Honorarrückzahlungsforderungen gegen Hausärztinnen und Hausärzte wegen Mengenüberschreitung bei Hausbesuchen
der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Jutta Krellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge kam es zu hohen Honorarrückzahlungsforderungen an Vertragshausärztinnen und Vertragshausärzte aufgrund einer überdurchschnittlichen Zahl von Hausbesuchen. Als Vergleichsmaßstab bei der Prüfung diente der landesweite Mittelwert (www.hessenschau.de/gesellschaft/zwei-laender-aerzte-fuer-zu-viele-hausbesuche-abgestraft,landaerzte-hausbesuche-100.html, veröffentlicht am 14. April 2018; www.spiegel.de/karriere/hessen-laender-aerzte-muessenwegen-zu-vieler-hausbesuche-honorar-zurueckzahlen-a-1203169.html).
Obgleich Deutschlands Ärztezahlen kontinuierlich steigen, haben Regionen im ländlichen Raum Schwierigkeiten, frei werdende Arztsitze zu besetzen. In einer Reihe von ländlichen Regionen droht oder existiert bereits ein Ärztemangel. Für die Menschen in diesen Regionen bedeutet dies z. T. lange Fahrtwege. Immobile Menschen sind auf eine aufsuchende hausärztliche Betreuung durch Hausbesuche angewiesen. Unter der Maßgabe schwieriger infrastruktureller Bedingungen stellt insbesondere die Zunahme der Hochbetagten in ländlichen Regionen eine Herausforderung für das System gesundheitlicher Versorgung dar (Raumordnungsbericht 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13700).
Wirtschaftlichkeit ist in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem wichtig. Grundsätzlich muss jedoch eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht und sichergestellt werden.
Mit unseren Fragen wollen wir in Erfahrung bringen, ob die bestehenden Regelungen zur Überprüfung der Anzahl der Hausbesuche die ambulante Versorgung im Hinblick auf erforderliche Hausbesuche im ländlichen Raum gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Vergleichskriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Hausbesuchen in den 17 KV-Bezirken (KV = Kassenärztliche Vereinigung) in den Prüfstellen zugrunde gelegt?
Inwiefern spielen auch regionale Verbindungen mit dem öffentlichen Personennahverkehr, die Versorgung von Pflegeheimen, das Patientenkollektiv der Praxis und andere Praxisbesonderheiten eine Rolle (bitte für alle 17 KV-Bezirke getrennt darstellen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vergleichskriterien bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Hausbesuchen in den 17 KV-Bezirken im Hinblick auf die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung (bitte für alle 17 KV-Bezirke getrennt darstellen)?
Wie viele Hausbesuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Hausärztinnen und Hausärzten im Zeitraum von 2008 bis 2017 jeweils durchgeführt (bitte im Bundesdurchschnitt sowie pro KV-Bezirk angeben)?
Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen KV-Bezirken jeweils im Zeitraum von 2008 bis 2017 zu Honorarrückzahlungsforderungen an Hausärztinnen und Hausärzte?
Wie viele davon beruhten auch oder ausschließlich auf ärztlichen Hausbesuchen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geforderten Summen in den jeweiligen KV-Regionen (bitte nach Höhe der Rückzahlungsforderungen gruppieren)?
Inwiefern hält die Bundesregierung Verfahren, bei denen bei der Prüfung der Anzahl der Hausbesuche nicht zwischen Stadt- und Landpraxen differenziert wird, für angemessen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, die Anzahl der Hausbesuche nach Stadt- und Landpraxen getrennt zu bewerten?
Inwiefern befürwortet die Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Vorgehensweise der Prüfstellen im Hinblick auf die Berücksichtigung regionaler und Praxisbesonderheiten (z. B. Vergleichsgruppen zur Festlegung der Sollwerte)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei den Prüfverfahren zu befördern, z. B. durch eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Konsequenzen zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch Hausbesuche in ländlichen Regionen zu ziehen?
Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung?