[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Mai 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2097
19. Wahlperiode 14.05.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 19/1322 –
Deutsch-armenische Beziehungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 2. April 2017 fanden in Armenien Präsidentschaftswahlen statt. Das Land
im Südkaukasus kann nach Ansicht der Fragesteller als Vorbild dienen, was die
kooperative Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der Europäischen Union
und Russland angeht.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wegen der zeitlich weit zurückreichenden Fragen können einige erbetene Daten
von der Bundesregierung auch nachträglich nicht mehr ermittelt werden.
Bezüglich der Beantwortung der Fragen 1, 2, 9,11,12,16, 17, 25, 26, 27 und 40
wird darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur
auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der
Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen
einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben und die
Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den
Abgeordneten hat.
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass unter dem Begriff:
„deutsch-armenische Beziehungen“ die Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zu verstehen sind. Nach Auffassung
der Bundesregierung sind die Region Bergkarabach und die sieben umliegenden
Provinzen, die sich unter der Kontrolle armenischer Streitkräfte befinden, Teil der
Republik Aserbaidschan. Die Bundesregierung erkennt eine sogenannte
„Republik Bergkarabach“ nicht an. Demzufolge liegen der Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse zu der Lage in der oben genannten Region vor. Dies ist im
Kontext der Fragen 33, 35, 38 und 39 zu berücksichtigen.
1. Welche deutschen Städte unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Städtepartnerschaften mit armenischen Städten (bitte jeweils angeben, seit
wann die Partnerschaft besteht und ob Aktivitäten in diesem Rahmen seitens
der Bundesregierung gefördert wurden)?
Die Angaben zu Städtepartnerschaften können im Internet auf der Homepage des
Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (
www.rgre.de) auf der
Unterseite „Datenbankabfrage“ eingesehen werden. Die Bundesregierung verfügt
hierzu über keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse.
2. Welche deutschen Bundesländer, Landkreise oder kreisfreien Städte
unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Partnerschaften mit armenischen
Regionen (bitte jeweils angeben, seit wann die Partnerschaft besteht und ob
Aktivitäten in diesem Rahmen seitens der Bundesregierung gefördert
wurden)?
Die Zuständigkeit für Partnerschaften mit Regionen liegt bei den Bundesländern.
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
3. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 in Bezug auf Armenien für die Förderung der
deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen
Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt bzw.
ausgegeben?
Eine Übersicht über die von der Bundesregierung bereitgestellten Finanzmittel
für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung
von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, ist der
Anlage 1 zu entnehmen.
4. Welche Finanzmittel des Bundes erhielten nach Kenntnis der
Bundesregierung die deutschen Institutionen in Armenien seit der jeweiligen Aufnahme
ihrer Tätigkeit aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben)?
Anlage 2 enthält eine Übersicht zu diversen deutschen Institutionen, die in
Armenien tätig sind und aus Bundesmitteln unterstützt werden.
5. Wie viele Deutschstämmige lebten bzw. leben nach Schätzung der
Bundesregierung in Armenien (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben
aufschlüsseln sowie gesondert angeben, wie viele Deutschstämmige in Berg-
Karabach leben)?
Nach Schätzung der Bundesregierung lag die Zahl der Angehörigen der
deutschen Minderheit Ende der 1980er Jahre bei etwa 250 Personen; heute wird die
Zahl auf etwa 100 Personen geschätzt. Bezüglich Berg-Karabach wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.
6. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche,
medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in Armenien
bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurden aus dem Titel 0640-
68422 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpolitische und sonstige
Förderung der deutschen Minderheit in Armenien folgende Ausgaben getätigt:
1997: 10.089 DM
1998: 672,76 DM
2001: 411 DM
In den übrigen Jahren wurden, soweit ermittelbar, keine Finanzmittel für die
deutsche Minderheit in Armenien bereitgestellt.
7. Welche Vorhaben der Pflege und des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes
in Armenien fördert die Bundesregierung mit welchen Finanzmitteln bis
wann aus welchen Haushaltstiteln (bitte Zeitraum der Förderung angeben)?
Existieren darüber hinaus armenisch-deutsche Museen, gemeinsame
Ausstellungen o. Ä. bzw. sind solche geplant?
Im Rahmen des Kulturerhalt-Programms liegen dem Auswärtigen Amt zum
jetzigen Zeitpunkt keine Anträge zur Unterstützung von Vorhaben zu Pflege und
Erhalt deutschen kulturellen Erbes in Armenien vor.
Der Bundesregierung sind keine Planungen für armenisch-deutsche Museen oder
Ausstellungen bekannt.
8. Wie viele armenische Fachkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Branchen
sowie Berufen aufschlüsseln)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 28. Februar 2018
wurde 415 armenischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine
Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt.
Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten.
Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem
Zeitpunkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen
nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl Personen
Gesamt 415
davon im Jahr
2012 22
2013 51
2014 80
2015 89
2016 79
2017 91
2018 3
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen
deutscher Unternehmen nach Armenien (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr
1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des
Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online.
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse.
10. Wie hoch beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche
Rüstungsexportvolumen von Deutschland nach Armenien seit 1992 (bitte nach
Waffen und Stückzahlen aufschlüsseln)?
Für die Jahre 1992 bis 1998 liegen der Bundesregierung keine statistisch erfassten
Daten zu erteilten Rüstungsexportgenehmigungen vor. Darüber hinaus liegen
noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2017 vor. Die derzeit vorliegenden
Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch
verändern.
Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren liegen nicht vor. Die Bundesregierung
weist darauf hin, dass aufgrund des OSZE-Waffenembargos vom 28. Februar
1992 nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für gelistete Güter erteilt wurden,
und zwar nur für solche, die nicht für eine militärische Verwendung im
Bergkarabach-Konflikt geeignet sind. Die Bundesregierung hat seit 1999 die Ausfuhr
von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A nach Armenien wie folgt genehmigt:
Jahr Ausfuhrlistenpositionen Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
1999 0 0
2000 0 0
2001 0 0
2002 0 0
2003 0 0
2004 0 0
2005 Gesamt 2 119.049
- davon A0006 1 95.000
- davon A0013 1 24.049
2006 0 0
2007 Gesamt 1 243.500
- davon A0006 1 243.500
2008 0 0
2009 0 0
2010 0 0
2011 0 0
2012 0 0
2013 Gesamt 1 654
- davon A0008 1 654
2014 0 0
2015 0 0
2016 0 0
2017 0 0
2000 bis 2017 Gesamt 4 363.203
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche
Importvolumen aus Armenien seit 1992 bis heute (bitte nach Jahresscheiben und
Branchen aufschlüsseln)?
12. Welchen Anteil hatte Armenien seit 1992 nach Kenntnis der
Bundesregierung am deutschen Importvolumen, Exportvolumen und gesamten
Handelsumsatz (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Wie viele deutsche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Niederlassung in Armenien (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 1992
nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Grundsätzlich werden die angefragten Daten von der Deutschen Bundesbank im
Rahmen der Bestandserhebung über Direktinvestitionen erhoben. Unter den
aktuell gültigen Meldebestimmungen liegen für Armenien jedoch keine Daten vor.
14. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit
welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
1992 für deutsche Unternehmen, die nach Armenien exportierten, gewährt
(bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen
aufschlüsseln)?
In den Jahren 1992 bis 2017 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen
nach Armenien in Höhe von 102,5 Mio. Euro mit Exportkreditgarantien
abgesichert. Eine Auswertung einzelner Deckungen nach Sektoren ist technisch erst seit
dem Jahr 2000 möglich. Wegen des geringen Wertes wird das Deckungsvolumen
für den Zeitraum der Jahre 1992 bis 1999 in einer Summe ausgewiesen. Diese
beträgt 0,5 Mio. Euro.
Die seit dem Jahr 2000 in Deckung genommenen Geschäfte sind der nach
Sektoren aufgelisteten Tabelle der Anlage 3 zu entnehmen.
15. Wie viele gemeinsame deutsch-armenische bzw. armenisch-deutsche
Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den Zeitraum
seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Schätzung für die
Mitarbeiteranzahl angeben)
a) in Deutschland;
b) in Armenien?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in Armenien nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben
und Branchen aufschlüsseln)?
17. Welche Direktinvestitionen haben armenische Unternehmen in Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach
Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Daten können bei der Deutschen Bundesbank erfragt werden.
18. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung
und Umsetzung der dualen Ausbildung in Armenien seit 1992 (bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.
19. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Verbesserung der Menschenrechtssituation in Armenien unterstützt (bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Projektname Zuwendungssumme Träger Förderzeitraum
Monitoring of Child Care
Institutions in Armenia
65.000,00 EUR UNICEF 01.02.2013 bis
31.01.2014
Promoting Local Human
Rights Activism
28.270,00 EUR Helsinki Citizen's Assembly 01.08.2014 bis
31.12.2014
Influencing the Women´s
Rights Agenda
32.113,26 EUR Armenia Young
Lawyers Association
01.05.2015 bis
31.10.2015
Child rights toolkit follow-up
workshop
2.986,00 EUR UNICEF 01.11. bis
30.11.2016
Weiter zurückliegende Projekte können nicht mehr festgestellt werden, da die
Aufbewahrungsfrist für zahlungsbegründende Unterlagen bewilligter
Projektanträge fünf Jahre beträgt.
20. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Bekämpfung der Korruption in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.
21. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den
Demokratieaufbau in Armenien unterstützt (bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.
22. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Armenien unterstützt (bitte
nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 7 verwiesen.
23. Welche bilateralen Vereinigungen, Verbände und Zusammenschlüsse
werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik
Deutschland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger
und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Haushaltstitel Name
Gesamtzuwendungssumme
Träger Förderzeitraum
0504-67840 Sprachlernzentrum 104.282 Euro Goethe-Institut e. V. seit 2012
0504-68740 Goethe-Zentrum Eriwan 296.400 Euro Goethe-Institut e. V. 2017
Bezüglich der Mittel für das Sprachlernzentrum wird auch auf die Anlage 1
(Antwort zu Frage 3) verwiesen. Die Mittel für das Sprachlernzentrum sind ebenfalls
in den in dieser Anlage aufgeführten Mitteln des Goethe-Institut e. V.,
Haushaltstitel 0504-68740, enthalten.
24. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
zivilgesellschaftliche Verständigung zwischen Armenien und Aserbaidschan
unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Die politischen Rahmenbedingungen, die es der organisierten Zivilgesellschaft
zunehmend erschweren, sich ungehindert und frei von staatlichen
Einschränkungen zu entfalten, bedingen, dass die Antwort der Bundesregierung auf die
gestellte Frage zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden Akteure der
Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Sie wird als separater Anhang
verschickt.*
25. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte)
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schulen in
Deutschland und Armenien (bitte nach Schularten aufschlüsseln und das Jahr
nennen, seitdem die Partnerschaften und Kooperationen bestehen)?
Die erbetenen Informationen können gegebenenfalls beim Pädagogischen
Auslandsdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) eingeholt
werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
26. Welche deutschen Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Kooperationsvereinbarung oder Hochschulpartnerschaft mit
armenischen Hochschulen abgeschlossen (bitte die Kooperationspartner benennen
und den Zeitraum der Kooperation oder Partnerschaft sowie ihren Inhalt in
Kurzform wiedergeben und nach Universitäten, Fachhochschulen und
Dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können von der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) eingeholt werden. Die HRK unterhält eine Informationsplattform
„Internationale Hochschulkooperationen". Seit dem Jahr 2001 werden die Daten im
Hochschulkompass der HRK von den deutschen Hochschulen laufend online ak-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
tualisiert. Aktuelle Daten zu Kooperationen deutscher Hochschulen sind hier zu
finden:
www.internationale-hochschulkooperationen.de/home.html. Die
Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
27. Welche deutsch-armenischen Studiengänge (in denen die Studenten
verpflichtend einen Teil ihres Studiums in Armenien beziehungsweise
Deutschland absolvieren oder einen Abschluss erwerben, der in beiden Ländern
anerkannt wird) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann an
deutschen Hochschulen (bitte nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen
Hochschulen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können ggf. dem Hochschulkompasses der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) entnommen werden:
www.hochschulkompass.
de/studium.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen
Erkenntnisse.
28. Wie viele Studenten aus Armenien studieren nach Kenntnis der
Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte seit 1992 nach Universitäten,
Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen könnten beim Statistischen Bundesamt sowie beim
Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (
www.dzhw.eu)
erfragt werden. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur
Gesamtzahl der Studierenden aus Armenien an deutschen Hochschulen seit 1992.
a) Wie viele dieser Studenten wurden durch den Deutschen Akademischen
Auslandsdienst e. V. gefördert?
Seit 2007 wurden vom Deutschen Akademischen Austauschdienst 2 022
armenische Studierende gefördert. Eine Differenzierung nach Hochschularten ist nicht
verfügbar.
b) Wie viele dieser Studenten wurden durch staatliche Programme
Armeniens, beispielsweise durch das Parlaments-Stipendium-Programm der
Nationalversammlung der Republik Armenien (vgl.
www.germany.mfa.
am/de/news/item/2016/05/02/parlamentsstipendium/) gefördert?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den durch staatliche Programme
Armeniens geförderten Studierenden in Deutschland vor.
c) Wie viele dieser Studenten wurden durch deutsche Stiftungen,
Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die von der
Bundesregierung geförderten deutschen Stiftungen die folgende Anzahl an
Personen aus Armenien gefördert:
1992-2017 – Friedrich-Ebert-Stiftung: 51 Stipendien
1996-2018 – Konrad-Adenauer-Stiftung: acht Stipendien
2001-2018 – Heinrich-Böll-Stiftung: 15 Stipendien
2002-2018 – Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: sechs Stipendien
2010-2018 – Hanns-Seidel-Stiftung: 19 Stipendien
1992-2017 – Brot für die Welt: 22 Stipendien
1992-2018 – Katholischer Akademischer Ausländerdienst: 64 Stipendien.
29. Wie viele Gastdozenten aus Armenien unterrichten oder forschen nach
Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der
vorherigen Frage aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine gemäß Frage 28 aufgeschlüsselten
systematisch erhobenen Daten vor. Nach Angaben des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) waren im Jahr 2015 insgesamt 155 armenische
Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Deutschland zu verzeichnen. Davon
wurden 72 vom DAAD gefördert. Weitere Zahlen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
30. Wie viele armenische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der
Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen
aufschlüsseln)?
Ausweislich des AZR mit Stand 28. Februar 2018 wurde zehn armenischen
Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erteilt. Die
Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Angaben zu
Aufenthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im AZR seit dem Jahr 2008
gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Forschungsdisziplinen, Universitäten,
Fachhochschulen oder dualen Hochschulen nicht erfasst werden. Angaben zum
Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl Personen
gesamt 10
davon im Jahr
2008 0
2009 0
2010 0
2011 0
2012 1
2013 3
2014 1
2015 1
2016 0
2017 2
2018 2
31. Wie beurteilt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Status von Berg-
Karabach (bitte Quellen angeben)?
Bei der Region Berg-Karabach handelt es sich um einen Teil des Territoriums der
Republik Aserbaidschan.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in
Armenien (bitte Quellen angeben)?
Armenien hat zahlreiche Übereinkommen, Abkommen und Protokolle zum
Schutz der Menschenrechte gezeichnet oder ratifiziert. Grundsätzlich sind weder
Aktivitäten der Zivilgesellschaft noch die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Mit
den weitreichenden Verfassungsänderungen aus dem Jahr 2015 wurden der
Grundrechtekatalog und die Rechte des Parlaments, auch der Opposition,
ausgeweitet.
33. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in
Berg-Karabach (bitte Quellen angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten in Armenien (bitte Quellen angeben)?
Die Freiheit der Religionsausübung ist in Armenien verfassungsrechtlich
garantiert. Die Rechte nationaler Minderheiten werden in Armenien grundsätzlich
respektiert.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten in Berg-Karabach (bitte Quellen angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Armenien?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist in Armenien die Meinungs- und
Pressefreiheit grundsätzlich gewährt. Nach dem „Reporters Without Borders World
Press Freedom Index“ für 2017 lag Armenien im Jahr 2016 im weltweiten
Mittelfeld (79. Stelle von 180 Staaten).
37. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Armenien seit 2010 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und
Ort aufschlüsseln sowie Quellen angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend unter anderem auf Informationen
von „Reporters Without Borders“, wurden in Armenien seit 2010 bis heute keine
Journalisten entführt oder getötet.
38. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Berg-Karabach (bitte Quellen angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
39. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berg-
Karabach seit 2010 entführt oder getötet (bitte Quellen angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
40. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Flugverbindungen es von Deutschland nach Armenien seit 1992 gibt (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Falls ja, wie viele?
Die erbetenen Informationen können beim Luftfahrtbundesamt erfragt werden.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
41. Welche deutsch-armenischen Veranstaltungen fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit
a) dem 25-jährigen Jubiläum der Aufnahme der diplomatischen
Beziehungen zwischen Deutschland und Armenien,
Im Jahre 2017 fanden in Armenien mehrere Veranstaltungen anlässlich des
25-jährigen Jubiläums der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen
Deutschland und Armenien statt, darunter von der Deutschen Botschaft in
Kooperation mit der armenischen Philharmonie organisierte und vom Auswärtigen
Amt finanzierte Konzerte am 11. und 13. Mai 2017.
