Umsetzung des deutsch-ägyptischen Migrations-Abkommens
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 27. August 2017 haben die Bundesregierung und die Republik Ägypten ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich geschlossen. Das Dokument „Agreed Elements of Bilateral German-Egyptian Cooperation on Migration“ liegt den Fragestellerinnen und Fragestellern vor. Es soll die bereits „exzellente Partnerschaft“ im Bereich der Migration konsolidieren und beruft sich auf die deutschen Anstrengungen im Bereich der EU-Migrationspolitik. Die ägyptischen Interessen werden darin beschrieben als „Bekämpfung illegaler Migration, Bekämpfung krimineller Schmuggler, sowie mehr Bemühungen zur Verhinderung illegaler Abfahrten von ägyptischen Küsten, Verhinderung illegaler Transit-Migration, insbesondere über die Landgrenze nach Libyen, Rückkehr von in Ägypten festgestellten Migranten ohne ein Aufenthaltsrecht in Ägypten in ihre Herkunftsländer, Unterbringung von Personen, die nach ägyptischen Regelungen internationalen Schutz bedürfen und Rücknahme illegal in Deutschland aufhältiger ägyptischer Staatsangehöriger, entsprechend den internationalen Verpflichtungen beider Länder“.
Zu den geplanten Zusammenarbeitsformen in acht Themenbereichen gehören die „wirtschaftliche Kooperation, um die eigentlichen Gründe für Migration anzugehen“, die „legale Migration“, die Unterstützung ägyptischer Anstrengungen und Kapazitäten, um im Land befindliche („existing“) Migranten und Geflüchtete unterzubringen, die „Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel; Grenzsicherheit“, Kampagnen zur „Kommunikation“, „Rückübernahme und freiwillige Rückkehr“, „Rückführung aus Ägypten“, „zukünftige Kooperation“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Inwiefern haben die weiteren Gespräche der Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung zur Konkretisierung von Maßnahmen der am 27. August 2017 unterzeichneten politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich nach einem „Auftakttreffen“ mittlerweile stattgefunden (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 13)?
Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Abkommens zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich die wirtschaftliche Kooperation mit Ägypten ausgebaut werden, um die eigentlichen Gründe für Migration anzugehen, und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung hierzu an?
a) Auf welche Weise soll Ägypten insbesondere durch Maßnahmen zur Unterstützung „im Bereich der beruflichen Bildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 8)?
b) Inwiefern will die Bundesregierung Ägypten auch bei der Durchführung bzw. Umsetzung wirtschaftlicher Reformen unterstützen oder zu deren Umsetzung ermutigen (bitte aufzählen)?
c) Inwiefern sollten die Reformen aus Sicht der Bundesregierung auch verbesserte ausländische Investitionsbedingungen, freien Wettbewerb und den Abbau von Handelsschranken berücksichtigen?
Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Abkommens zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich die „legale Migration“ in Ägypten gefördert werden, welche Defizite würden damit überbrückt, und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung hierzu an?
a) Welche Erleichterungen im Visabereich hält die Bundesregierung für vorstellbar (etwa verbilligte Gebühren, Mehrfacheinreisevisa, weitere Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken in Deutschland)?
b) Welche Details kann die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Ägyptisch-Deutschen Zentrums für Arbeitsgelegenheiten, Migration, Wiederintegration“ in Ägypten beschreiben (bitte dazu auch die Beteiligten und das Budget mitteilen)?
c) Wer soll von diesem Zentrum vorrangig adressiert werden?
Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Unterstützung ägyptischer Anstrengungen und Kapazitäten ausgebaut werden, um im Land befindliche („existing“) Migranten und Geflüchtete unterzubringen, welche Defizite würden damit überbrückt, und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung hierzu an?
a) Welche Aufnahmegemeinden in Ägypten könnten durch Kapazitätsentwicklung hinsichtlich städtischer Infrastrukturmaßnahmen oder einer Ausweitung der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 8)?
b) Wo könnten etwaige weitere von Deutschland geförderte Projekte nach gegenwärtigem Stand durchgeführt werden, und wen würden diese adressieren?
c) Sofern diese auch durch europäische Finanzquellen finanziert werden sollten, um welche handelt es sich dabei?
Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die „Grenzsicherheit“ verbessert und damit der „Menschenschmuggel und -handel“ besser bekämpft werden, welche Defizite erkennt sie in diesem Zusammenhang, und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung im Rahmen des Abkommens zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich hierzu an (bitte ausführlicher als auf Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 8 beantworten)?
a) Welche „Anstrengungen im Bereich von Training und Kapazitätsaufbau” will die Bundesregierung intensivieren, und welche „zuständigen ägyptischen Behörden“ würden damit adressiert?
b) Wie könnte ein anvisierter Austausch von „Experten für Grenzsicherheit“ ausgestaltet werden?
c) Zur Lieferung welcher „moderner technischer Ausrüstung“ wäre die Bundesregierung wie beschrieben bereit?
d) Welche Lieferung von Ausrüstung wurde hierzu „bereits verabredet” bzw. „von Ägypten gewünscht“?
e) Wann sollen als „Sofortmaßnahme“ 25 Mikroskope und 25 Passlesegeräte ausgeliefert werden, und wer ist Adressat der Schenkung?
f) Welche Gelder sollen für die Lieferungen aufgewendet werden, und wann soll der Deutsche Bundestag hierüber entscheiden?
