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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überprüfung der Demokratieprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes

Überprüfung von in den Bundesprogrammen &quot;Demokratie leben!&quot;, &quot;Zusammenalt durch Teilhabe&quot; und Vorläuferprogrammen geförderten Projekten seit 2004: betroffene Themenbereiche, Antragsteller und beteiligte Sicherheitsbehörden, Zeitpunkt, Ergebnisse und Folgen der Überprüfung, Personenüberprüfungen, Gelegenheit zur Stellungnahme<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.05.2018

Aktualisiert

29.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/166817.04.2018

Überprüfung der Demokratieprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Zaklin Nastic, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die über die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekte werden aktuell in Landtagen und im Deutschen Bundestag von Seiten der Fraktion der AfD unter den Verdacht gestellt, selbst „extremistisch“ zu sein, bzw. mit „extremistischen“ Gruppen zu kooperieren, weshalb ihre Förderung von Seiten der Fraktion der AfD in Frage gestellt wird (vgl. exemplarisch für die Länder die Große Anfrage der Fraktion der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/2247; vgl. im Deutschen Bundestag, Bundestagsdrucksachen 19/770, 19/1069). Hintergrund hierfür ist aus Sicht der Fragesteller, dass vor allem von Projekten aus dem Bereich der Rechtsextremismusprävention auch die inhaltlichen Schnittmengen der AfD zur Ideologie der extremen Rechten thematisiert werden.

Auch von Seiten der CDU/CSU wurden die Projekte aus diesem Themenbereich mehrfach unter den Verdacht der Kooperation mit angeblichen „Extremisten“ gestellt (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2010-11/saechsischer-foerderpreis/komplettansicht, vgl. Bundestagsdrucksache 15/4590), was von den Trägern der Projekte als eine Art „Generalverdacht“ empfunden wurde. Die von der damaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder eingeführte „Extremismusklausel“ war Ausdruck dieser Tendenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismusklausel).

Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses dargelegt, dass vom BMI seit dem Jahr 2004 allen Ressorts ein Verfahren zur Überprüfung der geförderten Projekte und Projektträger angeboten wird. Dieses Verfahren sei 2017 noch einmal aktualisiert worden (sogenanntes Haber-Verfahren).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gefördert werden, wurden im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft?

a) Aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projekte bzw. Projektträger (Rechtsextremismus, Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus)?

b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von Seiten des BMI bzw. BMFSFJ veranlasst?

2

Wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bzw. über deren jeweilige Vorläuferprogramme gefördert wurden, wurden seit 2004 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft?

a) Aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projekte bzw. Projektträger (Rechtsextremismus, Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus)?

b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von Seiten des BMI bzw. BMFSFJ veranlasst?

3

In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Fälle kam es zu Einschränkungen oder Beendigungen der Förderung, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen der in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Fälle kam es zu Hinweisen an oder Nachfragen beim Projektträger, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?

5

In wie vielen Fällen seit 2004 wurde eine Förderung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und/oder zurückverlangt, und was war der konkrete Grund dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?

6

Werden die Projektträger der Überprüfungen im sogenannten Haber-Verfahren bzw. der Überprüfungen seit 2004 vorab über eine anstehende Prüfung durch Sicherheitsbehörden des Bundes informiert?

7

In wie vielen Fällen fand eine Überprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens statt, und in wie vielen und welchen konkreten Fällen kam es nach einer bereits erteilten Bewilligung zu einer Überprüfung (letzteres bitte nach konkreten Projekten und Zeitpunkt aufschlüsseln)?

8

Was wird im Rahmen von Überprüfungen durch Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Projekte bzw. Projektträger im Bereich der Demokratieprojekte konkret überprüft, und bezieht sich diese Überprüfung gegebenenfalls auch auf Personen, die in den Projekten arbeiten bzw. in Organisationen von Kooperationspartnern arbeiten?

9

Wird den Projekten im Falle einer sich aus der Überprüfung ergebenden Beanstandung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und in welchen konkreten Fällen ist es zu einer solchen Stellungnahme gekommen?

Berlin, den 9. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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