Auswertung von technischen Asservaten im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Folge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangen eine Vielzahl technischer Endgeräte, wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden (bspw. www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Massenhafte-Handy-Sicherstellung-in-Leipzig-Demo-Teilnehmer-wehren-sichgegen-die-Polizei, www.taz.de/!5288403/). Auch verfügen die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste über Befugnisse, Daten bei Anbietern zu erheben oder greifen unbemerkt auf technische Endgeräte oder Datenträger zu.
Es erscheint jedoch fraglich, ob Bundesbehörden wie die Generalbundesanwaltschaft (GBA) selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern, die nicht selten auch verschlüsselt sind, auswerten können oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 technische Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die von oder bei Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt wurden, im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zur Auswertung an welche Dritten gegeben (bitte nach Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bzw. Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Inanspruchnahme Dritter in den in Frage 1 genannten Fällen?
Falls in offener Form die in Frage 1. erfragten Dritten, die vom GBA mit der Auswertung betraut wurden und werden, nicht benannt wurden, was kann die Bundesregierung allgemein darüber sagen, ob sich darunter auch Universitäten, Hochschulen oder sonstige überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungseinrichtungen befinden, und wenn ja welche?
Auf welche Art und Weise erfolgt eine Auswahl und Entscheidung der in Frage 1. erfragten Dritten und welche Stellen werden an der Auswahl und Entscheidung beteiligt?
Inwieweit bestehen seitens des GBA mit den in Frage 1. genannten Dritten vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vergabe, der Aufgabenerfüllung sowie hinsichtlich anlässlich der Aufgabenerfüllung entwickelten technischen Verfahren, insbesondere auch zum Datenschutz?
Inwieweit sind Mitarbeiter von Dritten, die sich mit der Auswertung von technischen Endgeräten, Datenträgern und in sonstiger Weise gespeicherter Daten in den in Frage 1. genannten Fällen befassen, sicherheitsüberprüft, und welche rechtlichen Vorgaben bestehen hierzu?
Inwieweit und in welcher Weise erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswertung von technischen Endgeräten, Datenträgern und in sonstiger Weise gespeicherter Daten durch Dritte in den in Frage 1. genannten Fällen der Kernbereichsschutz, und wie und durch wen wird sichergestellt, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausgewertet, gesperrt oder gelöscht werden?
Inwieweit, in welcher Weise und durch welche Einrichtungen oder Verfahren sind technische Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die in den in Frage 1. genannten Fällen zur Auswertung an Dritte gegeben werden, vor Veränderungen, vor Vervielfältigungen oder vor der unberechtigten Weitergabe der Daten etc. verfahrensmäßig, technisch oder in anderer Art (wie) geschützt?
Wie werden die technischen Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherten Daten, die in den in Frage 1. genannten Fällen im Auftrag des GBA zur Auswertung an Dritte übergebenen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung dort verwahrt, und welche Vorschriften oder anderen verbindlichen Vorgaben sind dabei zu beachten?
Inwieweit werden Personen, deren technische Endgeräte, Datenträger und in sonstiger Weise gespeicherte Daten, die in den in Frage 1. genannten Fällen im Auftrag des GBA zur Auswertung an Dritte gegeben werden, hierüber informiert?
Gab es Fälle bei der Beauftragung oder Inanspruchnahme von Dritten zur Auswertung von technischen Endgeräten, Datenträgern und in sonstiger Weise gespeicherter Daten durch den GBA, in denen technische Endgeräte, Datenträger oder in sonstiger Weise gespeicherte Daten verloren gingen, gelöscht, verändert oder kopiert wurden (bitte nach Jahr, beteiligten Stellen des Bundes und Dritte auflisten)?