Am 5. Oktober 2017 wurde auf Initiative der Botschaft der Republik Armenien
eine Fotoausstellung zum Thema „25 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien“ in der Vertretung
des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin unter Beteiligung des
Staatsministers im Auswärtigen Amt eröffnet.
b) dem 25-jährigen Jubiläum der Unabhängigkeit Armeniens in
Deutschland,
Zum 25. Jubiläum der Unabhängigkeit Armeniens fand am 19. September 2016
in Berlin ein Konzert des Ensembles „Die kleinen Sänger Armeniens“ im
Kammermusiksaal der Philharmonie statt.
c) dem 100-jährigen Jahrestag des osmanischen Genozids an den Armeniern
in Deutschland oder Armenien statt?
Der Bundesregierung sind weder in Armenien noch in Deutschland gemeinsame
deutsch-armenische Veranstaltungen bekannt, die explizit in Zusammenhang mit
dem Jahrestag stehen. Um einen Beitrag zur Verständigung zwischen Armenien
und der Türkei zu leisten, fanden im Jahr 2015 folgende von der Bundesregierung
geförderte Veranstaltungen statt:
16./17. Oktober 2015: Aufführungen des Stücks „Familytrees“ durch das
Theater Freiburg in Eriwan.
November 2015: Gastspiele des deutsch-armenisch-türkischen Komponisten
und Gitarristen Marc Sinan und seines internationalen Ensembles mit dem
Stück „Komitas“ in Eriwan
Sommer 2015: Vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
organisierte gemeinsame Bloggerreise „Geschichten aus der Nachbarschaft“
von armenischen und türkischen Studierenden in Armenien und der Türkei.
Sommer/Herbst 2015: Vom Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV)
durchgeführtes Projekt „Speaking to One Another IV: Gemeinsam
Unterwegs“ mit einer Reise von türkischen und armenischen Studierenden zur
Aufarbeitung ihrer gemeinsamen Geschichte.
42. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale
deutsch-armenische Treffen in Deutschland und Armenien statt?
Auf die beigefügte tabellarische Aufstellung der Anlage 9 wird verwiesen. Die
hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da
Begegnungen auch am Rande von Besuchen, Konferenzen oder ähnlichen
Veranstaltungen anderer Formate möglich sind und nicht gesondert erfasst werden.
43. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-armenischen Beziehungen in
Bezug auf die Beziehungen Deutschlands zur Russischen Föderation?
44. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-armenischen Beziehungen in
Bezug auf die Beziehungen Deutschlands zur Islamischen Republik Iran?
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-armenischen Beziehungen in
Bezug auf die Beziehungen Deutschlands zur Republik Aserbaidschan?
Die Fragen 43 bis 45 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung pflegt die deutsch-armenischen Beziehungen bilateral.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, sowohl zur Republik Armenien als auch zur
Republik Aserbaidschan gute Beziehungen zu pflegen. Darüber hinaus wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/597 verwiesen.
46. Sieht die Bundesregierung den Umstand, dass Armenien als Mitglied der
Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft über ein vertieftes und umfassendes
Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union verfügt, als eine
Brückenfunktion Armeniens zwischen der EU und Russland (vgl.
www.wko.at/
service/aussenwirtschaft/Handelsabkommen-EU-Armenien.html)?
47. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung im Fall Armeniens als
vorteilhaft an, die bei anderen Staaten der Östlichen Partnerschaft nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt sind (bitte begründen)?
48. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Beziehungen
zwischen der Europäischen Union, Deutschland und weiteren Staaten der
Östlichen Partnerschaft nach dem Vorbild des Verhältnisses zwischen der EU,
Armenien und Russland gestaltet werden (vgl.
www.bundesregierung.
de/Content/DE/Artikel/2017/11/2017-11-22-eu-partnerschaftsabkommen-
armenien.html)?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 46 bis 48 werden gemeinsam beantwortet.
Zwischen der Europäischen Union und Armenien wurde am 24. November 2017
ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (“
Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement“ – CEPA) abgeschlossen. CEPA
beruht in weiten Teilen auf dem ursprünglich angestrebten
Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Armenien, das 2013 ausverhandelt worden war, aber
nicht unterzeichnet werden konnte, da es mit dem Beitritt Armeniens zur
Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) nicht vereinbar war. CEPA sieht daher weder
eine politische Assoziation noch eine Freihandelszone vor.
CEPA muss vor seinem Inkrafttreten von der EU, den EU-Mitgliedstaaten und
Armenien ratifiziert werden (durch Armenien am 11. April 2018 erfolgt). CEPA
ist ein Vertrag sui generis, mit dem die EU der besonderen politischen und
wirtschaftlichen Situation Armeniens Rechnung trägt.
