Konkrete Ziele und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Künstliche Intelligenz
der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Anna Christmann, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Danyal Bayaz, Kai Gehring, Tabea Rößner, Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sven-Christian Kindler, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Begriffe Künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme und maschinelles Lernen fehlen derzeit in kaum einer forschungs-, wirtschafts- oder digitalpolitischen Debatte. Von düsteren Zukunftsprognosen von gefährlichen Superintelligenzen über Hoffnungen von nahezu unfallfreiem Straßenverkehr durch selbstfahrende Fahrzeuge, von unternehmerischer Effizienzsteigerung bis hin zum vollständigen Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch Roboter – an kaum einem anderen Thema scheiden sich die Geister so sehr wie bei Künstlicher Intelligenz.
Unklare Vorstellungen und Definitionen davon, was künstliche Intelligenz ist, was sie kann und nicht kann und ob sie damit eher Chance oder Bedrohung ist, tragen ihren Teil zu dieser polarisierten Debatte bei.
Während die abstrakte Idee von künstlicher Intelligenz viele Menschen verunsichert und zum Teil auch ethische Bedenken gegen ihren Einsatz bestehen, steckt künstliche Intelligenz bereits in jedem Smartphone, wird heute in verschiedenen konkreten Anwendungsfeldern schon eingesetzt oder ihr Einsatz wird vorbereitet.
Künstliche Intelligenz wird mit teils großen Hoffnungen verbunden – ob beschleunigte Verwaltungsprozesse, reibungsloser Straßenverkehr ohne Staus oder verbesserte medizinische Diagnostik etwa in der Krebstherapie. Als Hochtechnologieland muss Deutschland nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller den Anspruch haben, Vorreiter bei der Erforschung künstlicher Intelligenz zu werden und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit intelligenten Systemen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zu gelangen. Es braucht klare Regeln, transparente Kriterien und definierte Aufgabenbeschreibungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Hier hinkt die Politik der technischen Entwicklung und Standardsetzung durch international agierende Unternehmen bislang deutlich hinterher.
Der Gesetzgeber hat nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Verantwortung, vorausschauend zu agieren und mit Blick auf zukünftige Entwicklungen die notwendigen öffentlichen Debatten anzustoßen und im Zusammenspiel mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft ethische Grundprinzipien und klare rechtliche Vorgaben zur Begleitung des digitalen Wandels zu entwickeln. Denn welche Chancen oder Risiken mit technologischem Fortschritt einhergehen, hängt immer auch davon ab, welchen Regeln der Einsatz der Technologie unterliegt und inwiefern Transparenz und demokratische Kontrolle Akzeptanz befördern.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, aus der Plattform Lernende Systeme heraus ein Nationales Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen aufzubauen. Zudem soll gemeinsam mit Polen ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung eingerichtet und gemeinsam mit Frankreich ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichtet werden. Letzteres soll mit einem Masterplan „Künstliche Intelligenz“ auf nationaler Ebene verbunden werden. Der Begriff der künstlichen Intelligenz kommt annähernd ein Dutzend Mal im Koalitionsvertrag vor, trotzdem bleiben die Strategie und konkreten Ziele und Vorhaben nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie definiert die Bundesregierung „Künstliche Intelligenz“ (auch in Abgrenzung zu maschinellem Lernen, Deep Learning etc.), und welche Kategorisierungen werden hierbei für die wirtschafts- und forschungspolitische Schwerpunktsetzung herangezogen?
Wie bewertet die Bundesregierung derzeit den Forschungsstandort Deutschland und den Forschungsstand im Bereich künstlicher Intelligenz im internationalen Vergleich, und wie will sie in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass Deutschland seine Forschungsleistung in diesem Bereich weiter ausbaut?
Welche aktuellen Forschungs(rahmen)programme der Bundesregierung mit welcher ressortmäßigen Federführung fördern schwerpunktmäßig Forschung zu Künstlicher Intelligenz, und welche Laufzeiten und finanziellen Umfänge haben diese Programme?
