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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz der Bundespolizei gegen Bahnreisende in Wörth im Zusammenhang mit einer Demonstration in Kandel

Anlass und Auftrag des Einsatzes der Bundespolizei (BPol) in der Regionalbahn 5, Einsatzkräfte, Hubschraubereinsatz, Festhalten der Fahrgäste im Zug, Identitätsfeststellungen, Ingewahrsamnahmen, Platzverweise, Anwendung körperlicher Gewalt, Straftaten, Ermittlungsverfahren, Sicherstellung der Teilnahme unbeteiligter Fahrgäste an der Demonstration<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/197603.05.2018

Einsatz der Bundespolizei gegen Bahnreisende in Wörth im Zusammenhang mit einer Demonstration in Kandel

der Abgeordneten Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 7. April 2018 griff die Bundespolizei bei einem Einsatz in den Schienenverkehr ein und hinderte die Regionalbahn 51 aus Karlsruhe kommend im Bahnhof Wörth an der Weiterfahrt nach Kandel. Bundesbeamte, die mit einem Großaufgebot auf dem Bahnhofsgelände versammelt waren, verlangten ohne nähere Begründung Zugang zu einem voll besetzen Waggon, obwohl in anderen Teilen des Zuges ausreichend Platz war. Das Vorgehen der Bundespolizei führte dazu, dass der Zug nicht weiterfahren konnte.

Nach etwa einer halben Stunde wurde der voll besetzte Zugteil von der Bundespolizei gestürmt. Nach schriftlichen Augenzeugenberichten sowie Audio- und Filmaufnahmen, die dem Abgeordneten Michel Brandt vorliegen, sind die Bundesbeamten dabei ohne erkennbaren Anlass brutal vorgegangen, haben in die Menge geschlagen, ohne dass offensichtlich ein Anlass zur Selbstverteidigung vorlag, und zogen unterschiedslos Fahrgäste aus dem Zug. Anschließend wurden die meisten Mitfahrenden im Zug festgehalten. Das Ein- oder Aussteigen war nicht mehr möglich. Angeblich soll es Widerstandshandlungen gegen die Polizei gegeben haben. Nach Aussagen von Fahrgästen gab es jedoch nur eine Abwehr gegen das gewaltsame Vorgehen der Bundesbeamten. Die Fahrgäste wurden über längere Zeit im Zug festgehalten. Anschließend wurden sie abgeführt erkennungsdienstlich behandelt, teilweise durchsucht und durften dann gehen.

Nach Einschätzung der Fragesteller zielte die Aktion der Bundespolizei offensichtlich auf die große Gruppe der Mitreisenden ab, die an der Anti-Nazi-Demo in Kandel teilnehmen wollten. Das gewaltsame Vorgehen der Bundesbeamten legt nahe, dass ein Anlass erzeugt werden sollte, um den Zug an der Weiterfahrt zu hindern und Fahrgäste daran zu hindern, ihr verfassungsgemäßes Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Rund 150 Menschen wurden durch das stundenlange festhalten der Bundespolizei an der Ausübung des Demonstrationsrechts in Kandel gehindert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Was waren jeweils der konkrete Anlass und Auftrag der Bundespolizei, die am 7. April 2018 in Wörth, Kandel und Karlsruhe anwesend waren?

2

Wie viele Bundesbeamte waren am 7. April 2018 bis zur Abfahrt des Zuges um 12:33 Uhr in Karlsruhe im Einsatz?

3

Wie viele Bundesbeamte waren am 7. April 2018 in Kandel im Einsatz?

4

Wie viele Bundesbeamte waren um 12:50 Uhr am Bahnhof in Wörth im Einsatz, und wie viele wurden von wo und aus welchem Grund bis zum Ende der Polizeiaktion hinzugezogen?

5

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgabe des Helikopters, der bereits bei Ankunft des Zuges in Wörth über dem Bahnhof kreiste, und welchen Bezug hatte er für den Einsatz der Bundespolizei?

6

Von wie vielen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am Bahnhof Wörth Personendaten erfasst und/oder zur Erkennung Fotos gemacht?

7

Wie viele Personen und über welchen Zeitraum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am Bahnhof Wörth in Gewahrsam genommen?

8

Wie viele Personen, die in Gewahrsam genommen oder über längere Zeit festgehalten wurden, waren nach Kenntnis der Bundesregierung minderjährig, und in welcher Weise und wann wurden deren Eltern benachrichtigt bzw. hinzugezogen?

9

Wie viele Platzverweise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgesprochen, und auf welcher Rechtsgrundlage waren diese mit der Auflage verbunden, zurück nach Karlsruhe zu reisen?

10

Aus welchem Anlass hielten sich so viele Bundespolizisten auf dem Bahnsteig in Wörth auf, und warum wollten diese den Zug besteigen?

11

Aus welchen konkreten Gründen wurden die Fahrgäste im Zug festgehalten, und wie wurde eine Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens belegt?

12

Wie begründet die Bundespolizei die körperliche Gewalt gegen die Fahrgäste im Zug?

13

Welche Straftaten konnten gegenüber den Fahrgästen belegt werden, und durch wie viele Personen wurden belegte Straftaten begangen?

14

Gegen wie viele Personen und aus welchem Grund wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?

15

Wie viele und welche Straftaten wurden am Bahnhof in Karlsruhe ermittelt?

16

Wie viele Personen wurden insgesamt an der Weiterfahrt mit dem Zug gehindert?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Zugfahrgäste kollektiv festgehalten wurden, obwohl nach Aussagen der Bundespolizei nur einzelne festgestellte Straftaten aufgenommen werden sollten?

18

Durch welchen Anlass ist der Eingriff in den Schienenverkehr durch Bundespolizisten ein gerechtfertigtes Mittel, um Menschen pauschal an der Teilnahme einer genehmigten Kundgebung zu hindern?

19

Warum hat die Bundespolizei nicht sichergesellt, dass unbeteiligte Fahrgäste, die an der Anti-Nazi-Demo in Kandel teilnehmen wollten, ungehindert zur Versammlung gelangen konnten?

20

Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass Menschen nicht ohne konkreten nachgewiesenen Grund an der Ausübung der Versammlungsfreiheit gehindert werden, indem sie unterschiedslos festgehalten werden?

Berlin, den 19. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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