Beschädigungen finanzieller Interessen des Bundes im Verantwortungsbereich der Bundesregierung
der Abgeordneten Matthias Gastel, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Sowohl bei der Vergabe des Kredits an die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. im Vorfeld der Insolvenz als auch im Bereich des Großprojekts „Stuttgart 21“ stellt sich die Frage, ob und inwieweit finanzielle Schäden für den Bund entstanden sind oder entstehen werden, die hätten vermieden werden können. Dies bedarf der parlamentarischen Kontrolle. Die Fragesteller erstreben daher Zugang zu Gutachten, die Unternehmensberatungen im Vorfeld der Kreditvergabe für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. und zum Projekt Stuttgart 21 verfasst haben.
Den Fragestellern ist dabei bewusst, dass die Bundesregierung Fragen nach dem Wortlaut von Dokumenten teilweise mit dem Hinweis abgelehnt hat, das Interpellationsrecht umfasse kein Akteneinsichtsrecht und die Fragen seien damit unzulässig. Diese Auffassung teilen die Fragesteller nicht (vgl. Gutachten Prof. Wegener, unter: www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/Gutachten-Akteneinsichtsrecht.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welchen Wortlaut hat das von der Bundesregierung Mitte August 2017 in Auftrag gegebene Gutachten, das die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Bewertung der Risiken der Gewährung eines Staatskredits für die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erstellt hat (siehe Artikel der Süddeutschen Zeitung in der Onlineausgabe vom 30. Januar 2018 „Berater warnten Regierung vor Air-Berlin-Kredit“)?
Welchen Wortlaut hat das von der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegebene und von den Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und Emch+Berger erstellte Gutachten zur Bewertung der „aktuellen Termin- und Kostensituation für das Projekt Stuttgart 21“ (siehe Pressemitteilung der DB AG vom 26. Januar 2018 und Bundestagsdrucksache 19/779, Antwort zu Frage 1)?
Welchen Wortlaut hat das von der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegebene und von den Beratungsunternehmen KPMG und Ernst Basler + Partner AG erstellte Gutachten zur Termin- und Kostensituation des Projekts Stuttgart 21 (siehe Stuttgarter Nachrichten online vom 2. Dezember 2016, „Gutachter warnen vor Tunnel-Risiken“)?