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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kenntnisse der Ermittlungsbehörden über Kontakte von Anis Amri zum sogenannten Islamischen Staat (IS)

Erhalt und Übermittlung von Kontaktdaten, Chatverläufen, Bildern sowie sonstigen Inhalten und Daten aus den beim Attentäter Anis Amri am 18. Februar 2016 sowie nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys durch Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes sowie an ausländische Polizeibehörden und Geheimdienste, Kenntnis der Ermittlungsbehörden über aus den ausgewerteten Handys hervorgehende Kotaktdaten zu IS-Aktivisten, Dschihadisten, IS-Kämpfer, Aymen K. und Achref A., Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach Erhalt der Handy-Kontaktdaten<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/118512.03.2018

Kenntnisse der Ermittlungsbehörden über Kontakte von Anis Amri zum sogenannten Islamischen Staat (IS)

der Abgeordneten Martina Renner, Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der spätere Attentäter des dschihadistischen Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 war nach den Angaben in der Chronologie „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri“ des Bundeskriminalamts (BKA) am 18. Februar 2016 in der Nähe des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Berlin kurzzeitig festgenommen worden. Dabei wurden u. a. zwei Handys beschlagnahmt, die später ausgewertet wurden.

In einem Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal21“ vom 5. Dezember 2017 „Bisher unbekannte Kontakte des Anis Amri zum IS“ (www.zdf.de/politik/frontal-21/pressemitteilung-unbekannte-iskontakte-des-anis-amri-100.html) wurde bekannt, dass sich der spätere Breitscheidplatz-Attentäter schon im Februar 2016 mit dem Codewort „Dougma“ der IS-Terrormiliz als Selbstmordattentäter angeboten hatte. Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen sei laut des o. g. „Frontal21“-Berichtes damals zu dem Schluss gekommen, dass damit die „Planung bzw. Vorbereitung eines Selbstmordanschlags“ gemeint gewesen sei. Die Ermittler, so „Fontal21“, hätten festgestellt , dass „Amri sehr wahrscheinlich nicht nur direkte Kontakte zum sogenannten Islamischen Staat unterhält, sondern offenbar von einem derer Mitglieder direkt und persönlich instruiert wird, einen nicht bekannten Tatplan in Deutschland in die Tat umzusetzen“.

Die deutschen Behörden, so „Frontal21“ in dem Bericht vom 5. Dezember 2017, klärten jedoch Anis Amris IS-Terrorkontakte nicht auf, obwohl sie sein Handy im Februar 2016 sichergestellt hatten. Bruno Jost, Sonderermittler des Berliner Senats, erklärte gegenüber „Frontal21“, er halte dies für ein Versäumnis. Die Sicherheitsbehörden hätten „entsprechende ausländische Telefonnummern durch den BND [Bundesnachrichtendienst] abklären können“, so Bruno Jost in dem „Frontal21“-Beitrag. Das sei nach Bruno Josts Erkenntnissen aber „nicht geschehen“.

„Frontal21“ konnte für den Beitrag vom 5. Dezember 2017 Anis Amris IS-Kontakte anhand von Facebook-Profilen verifizieren. Danach handelt es sich um Aymen K., der in Libyen für den IS kämpfte und in Anis Amris Heimatort Oueslatia radikalisiert worden war. Ein zweiter IS-Kontaktmann sei Achref A. gewesen, der ebenfalls aus Oueslatia stammt.

Schon im Oktober 2015 hatte ein Mitbewohner Anis Amris in einem Flüchtlingsheim die Behörden gewarnt. Im Interview mit „Frontal21“ erinnerte sich einer der Flüchtlinge, dass ihm Anis Amri Bilder von IS-Kämpfern aus Oueslatia auf dem Handy gezeigt habe. Der Zeuge wurde jedoch erst Wochen nach dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen (vgl. www.zdf.de/politik/frontal-21/pressemitteilung-unbekannte-iskontakte-des-anis-amri-100.html).

Auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Auswertung des Handys von Anis Amri im Februar 2016 antwortete die Bundesregierung, das BKA habe die Sicherung der Inhalte des Handys lediglich in Amtshilfe durchgeführt und die Inhalte dem Landeskriminalamt Berlin, dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Im Februar 2016 sei in der Arbeitsgruppe „Operativer Informationsaustausch“ des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) vereinbart worden, dass die Landeskriminalämter dazu bilateral Rücksprache halten (Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Britta Haßelmann auf Bundestagsdrucksache Nr. 18/11119 vom 7. Februar 2017).

Medienberichten zufolge gelang es den Ermittlungsbehörden nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016, die Daten und Kommunikationsverläufe des vom Attentäter zur Anschlagsvorbereitung genutzten Handys teilweise zu entschlüsseln (vgl. Augsburger Allgemeine „Anis Amri: Der ferngesteuerte Mörder und sein Handy“ vom 3. Juni 2017, www.augsburger-allgemeine.de/politik/Anis-Amri-Der-ferngesteuerte-Moerder-und-sein-Handy-id41634091.html). Danach stand der spätere Attentäter ab Oktober 2016 in ständigen Kontakt mit IS-Kadern, die ihn in der Phase der Anschlagsvorbereitung zu der Tat ermutigten, ihm praktische Anweisungen gaben und mit denen der Attentäter auch während der Entführung des zur Anschlagsdurchführung genutzten polnischen Sattelschleppers sowie nach der Ermordung des LKW-Fahrers in Kontakt stand.

Zuvor hatte der spätere Attentäter sein Handy genutzt, um das nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz von der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ veröffentlichte Bekenner-Video an Kontaktpersonen beim „Islamischen Staat“ zu übermitteln (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 23. Dezember 2016, „IS-Video zeigt Amri in Berlin-Moabit“, www.spiegel.de/politik/deutschland/anis-amri-is-video-zeigt-attentaeter-in-berlin-moabit-a-1127394.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Landes- und Bundesbehörden haben zu welchen Zeitpunkten die Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den bei Anis Amri am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys erhalten (bitte unter Angabe des Datums des Erhalts der ausgelesenen Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten der Handys und der jeweiligen Behörde beantworten)?

2

Welche Maßnahmen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys ergriffen?

3

Welchen ausländischen Geheimdiensten hat das BfV nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys ganz oder in Teilen (bitte genau bezeichnen) übermittelt?

4

Hat das BfV nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den zwei beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys diese dem Bundesnachrichtendienst (BND) ganz oder in Teilen (bitte genau bezeichnen) übermittelt?

5

Hat das Bundeskriminalamt (BKA) nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys diese dem BND ganz oder in Teilen (bitte genau bezeichnen) übermittelt?

6

Hat das BKA nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys diese den ausländischen Polizeibehörden übermittelt (bitte unter Angabe der Behörde und des jeweiligen Landes beantworten)?

7

Wie viele der ausgewerteten Kontaktdaten – Telefonnummern und Accountdaten aus sozialen Netzwerken bzw. Messengerdiensten und Personen aus Libyen und anderen Ländern – aus den beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys waren dem BfV vor dem 19. Dezember 2016 als IS-Aktivisten und/oder aktive Dschihadisten bekannt (bitte unter Angabe der Herkunfts- und Aufenthaltsländer der Kontakte/Personen beantworten)?

8

Wie viele der ausgewerteten Kontaktdaten – Telefonnummern und Accountdaten aus sozialen Netzwerken bzw. Messengerdiensten und Personen aus Libyen und anderen Ländern – aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters sind dem BfV seit dem 19. Dezember 2016 als IS-Aktivisten und/oder aktive Dschihadisten bekannt geworden (bitte unter Angabe der Herkunfts- und Aufenthaltsländer der Kontakte/Personen beantworten)?