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bezüglich eines gemeinsam mit Frankreich öffentlich verantworteten Zentrums für künstliche Intelligenz, welche Absprachen wurden hierzu bereits mit Frankreich getroffen, und wie sieht der konkrete Zeitplan zur Umsetzung aus?
Wird es eine öffentliche Ausschreibung und ein wettbewerbliches Verfahren für die Standortauswahl des Zentrums für künstliche Intelligenz geben, und wird auch ein Netzwerk von Standorten als möglicher Partner für das gemeinsame Zentrum auf deutscher Seite in Betracht gezogen?
Hat die Bundesregierung bereits mögliche Standorte für das gemeinsam mit Frankreich öffentlich verantwortete Zentrum für künstliche Intelligenz identifiziert, und wenn ja welche?
Welche finanzielle Förderung des Zentrums ist seitens der Bundesregierung geplant, sind Kooperationen mit den Ländern geplant, welche spezifische Aufgabenbeschreibung soll es erhalten, und wie viele Stellen werden in diesem Zusammenhang voraussichtlich entstehen (bitte nach Art aufschlüsseln)?
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bezüglich eines gemeinsam mit Polen zu initiierenden Zentrums für digitale Innovationen in der Systemforschung, welche Absprachen wurden hierzu bereits mit Polen getroffen, und wie sieht der konkrete Zeitplan zur Umsetzung aus?
Wird es eine öffentliche Ausschreibung und ein wettbewerbliches Verfahren für die Standortauswahl des Zentrums für digitale Innovationen in der Systemforschung geben, und wird auch ein Netzwerk von Standorten als möglicher Partner für das gemeinsame Zentrum auf deutscher Seite in Betracht gezogen?
Hat die Bundesregierung bereits mögliche Standorte für das gemeinsam mit Polen zu initiierende Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung identifiziert, und wenn ja welche?
Welche finanzielle Förderung ist seitens der Bundesregierung für das Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung mit Polen angedacht, sind Kooperationen mit den Ländern geplant, welche spezifische Aufgabenbeschreibung soll es erhalten, und wie viele Stellen werden in diesem Zusammenhang voraussichtlich entstehen (bitte nach Art aufschlüsseln)?
Welche Elemente sind aus Sicht der Bundesregierung konstitutiv für einen „Masterplan“, und bis wann plant die Bundesregierung, einen Masterplan „Künstliche Intelligenz“ vorzulegen?
Welche Stelle oder welches Bundesministerium wird innerhalb der Bundesregierung die Entwicklung und Durchführung des Masterplans „Künstliche Intelligenz“ verantworten, und welche Form der Koordinierung ist geplant?
Welche anderen Akteure, Bundesministerien und Abteilungen befassen sich innerhalb der Bundesregierung mit dem Thema künstliche Intelligenz, und in welchen Arbeitsstrukturen wird die Kohärenz zu Programmen und Maßnahmen anderer mit Themengebieten der Künstlichen Intelligenz befassten Stellen innerhalb der Bundesregierung sichergestellt?
Werden im Zuge des Masterplans „Künstliche Intelligenz“ neue Institutionen, neue Zuständigkeiten und neue Gesetzesgrundlagen geplant, wenn ja welche, und welchen Bedarf an neuen gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht die Bundesregierung?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz bestehende Aufsichtsstrukturen umstrukturiert und/oder gestärkt werden müssen, und wenn ja, welche und in welchem konkreten Umfang?
Welche neuen Aufsichtsstrukturen will die Bundesregierung angesichts des voranschreitenden technologischen Fortschritts und sich daraus ergebender neuer Herausforderungen gegebenenfalls schaffen?
Wie soll die konkrete Aufgabenverteilung und rechtsklare Abgrenzung zwischen bestehenden und neuen Aufsichtsstrukturen, zum Beispiel der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwähnten „Digitalagentur“, nach den Planungen der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden?
