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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drittmittelvergabe an Hochschulen durch die Bundesregierung

Vergabesumme an öffentliche Hochschulen, geförderte Forschungsbereiche, Verbesserungen in der Lehre, grundfinanzierte Forschungsmittel sowie Veränderung der Grundmittel für Forschung und Lehre pro Studierenden in den letzten 10 Jahren bzw. jeweiliger jährl. absoluter und prozentualer Zuwachs, Ausgabe von Drittmitteln durch die Hochschulen in einzelnen Forschungsbereichen, Planungen betr. Regierungsbeteiligung an der Grundfinanzierung der Hochschulen sowie Ausweitung der Drittmittelförderung, Verstetigungen betr. Hochschulpakt 2020, Lehre, Forschung und Modellprojekte bzw. Übernahme von Folgekosten<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/209614.05.2018

Drittmittelvergabe an Hochschulen durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 erneut der größte Drittmittelgeber der Deutschen Hochschulen (Statistisches Bundesamt: Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, 2015, S. 196).

Berücksichtigt werden muss dabei, dass die Drittmittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu mehr als 50 Prozent aus dem Bundeshaushalt stammen.

Eine weitere Verstetigung dieses Trends ist beispielsweise durch die geplanten Aufwüchse des Budgets der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation, bereits vorgesehen.

Die Summe der Drittmittel, die von den Deutschen Hochschulen im Jahr 2014 vereinnahmt wurde, entsprach bereits annähernd der Summe, die ihnen aus ihrer Grundfinanzierung zur Verfügung steht (vgl. Statistisches Bundesamt: Bildungsfinanzbericht 2017, S. 57). Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt, wie auch der Anteil für die Forschung, seit mehr als einem Jahrzehnt nicht nur insgesamt hinter dem Wachstum der Drittmittel zurück bleibt (vgl. Statistisches Bundesamt: Finanzen der Hochschulen, S. 18 und Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, S. 375), sondern insbesondere wenn der Anstieg der Studierendenzahlen berücksichtigt wird (vgl. Statistisches Bundesamt: Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen, S. 69).

Der Bund vergibt an die Hochschulen für unterschiedliche Zwecke Drittmittel: zum Ersten für die Förderung von einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Erkenntnisgewinnung. Zum Zweiten werden Modellprojekte gefördert, um neue Lehrmethoden und Forschungsinfrastruktur zu erproben (Anschubfinanzierung), z. B. im Qualitätspakt Lehre sowie der Förderung des Aufbaus von Biodatenbanken. Zum Dritten werden über Drittmittel strukturelle Veränderungen gefördert, wie z. B. neue Organisationsstrukturen in der universitären Forschung im Rahmen der Exzellenzinitiative. Förderprogramme können auch mehreren dieser Zwecke gleichzeitig dienen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie hoch ist die Summe der Drittmittel, die die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren an Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft vergeben hat (bitte getrennt nach Jahren und inklusive der Zuschüsse an die DFG angeben)?

2

Wie hoch war der jährliche absolute und prozentuale Zuwachs dieser Drittmittel in den vergangenen zehn Jahren?

3

Welche Forschungsbereiche wurden in welchem Umfang in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

4

Wie hoch war der jährliche absolute und prozentuale Zuwachs dieser Drittmittel in den einzelnen Forschungsbereichen in den vergangenen zehn Jahren?

5

Welcher Anteil der Drittmittel wurde zu Verbesserungen in der Lehre in den letzten zehn Jahren an Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft vergeben (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der grundfinanzierten Forschungsmittel, die den Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft im gleichen Zeitraum in den einzelnen Forschungsbereichen zur Verfügung standen (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den jährlichen absoluten und prozentualen Zuwachs dieser grundfinanzierten Forschungsmittel in den vergangenen zehn Jahren?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderung der Grundmittel für Forschung und Lehre pro Studierenden an den Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft in den letzten zehn Jahren (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den jährlichen absoluten und prozentualen Zuwachs dieser Grundmittel für Forschung und Lehre pro Studierenden in den vergangenen zehn Jahren?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der gesamten Drittmittel, die von den Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft im gleichen Zeitraum in den einzelnen Forschungsbereichen verausgabt wurden (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den jährlichen absoluten und prozentualen Zuwachs dieser Drittmittel in den einzelnen Forschungsbereichen in den vergangenen zehn Jahren?

12

Teilt die Bundesregierung die Kritik am hohen Anteil der Drittmittel an den Forschungsausgaben der Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft, wie sie z. B. von DFG-Präsident Prof. Dr. Peter Strohschneider seit Jahren geäußert wird (bitte begründen)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Grundmittel für Forschung und Lehre pro Studierenden im Verhältnis zur Entwicklung der Drittmitteleinnahmen der Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft?

14

Sieht die Bundesregierung Drittmittel als einen Indikator, um die Qualität von Forschung zu bewerten (bitte begründen)?

15

Sieht die Bundesregierung aufgrund der hohen Anzahl an Drittmittelbeschäftigten am wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an den Hochschulen (über 56 000 von 196 000) Handlungsbedarf (bitte begründen)?

16

Plant die Bundesregierung, sich in den kommenden Jahren an der Grundfinanzierung der Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft zu beteiligen (bitte begründen)?

17

Wenn ja, wie soll dies erfolgen?

18

Plant die Bundesregierung, im Zuge der von der letzten großen Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossenen bzw. der von Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek angekündigten weiteren Lockerung des Kooperationsverbots für den Hochschulbereich (Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) Drittmittel, die den Hochschulen bisher gewährt wurden, in ein Programm zur Grundfinanzierung zu überführen (bitte begründen)?

19

Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Drittmittel, die der Förderung der Hochschulen dienen (bitte begründen)?

20

Nach welchen Kriterien will die Bundesregierung die erste Säule des Hochschulpakts 2020, die sie verstetigen will, zukünftig verteilen? Soll am bestehenden Verfahren festgehalten werden oder ein wettbewerbliches Verfahren genutzt werden?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verstetigung von Verbesserungen in der Lehre, die durch Drittmittelförderung, z. B. von Projekten im Rahmen des Qualitätspakts Lehre, erfolgt sind?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Folgekosten aus dem Anschub neuer Lehrmethoden für die geförderten Einrichtungen entstanden sind bzw. entstehen werden?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verstetigung von Verbesserungen in der Forschung, die durch Drittmittelförderung, z. B. im Rahmen der Förderung des Aufbaus von Biodatenbanken, erfolgt sind?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Folgekosten aus dem Anschub neuer Forschungsmethoden für die geförderten Einrichtungen entstanden sind bzw. entstehen werden?

25

Plant die Bundesregierung, sich an Folgekosten oder der Verstetigung von derzeit laufenden Projekten zur Anschubfinanzierung in Forschung und Lehre zu beteiligen (bitte begründen)?

26

Plant die Bundesregierung, sich an der flächendeckenden Etablierung von Modellprojekten in Lehre und Forschung zu beteiligen, die sie derzeit über eine Anschubfinanzierung fördert (bitte begründen)?

27

Für welche Modellprojekte, denen eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt wird, hat der Bund mit den geförderten Einrichtungen bzw. deren Trägern eine Vereinbarung über eine mögliche Verstetigung der Modellprojekte geschlossen? Warum hat die Bundesregierung nicht für alle Modellprojekte derartige Vereinbarungen beschlossen?

Berlin, den 27. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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