9

Wie viele der ausgewerteten Kontakte – Telefonnummern und Accountdaten aus sozialen Netzwerken bzw. Messengerdiensten und Personen aus Libyen und anderen Ländern – aus den beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellten Handys waren dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) vor dem 19. Dezember 2016 bekannt (bitte unter Angabe der Herkunfts- und Aufenthaltsländer der Kontakte/Personen beantworten)?

10

Wie viele und welche Kontakte in welchen Ländern aus dem beim späteren Attentäter am 18. Februar 2016 beschlagnahmten und ausgelesenen Handys waren und sind den Bundesbehörden aus weiteren Sachverhalten oder Ermittlungen bekannt (bitte nach Anzahl der Kontakte, Herkunftsländern der Kontakte, Aufenthaltsländer der Kontakte, Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren der Bundesbehörden auflisten)?

11

Welchen Bundesbehörden waren der in Libyen als IS-Kämpfer bekannte und aus dem Heimatort des späteren Attentäters stammende Aymen K. sowie Achref A. seit wann und aus welchem Anlass bekannt (bitte unter Angabe der Bundesbehörde, Datum und Anlass beantworten)?

12

Wie viele Personen aus dem Kontaktspeicher und aus den Chatverläufen und Daten der am 18. Februar 2016 beschlagnahmten Handys des späteren Attentäters sind den Bundesbehörden als IS-Kämpfer bekannt, und seit wann?

13

Wie viele und welche Personen aus dem Kontaktspeicher und aus den Chatverläufen und Daten der am 18. Februar 2016 beschlagnahmten Handys des späteren Attentäters sind welchen Bundesbehörden aus weiteren Ermittlungsverfahren bekannt, und seit wann?

14

Wie viele und welche Personen aus dem Kontaktspeicher und aus den Chatverläufen und Daten der am 18. Februar 2016 beschlagnahmten Handys des späteren Attentäters sind nach Kenntnis der Bundesbehörden in anderen EU-Staaten aus weiteren Ermittlungsverfahren bekannt (bitte unter Angabe der EU-Staaten, Zeitpunkte der Kenntnis über diese Personen in anderen EU-Staaten und der Bundesbehörden über die Verfahren in anderen EU-Staaten beantworten)?

15

Wie viele Handys konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz 19. Dezember 2016 dem Attentäter zugeordnet werden?

16

Wie viele Handys der nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz 19. Dezember 2016 dem Attentäter zugeordneten Handys wurden durch welche Bundesbehörden ausgewertet?

17

Welche Landes- und Bundesbehörden haben zu welchen Zeitpunkten die Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters erhalten (bitte unter Angabe des Datums des Erhalts der ausgelesenen Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten der Handys und der jeweiligen Behörde beantworten)?

18

Welche Maßnahmen hat das BfV nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters ergriffen?

19

Welchen ausländischen Geheimdiensten hat das BfV nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters ganz oder in Teilen (bitte genau bezeichnen) übermittelt?

20

Hat das BfV nach dem Erhalt der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters diese dem BND ganz oder in Teilen (bitte genau bezeichnen) übermittelt?

21

Hat das BKA nach dem Erhalt bzw. der Auswertung der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters diese dem BND ganz oder in Teilen (bitte genau bezeichnen) übermittelt?

22

Hat das BfV nach dem Erhalt bzw. der Auswertung der Kontaktdaten, Chatverläufe, Bilder sowie sonstigen Inhalte und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters diese den ausländischen Polizeibehörden übermittelt (bitte unter Angabe der Behörde und des jeweiligen Landes beantworten)?

23

Wie viele der ausgewerteten Kontaktdaten – Telefonnummern und Accountdaten aus sozialen Netzwerken bzw. Messengerdiensten – und Personen aus Libyen und anderen Ländern aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters waren dem BfV vor dem 19. Dezember 2016 als IS-Aktivisten und/oder aktive Dschihadisten bekannt (bitte unter Angabe der Herkunfts- und Aufenthaltsländer der Kontakte/Personen beantworten)?

