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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Überprüfung des durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eingeführten sog. &quot;Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug&quot;: Stellenbesetzungen, Sozialstruktur und Aufgabenbereiche, bisherige Erfahrungen (vorzeitige Beendigungen, Beschäftigungserlaubnisse der Ausländerbehörden, abgeschobene bzw. überstellte Dienstleistende, Vereinbarkeit mit Integrationskursen, Sonderförderungen, pädagogische Begleitung; geplante Evaluation), Fortführung und Änderungsbedarf<br /> (insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

22.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/196303.05.2018

Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Filiz Polat, Ekin Deligöz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 20. Oktober 2015 hat der Deutsche Bundestag, trotz starker Kritik durch eine große Vielzahl und Bandbreite von Verbänden, das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wurde auch das Bundesfreiwilligendienstgesetz BFDG durch den § 18 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug – ergänzt. Dieser ermöglicht, zusätzlich zu dem allgemein BFD-berechtigten Personenkreis, nun auch international Schutzberechtigten und Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein so genannter rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (die also eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben), einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug im Rahmen des Sonderprogramms zu absolvieren.

Das Programm wurde seit seiner Einführung 2015 mit 10 000 Plätzen jährlich ausgestattet und ist gemäß Artikel 15 Absatz 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes auf den 31. Dezember 2018 befristet. Damit ist sie eine von vielen Regelungen der umfassenden Gesetzesneuerungen aus den letzten Jahren, welche nur auf kurze Zeit angelegt waren und deren Überprüfung nun ansteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Besetzung und Sozialstruktur des Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Fragen52

1

Auf welcher Grundlage wurde die Kapazität von 10 000 Vereinbarungen pro Jahr mit Flüchtlingsbezug festgelegt?

2

Wie viele der seit 2015 jährlich möglichen 10 000 Vereinbarungen zum BFD mit Flüchtlingsbezug wurden jährlich bis heute abgeschlossen (bitte nach Zentralstellen inklusive Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – BAFzA – und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Falls es Abweichungen zwischen den tatsächlich abgeschlossenen Vereinbarungen zu den 10 000 jährlich anvisierten Plätzen gab, worin liegen die Gründe dafür?

4

Mit welchen Organisationen in welchen Einsatzbereichen wurden die Vereinbarungen geschlossen (bitte nach Art der Organisation – Wohlfahrtsverband, Migrantenselbstorganisation, etc. – und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wie viele Bewerbungen zum BFD mit Flüchtlingsbezug sind eingegangen, und wie viele davon wurden mit welchen Begründungen abgelehnt (bitte nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsstaat, Zentralstellen inklusive BAFzA und Bundesland)?

6

Wie verteilen sich die geschlossenen Vereinbarungen auf Frauen und Männer (bitte nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Bundesland)?

7

Wie sieht die Altersstruktur der Bundesfreiwilligendienstleistenden mit Flüchtlingsbezug aus (bitte nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Bundesland)?

8

Mit welchen Tätigkeiten wurde der Flüchtlingsbezug der Freiwilligenstelle in absoluten Zahlen und anteilig begründet (vgl. B 1. auf Ergänzung der Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst – Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ –, www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Freiwilligenvereinbarung-Bundesfreiwilligendienst-Durchfuehrung/160229_Ergaenzung_der_Vereinbarung_reader.pdf)?

9

Wie viele der Freiwilligendienste, die von Geflüchteten (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Asylbewerberinnen und Asylbewerber) durchgeführt wurden, hatten auch eine Tätigkeit mit konkretem Flüchtlingsbezug (vgl. B 1. auf Ergänzung der Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst – Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ –, www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Freiwilligenvereinbarung-Bundesfreiwilligendienst-Durchfuehrung/160229_Ergaenzung_der_Vereinbarung_reader.pdf)?

10

Wie hoch ist der Anteil der Bundesfreiwilligendienstleistenden mit Flüchtlingsbezug unter 27 Jahren, die den Dienst in Teilzeit ableisten (bitte nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Bundesland aufschlüsseln)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit der Teilzeitöffnung für den BFD mit Flüchtlingsbezug für unter 27-Jährige?

Erfahrungen während des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug

12

Wie viele der geschlossenen Verträge wurden vollumfänglich erfüllt?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gründe für vorzeitige Auflösungen von Verträgen?

14

Wie viele BFD mussten aufgrund von geändertem Aufenthaltsstatus beendet werden?

15

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in Zukunft sicherzustellen, dass möglichst viele Freiwilligendienste ordnungsgemäß bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit durchgeführt werden können?

16

In wie vielen Fällen scheiterte eine Vereinbarung zum BFD mit Flüchtlingsbezug am Zusammenhang zwischen Einsatzort und einer noch geltenden Residenzpflicht (bitte nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Bundesland aufschlüsseln)?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Aufnahme eines BFD in Zukunft unabhängig vom Wohnort zu erleichtern?

18

In wie vielen Fällen verweigerten Ausländerbehörden Beschäftigungsgenehmigungen für einen BFD mit Flüchtlingsbezug trotz vorliegendem Vertrag und mit welchen Begründungen (bitte nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Ausländerbehörden und Bundesland aufschlüsseln)?

19

Was plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass in Zukunft bei Vorlage eines Vertrags für einen BFD eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird?

