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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018

Anzahl nicht vollstreckter Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen; Haftbefehle bzgl. eines PMK-Delikts, eines Gewalt- oder anderen Delikts; Ausstellungszeitpunkt, Thematisierung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), gezielte Entziehung vor Vollstreckung des Haftbefehls, datenführende Polizeidatenbanken, Schlussfolgerungen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/197003.05.2018

Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich, und sie wächst bislang kontinuierlich an, wie die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zeigen. Von November 2012 bis September 2017 wuchs die Zahl der gesuchten Personen von 266 auf 501 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/12706 und auf Bundestagsdrucksache 19/144).

Zwar werden nicht alle flüchtigen Nazis wegen eines politisch motivierten Deliktes (PMK-Delikt) gesucht, aber auch diese Zahl steigt an: Von 44 im Jahr 2012 auf 108 im Jahr 2017. Auch die Zahl der wegen Gewaltdelikten Gesuchten hat sich nahezu verdoppelt.

Ein großer Teil der gesuchten Personen wird zwar innerhalb kurzer Zeit entweder gefasst oder die Haftgründe entfallen, ein gewisser Anteil entzieht sich allerdings längerer Zeit der Festnahme. So wurden von den insgesamt 501 im September gesuchten Neonazis 161 (32 Prozent) bereits seit 2016 gesucht (verwiesen wird exemplarisch auf Bundestagsdrucksachen 18/10584, 18/12649 und 19/144). Dies wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage auf, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung geht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hervor, dass diese Frage bislang gründlich untersucht wird. Aus den vorliegenden Zahlen ist auch nicht zu erkennen, dass die Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist.

Fragen nach der Sorgfalt des polizeilichen Vorgehens wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Tatsache auf, dass nur ein geringer Teil jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst sind (laut Bundestagsdrucksache 19/144 nur 6 von 114, und nur 4 von 23, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht wurden). Die Gründe, warum deutsche Polizeibehörden Neonazis, die ganz offensichtlich gewalttätig sind, nicht als „gewaltbereit“ erfassen wollen, verdienen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine genaue Überprüfung, sie sehen hierbei auch die Bundesregierung gefordert, entsprechend bei den Ländern nachzufragen.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfällig erforderlich werdenden Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?

a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

c) Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?

d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf?

e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?

2

Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?

3

In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?

4

Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 1. Oktober 2017 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen, und wie viele nicht?

a) Welche Kriterien liegen hierbei zugrunde, und warum werden nicht alle seit über einem halben Jahr flüchtigen Neonazis einer solchen besonderen Betrachtung unterzogen (die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen darauf hin, dass die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/144 genannten Kriterien sich nur auf eine von zehn Sitzungen der AG Personenpotentiale im GETZ beziehen, sich das Erkenntnisinteresse aber auf sämtliche Sitzungen bezieht)?

b) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?

c) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt?

d) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ-R habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren?

e) Wie viele Haftbefehle wurden seit dem Stichtag 25. September 2017 vollstreckt, wie viele haben sich durch Zahlung einer Geldbuße erledigt, und wie viele haben sich anderweitig erledigt?

f) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert?

g) Wie viele Personen, gegen die seit mehr als einem halben Jahr ein Haftbefehl vorliegt, befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden längerfristig im Ausland, und inwiefern ist ihr Aufenthaltsland bekannt (ggf. bitte nach den fünf wichtigsten Ländern aufgliedern)?

5

Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern?

Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotentiale und ggf. aufgrund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten?

Inwiefern haben in der Vergangenheit die ermittlungsführenden Dienststellen ihre Bewertung der Frage, ob sich die gesuchten Straftäter der Vollstreckung der Haftbefehle gezielt entziehen, im Rahmen der Beratungen der AG Personenpotentiale oder anderweitig den Sicherheitsbehörden auch des Bundes zur Kenntnis gebracht, und welche konkreten Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?

6

In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise angeben)?

a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?

b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?

c) An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. internationale Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben?

d) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?

e) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum 30. März 2017 nur acht von 104 gewalttätigen Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts gespeichert waren?

a) Sieht sie Veranlassung dafür, bei den zuständigen Landesbehörden eine sorgfältigere Speicherung anzuregen oder sich jedenfalls zu erkundigen, warum die meisten gewaltbereiten Neonazis nicht als solche registriert werden?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Relevanz der Gewalttäterdatei?

c) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen?

8

Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?

Berlin, den 23. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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