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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungshilfe auf deutschem Boden

Einzelfragen zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands (ODA) in den Bereichen Flüchtlingskosten im Inland, Studienplatzkosten, entwicklungsländerspezifische Forschung, entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung in Geberländern, Verwaltungskosten sowie Schuldenerleichterungen oder -erlasse<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

10.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/106705.03.2018

Entwicklungshilfe auf deutschem Boden

der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Massenimmigration nach Deutschland im Rahmen der sogenannten Flüchtlingskrise verursacht Kosten, die durch verschiedene Quellen gedeckt werden.

Eine Möglichkeit, diese Kosten zu tragen, wird durch die Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), vorgegeben.

Demnach können die Ausgaben der Flüchtlingspolitik teilweise auch durch Mittel der Entwicklungspolitik gedeckt werden.

So beinhalten die Entwicklungshilfe bzw. die ODA-Mittel (Official Development Assistance) der Bundesrepublik Deutschland neben anderen auch solche Kosten, die im Kontext der sogenannten Flüchtlingskrise in Deutschland selbst entstanden sind (in-door refugee costs – IDRC). Im April des Jahres 2017 beliefen sich die für Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtigen im Vergleich zu den gesamten ODA-Ausgaben anteilig auf 25,2 Prozent. In Österreich betrug der entsprechende Wert zum selben Erhebungszeitpunkt beispielsweise 37,7 Prozent (vgl. www.oecd.org/dac/stats/RefugeeCostsMethodologicalNote. pdf).

Neben dieser Art der Anrechnung inländisch erbrachter Entwicklungshilfe können ebenso Studienplatzkosten für Studierende aus der Dritten Welt, Ausgaben für entwicklungsländerspezifische Forschung (z. B. Tropenkrankheiten, Saatgut etc.), Ausgaben für die entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung in Geberländern sowie Verwaltungskosten des Gebers oder Schuldenerleichterungen oder -erlasse angerechnet werden (vgl. www.nrwbank.de/de/corporate/presse/pressearchiv/ 2016/160304_PI_Mikrodarlehen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist der derzeitige Anteil der IDRCs an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

2

Auf welcher Entscheidungsgrundlage beruht dieser nominale Anteil der IDRCs an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

3

Warum ist der Anteil der IDRCs an ODA-Mitteln nicht höher?

4

Inwiefern unterscheiden sich die allgemeinen IDRCs, also die allgemein anfallenden Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtigen, von denjenigen, die als ODA-Mittel firmieren?

5

Wie hoch ist der derzeitige Anteil der Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

6

Wie viele Studierende dieses Programms gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland?

7

Wie hoch ist der derzeitige Anteil der Ausgaben für entwicklungsländerspezifische Forschung an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

8

Wie hoch ist der derzeitige Anteil der Ausgaben für entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung in den Geberländern an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

9

Wie hoch ist der derzeitige Anteil der Ausgaben für die Verwaltungskosten der Bundesrepublik Deutschland an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

10

Wie hoch ist der derzeitige Anteil der Ausgaben für Schuldenerleichterungen oder -erlasse an den gesamten ODA-Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland?

Berlin, den 10. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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