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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vergabe von Aufträgen an Externe durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dessen aktuelle Einstellungspraxis

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/136519.03.2018

Vergabe von Aufträgen an Externe durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dessen aktuelle Einstellungspraxis

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Informationen, die den Fragestellern vorliegen, gibt es interne Regelungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Vergabe von Anfragen an Externe (z. B. Dienstleistungsunternehmen, Firmen, Einzelpersonen). Hierdurch wird geregelt, wer im BAMF entsprechende Maßnahmen (unter bzw. ab 10 000 Euro) zeichnen muss. Auch verbindliche EU-Vergabevorgaben sollen hiermit umgesetzt werden. Über einem Schwellenwert von 135 000 Euro sei demnach eine EU-weite Ausschreibung von Aufträgen im Rahmen bestimmter Verfahrensvorgaben verpflichtend, in begründeten Eilfällen könne die Frist von 35 oder 30 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden. Bei einem Auftragswert von 500 Euro bis 135 000 Euro sei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen, nur in begründeten Ausnahmefällen sei eine freihändige Vergabe zulässig, wenn der Wert 25 000 Euro nicht übersteige oder die Leistung besonders dringlich sei, wobei mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten.

Insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 gab es mehrere solcher Ausschreibungen an Externe. Bekannt geworden ist beispielsweise die Vergabe von Aufträgen durch das BAMF an die Beraterfirma McKinsey & Company, Inc., seit Oktober 2015 wurden hierfür mindestens 20 Mio. Euro aufgewendet (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 27). Zu deren Arbeiten für das BAMF gehörte eine Studie mit dem Titel „Rückkehr – Prozesse und Optimierungspotenziale“ (Kurzfassung: Ausschussdrucksache 18(4)758). Eine zentrale Aussage dieser Studie war der vermutete Anstieg der Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland auf rund 485 000 Personen bis Ende 2017 – tatsächlich waren es dann aber nur knapp 229 000 Ausreisepflichtige (Bundestagsdrucksache 19/633, Antwort zu Frage 33). Obwohl die Ausgangsprognose von McKinsey falsch war, wurden mehrere Empfehlungen aus der Studie von der Politik übernommen bzw. waren die nachfolgend genannten Punkte zum Teil bereits zuvor in der politischen Debatte oder entsprachen sogar der bereits geltenden Gesetzeslage: „restriktive Duldungsanwendung“, „konsequente Ausgabe von Sachleistungen“, Leistungskürzung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, konsequente Anwendung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam, Anreizsystem zur freiwilligen Rückkehr usw. (vgl. Studie „Rückkehr – Prozesse und Optimierungspotenziale“, Kurzfassung: Ausschussdrucksache 18(4)758). Das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ für solche an Externe vergebenen Aufträge erscheint aus Sicht der Fragesteller vor dem Hintergrund dieses konkreten Beispiels äußerst fraglich. Auch muss gefragt werden, ob die internen Vergaberichtlinien des BAMF in den letzten Jahren eingehalten wurden.

Derzeit schreibt das BAMF ausschließlich befristete Beschäftigungsverhältnisse aus (www.bamf.de/DE/DasBAMF/BerufKarriere/Stellenangebote/stellenangebote-node.html; Abruf am 1. März 2018). Nach der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten künftig nur noch bis zu 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen können (Zeilen 2342 ff.). Die Frage ist aus Sicht der Fragesteller, ob das BAMF als Bundesbehörde eine solche Vorgabe erfüllen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche internen Regelungen im BAMF zur Vergabe von Maßnahmen/Aufträgen/Studien an Externe gibt es aktuell (bitte so detailliert wie möglich darlegen und Differenzierungen nach Vergabesummen, Verfahrensvorgaben, Fristen usw. nennen)?

2

Welche diesbezüglichen Regelungen galten davor (bitte so detailliert wie möglich darlegen), wann wurden sie durch die aktuellen Bestimmungen ersetzt, und welche Regelungen galten insbesondere in den Jahren 2015 und 2017 (bitte so detailliert wie möglich darlegen)?

