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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2017

Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen 2017; Einsatz von OSZE-Beobachtern im Rahmen der Sonderbeobachtungsmission (SMM), Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument, Einsatz von Drohnen, Waffenstillstandsverletzungen, Pilotentflechtungszonen, Erkenntnisse über bewaffnete Konfliktparteien, internationale Waffenlieferungen, Gefangene, De-Facto-Behörden in den abtrünnigen Donbass-Regionen, Lage der Zivilbevölkerung und von Flüchtlingen, humanitäre Hilfe, ethnische Minderheiten, Finanzmittel im Bereich zivile Krisenprävention, Implementierung der Minsker Vereinbarungen, Mandatsausgestaltung der SMM, ukrainisch-ungarische Beziehungen<br /> (insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/136620.03.2018

Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2017

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Heike Hänsel, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Michael Leutert, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) führt seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der Minsk-II-Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den pro-russischen Aufständischen in den abtrünnigen Donbass-Regionen im Südosten der Ukraine.

Bislang sind kaum Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu verzeichnen. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen verstoßen und sich oft schwere Stellungskämpfe geliefert. Der Waffenstillstand ist weiterhin äußerst fragil. Von einzelnen lokalen Standorten abgesehen, ist es auch nicht gelungen, die entlang der Frontlinie dislozierten bewaffneten Formationen beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die schweren Waffensysteme aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone abzuziehen. Ebenso blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen.

Die politischen Führungen in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk weigern sich, ukrainisches Recht in den von ihnen kontrollierten Gebieten anzuwenden und demgemäß Lokalwahlen durchzuführen. Auf Seiten der Ukraine ist der Prozess für die politische Dezentralisierung des Landes und einen eigenen Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen praktisch zum Erliegen gekommen. Im Zuge des bewaffneten Konflikts hat die ukrainische Regierung ihre Nationalitätenpolitik weiter verschärft. Nach dem neuen Bildungsgesetz Nr. 2145-VIII sind künftig alle Kinder in der Grundschule bis zur fünften Klasse verpflichtet, Ukrainisch zu lernen. Ab 2020 soll dann Ukrainisch landesweit die einzige Unterrichtssprache in allen Schulen sein (vgl. www.stern.de/politik/ausland/ukraine--die-welt-blickt-auf-den-osten--doch-im-westen-droht-eine-neue-katastrophe-7853124.html, abgerufen am 28. Februar 2018). Infolgedessen drohen zusätzliche Konflikte mit weiteren nationalen Minderheiten in der Ukraine, wie zum Beispiel mit den rumänischen, polnischen und ungarischen Minderheiten.

Die nach Ansicht der Fragesteller eine rechtsnationale Politik verfolgende Regierung Victor Orbans in Ungarn und die rechtsradikale Oppositionspartei „Jobbik“ instrumentalisieren derzeit den aktuellen Konflikt um die Rechte der ungarischen Minderheit in der benachbarten Karpato-Ukraine zu innenpolitischen Wahlkampfzwecken (vgl. ebenda, abgerufen am 28. Februar 2018). In der Nacht zum 27. Februar 2018 fand in der westkarpatischen Stadt Uschhorod ein erneuter Brandanschlag auf ein ungarisches Vereins- und Kulturzentrum statt. Obschon die ukrainische Regierung den Anschlag umgehend verurteilte und schnelle Aufklärung versprach (vgl. www.ukrinform.de/rubric-crime/2411706-brandanschlagin-uschhorod-auenministerium-verurteilt-provokationen-gegen-nationale-minderheiten.html, abgerufen am 28. Februar 2018), ist aus Sicht der Fragesteller ihre nationalistische Rhetorik und repressive Nationalitätenpolitik ursächlich mitverantwortlich für die zunehmend feindseliger gewordene Atmosphäre gegenüber Minderheiten in der ukrainischen Gesellschaft.

Angesichts dessen stellen sich aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. die Fragen, wie das bisherige Mandat der SMM auf mögliche neue konfliktträchtige Entwicklungen vorbereitet ist, und welche Ergebnisse bei der Überprüfung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen im zurückliegenden Kalenderjahr 2017 erzielt werden konnten.

Die Bundesregierung hatte die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer prioritären Arbeitsvorhaben während des OSZE-Vorsitzes Deutschlands im Jahr 2016 erklärt und Maßnahmen zur Konfliktstabilisierung wie die Schaffung von Pilotentflechtungszonen an der Kontaktlinie angeregt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10414). Die SMM der OSZE bleibt auch aus Sicht der Fragesteller trotz aller Schwierigkeiten und Rückschläge ein unverzichtbares Instrument ziviler Konfliktbearbeitung, um Fortschritte bei der Konfliktlösung zu unterstützen und der Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken entgegenzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen Kleine Anfragen an die Bundesregierung zur Bilanz der SMM-Tätigkeit (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/3770, 18/6175 und 18/10010).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Welche politischen Zielvorhaben und konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung während ihrer geschäftsführenden Amtstätigkeit seit der zurückliegenden Bundestagswahl 2017 innerhalb der OSZE bzw. auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) verfolgt, um Fortschritte bei der Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen zu unterstützen (bitte erläutern)?

2

Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM teil, und wie viele davon sind derzeit in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt?

3

Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil:

a) Kiew und Kharkiv,

b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,

c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,

d) Odessa und Cherson,

e) und in sonstigen Einsatzstandorten?

4

Wie viele der aktuell an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über militärische Vorerfahrung?

5

Wie viele geeignete OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang außerhalb des Expertenpools des Berliner Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH für die SMM gewonnen werden, und wie viele davon befinden sich aktuell im Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)?

6

Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der SMM um bewaffnetes Personal, eine zusätzliche internationale Polizeimission oder eine UN-mandatierte Friedensmission für den bewaffneten Konflikt in der Ukraine (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte erläutern)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 der Zugang der OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter zu ihren Einsatzgebieten entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter durch wen an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Einsatzgebiete eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte erläutern)?

8

Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?

9

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine im Jahr 2017 durchgeführten VSBM nach dem Wiener Dokument, und welche Ergebnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)?

10

Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, und in wie vielen Fällen wurden Aufklärungsdrohnen ggf. von wem im Verlauf des Jahres 2017 angegriffen?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation an der militärischen Kontaktlinie im Hinblick auf Waffenstillstandsverletzungen im Jahr 2017 entwickelt, welche Waffensysteme wurden dabei überwiegend eingesetzt, und welche Konfliktpartei ist ggf. überwiegend für Verletzungen des Waffenstillstands verantwortlich gewesen?

12

Wie viele Angehörige von bewaffneten Kräften beider Konfliktparteien (reguläre ukrainische Streitkräfte sowie pro-russische paramilitärische Gruppen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Stellungskämpfen getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)?

13

Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)?

14

An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bislang Pilotentflechtungszonen etabliert werden, und wie hat sich dies vor Ort auf die Einhaltung des Waffenstillstands ausgewirkt?

15

Welche konkreten Waffensysteme fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter die Bestimmungen der Minsk-II-Vereinbarungen, die von beiden Konfliktparteien grundsätzlich aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone abgezogen werden müssen, und welche Waffensysteme sind ggf. davon ausgenommen?

16

In welchem Umfang haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Truppen und militärisches Gerät aus den Pilotentflechtungszonen Solote und Petriwske tatsächlich abgezogen, und mit welchem Ergebnis hat nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Entflechtung in der Pilotzone Stanyzja Luhanska stattgefunden (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)?

17

An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die vereinbarte Einrichtung von Pilotentflechtungszonen bislang gescheitert, und welche Maßnahmen haben die Konfliktparteien ggf. ergriffen, um den derzeitigen Frontverlauf militärisch zu befestigen?

18

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der regulären Streitkräfte der Ukraine mit konventionellen Waffensystemen im Jahr 2017 entwickelt, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach Teilstreitkräften auflisten)?

19

Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die ukrainische Nationalgarde, und wofür wurde sie im Jahr 2017 überwiegend eingesetzt?

20

Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe unterstützt (bitte unter Angabe der hierfür verausgabten Kosten erläutern)?

21

In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – im Jahr 2017 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/10414), und welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Trump-Administration zur weiteren militärischen Zusammenarbeit mit der Ukraine (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

22

In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder im Jahr 2017 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro NATO-Mitglied auflisten)?

23

In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO im Jahr 2017 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro Herkunftsstaat auflisten)?

24

Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die pro-russischen paramilitärischen Kampfverbände in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und wie viele Angehörige der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter den Hoheitszeichen der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlendem Hoheitszeichen in die bewaffneten Formationen integriert, und welche militärischen Funktionen werden von den Angehörigen der russischen Streitkräfte hierbei üblicherweise übernommen (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)?

25

In welchem Umfang hält nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation aktuell eine operative Sofortreserve an ihrer Westgrenze zur Ukraine in militärischer Einsatzbereitschaft, und welche schweren Waffensysteme haben die russischen Streitkräfte dort aktuell disloziert (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem auflisten)?

26

In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation im Jahr 2017 Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische paramilitärische Formationen geleistet (vgl. Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

27

In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/10414 der Aufbau von quasi-staatlichen Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten Volksrepubliken „Donezk und Luhansk“ weiter vorangetrieben, und durch wen erhielten bzw. erhalten die De-Facto-Behörden in den abtrünnigen Donbass-Regionen hierbei Unterstützung (bitte erläutern)?

28

Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung von wem gesetzeswidrig festgehalten, wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien im Jahr 2017 untereinander ausgetauscht, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären Lebensumstände von gesetzeswidrig festgehaltenen Personen (bitte nach Konfliktpartei auflisten und erläutern)?

29

Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung in der Ukraine gefördert, und in welchen Regionen befanden sich die Dekontaminierungsschwerpunkte?

30

In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2017 für die Ukraine humanitäre Hilfe und strukturbildende Unterstützung für die Rehabilitierung von zentralen Infrastrukturen (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Verkehrswege, Gesundheitseinrichtungen, Schulen etc.) geleistet, und welche Schwerpunktregionen wurden damit erreicht?

31

Welche internationalen Hilfsorganisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über einen humanitären Zugang in die sogenannten Volksrepubliken „Donezk und Luhansk“, und wie gestalten sich ihre Arbeitsbedingungen vor Ort?

32

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle humanitäre-soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

33

Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung dort aktuell humanitäre-soziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

34

Wie viele Binnenvertriebene aus den Donbass-Regionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim ukrainischen Sozialministerium registriert, und wie ist ihre aktuelle humanitäre-soziale Situation, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

35

Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Nachbarrepublik Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel für Polen und erhalten dort humanitäre-soziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

36

Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner aus den Donbass-Regionen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Möglichkeit, die militärische Kontaktlinie über humanitäre Korridore zu passieren, um sich auf regierungskontrollierten Gebieten in der Ukraine staatliche Sozial- und Pensionsleistungen auszahlen zu lassen?

37

Welche weiteren Umsetzungsfortschritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß dem Minsker Maßnahmenpaket zur Wiederaufnahme von sozialen Beziehungen zwischen der Ukraine und den abtrünnigen Donbass-Regionen bislang bei der Wiederinstandsetzung von Eisenbahnlinien zu Kohletransporten, in der Instandsetzung von Stromnetzen, der Gewährleistung einer besseren Wasserversorgung sowie bei der Reintegration von Eisenbahnarbeitern in die neue geschaffene Eisenbahngesellschaft zu verzeichnen (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 18/10414)?

38

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das vom ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) im September 2014 verabschiedete Amnestiegesetz zwischenzeitlich in Kraft getreten (vgl. Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/10414), und wie viele Personen profitieren bislang von der Straffreiheit für frühere Beteiligungen an bewaffneten Kampfverbänden oder für Tätigkeiten für selbsternannte De-Facto-Behörden in den Verwaltungsgebieten Donezk und Luhansk?

39

Mit welchen finanziellen Mitteln hat das Auswärtige Amt im Jahr 2017 friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfen für die Ukraine weiter unterstützt bzw. erstmals bewilligt (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/10414, bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?

40

Mit welchen finanziellen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Jahr 2017 mit welchen Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innerukrainischen Dialog und den Wiederaufbau von sozialen Infrastrukturen in der Ukraine unterstützt, und welche neuen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU bislang für das laufende Jahr geplant (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?

41

Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die Arbeit des für die Ukraine zuständigen OSZE-Projektkoordinators für Reformen und sozialen Zusammenhalt unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 18/10414), und welche diesbezüglichen Mittel hat die Bundesregierung für das laufende Jahr vorgesehen?

42

Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei der Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf einen gesetzlichen Selbstverwaltungsstatus für und die Durchführung von politischen Wahlen in den abtrünnigen Donbass-Regionen nach ukrainischem Recht, erzielt werden, und welche neuen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Verhandlungsbemühungen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE im laufenden Jahr zu unterstützen (bitte erläutern)?

43

Wie viele Konsultationen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) für das laufende Jahr geplant, und welche eigenen oder mit den französischen Partnern abgestimmten Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen dieses Verhandlungsformats ergreifen (bitte erläutern)?

44

Welche eigenen Positionen und Vorschläge vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung der amtierende Präsident der Französischen Republik, Emmanuel Macron, zur politischen Konfliktlösung in der Ukraine, zur französischen Russlandpolitik, zu den EU-Sanktionen gegen Russland und zur Mandatsausgestaltung der SMM (bitte erläutern)?

45

In welchem Umfang hat die SMM nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 im Rahmen ihres Mandatsauftrags auch die Lage von welchen gesellschaftlichen Minderheiten in der Zentralukraine untersucht, und welche Erkenntnisse konnten damit gewonnen werden (bitte erläutern)?

46

Wie haben die Angehörigen von ethnischen Minderheiten nach Kenntnis der Bundesregierung auf das neue ukrainische Bildungsgesetz Nr. 2145-VIII reagiert, mit dem bis zum Jahr 2020 alle nichtukrainischen Sprachen im Schulunterricht entfallen sollen, und in wie vielen Fällen sind der Bundesregierung bislang diesbezügliche Proteste und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen welchen gesellschaftlichen Gruppen bekannt geworden (bitte erläutern)?

47

Ist die SMM nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres aktuellen Mandatsauftrags in der Lage, auf zusätzliche Konfliktlagen und krisenhafte Entwicklungen angemessen zu reagieren, oder sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung des Mandatsauftrags und/oder Personalaufstockungen erforderlich?

48

Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsnationale Regierung Victor Orbans in Ungarn vor dem Hintergrund der zugespitzten Konfrontation um die Rechte der ungarischen Minderheit in Transkarpatien in Bezug auf die bilateralen Beziehungen zur Ukraine und zur weiteren Annäherung der Ukraine an die EU (vgl. www.stern.de/politik/ausland/ukraine--die-welt-blickt-auf-den-osten--doch-im-westen-droht-eine-neue-katastrophe-7853124.html, abgerufen am 6. März 2018), und welche Position bezieht die Bundesregierung in dieser Diskussion auf der EU-Ebene (bitte erläutern)?

Berlin, den 20. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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