24

Wie viele der ausgewerteten Kontaktdaten – Telefonnummern und Accountdaten aus sozialen Netzwerken bzw. Messengerdiensten – und Personen aus Libyen und anderen Ländern aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters sind dem BfV seit wann als IS-Aktivisten und/oder aktive Dschihadisten bekannt geworden (bitte unter Angabe der Herkunfts- und Aufenthaltsländer der Kontakte/Personen und des Zeitpunkts beantworten)?

25

Wie viele der ausgewerteten Kontakte – Telefonnummern und Accountdaten aus sozialen Netzwerken bzw. Messengerdiensten – und Personen aus Libyen und anderen Ländern aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters sind dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum seit wann als IS-Aktivisten und/oder aktive Dschihadisten bekannt geworden (bitte unter Angabe der Herkunfts- und Aufenthaltsländer der Kontakte/Personen und des Zeitpunkts beantworten)?

26

Wie viele und welche Kontakte in welchen Ländern aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters waren und sind den Bundesbehörden aus weiteren Sachverhalten oder Ermittlungen bekannt (bitte nach Anzahl der Kontakte, Herkunftsländern der Kontakte, Aufenthaltsländer der Kontakte, Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren der Bundesbehörden auflisten)?

27

Welchen Bundesbehörden waren der in Libyen als IS-Kämpfer bekannte und aus dem Heimatort des späteren Attentäters stammende Aymen K. sowie Achref A. seit wann und aus welchem Anlass bekannt (bitte unter Angabe der Bundesbehörde, Datum und Anlass beantworten)?

28

Wie viele Personen aus den Kontaktspeichern, Messengerdiensten und aus den Chatverläufen und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters sind den Bundesbehörden als IS-Kämpfer bekannt und seit wann?

29

Wie viele und welche Personen aus den Kontaktspeichern, Messengerdiensten und aus den Chatverläufen und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters sind welchen Bundesbehörden aus weiteren Ermittlungsverfahren bekannt und seit wann?

30

Wie viele und welche Personen aus den Kontaktspeichern, den Messengerdiensten und aus den Chatverläufen und Daten aus den nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys des Attentäters sind nach Kenntnis der Bundesbehörden in anderen EU-Staaten aus weiteren Ermittlungsverfahren bekannt (bitte unter Angabe der EU-Staaten, Zeitpunkte der Kenntnis über diese Personen in anderen EU-Staaten und der Bundesbehörden über die Verfahren in anderen EU-Staaten beantworten)?

31

Welche Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsort liegen den Bundesbehörden zu dem bzw. den IS-Aktivisten vor, mit dem der Attentäter am 19. Dezember 2016 Kontakt hatte (bitte unter Angabe der Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsorte/Länder beantworten)?

32

Welchen Bundesbehörden ist bzw. sind zu welchen Zeitpunkten der IS-Aktivist bzw. die IS-Aktivisten, mit dem der Attentäter nach dem 19. Dezember 2016 bis zu seinem Tod in Italien Kontakt hatte, erstmals bekannt geworden (bitte unter Angabe des Monats und Jahres beantworten)?

33

Welche Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsort liegen den Bundesbehörden zu dem IS-Aktivist bzw. den IS-Aktivisten vor, mit dem bzw. denen der Attentäter nach dem 19. Dezember 2016 bis zu seinem Tod in Italien Kontakt hatte (bitte unter Angabe der Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsorte/Länder beantworten)?

34

Welchen Bundesbehörden ist bzw. sind zu welchen Zeitpunkten der IS-Aktivist bzw. die IS-Aktivisten, mit dem der Attentäter nach 19. Dezember 2016 bis zu seinem Tod in Italien Kontakt hatte, erstmals bekannt geworden (bitte unter Angabe des Monats und Jahres beantworten)?

Berlin, den 12. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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