3

Welche Vorgaben gelten nach Auffassung der Bundesregierung bei der Vergabe von Maßnahmen/Aufträgen/Studien an Externe seitens des EU-Rechts, seit wann sind diese EU-Vorgaben im nationalen Recht zu beachten, und wie und wann wurden diese im Bereich des BAMF umgesetzt (bitte so genau wie möglich darstellen)?

4

Welche Aufträge an Externe wurden durch das BAMF oder für die Arbeit des BAMF in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in welcher konkreten Weise ausgeschrieben (bitte die Ausschreibungsmodalitäten, Fristen, genaue Aufgabenbeschreibungen, Auftragssummen in Euro usw. so detailliert wie möglich auflisten)?

5

Wenn es diesbezüglich Abweichungen zu internen oder EU-Vorgaben zur Vergabe von Maßnahmen/Aufträgen/Studien an Externe gab, worin bestanden diese Abweichungen, wie wurden diese jeweils begründet, und wer war dafür verantwortlich (bitte einzeln zum jeweiligen Datum und Auftrag auflisten)?

6

Wenn Maßnahmen/Aufträge/Studien an Externe ohne Ausschreibungen bzw. „freihändig“ durch oder für das BAMF vergeben wurden, um welche Maßnahmen handelte es sich, welchen Firmen wurde jeweils welcher konkrete Auftrag angeboten, und wer war jeweils für die „freihändige“ Vergabe verantwortlich (bitte so konkret wie möglich ausführen und auch die jeweiligen Auftragssummen in Euro benennen)?

7

Wie wird mit Aufträgen umgegangen, die in der Vergangenheit „freihändig“ oder unter Verstoß gegen die internen Vergaberegelungen des BAMF vergeben wurden, und werden diese für den Fall einer möglichen Verlängerung (wenn es entsprechende Fälle gab, bitte konkret benennen) neu ausgeschrieben, wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?

8

Welche konkreten Maßnahmen/Aufträge/Studien an Externe wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 an welche externe Firma, Dienstleister usw. durch oder für das BAMF vergeben (bitte so konkret wie möglich und mindestens auch die jeweiligen Auftragssummen in Euro und Dauer der Maßnahmen benennen)?

9

Wie viele Beraterinnen und Berater welcher Firma sind derzeit im Rahmen welcher Maßnahme im oder für das BAMF im Einsatz, wie ist die aktuelle Laufzeit der jeweiligen Verträge, und welcher Tagessatz gilt für die jeweiligen Beraterinnen und Berater (bitte auflisten und so konkret wie möglich ausführen)?

10

Wie wurde jeweils von wem anhand welcher Kriterien entschieden, dass eine konkrete Maßnahme, ein Auftrag oder eine Studie an Externe vergeben werden soll bzw. muss, und warum wurde jeweils entschieden, dass diese Arbeit nicht (besser) durch das Personal des BAMF oder durch Neueinstellungen oder auf anderem Wege erfolgen kann (bitte ausführen)?

11

Inwieweit und durch wen wird die Vergabe von Maßnahmen/Aufträgen/Studien an Externe durch oder für das BAMF kontrolliert, gab es diesbezüglich insbesondere für die Jahre 2015, 2016 und 2017 Beanstandungen (bitte auflisten und konkret ausführen), und welche Konsequenzen hatten etwaige Beanstandungen (bitte darlegen)?

12

Inwieweit wird die Vergabe von Maßnahmen/Aufträgen/Studien an Externe im Nachhinein durch oder für das BAMF evaluiert, hinsichtlich der tatsächlichen Aufgabenerfüllung, der Notwendigkeit der Vergabe an Externe und des „Preis-Leistungs-Verhältnisses“ der jeweiligen Ergebnisse – etwa auch konkret in Bezug auf die in der Vorbemerkung genannte Studie „Rückkehr – Prozesse und Optimierungspotenziale“ –, und welche Bewertungen liegen diesbezüglich vor (bitte konkret auflisten und ausführen)?

