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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sexualisierte Gewalt in der Entwicklungszusammenarbeit, bei humanitären Hilfseinsätzen und anderen internationalen Missionen

Diesbzgl. Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NGO), Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch; sexualisierte Gewalt in staatlichen Institutionen: Verhaltenskodizes, Formen sexualisierter Gewalt, Fallzahlen 2010 - 2018, Datenerfassung und Statistikerhebung, Berücksichtigung des Themas bei Evaluierungen, Entsendung von bereits wegen sexualisierter Gewalt aufgefallenen Personen; Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention)<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/205308.05.2018

Sexualisierte Gewalt in der Entwicklungszusammenarbeit, bei humanitären Hilfseinsätzen und anderen internationalen Missionen

der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Cornelia Möhring, Heike Hänsel, Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Andrej Hunko, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch sämtliche soziale Schichten zieht und über alle kulturellen und nationalstaatlichen Grenzen hinweg in unterschiedlicher Form in Erscheinung tritt. Sexualisierte Gewalt findet besonders häufig dort statt, wo es schwache oder unzureichend durchsetzbare Gesetze und Normen gibt und die strukturellen Machtunterschiede zwischen Menschen besonders groß sind. Das ist bei kriegerischen Auseinandersetzungen und Militäreinsätzen am häufigsten der Fall, aber auch bei Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe in Krisen- und Katastrophensituationen sind diese Voraussetzungen oft gegeben. Ab Februar 2018 erschienen Presseberichte über sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter der Hilfsorganisation Oxfam Großbritannien im erdbebenzerstörten Haiti 2011 (www.sueddeutsche.de/panorama/fehlverhalten-in-hilfsorganisation-oxfam-mitarbeiter-sollen-auf-haiti-partys-mitprostituierten-gefeiert-haben-1.3861606).

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist davon auszugehen, dass es in allen größeren, besonders international agierenden Organisationen in- und extern zu Fällen sexualisierter Gewalt unterschiedlichster Art kommt. Wenn Organisationen heute keine internen Zahlen dazu vorlegen können, widmen sie dem Thema schlicht nicht genügend Aufmerksamkeit. Es bedeutet eben nicht, dass es dort keine Fälle sexualisierter Gewalt gibt. Dass Organisationen wie Oxfam und Ärzte ohne Grenzen aktuell interne Daten über Übergriffe vorlegen konnten zeigt zumindest, dass es bei ihnen funktionierende interne Meldesysteme gibt. Viele andere Nichtregierungsorganisationen und staatliche Akteure auf dem Gebiet der Entwicklungs- und Nothilfe erheben nicht einmal entsprechende Daten. Einer Studie der Nachrichtenagentur Reuters zufolge haben mehr als 120 Mitarbeiter von international führenden Hilfsorganisationen 2017 ihren Arbeitsplatz aufgrund sexuellen Fehlverhaltens verloren (https://derstandard.at/2000075134521/Syrien-Humanitaere-Helfer-verlangen-Sex-gegen-Essen).

Eine genaue Differenzierung unterschiedlicher Formen sexualisierter Gewalt ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wichtig, um die richtigen Lösungsvorschläge machen zu können. So mag die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen durch Mitarbeiter staatlicher oder nichtstaatlicher Hilfsorganisationen im Auslandseinsatz aufgrund der wirtschaftlichen Asymmetrie zwischen den Beteiligten zwar als grundsätzlich moralisch verwerflich bewertet werden und gegen die Verhaltenskodizes einzelner Nichtregierungsorganisationen wie etwa Oxfam und Ärzte ohne Grenzen verstoßen, Sexarbeit und deren Inanspruchnahme stellt aber in vielen Ländern keine Straftat dar. Helfer, die existentielle Notlagen etwa bei der Ausgabe von Hilfsgütern an sexuelle Gefälligkeiten knüpfen, üben hingegen klar sexualisierte Gewalt aus. Im Juni 2015 hat das Internationale Rote Kreuz eine Umfrage unter geflüchteten Frauen im Süden Syriens durchgeführt. Demnach wurden 40 Prozent der Befragten Opfer sexualisierter Gewalt im Zuge von Unterstützungsmaßnahmen und humanitärer Hilfe. Täter waren sowohl Männer aus der Gruppe der lokalen als auch der entsendeten Mitarbeiter (https://derstandard.at/2000075134521/Syrien-Humanitaere-Helfer-verlangen-Sex-gegen-Essen).

