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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur aktuellen Situation im Kosovo

Erwerbslosigkeit, Kenntnisse zu diversen Menschen- und Grundrechten, u.a. Recht auf Bildung, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Recht auf Wohnen; Arbeitsbedingungen, Korruption, Situation von Minderheiten, Mord an Oliver Ivanovic, Gleichstellung der Geschlechter, Einstufung als sicheres Herkunftsland, Abschiebungen aus Deutschland<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/206509.05.2018

Zur aktuellen Situation im Kosovo

der Abgeordneten Zaklin Nastic, Michel Brandt, Dr. Alexander S. Neu, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Juni 1999 sind Soldaten der Bundeswehr in der serbischen Provinz Kosovo im Einsatz. Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit Stimmen von CDU, CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter Streitkräfte der Deutschen Bundeswehr an KFOR (= Kosovo Force). Das aktuelle Mandat der Deutschen Bundeswehr beinhaltet eine personelle Mandatsobergrenze von 800 deutschen Soldaten. Die KFOR-Mission ist die längste und einer der personell größten Auslandseinsätze der Bundeswehr. 19 Jahre nach dem Krieg der NATO gegen Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung der serbischen Provinz Kosovo durch die NATO bleibe die internationale Präsenz laut Bundesregierung „notwendiger Bestandteil der Sicherheitsstruktur, um ein sicheres und stabiles Umfeld aufrechtzuerhalten“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/05/2017-05-09-kfor-einsatz-bundeswehr.html).

Der Mord an Oliver Ivanovic im Januar 2018 in Mitrovica ist jedoch nur ein Indiz von vielen für die nach wie vor mehr als angespannte, unsichere und instabile Lage in der Region (www.spiegel.de/politik/ausland/kosovo-todesschuesse-auf-oliver-ivanovic-erschuettern-den-balkan-a-1188237.html).

Auch die Bezuschussung des Kosovo durch Deutschland und die EU (Unterstützung EU-Heranführung 645 Mio. Euro) hat an der dortigen Situation wenig verändert. Die sozioökonomische Situation der Bevölkerung ist wesentlich schlechter und deutlich prekärer im Vergleich zur Situation der Bevölkerung in Zentral-Serbien oder den Nachbarstaaten (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kosovo-node/-/207464).

Auch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo kann über diese Tatsachen nicht hinwegtäuschen. Kosovo wurde weiterhin de facto von den Provinzbehörden in Zusammenarbeit mit der EU-geführten Rechtsstaatsmission im Kosovo (EULEX) verwaltet. Die von der EU moderierten Gespräche zwischen Serbien und der Provinz Kosovo machten 2016 nur geringe Fortschritte (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/serbien-einschliesslichkosovo). Das Mandat der EULEX wurde bis Juni 2018 verlängert.

Der Beratende Menschenrechtsausschuss der UN-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) veröffentlichte im Juni 2016 seinen Abschlussbericht, in dem er der UNMIK ein aus Sicht der Fragesteller vernichtendes Zeugnis ausstellte. So habe sie u. a. bei der Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während ihres Mandats verübt wurden, vollständig versagt und keine der Empfehlungen des Beratenden Menschenrechtsausschusses umgesetzt (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/serbien-einschliesslich-kosovo#section-24824).

Anlässlich des zehnten Jahrestages der aus Sicht der Fragesteller rechtlich zweifelhaften Unabhängigkeitserklärung der südserbischen Provinz sehen die Fragestellenden eine dringende Notwendigkeit, die Verhältnisse im Kosovo, insbesondere vor dem Hintergrund menschenrechtlicher Aspekte, einordnen zu können, um politische Maßnahmen zu entwerfen, die einer failed-state Situation entgegenwirken. Hierbei wird ein Hauptaugenmerk auf die Diskriminierung von Minderheiten (insbesondere Serben und Roma, Ashkali – RAE = Roma, Ashkali and Egyptian) im Kosovo gelegt.

Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Serbien und seine Provinz Kosovo, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina sind von Abschiebungen aus der Bundesrepublik Deutschland betroffen. Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13218).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbslosigkeit im Kosovo in absoluten Zahlen und in Prozent (bitte Jugenderwerbslosigkeit gesondert benennen)?

2

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Kosovo das Recht auf Bildung eines jeden umgesetzt?

a) Inwieweit werden im Kosovo im Rahmen der Schul- und Hochschulbildung Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen gefördert?

b) Ist der Grundschulunterricht für jeden Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich?

c) Sind die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens allgemein verfügbar und zugänglich (insbesondere durch Unentgeltlichkeit)?

d) Ist der Hochschulunterricht jedem gleichermaßen entsprechend der eigenen Fähigkeiten zugänglich (insbesondere durch Unentgeltlichkeit)?

e) Wird eine grundlegende Bildung für Personen, die eine Grundschule nicht besucht oder nicht beendet haben, gefördert und vertieft, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden zu diesem Zweck seitens der kosovarischen Regierung umgesetzt (vgl. Artikel 13 UN-Sozialpakt und Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – AEMR)?

3

Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung ethnische und/oder religiöse Segregation innerhalb der Bildungsinstitutionen im Kosovo statt?

4

Wie viel Prozent der 15- bis 24-Jährigen besucht im Kosovo weder eine Schule, Hochschule oder geht keiner Beschäftigung nach?