Anlage 1 Tabelle zu Frage 3
Titel 0504 / 681 11 0504 / 687 12 (ab
2014: 687 48)
0504 / 687 16 0504 / 687 16 0504 / 687 40 0504 / 687 48 (vor
2014: 687 12)
Träger
Deutscher
Akademischer
Austauschdienst
(DAAD)
Deutscher
Akademischer
Austauschdienst
(DAAD)
Goethe
Institut
Auslandsvertretung Goethe Institut
Deutscher
Akademischer
Austauschdienst
(DAAD)
2001 * * * * * *
2002 * * * * * *
2003 47.000 Euro * * * * 0 Euro
2004 57.000 Euro 0 Euro * * * 0 Euro
2005 43.000 Euro 0 Euro * * * 0 Euro
2006 79.000 Euro 0 Euro * * * 0 Euro
2007 80.000 Euro 33.000 Euro * * * 0 Euro
2008 14.000 Euro 141.000 Euro * * 88.600 Euro 0 Euro
2009 13.000 Euro 167.000 Euro * * 173.350 Euro 0 Euro
2010 46.000 Euro 112.000Euro * * 158.822 Euro 0 Euro
2011 26.000 Euro 135.000 Euro * * 148.055 Euro 0 Euro
2012 57.000 Euro 213.000 Euro * * 180.046 Euro 0 Euro
2013 32.000 Euro 194.000 Euro 0 Euro 0 Euro 176.252 Euro 0 Euro
2014 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 185.606 Euro 254.000 Euro
2015 0 Euro 0 Euro 2.940 Euro 5.691 Euro 183.466 Euro 249.000 Euro
2016 0 Euro 0 Euro 3.315 Euro 6.599 Euro 197.328 Euro 255.000 Euro
2017 0 Euro 0 Euro 15.000 Euro 6.787 Euro 165.892 Euro 246.000 Euro
Summe der
verfügbaren Angaben 494.000 Euro 995.000 Euro 21.255 Euro 19.077 Euro 1.657.417 Euro 1.004.000 Euro
*keine Daten vorhanden
DAAD Zahlen sind gerundet auf volle Tausend
Titel 0504 / 687 13 0504 / 687 16 0504 / 687 21 0504 / 687
22
0504 / 687 27 0504 / 687 27
Träger
Zentralstelle für
das
Auslandsschulwesen (ZfA)
Zentralstelle für
das
Auslandsschulwesen (ZfA)
Zentralstelle für
das
Auslandsschulwesen
(ZfA)
Zentralstelle für
das
Auslandsschulwesen (ZfA)
Zentralstelle
für das
Auslandsschulwesen (ZfA)
Pädagogischer
Austauschdienst
2001 0 Euro 1.278 Euro 120.506 Euro 2.045 Euro 7.207 Euro *
2002 0 Euro 0 Euro 118.212 Euro 851 Euro 2.100 Euro *
2003 0 Euro 0 Euro 131.656 Euro 3.697 Euro 0 Euro *
2004 0 Euro 0 Euro 122.434 Euro 3.012 Euro 0 Euro *
2005 0 Euro 0 Euro 116.043 Euro 2.591 Euro 0 Euro *
2006 0 Euro 0 Euro 123.854 Euro 3.800 Euro 0 Euro *
2007 0 Euro 0 Euro 89.319 Euro 462 Euro 472 Euro *
2008 0 Euro 0 Euro 41.699 Euro 4.278 Euro 38.895 Euro *
2009 0 Euro 0 Euro 111.233 Euro 12.804 Euro 49.268 Euro *
2010 0 Euro 0 Euro 128.893 Euro 6.152 Euro 1.067 Euro *
2011 0 Euro 0 Euro 102.893 Euro 2.500 Euro 1.064 Euro *
2012 0 Euro 0 Euro 99.435 Euro 4.828 Euro 5.401 Euro *
2013 0 Euro 0 Euro 60.717 Euro 7.169 Euro 2.072 Euro 19.220 Euro
2014 0 Euro 0 Euro 46.106 Euro 2.058 Euro 450 Euro 28.866 Euro
2015 1.746 Euro 0 Euro 47.618 Euro 5.789 Euro 3.600 Euro 21.865 Euro
2016 0 Euro 0 Euro 38.879 Euro 4.995 Euro 2.437 Euro 30.308 Euro
2017 0 Euro 0 Euro 87.738 Euro 8.916 Euro 4.575 Euro 49.826 Euro
Summe der
verfügbaren Angaben 1.746 Euro 1.278 Euro 1.587.235 Euro 75.947 Euro 118.608 Euro 150.085 Euro
Anlage 2 Tabelle zu Frage 4
Träger Einzelplan Titel Bewilligte Mittel in
Euro
Verausgabte Mittel in
Euro
(zum 31.03.2018)
Deutsche Stiftung für
internationale rechtliche Zusammenarbeit
e.V. (IRZ) (seit 2011)
07
Kap. 0710
68788 647.200,00 626.473,00
Informationszentrum des
Deutschen Akademischen
Austauschdiensts
Kap. 3002 68101 keine Angaben 403.000 Euro
(bis einschließlich 2017) *
Informationszentrum des
Deutschen Akademischen
Austauschdiensts
Kap. 0504 Titel 687 12
(bis 2013)
Titel 687 48
(ab 2014)
keine Angaben 861.000 Euro
(bis einschließlich 2017) *
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
(seit 2001)
23 687 04 4.109.585 2.679.856
Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (seit
2002)
23 687 04 539.700 311.500
Friedrich-Naumann-Stiftung
e.V. (seit 2004)
23
23
687 01
687 03
50.000
1.064.532
29.236
801.455
Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
(seit 2003)
23 687 04 65.000 160
Caritas International e.V.
(seit 2009)
23 687 03 1.991.100 1.634.422
Deutscher Volkshoch-schul-
Verband e.V.
(seit 1993)
23 687 03 1.809.871 1.750.009
Evangelische Zentral-stelle für
Entwicklungshilfe e.V.
(seit 1999)
23
23
687 12
896 04
142.650
12.949.905
127.290
10.495.857
Freunde der Erziehungskunst
Rudolf Steiners e.V.
2013 und 2016-2017
23 02 687 76 78.780,00 78.780,00
SOS-Kinderdörfer weltweit e.V.
2013-2016
23 02 687 76 189.553,00 189.553,00
WWF Deutschland 2014-2017 23 02 687 76 445.137,00 445.137,00
Hoffnungszeichen Sign of Hope
e.V. 2017-2020
23 02 687 76 330.362,18 34.381,50
Sparkassenstiftung für
Internationale Kooperation (seit 2012)
23 687 01 1.945.000 1.420.000
Sequa gGmbH
(seit 2007)
23 687 01 1.270.000 1.270.000
DEG - Deutsche Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft
mbH (seit 2004)
23 687 01 109.000 109.000
Deutsche Institutionen der
Finanziellen Zusammenarbeit (FZ)
(seit 1995)
23 866 01 242.484.497,90 196.100.785,31
Deutsche Institutionen der
Technischen Zusammenarbeit (TZ)
(seit 2003)
23 685 01 285.255,98 285.255,98
Träger Einzelplan Titel Bewilligte Mittel in
Euro
Verausgabte Mittel in
Euro
(zum 31.03.2018)
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2005)
23 687 06 200.000,00 199.893,08
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2001)
23 896 03 19.876.931,06 19.573.359,03
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2002)
23 685 08 2.463.293,62 2.463.293,62
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2006)
23 685 41 1.742.115,25 1.742.115,25
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 1994)
23 686 24 2.218.672,37 2.218.415,29
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2012)
23 687 01 607.000,00 592.500,00
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2009)
23 687 03 1.991.100,00 1.634.422,12
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 1994)
23 687 08 6.360.890,91 6.329.644,22
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 1992)
23 687 12 8.525.624,68 8.764.695,51
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 1996)
23 687 25 8.563.451,35 8.494.290,59
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2013)
23 687 76 1.043.832,18 747.851,50
Deutsche Institutionen der TZ
(seit 2001)
23 896 04 12.949.904,75 10.495.856,99
Anmerkung:
* Für 2018 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor.
