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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bereitstellung geologischer Daten für die neue Endlagersuche

Datenlieferungen der Bundesländer an die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, vorliegende Daten privater Dritter, Verwendbarkeit und Vollständigkeit gem. § 22 Standortauswahlgesetz, Berücksichtigung von glazialen Ereignissen, Einbruchseen oder Lage in Flussurstromtälern als Ausschlusskriterien, Zeitplan für ein Geowissenschaftsdatengesetz, Aufnahme historischer Bohrungen und Bergwerke sowie Daten versch. Einrichtungen in die Datenerhebung, öffentliche Datenzugänglichkeit<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

24.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/205508.05.2018

Bereitstellung geologischer Daten für die neue Endlagersuche

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat im vergangenen Jahr begonnen, bundesweit geologische Daten für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll zu erheben, siehe beispielsweise Pressemitteilung der BGE vom 15. Dezember 2017 zum damaligen Sachstand über die Datenlage. Nach dem Standortauswahlgesetz sollen in einem ersten Schritt des Suchverfahrens Teilgebiete mit günstigen geologischen Voraussetzungen ermittelt werden. Ungeeignete Gebiete sollen durch Anwendung von Ausschlusskriterien identifiziert und aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden.

Die Bundesländer sind gemäß Standortauswahlgesetz verpflichtet, geologische Daten für die Endlagersuche zur Verfügung zu stellen. Nur wenn aus allen Bundesländern für das Verfahren vollständige und vergleichbare Daten vorliegen, ist ein Vergleich unterschiedlicher geologischer Formationen und Standorte möglich.

Da gemäß § 4 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes vom 5. Mai 2017 das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit für die umfassende und systematische Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren zuständig ist, wird es von der BGE fortlaufend informiert. Insofern liegt das zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen nötige Wissen nicht ausschließlich bei der BGE vor, sondern zumindest weitgehend auch bereits bei der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung der BGE geologische Daten für die Endlagersuche bereitgestellt (bitte tabellarisch angeben)?

2

Von welchen Bundesländern liegen der BGE nach Kenntnis der Bundesregierung auch bereits alle Daten privater Dritter vor, wenn ja, mit welchen rechtlichen Restriktionen sind die Daten belegt (bitte tabellarisch angeben)?

3

Von welchen Bundesländern sind die Daten noch unvollständig und müssen noch Daten nacherhoben werden, insbesondere für die Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß § 22 Standortauswahlgesetz (bitte tabellarisch angeben)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen, glaziale Ereignisse, Einbruchseen oder die Lage in Flussurstromtälern als Ausschlusskriterium zu berücksichtigen (bitte möglichst ausführlich darlegen und mit Begründung beantworten)?

5

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den bereits in der letzten Legislaturperiode vorbereiteten Entwurf eines Geowissenschaftsdatengesetzes im Kabinett zu beschließen, ohne das eine eventuell notwendige schnelle und rechtssichere Beschaffung weiterer geologischer Daten Dritter, mindestens aber eine effiziente Veröffentlichung geologischer Daten Dritter aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller problematisch bis unmöglich sein wird (vgl. Protokoll Nr. 18/125 des öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestags sowie auf Bundestagsdrucksache 18/11398 die Begründung zu § 12)?

Wie lautet der aktuelle Zeitplan für das Geowissenschaftsdatengesetz (bitte mit terminlicher Angabe aller bereits avisierter Meilensteine wie Referentenentwurf, Länder- und Verbändeanhörung, erste Kabinettsbefassung, Kabinettsbeschluss, Einbringung in den Deutschen Bundestag und Bundesrat beantworten)?

6

Gab bzw. gibt es im laufenden Jahr neuerlichen Abstimmungsbedarf zwischen den Bundesressorts hinsichtlich des geplanten Geowissenschaftsdatengesetzes?

Falls ja, welchen konkret?

7

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Daten historischer Bohrungen und Bergwerke mit in die Datenerhebung für die Endlagersuche aufzunehmen, wenn diese in den Datenbeständen der 16 Bundesländer fehlen?

8

Ist die Bundesregierung auch bereit, Daten von Museen, Historikern, Universitäten oder anderen Stellen mit zu erfassen, um eine möglichst vollständige Geodatensammlung für die Endlagersuche zu ermöglichen?

9

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die für die Endlagersuche gewonnenen Geodaten alle öffentlich zugänglich gemacht werden können?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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