5

Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein durch die Regierung des Kosovo ausführlich ausgearbeiteter Aktionsplan und dessen Annahme vor, der die schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes der unentgeltlichen allgemeinen Schulpflicht innerhalb einer angemessenen, in dem Plan festgelegten Anzahl von Jahren vorsieht (vgl. Artikel 14 UN-Sozialpakt)?

6

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Kosovo i. R. d. Rechts auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen

a) ein Arbeitsentgelt gewährleistet, das einen angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied sichert;

b) gewährleistet, dass Frauen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer haben, und dass sie für gleiche Arbeit gleiches Entgelt erhalten;

c) ein angemessener Lebensunterhalt für die Arbeitnehmer und ihre Familien gesichert;

d) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen garantiert;

e) gleiche Möglichkeiten für jedermann, in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend aufzusteigen, sichergestellt;

f) Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage gewährleistet (vgl. Artikel 7 UN-Sozialpakt, Artikel 23 der AEMR und Artikel 24 der AEMR)?

7

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Situation im Kosovo in Bezug auf Korruption sowie über in Bezug darauf ergriffene Gegenmaßnahmen? Welche konkreten Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung angemessen, um der Korruption im Kosovo entgegenzuwirken?

8

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung für alle im Kosovo lebenden Menschen das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äußern und das Recht, unangefochten Informationen zu suchen und zu bekommen, tatsächlich umgesetzt (vgl. Artikel 19 der AEMR und Artikel 19 UN-Zivilpakt; bitte alle eventuellen Fälle, die der Bundesregierung bekannt sind, in denen diese Rechte nicht gewährleistet wurden oder werden, einzeln auflisten und möglichst umfänglich ausführen)?

9

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Kosovo gewährleistet (bitte detailliert darstellen und nach einzelnen Religionen und Weltanschauungen auflisten)?

10

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Recht auf angemessenes Wohnen im Kosovo gewährleistet (vgl. Artikel 11 UN-Sozialpakt)?

11

Sind der Bundesregierung Fälle rechtswidriger Zwangsräumungen im Kosovo bekannt, und wenn ja, welche Bevölkerungsgruppen waren davon in welchem Ausmaß betroffen (bitte einzeln für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?

12

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte von Serben und Serbinnen und RAE im Kosovo nicht lediglich formal, sondern auch tatsächlich, die gleichen wie die für alle anderen Bürgerinnen und Bürger?

a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass Roma am stärksten von allen im Kosovo lebenden Bevölkerungsgruppen von Armut und Erwerbslosigkeit betroffen sind und am Rande der Gesellschaft leben müssen?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Lebenssituation von Flüchtlingen im Kosovo?

c) Wie viel Prozent der RAE sind nach Kenntnis der Bundesregierung offiziell als Einwohnerinnen und Einwohner des Kosovo registriert?

d) Wie ist die Situation in Bezug auf rassistische Angriffe und gesellschaftliche und administrative Diskriminierung nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus in Bezug auf Zugang zu öffentlichen Leistungen (Krankenhäuser, Wohnraum, Schulen) für RAE?

e) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnsituation von RAE im Kosovo?

f) Wie viele RAE leben nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute infolge des Kosovo-Krieges als Binnenvertriebene in Flüchtlingslagern?

g) Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gerichtliche Verurteilungen für die Vertreibung und Diskriminierung von Serben und RAE im Kosovo gegeben?

h) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Schutz von in Deutschland lebenden Roma aus dem Kosovo zu ergreifen, vor dem Hintergrund, dass weder die in Frage 11 genannten Benachteiligungen noch Armut als rechtswirksamer Fluchtgrund anerkannt werden (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/zuwanderung-vom-balkan-deutschland-europasmagnet-1.2345960)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der serbischen Minderheit im Kosovo (Diskriminierung – auch staatliche und institutionelle –, Vertreibung – auch staatliche und institutionelle –, körperliche Angriffe auf Serbinnen und Serben)?

14

Welche Erkenntnisse (eigene und die Dritter) liegen der Bundesregierung zum Mord an Oliver Ivanovic vor (bitte detailliert ausführen)?

15

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen und Männer im Kosovo gleichgestellt (bitte für sämtliche Bereiche detailliert darstellen)?

16

Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung gegenüber Homosexuellen und Transpersonen bekannt (bitte ausführen, welche solcher Angriffe der Bundesregierung aus welcher Quelle bekannt sind und von wem sie gegen wen begangen wurden)?

17

Hält die Bundesregierung an ihrer Kategorisierung des Kosovo als sicheres Herkunftsland vor dem Hintergrund der jüngsten gewaltvollen Ereignisse wie etwa dem Mord an Oliver Ivanovic (s. Frage 14) und der Situation von Minderheiten im Kosovo fest (Definition Sicheres Herkunftsland: „Dies sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§ 29a AsylVfG). Diese Vermutung besteht, solange ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht glaubhaft Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung doch verfolgt wird.“ www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?nn=1363008&lv2=5831846&lv3=1504416)?

18

Wie hoch ist die Anzahl der Abschiebungen aus der Bundesrepublik Deutschland ins Kosovo betreffend den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre? Wie hoch ist die Anzahl der sog. freiwilligen Rückkehrenden für eben diesen Zeitraum (bitte jeweils sowohl nach Jahren als auch nach Bundesländern aufschlüsseln und sowohl absolute Zahlen als auch Prozent angeben)?

Berlin, den 28. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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