Unter den deutschen Institutionen der TZ befindet sich u.a. die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Unter den deutschen
Institutionen der FZ befindet sich u. a. die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Anlage 3 Tabelle zu Frage 14
Jahr Sektor Volumen in Mio. Euro
2000 Sammeldeckungen 0,2
2001 Sammeldeckungen 0,3
2002 Sammeldeckungen 0,4
2003 Sammeldeckungen 0,3
2004 Sammeldeckungen 0,3
2005 Verarbeitende Industrie 46,0
Sammeldeckungen 0,3
2005 Ergebnis 46,3
2006 Sammeldeckungen 0,4
2007 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1,1
Sammeldeckungen 0,3
2007 Ergebnis 1,4
2008 Sammeldeckungen 0,2
2009 Verarbeitende Industrie 2,2
Sammeldeckungen 0,7
2009 Ergebnis 2,9
2010 Sammeldeckungen 1,6
2011 Transport / Infrastruktur 12,3
Sammeldeckungen 2,3
2011 Ergebnis 14,6
2012 Transport / Infrastruktur 1,0
Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1,6
Sammeldeckungen 4,7
2012 Ergebnis 7,2
2013 Sammeldeckungen 7,9
2014 Sammeldeckungen 5,2
2015 Sammeldeckungen 2,2
2016 Sammeldeckungen 2,3
2017 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4,3
Sammeldeckungen 3,9
2017 Ergebnis 8,2
Anlage 4 Tabelle zu Frage 18
Organisation/
Träger Zeitraum Projekttitel
Einzelplan Titel
Zuwendungs-/
Auftragssumme in Euro
Sequa gGmbH
(1. Phase: 2008-2012)
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprojekt
zwischen dem Bildungswerk
der Wirtschaft
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
und
Arbeitgeberverbänden im Kaukasus
(Armenien, Aserbaidschan,
Georgien)
23 687 01
1.096.500
(für alle drei Länder)
Sequa gGmbH
(2. Phase: 2012-2015)
Kammer- und
Verbandspartnerschaftsprojekt
zwischen dem Bildungswerk
der Wirtschaft
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
und
Arbeitgeberverbänden im Kaukasus
(Armenien, Aserbaidschan,
Georgien)
23 687 01
1.806.124
(für alle drei Länder)
Deutsche
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH (über
Wirtschaftsministerien Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien)
seit 09/2014 bis 04/2016
Zukunftsorientierte
Berufliche Qualifizierung
im Südkaukasus
23 89603 75.000
GIZ (über
Wirtschaftsministerien
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien)
seit 10/2015 bis 11/2016
Zukunftsorientierte duale
berufliche Qualifizierung
in Aserbaidschan,
Armenien und Georgien
23 89603 150.000
GIZ (über
Wirtschaftsministerien
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien)
seit 04/2017 bis 04/2020
Schwerpunktproramm.
Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung:
Komponente
Privatwirtschaftsentwicklung und
Berufsbildung im Südkaukasus
23 89603
12.100.000
(Gesamtauftragswert
inkl EU-
Kombifinanzierung: 14.080.00)
GIZ (Ministerien
für
Landwirtschaft und/oder
Bildung in
Armenien,
Aserbaidschan und
Georgien)
seit 08/2006 bis 07/2010 Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich 23 89603 2.500.000
GIZ (über
Bildungsministerien
von Armenien,
Aserbaidschan
und Georgien)
seit 11/2012 bis 12/2016
Berufsbildung- und
Leadership Training
Südkaukasus
23 89603 1.559.250,55
Organisation/
Träger Zeitraum Projekttitel
Einzelplan Titel
Zuwendungs-/
Auftragssumme in Euro
GIZ (über
Zentrum für
Fachschul-,
Berufsbildung beim
Ministerium für
Hochschul- und
Fachschulwesen der
Republik
Usbekistan (MfHuF)
seit 11/2000 bis 04/2004
Überregionale
Zusammenarbeit in der
beruflichen Bildung
(kaukasische und zentralasiatische
Länder)
23 68712 778.237,67
GIZ (über
Zentrum für
Fachschul-,
Berufsbildung beim
Ministerium für
Hochschul- und
Fachschulwesen der
Republik
Usbekistan (MfHuF)
seit 07/2002 bis 10/2005
Überregionale
Zusammenarbeit in der
beruflichen Bildung
(kaukasische und zentralasiatische
Länder)
23 89603 528.708,04
GIZ (über
Ministerium für
Bildung und
Wissenschaft, Armenien)
seit 08/2002 bis 11/2004 Erstausbildung für kauf-männische Berufe 23 89603 333.584.66
GIZ (über
Ministerium für
Landwirtschaft und
Ernährung,
Armenien)
seit 08/2002 bis 02/2004
Förderung der Aus- und
Weiterbildung in
Landwirtschaft und ländlicher
Entwicklung
23 89603 66.985,31
GIZ (über
Ministerium für
Bildung und
Wissenschaft, Armenien)
seit 05/2000 bis 12/2003 Erstausbildung für kauf-männische Berufe 23 68712 337.621,32
GIZ (über
Ministerium für
Bildung und
Wissenschaft, Armenien)
seit 01/1997 bis 11/2000
Erstausbildung für
kaufmännische Berufe
(Bankkaufmann/frau)
23 68712 863.555,51
GIZ (über
Ministerium für
Bildung und
Wissenschaft, Armenien)
seit 12/1995 bis12/1996
Förderkonzept zur
beruflichen Grundausbildung
zum Bankkaufmann/-frau
23 68712 60.463,29
Anlage 5 Tabelle zu Frage 20
Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Einzeltitel
Zuwendungs-/
Auftragssumme in Euro
