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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Satellitenüberwachung beim G20-Gipfel

Nutzung von Geodaten aus der Satellitenaufklärung beim G20-Gipfel durch Bundespolizei, Bundeskriminalamt oder Technischem Hilfswerk, Weitergabe an Landesbehörden, Nutzungszwecke, Herkunft der Satellitenbilder, Kosten, Rückgriff auf Erfahrungen des Zentrums für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI), Unterstützung durch die Esri Deutschland GmbH, Amtshilfeersuche an die Bundeswehr, Qualität und Aussagekraft von Satellitenbildern, europäische Programme zur Satellitenaufklärung, institutionelle Form des ZKI, Aufgaben- und Anwendungsbereiche<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/114207.03.2018

Satellitenüberwachung beim G20-Gipfel

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Michel Brandt, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf der Verkaufsmesse „Europäischer Polizeikongress“ wurde auf dem Panel „Bewältigung von Demonstrationslagen“ auch der Polizeieinsatz beim G20-Gipfel thematisiert (http://gleft.de/27m). Laut der Leiterin des Zentrums für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) habe die Hamburger Polizei zur Lagebeurteilung außer Luftbildern auch Satellitendaten aus der Fernerkundung genutzt.

Das ZKI gehört zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) und ist zuständig für die Auswertung und Bereitstellung der Satellitenbildkarten.

Bereits beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und beim NATO-Gipfel in Baden-Baden hatte das ZKI testweise Satellitendaten in die Leitstellen der damals zuständigen Polizei übertragen (http://gleft.de/27l). Das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das DLR haben eine offizielle Kooperationsvereinbarung zur Nutzung von Satellitendaten unterschrieben (Pressemitteilung des BMI vom 22. Januar 2013, siehe Bundestagsdrucksache 17/13187). Damit sollen die Behörden des BMI „im Einsatzfall“ Zugriff auf „satellitengestützte Kartenprodukte“ erhalten. Gleichzeitig wird das zuvor als Forschungsprojekt betriebene ZKI in den „operativen Dienst“ überführt.

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) setzt Bilder aus der Satellitenaufklärung zur „Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen“, „Objektaufklärung“ oder zu „Aufklärung von Tatorten“ ein (Bundestagsdrucksache 17/11582, Antwort zu Frage 24). Satellitenbilder würden auch zur „Gefährdungs- und Lageeinschätzung im Ausland herangezogen, wenn z. B. die Region aufgrund politischer oder topographischer Gegebenheiten außerhalb staatlicher Kontrolle liegt“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche optischen oder radarbasierten Daten aus der Satellitenaufklärung (etwa der Radarsatelliten TerraSAR-X und TanDem-X) bzw. daraus erstellten satellitengestützten Kartenprodukte oder sonstigen Geodaten wurden von der Bundespolizei, dem BKA oder dem Technischen Hilfswerk beim G20-Gipfel oder bei weiteren Bundesbehörden genutzt?

a) Inwiefern wurden solche Daten an Landesbehörden weitergegeben (bitte anführen, an welche Behörden, und zu welchem Zweck)?

b) Für welche Zwecke wurden die Satellitendaten beim G20-Einsatz genutzt? Inwiefern lagen der Nutzung der Satellitendaten Ersuchen von Hamburger Behörden zugrunde (bitte detailliert darlegen)?

c) Von welchen Flächen bzw. Objekten wurden im Rahmen des G20-Einsatzes Aufnahmen in welcher Auflösung genutzt?

2

Von welchen kommerziellen oder nichtkommerziellen Satelliten stammten die Daten nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer trug etwaige Kosten für deren Ankauf? Wie hoch lagen die Kosten jeweils, und wer kommt für diese letztlich auf?

