BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rüstungsexportpolitik nach Zwischenbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017

Keine Sicherung des Endverbleibs von an Kurdistan seit Herbst 2014 gelieferte Rüstungsgüter, Kenntnisse zum Verbleib, weitere Fälle, Gegenmaßnahmen, Beispiele für eine &quot;restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik&quot;<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/125713.03.2018

Rüstungsexportpolitik nach Zwischenbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017

der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Rüstungsexporte fallen unbestritten in die exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Trotzdem muss sie bei den Entscheidungen die vom Deutschen Bundestag festgelegten Gesetze und auch die eigenen Ansprüche erfüllen. „Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen“, heißt es im „Zwischenbericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter in den ersten vier Monaten des Jahres 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexport-zwischenbericht-2017.html). Weiterhin heißt es: „Die Ausfuhr ist an die Abgabe von Endverbleibserklärungen geknüpft, welche – über die bereits übliche Reexportklausel hinaus – die explizite Zusage machen, die Kleinen und Leichten Waffen, dazugehörige Munition und Herstellungsausrüstung innerhalb des Empfängerlandes nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere als die genehmigten Empfänger weiterzugeben.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

2

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Fälle, in denen eine Sicherung des Endverbleibs nicht sichergestellt ist?

3

Wenn ja, welche Fälle sind bekannt, und was möchte die Bundesregierung dagegen unternehmen (bitte einzeln nach Maßnahmen und konkreter Wirkung aufschlüsseln)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der gelieferten Materialien an die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan zum gegenwärtigen Zeitpunkt (bitte einzeln nach Materialposten und derzeitigem konkretem Standort aufschlüsseln)?

5

Kann die Bundesregierung Beispiele für eine „restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ nennen (bitte einzeln nach Maßnahmen und konkreter Wirkung aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen