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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Visaerteilungen im Jahr 2017

Visaerteilungspraxis, Angaben zu beantragten, zurückgezogenen, erteilten bzw. abgelehnten Visa, Entwicklung der Zahlen, Ausnahme- und Schengenvisa, Visa mit räumlich begrenzter Gültigkeit, Personalbestand und -kosten, Gebühreneinnahmen, Remonstrationen bzw. Klagen, Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug, Länder mit unzuverlässigem Urkundewesen, Missbrauchsfälle, Terminbuchungssysteme, Wartezeiten, Änderung des EU-Visakodex, Erkenntnisse aus der Nutzung des Visainformationssystems (VIS) und der Visawarndatei, EU-Pilotverfahren, Visabeantragung im Kosovo<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/136215.03.2018

Visaerteilungen im Jahr 2017

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wie aus Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 18/11588). Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visumanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2016 weltweit 6,71 Prozent betrug, lag sie zum Beispiel in Afghanistan bei 28,4 Prozent (ebd., Anlage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11588). In der Gesamt-Türkei betrug sie 7,1 Prozent, in Ankara 9,4 Prozent. Insbesondere in den subsaharischen afrikanischen Ländern sind die Ablehnungsquoten sehr hoch (z.B. Guinea: 48,8 Prozent, ebd.). Bei nationalen Visa, die fast 13 Prozent aller erteilten Visa ausmachen, betrug die Ablehnungsquote 2016 im weltweiten Durchschnitt 10,6 Prozent (ebd., Anlage b zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11588).

In diesen Quoten sind allerdings Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher Anforderungen oder infolge von – nach Auffassung der Fragesteller – Schikanen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht für eine Ablehnung oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und/ oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen. Solche Ablehnungen sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar, zumal in der Regel nur ein pauschal vorgegebener Standardsatz angekreuzt wird, etwa: „Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11588).

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2013 in der Rechtssache „Koushkaki“ ist zumindest geklärt, dass Reisende einen Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums haben, soweit kein rechtlicher Versagungsgrund vorliegt. Bei der Prüfung, ob „begründete Zweifel“ an der Rückkehrabsicht bestehen, haben die Mitgliedstaaten zwar einen weiten Beurteilungsspielraum, es muss jedoch auch keine „Gewissheit“ bestehen, dass die Reisenden vor Ablauf des Visums wieder ausreisen. Allerdings wurde in der nationalen Rechtsprechung bereits beklagt, dass die europarechtlichen Vorgaben zur Prüfung der Rückkehrbereitschaft dermaßen unbestimmt seien, dass die Prüfung „praktisch ins Belieben der Behörde gestellt“ würde. Die Verwaltungsgerichte könnten dieses weitgehende Ermessen nicht wirksam kontrollieren: „Dort, wo die Behörde frei ist, hat das Gericht nichts zu prüfen“ (VG Berlin 4 K 232.11 V, Urteil vom 21. Februar 2014; vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015, BVerwG 1 C 37.14).

Auch wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde (Bürgschaft der Einladenden, für sämtliche Kosten aufzukommen), wird die „Rückkehrbereitschaft“ nach Kenntnis der Fragesteller häufig in Frage gestellt. Dies brüskiert viele Menschen, insbesondere deutsche Staatsangehörige, die oft schockiert sind, wenn ihnen derart misstrauisch ein Besuchswunsch verwehrt wird, obwohl sie für alle eventuellen Kosten aufkommen wollen. Das Standard-Argument der Behörden, eine Verpflichtungserklärung sichere nicht die Ausreise der Betroffenen, trifft allenfalls formal zu. Übersehen wird dabei aus Sicht der Fragesteller jedoch, dass a) die mit Bürgschaften eingeladenen Personen im Regelfall alles tun werden, um wieder auszureisen, schon um die ihnen persönlich bekannten Gastgeber nicht zu schädigen und sie nicht mit möglichen Kosten in Höhe Tausender Euro zu belasten, b) selbst im unwahrscheinlichen Falle einer verweigerten Ausreise diese dann zwangsweise durchgesetzt werden kann (Abschiebung), wobei auch diese Kosten von den Einladenden übernommen werden müssen, c) es schlicht unverhältnismäßig ist, wegen einer höchst geringen Zahl von Einzelpersonen, die womöglich entgegen ihrer Zusicherung und trotz vorliegender Verpflichtungserklärung nicht wieder ausreisen und untertauchen (dabei aber keine direkten Kosten verursachen, weil staatliche Hilfsleistungen ohne Gefahr der Abschiebung nicht in Anspruch genommen werden können und im Übrigen eine Verpflichtungserklärung vorliegt), so vielen einladenden Personen und Gästen durch die Verweigerung eines Visums trotz einer Verpflichtungserklärung nach Auffassung der Fragesteller vor den Kopf zu stoßen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11588).

Grundsätzlich problematisch ist aus Sicht der Fragesteller weiterhin, dass es für Paare vor einer Eheschließung oft keine Möglichkeit gibt, sich in Deutschland näher kennenzulernen und hier im Kreise der Verwandtschaft zu prüfen, ob die Bindung auf Dauer tragen kann und ob Deutschland der gemeinsame Lebensmittelpunkt sein soll. Denn ein „Kennenlernvisum“ oder „Verlobtenvisum“ gibt es nicht. Ein Besuchsvisum wird nach Kenntnis der Fragesteller in solchen Fällen regelmäßig verweigert, weil unterstellt wird, die Betroffenen wollten nicht wieder ausreisen bzw. wollten eigentlich heiraten, wofür aber ein anderes Visum beantragt werden müsse. Viele Paare sehen sich hierdurch gezwungen, frühzeitig zu heiraten, selbst wenn sie sich noch nicht sicher sind, weil dies die einzige Chance ist, ein gemeinsames Zusammenleben in Deutschland zu erproben. Auch auf ausdrückliche Nachfrage der federführenden Fragestellerin wird im Auswärtigen Amt keine Notwendigkeit hierfür gesehen, sondern auf die bestehende Möglichkeit eines Visums zur Eheschließung in Deutschland verwiesen.

Die Fraktion DIE LINKE. hat in der Vergangenheit mehrfach zu lange Wartezeiten im Visumverfahren und den Einsatz externer Dienstleister kritisiert (vgl. nur Bundestagsdrucksachen 17/10022 und 17/12476 und www.migazin.de/2013/ 04/09/rechtswidrige-privatisierung-visumverfahren/), was zu Prüfungen durch die EU-Kommission führte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/57). Die Bundesregierung will langen Wartezeiten vor allem durch den Einsatz externer Dienstleister begegnen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221 und 18/57), doch diese Teilprivatisierung des Verfahrens ist für die Reisenden mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden und darf nach dem EU-Visakodex eigentlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Der Visakodex verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ein kundenfreundliches und qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot im Visumverfahren zu gewährleisten (Artikel 38 Absatz 1), und zwar unabhängig davon, ob private Dienstleister bei der Antragsannahme eingesetzt werden oder nicht. Bei der Auslagerung der Antragsannahme auf private Dienstleister wurden die Reisenden zum Teil nur unzureichend darauf hingewiesen, dass nach EU-Recht immer auch die Möglichkeit einer kostenlosen Antragstellung in den Visastellen besteht (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 17/13991, Antwort zu Frage 9 und Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/1212).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2017 beantragten, zurückgezogenen, erteilten bzw. abgelehnten Visa (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 darstellen)?

2

Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer Abweichung von über 25 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten), und wie hoch war 2017 die Ablehnungsquote in Bezug auf Schengenvisa im EU-Durchschnitt?

3

Wie viele Ausnahmevisa wurden 2017 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?

4

Wie viele der im Jahr 2017 von deutschen Auslandsvertretungen erteilten Schengenvisa waren Jahres, Zweijahres, Dreijahresvisa, 5-Jahres- bzw. insgesamt Jahres- bzw. Mehrjahresvisa (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen und die Angaben nach Ländern differenziert darstellen)?

5

Wie viele Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 nach Artikel 25 Absatz 1 des Visakodex mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den 20 wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren)?

6

Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der Visumprüfung bzw. -erteilung durch Erlasse oder Anweisungen des Auswärtigen Amts hat es seit März 2017 gegeben (bitte darstellen)?

7

In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 Veränderungen in Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, in welchen Ländern wurden aus welchen Gründen externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte differenziert beantworten)?

8

Warum wurde nicht in weiteren Ländern ein kostenfreies elektronisches Terminbuchungssystem eingeführt, statt kostenpflichtige externe Dienstleister mit der Terminvergabe zu beauftragen (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/11588), was nach EU-Recht ohnehin nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen sollte (siehe Vorbemerkung)?

9

Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/11588?

10

Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2017, differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen Visa (bitte wie in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/9477 antworten)?