Welcher Stellenwert kommt dem Masterplan „Künstliche Intelligenz“ innerhalb der Gesamtvorhaben der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung zu, und durch welche Arbeitsstrukturen wird die Kohärenz zu Programmen und Maßnahmen anderer mit dem Themenkomplex Digitalisierung befassten Stellen innerhalb der Bundesregierung sichergestellt?
Welche externen Akteure plant die Bundesregierung in die Entwicklung ihres Masterplans „Künstliche Intelligenz“ einzubeziehen, und wie wird sie eine frühzeitige und permanente Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft sicherstellen?
Plant die Bundesregierung ein ständiges Monitoring der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, und inwiefern sollen Technologien der Künstlichen Intelligenz einen höheren Stellenwert im Bereich der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Analysen zur Technikfolgenabschätzung erhalten?
Sind im Zuge des Masterplans „Künstliche Intelligenz“ spezielle Experimentierräume oder Pilotprojekte geplant, und wenn ja, welche konkret?
Welche Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz sollen aus Sicht der Bundesregierung vor allem gefördert werden, welche schließt sie aus, und auf welche Kriterien stützt sich die Bundesregierung bei derartigen Entscheidungen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstliche Intelligenz besser miteinander zu vernetzen und das teilweise existierende Transferproblem zu verringern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen Künstlicher Intelligenz für die Bürgerinnen und Bürger, und in welchen Anwendungsgebieten sieht sie die größten Innovationspotentiale zum Wohl der Gesellschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Potentiale durch Technologien der Künstlichen Intelligenz, und welche Maßnahmen sind geplant, um gerade ökologische Chancen durch Künstliche Intelligenz zum Tragen zu bringen?
Wie bewertet die Bundesregierung die sozialen Potentiale durch Technologien der Künstlichen Intelligenz, und welche Maßnahmen sind geplant, um gerade soziale Chancen der Künstlichen Intelligenz zum Tragen zu bringen?
Gibt es Überlegungen zur Klassifizierung von Entscheidungsverfahren je nach möglicher Auswirkung auf die soziale Teilhabe und/oder zu einer entsprechenden Kennzeichnung zum Beispiel durch Auditierungen und Zertifizierungen?
Welche ökonomischen Potentiale sieht die Bundesregierung durch Technologien der Künstlichen Intelligenz, und in welchen Bereichen sieht sie die größten Wettbewerbsvorteile und den größten Nachholbedarf der deutschen Wirtschaft?
Über welche Mechanismen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass zu allen Maßnahmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auch eine ausführliche Technikfolgenabschätzung erfolgt, und welche Aspekte der Künstlichen Intelligenz wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gezielt einer Überprüfung unterziehen?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen sind durch Künstliche Intelligenz nach Ansicht der Bundesregierung auf den Arbeitsmarkt zu erwarten, und beinhaltet der Masterplan „Künstliche Intelligenz“ Maßnahmen und Instrumente zur Steuerung dieser Entwicklungen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung der Künstlichen Intelligenz auf die Arbeitswelt in niedrig- und hochqualifizierten Sektoren ein?
In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wird künstliche Intelligenz bereits heute eingesetzt, und in welchen Bereichen ist ein Einsatz geplant?
In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sieht die Bundesregierung darüber hinaus Potentiale für den Einsatz künstlicher Intelligenz, und wie bewertet sie den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung mit Blick auf konkrete Chancen und Risiken?
Welche ethischen Grundprinzipien müssen aus Sicht der Bundesregierung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz gelten, und wie wird die Bundesregierung die Einhaltung dieser Prinzipien sicherstellen?
Wie wird die Bundesregierung auch in Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnern den Einfluss der Politik auf die Standardsetzung im Bereich Künstliche Intelligenz gewährleisten und eine faktische Standardsetzung insbesondere durch global agierende IT-Unternehmen verhindern, und wird sie sich für offene Standards einsetzen?
Verfolgt die Bundesregierung eine einheitliche unionale Regulierungsstrategie, und wenn ja, mit welchen Vorschlägen plant sie diese voranzutreiben?