Die UN sind bis heute mit zahlreichen Fällen von Vergewaltigungen und Missbrauch sogar Minderjähriger durch Blauhelmsoldaten befasst und haben in der Reaktion darauf starke Berichtsmechanismen eingeführt. Sie veröffentlichen mittlerweile eine Statistik aller bekannt gewordener Fälle sexualisierter Gewalt inklusive Informationen über die betroffene Friedensmission, die Art des Vergehens, das Herkunftsland des Blauhelms, den Status der Ermittlungen und die etwaigen Konsequenzen für den Täter. Trotz dieser vorbildlichen Transparenz bei Außeneinsätzen berichtete die britische Zeitung „The Guardian“ Anfang dieses Jahres, dass es intern in den UN-Büros in vielen Ländern zu sexuellen Belästigungen und Gewalt käme. Klägerinnen und Kläger würden ignoriert, Täter und Täterinnen kämen straffrei davon (www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_80886860/missbrauchsvorwuerfe-gegen-un-15-jaehrige-von-50-soldaten-vergewaltigt.html; www.zeit.de/gesellschaft/2016-03/un-blauhelme-sexueller-missbrauch-afrika).

Der seit etwas mehr als einem Jahr amtierende UN-Generalsekretär António Guterres hält eine allgemeine Ermächtigung von Frauen für den einzigen Weg, Sexismus und sexuelle Gewalt erfolgreich zu bekämpfen. Erstmals in der Geschichte der UN ist die 44-köpfige oberste Führungsgruppe seit Anfang 2018 zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt und über den zwölf für dieses Jahr benannten Hauptthemen der UN steht als übergeordnetes Gebot die „Ermächtigung von Frauen“ (www.tagesschau.de/ausland/un-missbrauch-105.html).

Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits eine Stellungnahme der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH angefordert, welche Schlussfolgerungen sie aus der Debatte um die Oxfam-Vorfälle gezogen hat. Die GIZ geht offensichtlich auch im Jahr 2018 immer noch davon aus, dass eigene Mitarbeiter im Auslandseinsatz niemals sexualisierte Gewalt gegenüber Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung oder anderen externen Personen ausgeübt haben. Zwischen 2012 und 2017 habe es zwar insgesamt 16 interne Fälle sexualisierter Gewalt gegeben, aber es habe sich durchweg um Vorfälle am Arbeitsplatz gehandelt, „in keinem Fall um sexuelle Belästigungen von Menschen aus Entwicklungsländern beziehungsweise Hilfsbedürftigen.“ Dass solche Fälle nicht angezeigt wurden, liegt auch an dem Hinweisgebersystem der GIZ, das offensichtlich nur auf interne Fälle ausgerichtet ist. Bemühungen, auch den lokalen Hilfsbedürftigen vor Ort entsprechend niedrigschwellige Angebote zu machen, kann die GIZ bisher offensichtlich nicht vorweisen. Indessen hat eine Sprecherin des bundeseigenen deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungsarbeit (Deval) geäußert, dass es entgegen der aktuellen Praxis sinnvoll sein könnte, Informationen über sexuelle Übergriffe von Entwicklungshelfern auch zum Untersuchungsgegenstand bei der Evaluierung einzubeziehen. („Die Entwicklungshelfer werden nervös“, FAZ 23. März 2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass 2017 mehr als 120 Mitarbeiter von international agierenden Hilfsorganisationen ihren Arbeitsplatz aufgrund der Ausübung sexualisierter Gewalt verloren haben, für ihre Zusammenarbeit mit den betroffenen Nichtregierungsorganisationen?

2

Welche Konsequenzen sollten Nichtregierungsorganisationen nach Ansicht der Bundesregierung aus den bekannt gewordenen Fällen sexualisierter Gewalt ziehen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen?

b) Welche sollten die Organisationen nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus ziehen?

3

Gibt es bei allen von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen wie GIZ, KfW, THW, Bundeswehr, diplomatischem Dienst und anderen eigene Verhaltenskodizes für das Verhalten der aus Deutschland entsendeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

a) Gelten identische Regeln auch für von diesen Organisationen vor Ort beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

b) Gibt es Verhaltensregeln, die sich speziell auf die Vermeidung sexualisierter Gewalt beziehen?

4

Welche Möglichkeiten haben die durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen geschädigte Personen, ihren Fall intern anzuzeigen (bitte jeweils für GIZ, KfW, THW, Bundeswehr, diplomatischen Dienst und andere einzeln auflisten)?

5

Wie gewährleisten die von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen GIZ, KfW, THW, Bundeswehr, diplomatischer Dienst und andere, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die verschiedenen Möglichkeiten zur Anzeige sexualisierter Gewalt innerhalb der eigenen Organisation informiert sind?

6

Wie gewährleisten die von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen wie GIZ, KfW, THW, Bundeswehr, diplomatischer Dienst und andere, dass die lokale Bevölkerung über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anzeige sexualisierter Gewalt innerhalb der eigenen Organisation informiert werden, und welche speziellen Angebote gibt es für diese Personengruppen?

a) Gibt es jeweils Angebote in der eigenen Landessprache?

b) Gibt es auch niedrigschwellige Angebote, die auch von Frauen in Flüchtlingslagern etwa genutzt werden können, die weder über Telefon noch E-Mail verfügen oder unter Umständen nicht lesen und schreiben können?