20

Wie viele Geflüchtete wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben, obwohl sie sich in einem BFD befanden (bitte nach Herkunftsland, Ausländerbehörden und Bundesland aufschlüsseln)?

21

Wie viele Geflüchtete wurden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) in einen anderen europäischen Staat überstellt, obwohl sie sich in einem BFD befanden (bitte nach Herkunftsland, Zielstaat, Ausländerbehörden und Bundesland aufschlüsseln)?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, wie viele Geflüchtete direkt von dem Einsatzort im BFD zur Abschiebung bzw. Überstellung abgeholt wurden?

23

Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass eine Abschiebung nicht angekündigt werden darf und somit weder von den betroffenen Personen noch von den Trägern der Abbruch des BFD vorbereitet werden kann?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Abschiebungen aus dem BFD heraus in Zukunft zu vermeiden?

25

Gibt es Erfahrungen zu der Möglichkeit, bei Verpflichtung zu einem Integrationskurs diesen aufzuschieben, bis der BFD beendet ist?

26

Falls nein, was plant die Bundesregierung, um dafür zu sorgen, dass ein verpflichtender Integrationskurs nicht zum Abbruch des BFD führt?

27

Wie lange vor Dienstbeginn wurden die Vereinbarungen im Durchschnitt beim BAFzA eingereicht?

28

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, dass angesichts der kurzfristigen Lebensrealitäten vieler Geflüchteter (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Asylbewerberinnen und Asylbewerber), Vereinbarungen zum BFD in Zukunft kurzfristiger geschlossen werden können?

29

Für wie viele Freiwillige wurde eine Sonderförderung beantragt (bitte nach Förderungsgründen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Bundesland aufschlüsseln)?

30

Wie viele Sonderförderungen wurden von Seiten des BAFzA mit welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Förderungsgründen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Bundesland aufschlüsseln)?

31

Wurde bzw. wird der BFD mit Flüchtlingsbezug evaluiert, und falls ja, von wem, auf welche Art und Weise, nach welchen Kriterien, in welchem Zeitrahmen, und ggf. bereits mit welchem Ergebnis?

Zukunft des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug

32

Plant die Bundesregierung eine Fortführung des Programms über die Laufzeit Ende 2018 hinaus, und falls nein, warum nicht?

33

Plant die Bundesregierung im Falle einer Fortführung des Programms eine Aufstockung der Plätze im BFD mit Flüchtlingsbezug im Haushalt 2019, und falls ja, um welche Zahl?

34

Plant die Bundesregierung, die Teilzeitöffnung für die Teilnehmenden, die jünger als 27 Jahre sind, auf die Regelfreiwilligendienste zu erweitern?

35

Welche Mittel plant sie für den BFD mit Flüchtlingsbezug in den Haushalten 2018 und 2019?

36

Wie viele Einsatzstellen sind aktuell bis Ende 2018 befristet für den BFD mit Flüchtlingsbezug anerkannt?

37

Welches Verfahren plant die Bundesregierung im Falle einer Entfristung des Programms über Ende 2018 hinaus, damit es bei der Neuanerkennung der bisher bis Ende 2018 befristet anerkannten Einsatzstellen zu keiner bürokratisch verursachten Verzögerung der Anerkennungen und damit auch der BFD kommt?

38

Inwiefern wurde die „besondere pädagogische Begleitung“ (§ 18 Absatz 3 BFDG) genutzt?

39

Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem niederschwelligen pädagogischen Begleitzugang für die Zukunft des BFD mit Flüchtlingsbezug sowie für die Regelfreiwilligendienste?

40

Ob und inwiefern wird oder wurde die besondere pädagogische Begleitung für die Freiwilligen und betreuten Geflüchteten evaluiert?

41

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Platzverteilung über Zentralstellenkontingente gemacht, und wie bewertet sie diese?

42

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Organisation und Gestaltung der besonderen pädagogischen Begleitung durch die Zentralstellen gemacht?

43

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Freiwilligen ihren BFD bewerten?

44

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Freiwilligen, die selbst Geflüchtete sind, ihren BFD bewerten?

45

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Organisationen, bei denen die Dienste geleistet worden sind, das Programm bewerten und ob sie bei bestimmten Rahmenbedingungen Veränderungsbedarf sehen?

46

Wie begründet die Bundesregierung die Teilnahmebeschränkung am BFD mit Flüchtlingsbezug auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (die also eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben)?

47

Wie schätzt die Bundesregierung diese Beschränkung, deren Einstufung sich in erster Linie am Herkunftsland des Menschen orientiert, im Hinblick auf ihr Potenzial, den implizierten Integrationsnutzen des Sonderprogramms zu behindern, ein?

48

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Anteil Geflüchteter an den Teilnehmenden des BFD mit Flüchtlingsbezug zu erhöhen, und wenn ja, welche?

49

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich ein BFD mit Flüchtlingsbezug im Nachhinein auf das weitere Engagement der ehemaligen Freiwilligen im Bereich der Geflüchtetenhilfe auswirkt?

50

Wie bewertet die Bundesregierung die Chance, durch das Engagement von Geflüchteten als Freiwillige, Berührungsängsten in der Gesellschaft zu begegnen, und sieht sie in dem Programm einen Beitrag für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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