Welche weiteren Kampagnen zur „Kommunikation“ könnte Ägypten aus Sicht der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und dem ägyptischen „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) durchführen, um „vor den Gefahren irregulärer Migration zu warnen“ (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 8), und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung hierzu an?
a) Wo sollen die von der Bundesregierung mit 250 000 Euro geförderten „Kommunikationsprojekte”, mit denen Geflüchtete von einer Überfahrt nach Europa abgehalten werden sollen, lanciert werden?
b) Wer ist für den Inhalt der Botschaften verantwortlich?
Welche zusätzlichen Maßnahmen zur „Rückübernahme und freiwilligen Rückkehr“ soll Ägypten aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Abkommens zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich durchführen, welche Defizite würden damit überbrückt, und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung hierzu an?
a) Welche Abschiebungen haben deutsche und ägyptische Behörden nach Unterzeichnung des Migrationsabkommens verabredet, und inwiefern war dabei sichergestellt, dass die Abgeschobenen in ihren Heimatorten wieder integriert werden?
b) Welche deutschen und ägyptischen Verbindungsbeamten sollen bei den Abschiebungen eingesetzt werden, und wo sind diese stationiert?
c) Inwiefern wurden für die Abschiebungen bereits Standard-Prozeduren („Standard Operating Procedures” bzw. „einheitliche Verfahrensgrundsätze“, siehe Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 8) festgelegt, und wer war bzw. ist daran beteiligt?
d) Welchen wesentlichen Inhalt hat dieses Protokoll (bitte in Auszügen beschreiben)?
Wie viele Menschen welcher Nationalität mit welchem Aufenthaltsstatus wurden am 7. März 2018 aus Deutschland nach Ägypten abgeschoben (Antwort auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/1377; bitte auch angeben, ob sich Menschen ohne gültige Ausweispapiere an Bord der Maschine befanden)?
a) Welche Informationen kann die Bundesregierung über den Fall eines aus Hamburg abgeschobenen Ägypters mitteilen, dem nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller der Zugang zu einem Anwalt verwehrt wurde?
b) Von welchem deutschen Personal (Polizei, Mediziner, Übersetzer) wurden die Abgeschobenen begleitet (bitte auch die Anzahl der jeweiligen Begleitung angeben)?
c) Welchen ägyptischen Behörden wurden die Abgeschobenen übergeben?
d) Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, ob den Abgeschobenen die Einreise umgehend gestattet worden war oder ob sich einige von ihnen in den Tagen danach noch in Gewahrsam befanden?
e) Inwiefern wurden die Betroffenen nach Kenntnis der Bundesregierung von der geheimpolizeilichen Staatssicherheit (NSS) oder anderen Sicherheitsbehörden prozessiert oder festgehalten?
f) In welcher Form bereitet die Bundesregierung weitere Rückführungen nach Ägypten vor, und inwiefern ist dabei auch geplant, Menschen nichtägyptischer Herkunft abzuschieben?
Welche weiteren Maßnahmen zur „Rückführung aus Ägypten“ in Drittstaaten könnte Ägypten aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Abkommens zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich durchführen, und welche Unterstützung bietet sie der ägyptischen Regierung hierzu an?
a) Welche Projekte der Internationalen Organisation für Migration (IOM) „inkl. Unterstützung der Reintegration“ sollen dabei unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 8)?
b) Welche Rückführungsmaßnahmen haben deutsche Behörden bereits unterstützt (bitte auch die Zielorte sowie die Anzahl der Abgeschobenen bzw. freiwilligen Rückkehrer nennen)?
Inwiefern ist der Aktionsplan für eine „zukünftige Kooperation“ bereits ausgearbeitet bzw. wann soll dies erfolgen, und sofern dieser bereits besteht, welche wesentlichen Inhalte kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Inwiefern hat die Bundesregierung vor der Beschließung des Abkommens eine Analyse der Menschenrechtssituation in Ägypten vorgenommen, und inwiefern hat das Ergebnis den Prozess beeinflusst?
a) Inwiefern wird die Einhaltung der Menschenrechte in Ägypten einen Bestandteil der Umsetzung des Abkommens darstellen?
b) Welche konkreten Mechanismen betreffen die Einhaltung der Menschenrechte?
c) Ist die Bundesregierung bereit, das Abkommen im Falle einer Verschlechterung der Menschenrechtssituation auszusetzen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der „Migrationsdialog“ zwischen der Europäischen Union und Ägypten mittlerweile begonnen wurde?
Welche Modalitäten zur Zusammenarbeit mit EU-Agenturen werden dort erörtert oder verhandelt?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen der Posten des europäischen Verbindungsbeamten für Migration in Ägypten derzeit nicht besetzt ist?
b) Inwiefern soll der „Migrationsdialog“ auch die Zusammenarbeit bei Abschiebungen beinhalten?