3

Welche Zeitverzögerung entstand nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Erhebung, Verarbeitung, Auswertung und anschließenden Nutzung der Daten durch die Bundesbehörden (bitte jeweils die konkreten Daten nennen)?

a) Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen waren an der Sammlung, Auswertung, Weitergabe und dem Empfang der genutzten Daten aus der Satellitenaufklärung beteiligt?

b) Wo wurden die Rohdaten vor Übermittlung an Bundes- und Landesbehörden ausgewertet?

c) Mit welchen Aufgaben war die Niederlassung des DLR in Neustrelitz hierzu betraut?

d) In welchen Örtlichkeiten der beim G20-Gipfel tätigen Bundesbehörden wurden die Daten empfangen, und wer griff darauf zu?

4

Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Nutzung von Daten aus der Satellitenaufklärung bzw. daraus erstellten satellitengestützten Kartenprodukten auf Erfahrungen des ZKI beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und beim NATO-Gipfel 2009 in Strasbourg zurückgegriffen?

5

Auf welche Weise wurden die Behörden beim G20-Gipfel durch die Firma Esri Deutschland GmbH unterstützt, und um welche Werkzeuge für die Nutzung elektronischer Karten handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei?

6

Sofern die Bilder aus der Satellitenaufklärung beim G20-Gipfel zur Gefahrenabwehr, zur Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen, Objektaufklärung oder zur Aufklärung von Tatorten genutzt wurden, inwiefern waren diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich, und welche Defizite haben sich dabei ergeben?

7

In welchem Umfang nutzen das BKA und die Bundespolizei allgemein in Ermittlungsverfahren oder zur Gefahrenabwehr Bilder aus der Satellitenaufklärung, bzw. welche Änderungen haben sich seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11582 ergeben?

a) Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen werden hierfür angefragt?

b) Welche Auflösung haben diese Satellitenbilder?

8

In wie vielen beziehungsweise in welchen Fällen hat das BKA Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten seiner SAR-Satelliten (Satelliten mit synthetischem Apertur-Radar) gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden? Was war der Inhalt des Amtshilfeersuchens (bitte auch den Zweck angeben)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Qualität und Aussagekraft derartiger Satellitenbilder, bzw. welche Änderungen haben sich seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11582 ergeben?

10

Welche Bundesbehörden und Institutionen sind derzeit in welcher Form an europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung beteiligt (bitte wie in der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13187 aufschlüsseln)?

a) Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden Institutionen und Firmen erbracht?

b) Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt es sich dabei?

11

Welche institutionelle Form hat das ZKI derzeit, und trifft es zu, dass das ZKI in den Geschäftsbereich des BMI als Einrichtung der Bundesamtes für Geodäsie und Geoinformationswesen überführt werden soll?

12

In welchem Umfang wurden vom ZKI in den Jahren seit der Überführung in den „operativen Betrieb“ Daten an Bedarfsträger geliefert

a) im Rahmen der Katastrophenhilfe im Inland,

b) im Rahmen des Zivilschutzes im Inland und

c) im Rahmen der Unterstützung des Katastrophen- und Zivilschutzes und der Krisenhilfe im Ausland?

13

Seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage hat das ZKI seinen Aufgabenbereich von der Unterstützung der Katastrophenhilfe und des Zivilschutzes ausgeweitet auf Unterstützungsleistungen für den Bereich „Öffentliche Sicherheit“?

14

Was sind hierbei die wesentlichen Anwendungsbereiche, und in welchem Umfang wurden (bitte nach Jahren auflisten) dabei Aufnahmen und Auswertungen

a) an die Bundespolizei,

b) an das Bundeskriminalamt,

c) an das Zollkriminalamt bzw. den Zollfahndungsdienst,

d) das Bundesamt für Verfassungsschutz,

e) die Landeskriminalämter,

f) die Landesämter für Verfassungsschutz,

g) den Militärischen Abwehrdienst,

h) den Bundesnachrichtendienst geliefert (bitte ggf. getrennt angeben für Ermittlungen im Inland und im Ausland)?

Berlin, den 6. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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