Probleme bei der Gewährung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenzleistungen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf Leistungen für eine Arbeitsassistenz besteht seit dem Jahr 2000. In den vergangenen Jahren haben die Integrationsämter (IA) ihre Praxis bezüglich der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für eine notwendige Arbeitsassistenz geändert. Der für die Leistungen zugrunde gelegte wöchentliche Assistenzbedarf wird oft ohne persönliches Gespräch pauschal gekürzt. Zuletzt waren die Probleme mit dem Bremer Integrationsamt in den Medien (www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/37580/Inklusion-offenbar-weiterhin-(k)ein-Ziel-für-alle.htm).
In Bremen wurden einer Leistungsberechtigten die im Neunten Buch Sozialgesetzbuch verankerte Leistungsausführung im Persönlichen Budget verweigert sowie auch die Auszahlung ihrer eigenen, bereits im November vergangenen Jahres beschiedenen Leistung und die Kostenübernahme von Teilen gesetzlicher Sozialversicherungskosten, die zwangsläufig bei der Anstellung von Assistenzkräften anfallen.
Aber auch in anderen Bundesländern gibt es erhebliche Probleme. Betroffene berichten von viel zu langen Bearbeitungszeiten der Anträge auf Gewährung dieses Rechtsanspruches, pauschale Kürzungen des Bedarfes, oft wechselnde Zuständigkeiten für die Sachbearbeitung. Bereits eingereichte Unterlagen werden mehrfach eingefordert. Auch wird kritisiert, dass Arbeitsassistenz und persönliche Assistenz nicht vernünftig kombiniert werden können. In der persönlichen Assistenz zahlt das Sozialamt nicht bedarfsgerecht, was sich negativ auf den Arbeitsbereich auswirken soll.
Die IA begründen dies mit finanziellen Notwendigkeiten – Kosten müssten eingespart werden – und mit Personalmangel. Aber die IA berufen sich auch auf eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen vom April 2014. Dort ist zu finden: „Im Vordergrund der Arbeitsassistenz bleibt der Erhalt der selbständigen Arbeitsausführung. Unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Einschränkung ist eine Organisation der Arbeitsabläufe durch den schwerbehinderten Menschen zu erwarten, die Zeiten der eigenständigen Arbeitserledigung ohne Arbeitsassistenz beinhaltet, soweit dies möglich ist. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden sollte daher in der Regel ein Unterstützungsbedarf von bis zu höchstens 4 Stunden ausreichend sein. Ein darüberhinausgehender Unterstützungsbedarf muss besonders begründet werden. Bei einer geringeren täglichen Arbeitszeit gilt dies entsprechend.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Menschen mit Behinderungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Leistungen für eine Arbeitsassistenz beantragt, und wie viele Anträge wurden gewährt und abgelehnt (bitte bundesweit und nach Bundesländern sowie pro Jahr und insgesamt aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der den Integrationsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in den vergangenen zehn Jahren jährlich zur Verfügung stand (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt aufschlüsseln)?
Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von diesem Gesamtbetrag von den Integrationsämtern in den vergangenen zehn Jahren für Arbeitsassistenzleistungen und welche Mittel für andere Fördermaßnahmen verwendet (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt darstellen)?
Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsämter in den vergangenen zehn Jahren den ihnen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Betrag völlig ausgeschöpft oder wurde dieser Betrag nicht vollständig ausgegeben (bitte nach Bundesländern, bundesweit insgesamt und pro Jahr darstellen)?
Für welche Form der Arbeitsassistenz (Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher, Kommunikationsassistenz, Mobilitätsassistenz etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele finanziellen Mittel des für Arbeitsassistenz insgesamt verausgabten Betrages verwendet (bitte für die vergangenen zehn Jahre und nach Formen aufschlüsseln)?
Wie wurden die Honorar- beziehungsweise Stundensätze nach Kenntnis der Bundesregierung für Arbeitsassistenzkräfte (Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher, Kommunikationsassistenz, Mobilitätsassistenz, Einfache Assistenzleistungen) in den vergangenen zehn Jahren gestaltet (bitte nach Formen der Kommunikationshilfen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Behinderungsarten weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungsberechtigten auf, die Arbeitsassistenzleistungen erhalten (bitte für die vergangenen zehn Jahre und nach Behinderungsarten aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen (Stand: April 2014)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, falls Integrationsämter pauschal den Arbeitsassistenzbedarf kürzen und nicht bedarfsgerecht gewähren?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, falls Menschen mit Behinderungen, die Arbeitsassistenzleistungen erhalten, von den Integrationsämtern in die Arbeitgeberrolle gedrängt würden, obwohl zuvor die Arbeitsassistenz problemlos über einen Dienstleister oder über den Arbeitgeber des Leistungsberechtigten organisiert wurde?
Warum passen nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsämter die Honorarsätze der Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher gemäß dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) nicht an?
In welcher Weise stehen nach Auffassung der Bundesregierung die Empfehlungen der BIH und die Praktiken der Integrationsämter im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und mit den Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
In welcher Weise hat die Bundesregierung sich mit den Ländern in dieser Angelegenheit ausgetauscht? Welche Gespräche fanden statt, und welche Ergebnisse wurden vereinbart?
Inwiefern erwägt die Bundesregierung, gesetzliche Veränderungen anzustoßen und herbeizuführen, um umgehend die Praxis der Integrationsämter zu ändern und eine bedarfsgerechte Gewährung von Arbeitsassistenz zu garantieren und damit den verbindlichen Rechtsanspruch durchzusetzen?
Wird die Bundesregierung eine steuerfinanzierte Arbeitsassistenz in Erwägung ziehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann, und wie wird dies umgesetzt?
Sind der Bundesregierung Schnittstellenprobleme bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen für ein persönliches Budget und Arbeitsassistenzleistungen bekannt, die geeignet sind, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren und ihre Selbstbestimmungsrechte einzuschränken, und wenn ja, welche Änderungen im Sinne der Betroffenen sind hier geplant?
Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit, auch für betriebliche, schulische und überbetriebliche Ausbildung eine Assistenz zu garantieren? Wenn nein, warum? Wenn ja, was wird sie hier unternehmen?