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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Belastung derzeitiger und ehemaliger militärischer Liegenschaften sowie ihrer Umgebung durch per- und polyfluorierte Chemikalien

Nachfrage zu Frage 2 auf BT-Drs 18/5905; über diese Bundeswehrliegenschaften hinausgehende, weitere Verdachtsfälle bzw. bestätigte Kontaminationen, Verantwortung der PFC-Kontamination und Anerkennung durch den Verursacher, Einleitung und geplanter Umfang von Sanierungsmaßnahmen, Schadenersatz für betroffene Anwohner, zuständige öffentliche Stellen<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/149022.03.2018

Belastung derzeitiger und ehemaliger militärischer Liegenschaften sowie ihrer Umgebung durch per- und polyfluorierte Chemikalien

der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Bettina Hoffmann, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Matthias Gastel, Renate Künast, Christian Kühn (Tübingen), Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits in der 18. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag in einer Reihe von Anfragen mit dem Thema per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) befasst (u. a. Bundestagsdrucksache 18/5905). In ihren Antworten hat die Bundesregierung mehrere derzeitige und ehemalige Liegenschaften der Bundeswehr und von Gaststreitkräften aufgeführt, bei denen eine Kontamination von Flächen durch PFC bekannt ist bzw. ein entsprechender Verdacht besteht. Aktuelle Fälle (bspw. im Umfeld der Air Base Ramstein oder des Flugplatzes Manching) zeigen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen, die in betroffenen Gegenden leben, nicht behoben sind, sich zum Teil verschärfen und erheblicher Informationsbedarf seitens der Bevölkerung besteht. Eine weitere Kontamination von Grundwasser und Böden muss verhindert werden. Die Bundesregierung ist angehalten, mit einer umfassenden Kommunikation für möglichst große Klarheit zu sorgen und Lösungswege aufzuzeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Inwiefern haben die Bundeswehr oder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die auf Bundestagsdrucksache 18/5905 in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Liegenschaften weiter untersucht und dort aufgeführte Verdachtsfälle klären können (bitte aktualisierte Tabelle in Antwort einfügen)?

2

Haben sich seither über diese Liegenschaften hinausgehende, weitere Verdachtsfälle bzw. bestätigte Kontaminationen ergeben?

3

Inwiefern umfasst die Untersuchung der Verdachtsfälle sowie bestätigter Kontaminationen Auswirkungen auf das Umfeld der jeweiligen Liegenschaften (bitte aktualisierte Tabelle in Antwort einfügen)?

4

Inwiefern ist die Ursache und somit die Verantwortung der Kontamination durch PFC in den einzelnen Fällen geklärt und durch den Verursacher jeweils anerkannt?

5

Inwiefern wurden Sanierungsmaßnahmen auf den Liegenschaften und deren Umfeld eingeleitet (bitte nach Liegenschaft, Beginn und geplantem Umfang der Sanierungsmaßnahmen aufschlüsseln)?

Falls noch keine eingeleitet wurden, warum?

Wie hoch sind die Kosten der Sanierungsmaßnahmen, und wer trägt diese?

Inwiefern können von der Belastung betroffene Anwohnerinnen und Anwohner Schadenersatz geltend machen?

Welche sind die für Untersuchung bzw. Sanierung der Böden sowie für die Gewährung von Schadenersatz für Betroffene jeweils zuständigen öffentlichen Stellen?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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