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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung und Kosten der Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/139421.03.2018

Umsetzung und Kosten der Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen) , Markus Tressel, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Canan Bayram, Ekin Deligöz, Harald Ebner, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Friedrich Ostendorff, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass unter der Leitung der CSU das Bundesministerium des Innern um die Bereiche „Bau und Heimat“ erweitert wird. Der Komplex Bauen, Wohnen, Städtebau sowie die Raumordnung und Landesplanung sind sowohl aus klimapolitischen wie auch aus sozialpolitischen Gründen eine zentrale Zukunftsaufgabe. Guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist aus Sicht der Fragesteller angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten und Ballungsräumen inzwischen zu einer der zentralen sozialen Fragen geworden. Gleiches gilt für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Mehr als vier Millionen Menschen in unserem reichen Land leben in Regionen, in denen die Lebensverhältnisse als „sehr stark unterdurchschnittlich“ oder „stark unterdurchschnittlich“ bezeichnet werden können (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11263). Auch diese Menschen haben Anspruch auf gleiche Teilhabechancen sowie Zugänge zu öffentlichen Daseinsvorsorgestrukturen und ausreichend bezahlbarem Wohnraum.

In 2019 läuft die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und des Solidarpakts Ost aus. Zudem ist im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für den EU-Haushalt, dessen Verhandlungen nach Einschätzung der Fragesteller vom bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU und der dadurch entstehenden Brexit-Lücke im EU-Haushalt bestimmt sein werden, ggf. mit einer Kürzung der Kohäsionsmittel für Deutschland zu rechnen. Infolgedessen würden hiesige Fördergebiete aus der europäischen Strukturförderung fallen. Deshalb müssen jetzt zügig die notwendigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Durch die geplante Umstrukturierung der betroffenen Referate und Abteilungen besteht die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesen zentralen Themenfeldern massiv beeinträchtigt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wann wird die Bundesregierung die im Bundesministerium des Innern neu geplanten Ressorts Bauen und Heimat integrieren und den Zuschnitt der Abteilungen, Unterabteilungen und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie den nachgeordneten Behörden in den betroffenen Bundesministerien abgeschlossen haben und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kommunizieren?

2

Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die einzelnen betroffenen Abteilungen zur Einbindung ins Bundesinnenministerium aus, und wer ist jeweils dafür zuständig?

3

Welche Organisationseinheiten (Beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden in welchen anderen Bundesministerien aufgrund der thematischen Neustrukturierung innerhalb der Bundesregierung abgebaut, in andere Ressorts verlagert oder neu geschaffen?

4

In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche energetische Gebäudesanierung, energetische Stadtsanierung bzw. Quartierssanierung sowie die entsprechenden Förderprogramme der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung betreut (bitte mit Nennung des jeweils zuständigen Bundesministeriums, Themenbereichs, Förderprogramms sowie des entsprechenden Haushaltstitels darstellen)?

5

In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche Wohnkosten und Mietenbelastung betreut?

6

In welchem Bundesministerium wird der Themenbereich Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn nach dem Berlin-Bonn-Gesetz betreut?

7

Welche Auswirkungen wird der veränderte Ressortzuschnitt auf die bislang geteilte Bewirtschaftung der im Energie- und Klimafonds (EKF) veranschlagten Bautitel haben?

8

Welche Definition des Begriffs Heimat legt die Bundesregierung der Namensgebung des Ressorts Innen, Bau und Heimat zugrunde, und welche konkreten thematischen Zuständigkeiten leiten sich für die Bundesregierung aus dieser Begriffsdefinition ab?

9

Auf welche Weise wird das Politikfeld Heimat operationalisiert und implementiert?

10

Welche zusätzlichen Stellen werden im neuen Ressort Innen, Bau und Heimat für das Politikfeld Heimat geschaffen?

11

Welche Organisationseinheiten (Beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden

a) im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Thema Heimat zuständig sein und

b) inwiefern werden dazu Organisationseinheiten (Beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) neu geschaffen?

c) Werden im neuen Ressort Heimat zusätzliche Positionen für eine verbeamtete Staatssekretärin, einen verbeamteten Staatssekretär oder weitere Beamte für das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung geschaffen?

12

Wird es im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat strukturelle Veränderungen in den Abteilungen des früheren Bundesinnenministeriums geben? Wenn ja, welche?

13

Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen führten zum neuen Ressortzuschnitt?

14

Mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wird das neue Ressort Heimat welche Aufgaben in welchen Abteilungen bearbeiten, und welche Abteilungen aus anderen Bundesministerien werden ins Bundesinnenministerium übergehen?

15

Inwiefern wird der neue Bereich Heimat im BMI für Fragen der Inneren Sicherheit zuständig sein?

16

Durch welche organisatorischen Verknüpfungen, Schnittstellen und Haushaltsstellen bzw. -volumina soll durch das neue Ressort Heimat eine Politik für mehr „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gewährleistet werden (Handelsblatt vom 5. März 2018, „Bundesregierung: Das große Gerangel um die Macht im Kabinett“)?

17

Wie entwickelt sich im Zuge der Regierungsbildung der Stellenplan in den einzelnen von der Umstrukturierung betroffenen Häusern bezüglich ihres Stellenumfangs?

18

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund der thematischen Neustrukturierung der Bundesregierung aus dem ehemaligen BMUB und anderen Bundesministerien in das neue Heimatministerium wechseln?

19

Aus welchen fachlichen Gründen wird eine erneute Umstrukturierung der Bereiche Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung vorgenommen, welche in der 18. Wahlperiode bereits aus dem Verkehrsressort ins Umweltressort umgesiedelt wurden?

20

Wird der Bereich der Raumordnung- und Landesplanung aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgelagert? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen geschieht dies nicht?

21

Aus welchen fachlichen Gründen wurde bei der Umstrukturierung in der 18. Wahlperiode die Raumordnung und Landesplanung im Verkehrsressort belassen?

22

Mit welchen möglichen Doppelstrukturen rechnet die Bundesregierung ggf. durch die Herausnahme der Raumordnung und Landesplanung aus der verkehrlichen Planung?

23

Sieht die Bundesregierung einen Nachteil der wiederkehrenden Verschiebung der Themenbereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und ggf. Raumordnung und Landesplanung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

24

Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung des ländlichen Raumes und die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung gebündelt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. März 2018 „Minister für Verärgerung“), und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden?

25

Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung gebündelt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. März 2018 „Minister für Verärgerung“), und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden?

26

In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die aus Sicht der Fragesteller für die gleichwertigen Lebensverhältnisse fundamentalen kommunalen Daseinsvorsorgeleistungen von der Kinderbetreuung bis zur Wasserversorgung koordinieren?

27

In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die aus Sicht der Fragesteller für gleichwertige Lebensverhältnisse zentralen Themen der Kommunalfinanzierung, die bisher im Bundesministerium der Finanzen angesiedelt sind, koordinieren?

28

Wird es eine Kontrollinstanz im neu zugeschnittenen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Konnexität (wer bestellt, bezahlt) geben, und wo wird diese angesiedelt sein?

29

In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Fachgebiet des demografischen Wandels koordinieren?

30

In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Ministerium des Innern, für Bau und Heimat die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements koordinieren?

31

Wie hoch sind die Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen Bundesministerien entstehen (Personal, Verwaltungsaufwand, Transport, Anmietung von Räumlichkeiten)?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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