11

Wie hoch waren im Jahr 2017 im Visabereich die Personalkosten, wie viele MAK (statistisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, und wie viele Fälle pro MAK wurden 2017 bearbeitet (bitte auch nach Kontinenten und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nennen; bitte wie in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/9477 darstellen), und wie werden entsprechende Veränderungen begründet?

12

Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen ablehnende Visumbescheide im Jahr 2017 im Bereich der Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben und Vergleichswerte des Vorjahres nennen), und in welchem Umfang wurden 2017 nach einer Klageerhebung Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden)?

13

Wie viele Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug (bitte differenzieren, auch im Folgenden) wurden im Jahr 2017 erteilt, und wie hoch war dabei jeweils die Ablehnungsquote (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen)?

14

Wie lange dauerte die Bearbeitung eines Visumantrags zum Familiennachzug im Jahr 2017 (im Durchschnitt und maximal, bitte nach Ländern differenzieren), und warum hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9477 in ihrer Antwort zu Frage 14 und auf Bundestagsdrucksache 18/11588 in ihrer Antwort zu Frage 14 hierzu keine konkreten Angaben gemacht, obwohl sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 13 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/2038 hinsichtlich der angefragten Länder noch sehr genaue entsprechende Angaben zu machen wusste (bitte nachvollziehbar erklären und gegebenenfalls die versäumten Angaben nachholen; Hinweis der Fragestellerinnen und Fragesteller: insbesondere die zweite Teilfrage wurde bislang nicht beantwortet)?

15

In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig erachtet (gegebenenfalls nur Veränderungen gegenüber der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 angeben)?

16

Welche Einschätzungen können fachkundige Bundesbedienstete dazu machen, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis in welchen Ländern die Abstammung im Rahmen eines geplanten Familiennachzugs (auch) mit DNA-Tests überprüft bzw. nachgewiesen wird (bitte ausführen), und warum hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9477 in ihrer Antwort zu Frage 16 und auf Bundestagsdrucksache 18/11588 in ihrer Antwort zu Frage 16 hierzu keine konkreten Angaben gemacht, obwohl sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/2038 hinsichtlich der angefragten Länder noch sehr genaue entsprechende Angaben zu machen wusste (bitte nachvollziehbar erklären und gegebenenfalls die versäumten Angaben nachholen; Hinweis der Fragestellerinnen und Fragesteller: insbesondere die zweite Teilfrage wurde bislang nicht beantwortet)?

17

Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2017 (bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18

Welche Visastellen übernehmen derzeit in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Visabearbeitung für Antragstellende aus anderen Ländern?

19

Wie viele gefälschte bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa (hilfsweise: Aufenthaltstitel) wurden im Jahr 2016 bzw. im Jahr 2017 entdeckt (bitte auch nach Hauptherkunftsländern differenzieren), und wie bewertet und erklärt die Bundesregierung den Rückgang der Fallzahlen zum Verdacht erschlichener Aufenthaltstitel von 2014 auf 2015 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9477, Antwort zu Frage 20 und Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 19; Hinweis der Fragestellerinnen und Fragesteller: insbesondere die zweite Teilfrage wurde bislang nicht beantwortet)?

20

Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie auf parlamentarische Anfrage Auskünfte zum Vorjahr zu Einzelaspekten der Polizeilichen Kriminalstatistik unter Hinweis auf die noch laufende Bearbeitung nicht erteilt (vgl. Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/11588), obwohl die Fragestellerinnen und Fragesteller davon ausgehen, dass die konkret angefragte Detailinformation (hier: Angaben zu gefälschten oder „erschlichenen“ Aufenthaltstiteln) der Bundesregierung bereits vorliegt oder in zumutbarer Weise beschaffbar wäre, auch wenn die Gesamtpräsentation der Polizeilichen Kriminalstatistik womöglich noch einer weiteren Bearbeitung bedarf (bitte mit Blick auf das verfassungsrechtlich verbürgte parlamentarische Frage- und Kontrollrecht der Abgeordneten nachvollziehbar darlegen)?

21

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer wurden im Jahr 2017 wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels oder Visums durch die Bundespolizei und die beauftragten Behörden der Ländern angezeigt (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele entsprechende Anzeigen gab es durch welche anderen Behörden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bitte ebenfalls nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Welche Angaben zu wesentlichen Erkenntnisse aus der Nutzung des Visainformationssystems (VIS) und der Visawarndatei (bitte differenzieren) im Jahr 2017 kann die Bundesregierung machen, in welchem Umfang haben deutsche Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste bislang mit welchen Ergebnissen auf das VIS zugegriffen (bitte so differenziert wie möglich darstellen), und was hat die Evaluierung der Visawarndatei durch die Bundesregierung erbracht (bitte so detailliert wie möglich, mit entsprechenden Zahlen unterlegt, darstellen; bitte auch darstellen, wie konkret und durch wen die Evaluierung vorgenommen wurde; vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/11588), und falls noch kein Evaluierungsbericht vorliegen sollte, wie ist dies zu begründen?

23

Wie lang sind nach Einschätzungen von Bundesbediensteten derzeit ungefähr die Wartezeiten für privat bzw. geschäftlich Reisende (bitte differenzieren) für Schengenvisa bzw. für nationale Visa (hier bitte genauer nach Zwecken differenzieren, z. B. Familiennachzug, Erwerbsaufnahme usw.) für einen Termin zur Visumantragstellung in den Visastellen in den zwanzig wichtigsten visumpflichtigen Ländern weltweit (soweit externe Dienstleister eingesetzt werden, bitte auch gesondert die ungefähre Wartezeit für die Antragstellung direkt in den Visastellen nennen), und wie lang waren die entsprechenden Wartezeiten zu einem einheitlichen aktuellen Stichtag (bitte nach Ländern und Visakategorien differenzieren)?

24

Wenn die Bundesregierung laut Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 Wartezeiten bei der Visumbeantragung nicht mehr systematisch erfasst, wie will sie dann überprüfen, ob EU-Vorgaben zur maximalen zulässigen Wartezeit bei der Vergabe von Schengenvisa eingehalten werden (siehe Vorbemerkung) bzw. in welchen Ländern es Defizite bei der Vergabe entsprechender Termine gibt (bitte ausführen)?

25

In welchen Ländern gibt es durchschnittliche Wartezeiten von über zwei Wochen in Bezug auf die Erteilung von Schengenvisa bzw. von mehr als drei Monaten in Bezug auf die Erteilung nationaler Visa, und was sind jeweils die Gründe hierfür (bitte ausführen)?

26

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des Pilotverfahrens der EU-Kommission (4194/12/HOME) in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland wegen überlanger Wartezeiten und dem Einsatz externer Dienstleister im Visumverfahren, was waren die letzten Schritte der Bundesregierung bzw. der EU-Kommission, und welche weiteren Schritte sind nunmehr zu erwarten?

27

Welche Pilotverfahren mit welchen konkreten Themen/Zielsetzungen/Problemen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Bereich der Visavergabe gegen Deutschland anhängig, und wie hat sich die Bundesregierung jeweils dazu positioniert (bitte einzeln auflisten und ausführen), welche Pilotverfahren sind im weit gefassten Bereich der Asyl-, Migrations- und Grenzkontrollpolitik gegen Deutschland derzeit anhängig, und wie ist jeweils die Position der Bundesregierung hierzu (bitte einzeln auflisten und ausführen)?

28

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Überarbeitung des EU-Visakodex, wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen, und welche nächsten Schritte sind zu erwarten?

29

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Änderung im Visakodex geben, so dass künftig grundsätzlich eine Vertretungsmöglichkeit auch bei persönlicher Antragstellung besteht, im selben Umfang, wie dies bei der Antragstellung über externe Dienstleister jetzt schon möglich ist – wozu die Bundesregierung eine Zustimmung in Aussicht gestellt hatte, wenn weiterhin in begründeten Fällen ein persönliches Erscheinen verlangt werden kann (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 und Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/11588), und wenn nein, warum nicht?

30

Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung 2017?

31

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass ihr keine Erkenntnisse dazu vorliegen, ob mit einer Verpflichtungserklärung versehene Personen möglicherweise eher geneigt sein könnten, nach Ablauf der Visumgültigkeit wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen, um den Verpflichtungsgeber nicht zu schädigen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 28), dazu bereit, sich entsprechende Erkenntnisse durch eine Sonderauswertung, Studie oder Abfrage bei den fachkundigen Stellen zu verschaffen oder zumindest testweise eine entsprechende begünstigende Regelung zu schaffen und auszuwerten, und wenn nein, warum nicht (Hinweis der Fragestellerinnen und Fragesteller: gemeint sind nicht die Erfahrungen mit Verpflichtungserklärungen, die im Zuge der Aufnahme insbesondere von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen abgegeben wurden, weil dies eine untypische, besondere Situation ist)?

32

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es keine Weisung an die Auslandsvertretungen gibt in Fällen, in denen ausländische Staatsangehörige ihre Partner oder Partnerinnen unabhängig von einer Eheschließungsabsicht in Deutschland näher kennenlernen möchten, regelmäßig das Fehlen einer Rückkehrbereitschaft anzunehmen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 29), und angesichts einer Vielzahl entsprechender Einzelfälle, die den Fragestellern bekannt geworden sind, dazu bereit, eine Weisung an die Auslandsvertretungen zu erlassen, die klarstellt, dass in diesen Fallkonstellationen nicht (automatisch) eine fehlende Rückkehrbereitschaft angenommen werden darf und vielmehr im Sinne der Betroffenen positiv berücksichtigt werden muss, dass Betroffene ihr mögliches späteres Daueraufenthaltsrecht infolge einer möglichen späteren Eheschließung gefährden würden, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeit des erteilten Visums wieder ausreisen würden, und wenn nein, warum nicht?

33

In Bezug auf welche Länder/Visastellen gibt es Beschwerden oder Probleme im Zusammenhang des Visa-Terminbuchungssystems (bitte jeweils genauer darlegen)?

34

Wie sind die weiteren Erfahrungen mit dem neuen Terminbuchungssystem seit März 2017, und welche Änderungen im Verfahren wurden seitdem gegebenenfalls vorgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9477, Antwort zu Frage 33 und Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 32), in welchen Ländern/Visastellen wird dieses neue Terminbuchungssystem aktuell angewandt, und inwieweit ist an eine weitere Verbreitung gedacht, insbesondere in Bezug auf Länder mit einer erhöhten Nachfrage (bitte ausführen)?

35

Sind der Bundesregierung aktuell oder im letzten Jahr Beschwerden bekannt geworden (wie den Fragestellern), wonach es insbesondere in Bezug auf afrikanische, aber auch asiatische Länder immer wieder dazu kommt, dass Betroffene es nicht schaffen, online einen Termin zur Vorsprache in einer deutschen Visastelle zu erhalten, weil immer alle Termine bereits vergeben sind (vgl. bereits Plenarprotokoll 18/99, S. 9473, Frage 40, Anlage 34; Bundestagsdrucksache 18/5596, Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Sevim Dağdelen; Bundestagsdrucksache 18/6707, Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen; aktuelles Beispiel Algerien: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=algi&request_locale=de; diesbezüglich berichtete eine Betroffene, sie versuche seit fünf Monaten vergeblich, zu den angegebenen Zeiten der Freischaltung neuer Termine um 0 Uhr einen Termin für die Familienzusammenführung zu erhalten), und was tut die Bundesregierung gegebenenfalls, um etwaigen Missständen entgegenzuwirken (bitte darlegen)?

36

Für welche deutschen Visastellen mit einem Online-Buchungssystem waren zuletzt – zu einem einheitlichen Stichtag einer Abfrage – online keine Termine für bestimmte Visazwecke zu erhalten?

37

In welchen Zeiträumen werden nur online vergebene Visa-Vorsprachetermine, die wegen großer Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt freigeschaltet werden, erfahrungsgemäß vergeben (bitte beispielhaft für die Länder Algerien und Kamerun konkretere Auskünfte machen), und welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass solcherart vergebene Termine trotz des Einsatzes von Captcha-Systemen (vgl. Plenarprotokoll 18/99, S. 9473, Frage 40, Anlage 34) vor allem von „Terminhändlern“ gebucht werden und sich Betroffene deshalb in der Zwangslage sehen, solchen „Terminhändlern“ gegen (hohe) Bezahlung ihre Daten anzuvertrauen, weil sie andernfalls keine Chance sehen, einen Termin zu erhalten, und was unternimmt sie gegebenenfalls hiergegen (bitte ausführen)?

38

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen gemeinsame Profile von Schengen-Staaten zur Bewertung der Rückkehrbereitschaft bzw. eines besonderen „Risikos“ erstellt (vgl. Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 18/11588), und wenn ja, für welche Herkunftsländer bzw. welche Personengruppen, unter Beteiligung welcher Mitgliedstaaten und was beinhalten diese konkret (bitte auflisten und ausführen), und wenn nein, warum nicht, und wie soll dann das Ziel einer engen örtlichen Koordinierung und einer einheitlichen europäischen Visumpolitik erreicht werden (vgl. hierzu die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 1 C 37.14 -, Randnummer 20b)?

39

Welche aktuellen Probleme gibt es noch bei der Visabeantragung bzw. -vergabe in der Botschaft in Pristina bzw. welche weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich gegebenenfalls geplant (bitte ausführen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 37)?

Berlin, den 15. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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