BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Braunkohlekraftwerk Buschhaus in der Sicherheitsreserve

Gewährleistung von Kohlelieferungen durch die Deutsche Bahn im Bedarfsfall eines Netzengpasses, fehlende Entladevorrichtung für Lieferungen aus Profen, Nachweise für die technische Durchführbarkeit, mögliche Gefährdungen, bereits bestehende Verluste des Kraftwerksbetreibers, Zweck der Vergütung für das Vorhalten einer Sicherheitsreserve, Zulässigkeit und klimapolitische Fragwürdigkeit der Auszahlung für nicht wirtschaftliche arbeitende Kraftwerke<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/212015.05.2018

Braunkohlekraftwerk Buschhaus in der Sicherheitsreserve

der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Braunkohlekraftwerk Buschhaus wurde bis 2013 von e.on betrieben. Obwohl es bereits in dieser Eigentümerschaft Pläne zur Stilllegung des Kraftwerks (www.mz-web.de/wirtschaft/mibrag-legt-still-erstes-von-acht-kohlekraftwerkenist-vom-netz-24830472) gab, erwarb die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (Mibrag) die Anlage im Jahr 2013. Kurze Zeit später entschied sich auch die Mibrag zur Beendigung der regulären Stromproduktion. Seit das Kraftwerk im Oktober 2016 vom Netz ging, erzielt die Mibrag jedoch wieder Einnahmen. Denn die Anlage wurde in die Sicherheitsreserve überführt und steht seither für den Fall eines Engpasses im Netz bereit für eine erneute Stromproduktion.

Das Kraftwerk muss gemäß § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes innerhalb von 240 Stunden betriebsbereit sein. Dies müssen auch Verträge mit der Betreibergesellschaft berücksichtigen. Buschhaus wurde ursprünglich aus dem Tagebau Schöningen mit Braunkohle versorgt. Dieser ist inzwischen ausgekohlt und der Brennstoff muss im Bedarfsfall aus dem 200 Kilometer entfernten Profen per Güterzug angeliefert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Kann die Deutsche Bahn AG im Bedarfsfall Züge für die Belieferung des Kraftwerks Buschhaus in Helmstedt mit Kohle zur Verfügung stellen, und wie lange würde es bis zur Bereitstellung des ersten Zuges dauern?

2

Würde die rechtzeitige Bereitstellung von Güterzügen zur Belieferung von Buschhaus ein Abziehen von Zügen mit derzeit anderer Bestimmung erfordern? Welche anderen Strecken und Güter wären betroffen?

3

Welche Menge Braunkohle könnte die Deutsche Bahn AG im Bedarfsfall täglich zum Kraftwerk Buschhaus bringen (bitte nach 10 Tagen, nach 20 Tagen, nach einem Monat aufschlüsseln)?

4

Kann die Deutsche Bahn AG im Bedarfsfall Zugführer für die Belieferung des Kraftwerks mit Kohle zur Verfügung stellen, und zu welchen Konditionen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass am Kraftwerk Buschhaus, wie den Fragestellern bekannt, keine Entladevorrichtung für die beabsichtigten Kohlelieferungen aus Profen existieren?

6

Welche Nachweise für die technische Durchführbarkeit der Sicherheitsreserve hat die Betreibergesellschaft des Kraftwerks Buschhaus erbracht (bitte erbrachte Nachweise benennen und darstellen, in welcher Form sie erbracht wurden)?

7

Sieht die Bundesregierung die Bereitstellung der Sicherheitsreserve vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 1 bis 4 als gefährdet an?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Helmstedter Revier GmbH, die das Kraftwerk Buschhaus betreibt, bereits vor der Aufnahme des Kraftwerks in die Sicherheitsreserve Verluste machte (www.stefanschroeter.com/1272-mibrags-millionen-fliessen-nun-zunehmend-in-die-verlustgrube-helmstedter-revier.html)?

9

Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der Zweck einer Vergütung für das Vorhalten einer Sicherheitsreserve?

10

Ist die Auszahlung der o. g. Vergütung für nicht wirtschaftlich arbeitende Kraftwerke zulässig?

11

Ist es aus Sicht der Bundesregierung klimapolitisch sinnvoll, Kraftwerke, die aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit abgeschaltet würden, durch die Aufnahme in die Sicherheitsreserve weiter zu betreiben?

Berlin, den 4. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen