucksache 18/9720).

Auch CDU, CSU und SPD scheinen weiteren Nachbesserungsbedarf zu sehen, wenn sie sich in ihrem neuen Koalitionsvertrag vornehmen, „Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der ‚Flexirente‘ nachhaltig gestalten“ zu wollen.

Die hier vorliegende Kleine Anfrage soll die Wirkungen des neuen Gesetzes erörtern und Verbesserungsvorschläge diskutieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

a) Wie viele Versicherte haben in den letzten zehn Jahren eine Teilrente in Anspruch genommen (bitte Jahreswerte, gesamtes Bundesgebiet und nach Bundesländern für Männer und Frauen jeweils getrennt ausweisen)?

2

b) Wie hoch waren diese Renten jeweils durchschnittlich (bitte differenziert nach Männern und Frauen angeben)?

3

Zu welchem Ergebnis kam die von der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vorm Erwerbsleben in den Ruhestand“ aus der 18. Wahlperiode in Auftrag gegebene Prüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit des Konzepts „Arbeitssicherungsgeld“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/9720, Antwort zu Frage 1)?

4

a) Wie viele Personen haben seit dem 1. Juli 2017 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bereits ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen zu tätigen, und wie hoch waren diese Sonderzahlungen durchschnittlich (bitte differenziert nach Männern und Frauen angeben)?

5

b) Wie viele Personen haben vor dem 1. Juli 2017 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dem 55. Lebensjahr Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen zu tätigen, und wie hoch waren diese Sonderzahlungen durchschnittlich (bitte differenziert nach Männern und Frauen angeben)?

6

Wie viele Rentnerinnen und Rentner zahlen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch sind die Beiträge (bitte Angaben für die letzten zehn Jahre machen und differenzieren nach Altersteilrentnerinnen und -rentnern, Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern und Altersvollrentnerinnen und -rentnern, die seit dem 1. Januar 2017 ebenfalls freiwillige Beiträge entrichten können)?

7

Wie viele Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze machen von der seit dem 1. Januar 2017 bestehenden Möglichkeit Gebrauch, auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung zu verzichten, und wie hoch sind die monatlichen Beitragszahlungen im Durchschnitt?

8

Wie viele Unternehmen und deren Beschäftigte machen nach Kenntnis der Bundesregierung von der seit dem 1. Juli 2014 bestehenden Möglichkeit Gebrauch, das Arbeitsverhältnis auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterzuführen und einen neuen Befristungszeitpunkt festzulegen?

9

a) Wie hoch war die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Rentnerinnen und Rentner in den Jahren 2000 bis heute, und wie hoch war der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an allen beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern (bitte nach Männern und Frauen, Ost und West getrennt ausweisen)?

10

b) Wie hoch war die Zahl der geringfügig beschäftigten Rentnerinnen und Rentner in den Jahren 2000 bis heute (bitte nach Männern und Frauen, Ost und West getrennt ausweisen)?

11

c) Wie hoch war die Zahl der selbständigen Rentnerinnen und Rentner in den Jahren 2000 bis heute (bitte nach Männern und Frauen, Ost und West getrennt ausweisen)?

12

Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2017 durch die auf fünf Jahre befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge?

13

Nach welchen Kriterien wird die im Flexirentengesetz vereinbarte Evaluation der Neuregelung zum Hinzuverdienst, zum Wegfall des isolierten Arbeitgeberbeitrags sowie zum Wegfall des Kofinanzierungserfordernisses in kleinen Betrieben durchgeführt, und wann wird der Deutsche Bundestag über die Ergebnisse dieser Evaluation unterrichtet?

14

Welche über das Flexirentengesetz hinausgehenden Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten werden im federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit diskutiert und für nötig erachtet?

Berlin, den 27. Februar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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