Deutsche Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (über
Armenische Kommission
für Ethisches Verhalten der
obersten Repräsentanten
des Staates)
seit 09/2012
bis 04/2016
Förderung der Transparenz
und Integrität in Justiz und
öffentlichem Dienst
23 89603 250.000
GIZ (über Armenische
Kommission für Ethisches
Verhalten der obersten
Repräsentanten des Staates)
seit 12/2015
bis 11/2016
Unterstützung der
armenischen Kommission für
Ethisches Verhalten der
obersten Repräsentanten des
Staates
23 89603 44.000
GIZ (über
Finanzministerium Armenien)
seit 09/2011
bis 12/2011
Management öffentlicher
Finanzen im Südkaukasus 23 89603 38.007,04
GIZ (über
Finanzministerium Armenien)
seit 05/2012
bis 04/2014
Management öffentlicher
Finanzen im Südkaukasus 23 89603 3.520.669,90
GIZ (über
Finanzministerium Armenien)
seit 05/2014
bis 09/2017
Management öffentlicher
Finanzen im Südkaukasus 23 89603 6.580.000,00
GIZ (über
Finanzministerium Armenien)
seit 04/2017
bis 03/2020
Management öffentlicher
Finanzen im Südkaukasus 23 89603 5.750.000,00
GIZ (über Kontrollkammer
der Republik Armenien)
seit 08/2004
bis 06/2008
Unterstützung der
armenischen Finanzkontrolle 23 89603 478.651,67
GIZ (über Kontrollkammer
der Republik Armenien)
seit 06/2008
bis 04/2011
Unterstützung der
armenischen Kontrollkammer bei
der
Wirtschaftlichkeitsprüfung
23 89603 285.849,09
GIZ (über Armenische
Nationalversammlung)
seit 08/2010
bis 06/2011
Unterstützung bei der
Implementierung von
ergebnisorientierter
Haushaltsführung
23 89603 236.941,21
GIZ (über Ministerium für
Handel und Industrie
Armenien)
seit 02/1999
bis 11/1999
Unterstützung der
armenischen
Finanzkontrollkammer
23 68712 25.768,76
Anlage 6 Tabelle zu Frage 21
Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Titel
Zuwendungs-/
Auftragssumme in
EUR
Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH (über Nationalparlamente
Armenien und Georgien)
seit 07/2015
bis 08/2017
Stärkung der
Parlamentsverwaltung
23 89603 150.000,00
GIZ (über Finanzministerien
Armenien und Georgien)
seit 04/2017
bis 03/2020
Finanzministerien
Armenien und Georgien:
Management öffentlicher
Finanzen im Südkaukasus
23 89603 5.750.000,00
GIZ (über Nationalversammlung
der Republik Armenien)
seit 06/2008
bis 06/2010
Haushaltsrechts- und
Prozessberatung der
Verwaltung
23 89603 259.743,27
GIZ (über Finanzministerium
Armenien)
seit 05/2000
bis 12/2003
Unterstützung der
armenischen Finanzkontrolle 23 68712 185.792,65
Europäischer Austausch gGmbH 03/2016 – 03/2018
Stärkung
zivilgesellschaftlicher
Wahlbeobachtung in Europa
(versch. Länder; auch
Armenien)
05 68723 498.880
Europäischer Austausch gGmbH 09/2017 – 01/2018
Stärkung
zivilgesellschaftlicher
Wahlbeobachtung in Europa, hier
Fortbildungs- u.
Sensibilisierungsveranstaltung zu
neuen Formen von
Wahlfälschung (versch.
Länder; auch Armenien)
05 68723
109.031,40
UNDP 12/2016 – 12/2017
Wahlrechtsreform in
Armenien, elektr.
Unterstützung des Wahlprozesses
(Wähleridentifizierung
und -Registrierung)
05 68734 648.000,00
European Endowment for
Democracy (EED)
10/2015-
12/2015
Durchführung einer
Umfrage und Information der
armenischen Gesellschaft
im Vorfeld der
Verfassungsreform
05 68723 35.787,59
European Endowment for
Democracy (EED)
11/2015-
08/2016
Ausbildung von
Zeichnern für politische
Karikaturen
05 68723 44.585,00
European Endowment for
Democracy (EED)
11/2015-
12/2015
Unterstützung der
Durchführung des
Verfassungsreferendums
05 68723 172.392,00
Europäischer Austausch 11/2015-12/2015
Einrichtung eines
Medienzentrums anlässlich des
Verfassungsreferendums
05 68723 7.960,00
European Endowment for
Democracy (EED)
10/2016-
12/2017
Unterstützung politischer
Karikaturen 05 68723 97.920,56
Transparency International
Anticorruption Center
09/2016-
10/2016
Unterstützung freier und
fairer Kommunalwahlen 05 68723 29.500,00
Botschaft Eriwan/Electoral Systems
Center
01/2013-
03/2013
Beobachtung der
Präsidentschaftswahlen 05 68723 4.732,00
Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Titel
Zuwendungs-/
Auftragssumme in
EUR
OSZE 02/2017-04/2017
OSZE-
Wahlbeobachtungsmission 05 68723 22.154,98
OSZE 01/2013-02/2013
OSZE-Wahlbeobachtung
Präsidentschaftswahlen
2013
05 68723 23.183,27
Institut für Europäische Politik 04/2012-11/2012
Lokale
Regierungsführung in sich
entwickelnden Demokratien –
Armenien im Dialog mit der
Tschechischen Republik
und Deutschland
05 68723 26.642,50
OSZE 2002 Öffentliches Umweltzen- trum (Armenien) 0502 68766 6.000,00
OSZE 2003 Transparente Wahlurnen für Armenien 0502 68766 50.000,00
OSZE 2001, 2004 Public Awareness on Hu-man Rights 0502 68766 90.500,00
OSZE
2006-2007
Entsorgung des
Raketentreibstoffs Mélange 0502 68766