7

Gibt es bei den von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen wie der GIZ, der KfW, dem THW, der Bundeswehr, dem diplomatischen Dienst und anderen speziell geschulte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die bei Fällen sexualisierter Gewalt professionell an der Seite der Betroffenen stehen, wenn nein, warum nicht?

8

Gibt es bei den von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen wie der GIZ, der KfW, dem THW, der Bundeswehr, dem diplomatischen Dienst und anderen Angebote an interne Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (so genannte Whistleblower), damit diese motiviert werden, auf grobes Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufmerksam zu machen und etwaige Fälle sexualisierter Gewalt melden können, ohne eigene Nachteile fürchten zu müssen, wenn nein, warum nicht?

9

Nach welchem System unterscheiden die von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen GIZ, KfW, THW, Bundeswehr, diplomatischer Dienst und andere sexuellen Missbrauch, sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt und andere Formen sexualisierter Gewalt?

10

Welche internen und externen Fälle in den Bereichen sexualisierte Gewalt gab es von 2010 bis 2018 bei GIZ, KfW, THW, Bundeswehr diplomatischer Dienst und anderen von der Bundesregierung ins Ausland entsendeten Organisationen (bitte jeweils einzeln pro Organisation und Jahr auflisten)?

a) Wie schätzt die Bundesregierung jeweils die Dunkelziffer ein?

b) In wie vielen Fällen haben sich Betroffene über extra eingerichtete Kanäle bei der Leitungsebene selber gemeldet?

c) In wie vielen Fällen über den regulären Dienstweg?

d) In wie vielen Fällen haben interne, nicht selbst betroffene Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vermutete Fälle angezeigt?

e) In wie vielen Fällen haben sich die Anzeigen bestätigen bzw. nicht bestätigt?

f) In welchen Ländern kam es bei welchen Einsätzen zu sexualisierter Gewalt in welcher Form?

g) Welche internen Sanktionsmöglichkeiten stehen den genannten Organisationen gegenüber auffällig gewordenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rechtlich zur Verfügung, und welche haben sie in nachgewiesenen Fällen in der Vergangenheit angewendet?

h) Wie viele Fälle wurden strafrechtlich verfolgt?

i) Wie viele Fälle wurden den jeweiligen nationalen Behörden angezeigt, wenn sie nicht angezeigt wurden, warum nicht?

11

Wenn die Bundesregierung Daten zur Beantwortung dieser Fragen fehlen, beabsichtigt sie, diese in Zukunft besser zu erfassen, wenn nein, warum nicht?

a) Welche Maßnahmen wird sie diesbezüglich ergreifen (bitte für alle von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen wie GIZ, KfW, THW, Bundeswehr, diplomatischer Dienst und andere einzeln auflisten)?

12

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Personen, die im Auslandseinsatz bereits wegen sexualisierter Gewalt auffällig geworden sind, nicht wieder für im Ausland agierende staatliche oder nichtstaatliche Organisationen tätig werden können?

a) Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Weitergabe von Informationen über bereits wegen sexualisierter Gewalt aufgefallenen Personen, die für staatliche Stellen oder Nichtregierungsorganisationen an Auslandseinsätzen teilnehmen wollen?

b) Wie steht die Bundesregierung zu der Einführung eines speziellen Führungszeugnisses für humanitäre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in internationalen Einsätzen, um zu verhindern, dass bereits auffällig gewordene Personen, die jedoch nicht vorbestraft sind und deshalb über ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis verfügen, nach einer Kündigung wegen sexualisierter Gewalt schlicht den Arbeitgeber wechseln (wie im Falle Oxfam geschehen)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage einer Deval-Sprecherin, dass es sinnvoll sein könnte, in Zukunft Fragen nach sexueller Ausbeutung oder Einschüchterung durch GIZ-Mitarbeiterinnen und GIZ-Mitarbeiter in der Evaluierung zu berücksichtigen?

a) Gilt diese Einschätzung auch für die Evaluierung bei Einsätzen der von der Bundesregierung ins Ausland entsandten staatlichen Organisationen wie KfW, THW, der Bundeswehr, dem diplomatischen Dienst und anderen, wenn nein, warum nicht?

14

Wird die Bundesregierung sich zukünftig an der UN orientieren und eine Statistik aller bekannt gewordener Fälle sexualisierter Gewalt inklusive Informationen über den betroffenen Einsatz, die Art des Vergehens, den Status der Ermittlungen und die etwaigen Konsequenzen für den Täter veröffentlichen, wenn dieser bzw. diese für die GIZ, KfW, das THW, die Bundeswehr den diplomatischen Dienst oder eine andere von der Bundesregierung ins Ausland entsandte staatliche Organisationen tätig war, wenn nein, warum nicht?

15

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, das von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2017 ratifizierte „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (auch bekannt als „Istanbulkonvention“) im Rahmen der Entwicklungs- und Nothilfe sowie allen anderen von ihr beauftragten Auslandseinsätzen praktisch umzusetzen?

Berlin, den 24. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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