13

Nehmen auch andere Bundesbehörden die Dienste von Externen im Allgemeinen bzw. auch konkret der für das BAMF arbeitenden Firmen in Anspruch (bitte ausführen, welche dies sind und welche Aufgaben übernommen werden)?

14

Werden auch künftig Maßnahmen/Aufträge/Studien an Externe durch oder für das BAMF vergeben? Wenn ja, inwiefern und in welchen Bereichen, und aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht?

15

Sind derzeit oder künftig organisatorische Änderungen im BAMF geplant (wenn ja, welche), in welcher Weise und in welchem Umfang waren Externe hieran gegebenenfalls beteiligt, etwa bei der Erstellung eines neuen Organigramms mit Aufgabenzuschnitten usw. (bitte ausführen), wer entscheidet letztlich über mögliche organisatorische Änderungen, und wie ist die Positionierung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hierzu (bitte ausführen)?

16

Wie viele Beschäftigte sind derzeit in welchen Bereichen des BAMF beschäftigt (bitte Gesamtzahl nennen und zudem so genau wie möglich nach Arbeitsbereichen und Art der Beschäftigung differenzieren und auflisten, bitte auch nach Geschlecht differenzieren), und wie viele dieser Beschäftigten sind befristet beschäftigt, wie viele sind sachgrundlos befristet beschäftigt (bitte differenzieren, auch nach Geschlecht)?

17

Wie viele der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im BAMF sollen nach aktueller Planung in welchen Zeiträumen entfristet werden (bitte in absoluten und relativen Zahlen nennen und nach den jeweiligen Bereichen und Geschlecht differenzieren)?

18

Wie viele Klagen gegen eine Nichtentfristung hat es bislang gegeben, wie viele sind aktuell anhängig, welche Entscheidungen gibt es bislang hierzu, und welche Strategien hat das BAMF zum Umgang mit diesem Streitthema (bitte so konkret wie möglich darstellen)?

19

Wie viele Stellen sind derzeit für wie viele Personen für welchen Bereich im BAMF ausgeschrieben, und bei wie vielen dieser Ausschreibungen handelt es sich um befristete bzw. um ohne Sachgrund befristete Beschäftigungsmöglichkeiten (bitte differenzieren), und wie wird dies begründet?

20

Wird die in der Vorbemerkung genannte Zielvorgabe der Koalitionsvereinbarung vom 7. Februar 2018, dass in größeren Betrieben nur noch bis zu 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristet sein sollen, auch für das BAMF gelten, und inwieweit ist diese Vorgabe im BAMF derzeit erfüllt, bzw. wie wird diese Vorgabe in welcher Zeit mit welchen Mitteln erreichbar sein (bitte ausführen)?

21

Inwieweit, in welchem Umfang und seit wann waren Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter welcher Firmen unter welchen Konditionen im bzw. für das BAMF tätig (bitte im Einzelnen und so genau wie möglich auflisten; Zeitraum des Einsatzes, Zahl der eingesetzten Personen, Aufgabengebiet, Bezahlung/Auftragsvolumen usw.), in welchem Umfang ist dies aktuell noch der Fall bzw. für die Zukunft geplant (bitte ebenso differenzieren), und welche internen Vorgaben und Regeln im BAMF gibt es hierzu (bitte darstellen)?

22

Welche Qualifikations- oder sonstigen Anforderungen werden oder wurden an den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im bzw. für das BAMF gestellt, inwieweit werden diese durch das BAMF überprüft, und inwieweit haben diese Kräfte Zugang zu sensiblen Daten, etwa Personendaten von Asylsuchenden, die im System MARiS gespeichert sind (bitte darstellen)?

Berlin, den 19. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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