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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schutz von Altstädten und historischen Bauten

Erhalt innerstädtischer Altbauten: städtebaulicher Denkmalschutz im Verhältnis zum Abbruch bzw. Rückbau, Förderprogramme, energetische Sanierung, Verfahrensweisen der Finanzämter bei der steuerlichen Abschreibung (Denkmal-AfA), Engagement von Initiativen im Denkmalschutz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

16.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/58228. 01. 2010

Schutz von Altstädten und historischen Bauten

der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das architektonische und städtebauliche Bild unserer Städte und Dörfer ist ein herausragendes Unterscheidungskriterium. Es sichert ihnen Identität und Unverwechselbarkeit und ist zugleich ein oftmals unterschätzter Standortfaktor in Bezug auf die wirtschaftliche und touristische Konkurrenz der Städte und Regionen.

Das baukulturelle Erbe ist ein lebendiger und sich ständig fortschreibender Bestandteil der Städte und Dörfer. Die Pflege und der Erhalt dieses baukulturellen Erbes wird auch künftig eine wichtige Rolle in der Stadtentwicklung spielen.

Bedingt durch den wirtschaftlichen und demografischen Wandel haben ost- und westdeutsche Kommunen heute zunehmend mit einer hohen Leerstandsquote zu kämpfen. Dies führt vielerorts zu einem Verfall der Bausubstanz und zum Verlust städtebaulich wertvoller Gebäude. Es ist Aufgabe des Bundes im Rahmen der Stadtbauförderung das politische und finanzielle Fundament für eine erhaltende Stadterneuerung und ein neues nachhaltiges stadtplanerisches Leitbild zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Beabsichtigt die Bundesregierung den städtebaulichen Denkmalschutz im Verhältnis zum Abbruch bzw. Rückbau aufzuwerten, und wenn ja, wie?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Fortführung der Programme Stadtumbau Ost und West die oftmals baukulturell wertvollen innerstädtischen Altbauten vor dem hoch profitablen und subventionierten Rückbau zu schützen?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Fortführung des Förderprogramms Stadtumbau Ost die Förderbedingungen insofern zu ändern, als dass innerstädtische Altbauten gegenüber der subventionierten Platte nicht benachteiligt werden?

4

In welcher Weise wurden die Kriterien der erhaltenden Stadterneuerung im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtstrategie bislang bei den Förderprogrammen Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau Ost und West berücksichtigt?

5

Liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Evaluation des Bund-Länder-Programms städtebaulicher Denkmalschutz vor, und wie sehen die Ergebnisse aus?

6

Welche Erfahrungen hat die vom BMVBS eingerichtete Transferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz bislang bei der Umsetzung des Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz hinsichtlich der Zielgenauigkeit des Programms gemacht?

7

Lässt sich aus den bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz eine notwendige Modifikation dieses Förderprogramms insbesondere vor dem Hintergrund einer bestandsorientierten Stadtentwicklung ableiten?

8

Welche Maßnahmen hat der Bund bislang unternommen, um die energetische Sanierung von Altbauten und Denkmalen voranzutreiben?

9

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch beim baulichen Denkmalschutz auf der einen Seite und dem Einsatz von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und -einsparung auf der anderen Seite, und wenn ja, welche?

10

Gibt es bezüglich einer bestandsgerechten Instandsetzung bei der Denkmalpflege Widersprüche zu den Forderungen der Energieeinsparverordnung 2009 und einem Wärmegesetz für erneuerbare Energien, wie z. B. in Baden-Württemberg, und wenn ja, welche?

11

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, damit der Klimaschutz beim Denkmalschutzvollzug, insbesondere bezüglich der Installation von Solaranlagen, stärker Berücksichtigung findet?

12

Wie groß ist die Anzahl der stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Gebäude, die im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost abgerissen wurden (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bezüglich der Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörden unterschiedliche Umgangsweisen der Finanzämter in den einzelnen Bundesländern bei der steuerlichen Abschreibung (Denkmal-AfA) gibt bzw. in welchen Bundesländern die Finanzämter ihr eigenes Prüfungsrecht wahrnehmen?

14

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung hier eine bundeseinheitliche Regelung einzuführen? Wenn ja, wann, und wie soll diese aussehen? Wenn nein, warum nicht?

15

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Engagement verschiedener regionaler bzw. landesweit aktiver Initiativen im Denkmalschutz, wie beispielsweise den Denkmalwachten und ihrer Dachvereinigung, der Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste, ein, und wie bewertet sie es?

16

Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer deutschlandweiten Stiftung für vorsorgende Gebäudeinspektionen und Kleinstreparaturen im Denkmalbereich nach dem Vorbild der niederländischen Monumentenwacht und dem niedersächsischen Monumentendienst für empfehlenswert, und wenn ja, wie wird sie sich dafür engagieren?

17

Wie bewertet die Bundesregierung den Wegfall des Denkmalschutz- Sonderprogramnms „Dach und Fach“ für die Denkmalpflege in Deutschland?

18

Hält die Bundesregierung die Auflage eines daran angelehnten neuen Programms für sinnvoll?

Berlin, den 28. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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