54.000,00
OSZE 2008 Studienreise Leipzig Um-welt/Wirtschaft 0502 68766 33.050,00
OSZE
2008
Sozialministerium –
Arbeitseinheit für
Menschenhandel
0502 68766 20.000,00
OSZE/ODIHR 2008-2009 Trial Monitoring Armenia 0502 68776 90.000,00
OSZE
2009
Student campaign –
Awareness, discussions
about corruption in
Armenian universities
0502 68776 32.600,00
OSZE
2012
Supporting the reform of
the system of police
education and professional
training in the Republic of
Armenia
0502 68774 32.350,00
OSZE
2010-2013
Cascading Community
Policing Practices in
Armenia
0502 68774 128.383,00
OSZE 2016 Political Empowerment of Women in Armenia 0501 68734 41.490,00
OSZE
2016
Supporting the reform of
the system of police
education and professional
training in the Republic of
Armenia
0501 68734 25.000,00
Anlage 7 Tabelle zu Frage 22
Organisation/Träger Zeitraum Projektbezeichnung Einzel-plan Titel
Zuwendungs-/
Auftragssumme in Euro
Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH (über
Justizministerien von Armenien,
Aserbaidschan und Georgien)
seit 01/2010
bis 01/2015
Rechts- und
Justizreformberatung im Südkaukasus 23 89603 16.884.531,56
GIZ (über Justizministerien
von Armenien,
Aserbaidschan und Georgien)
seit 02/2015
bis 01/2018
Rechts- und
Justizreformberatung im Südkaukasus 23 89603 13.160.600
GIZ (über Justizministerien
von Armenien,
Aserbaidschan und Georgien)
seit 02/2018
bis 01/2020
Rechts- und
Justizreformberatung im Südkaukasus 23 89603 5.500.000
GIZ (über Justizministerien
bzw. Präsidialämter
Armenien, Aserbaidschan,
Georgien, Moldawien,
Kasachstan, Kirgisistan und
Tadschikistan)
seit 03/2002
bis 12/2003
Unterstützung der Rechts-
und Justizreformen in den
Ländern des Kaukasus und
Zentralasiens
23 89603 2.000.000,00
GIZ (über Justizministerien
der drei südkaukasischen
Länder Georgien, Armenien,
Aserbaidschan)
seit 11/2003
bis 03/2010
Rechts- und Justizreformen
im Südkaukasus 23 89603 5.106.371,01
GIZ (über Justizministerium
Armenien)
seit 07/2001
bis 12/2003
Unterstützung bei der
Festigung des Rechtswesens in
Armenien
23 89603 511.291,88
GIZ (über Justizministerium
Armenien)
seit 06/2011
bis 12/2015
Unterstützung des
armenischen Justizministeriums
bei der Weiterentwicklung
der Strafprozessordnung
23 89603 200.000,00
GIZ (über Justizministerium
Armenien)
seit 09/2013
bis 02/2016
Unterstützung des
armenischen Justizministeriums
bei der Novellierung des
Strafgesetzbuchs
23 89603 150.000,00
GIZ (über Justizministerium
Armenien)
seit 12/2003
bis 12/2009
Festigung des
Rechtswesens 23 89603 1.677.296,27
GIZ (über Justizministerium
Armenien)
seit 03/1999
bis 12/2001
Beratung beim Aufbau
eines Rechtswesens 23 68712 586.809,52
Deutsche Stiftung für
Internationale Rechtliche
Zusammenarbeit (IRZ)
seit 1. Januar
1992
Beratungshilfe für den
Aufbau von Demokratie und
Marktwirtschaft
07
(Kapitel
0710)
68788
532.200
(01.01.1992 - 31.12.2017)
115.000
(i.R.d. vorl. Hh-führung
30.000) für das Kalenderjahr
2018
Anlage 9 Tabelle zu Frage 42
März 2013 Bundestagspräsident Lammert in Armenien
Außenminister Edward Nalbandian in Deutschland
Juni 2014 Außenminister Edward Nalbandian in Deutschland
Oktober 2014 Bundesaußenminister Steinmeier in Eriwan
April 2015 Staatsminister Roth bei Gedenkfeier in Eriwan
Dezember 2015 Außenminister Edward Nalbandian in Deutschland
März 2016 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Edelgard Bulmahn in Armenien
April 2016 Staatspräsident Serzh Sargsyan in Deutschland: Gespräch mit Bundeskanzlerin
Merkel
Juni 2016 Bundesaußenminister Steinmeier in Eriwan
November 2016 Außenminister Edward Nalbandian bei Bundesaußenminister Frank-Walter
Steinmeier in Deutschland
Februar 2017 Staatspräsident Serzh Sargsyan auf der Sicherheitskonferenz in München
Oktober 2017 Politische Konsultation Beauftragter für Russland, Zentralasien und Kaukasus
Andreas Peschke mit armenischem Vize-Außenminister in Eriwan
Hartmut Koschyk (Beauftragter der Bundesregierung für nationale
Minderheiten) und MdB Stefan Mayer in Armenien
Besuch des Katholikos der Armenisch-Apostolischen Kirche Karekin II
in Berlin (u. a. Treffen mit Bundespräsident Steinmeier)
November 2017 Energieminister Ashot Manukyan mit BMZ in Deutschland
Staatspräsident Serzh Sargsyan auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in
Brüssel mit Bundeskanzlerin Merkel
Februar 2018 Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im armenischen Parlament Armen
Ashotyan in Berlin: Teilnahme an einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-
Stiftung zum Thema: „EU-Armenien Abkommen. Perspektiven einer umfassenden
und erweiterten Zusammenarbeit“
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]