Rolle der AWACS-Besatzung beim türkischen Angriff auf Syrien
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 10. November 2016 mandatierte eine Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag den Einsatz von Bundeswehrpersonal zur Überwachung des Luftraums über Syrien. Bundeswehrsoldaten ermöglichen im Rahmen dieses Mandates, als Teil der Besatzung der AWACS-Flugzeuge der NATO, einen geordneten Flugbetrieb der internationalen Streitkräfte, die am Syrienkrieg beteiligt sind, und erheben Daten über den syrischen Luftraum, die auch NATO-Verbündeten zur Verfügung stehen. Der Deutsche Bundestag verlängerte den Einsatz zuletzt am 22. März 2018. Seit dem 20. Januar 2018 greift das türkische Militär mit der Mission „Olivenzweig“ am Boden und aus der Luft den nordsyrischen Distrikt Afrin an und hat ihn zwischenzeitlich weitgehend unter seine Kontrolle gebracht. Der Angriff und Einmarsch der Türkei auf syrisches Territorium ist aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrig, eine Einschätzung die auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in einem Gutachten bestätigen (www.bundestag.de/blob/551344/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e/ wd-2-048-18-pdf-data.pdf). In diesem Kontext gilt es, die Frage zu klären, welche Rolle die Bundeswehrbesatzung mit ihrer Teilnahme am AWACS-Einsatz für die Ermöglichung des aus Sicht der Fragesteller rechtswidrigen türkischen Angriffskrieges spielt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wann und wie häufig haben AWACS-Flugzeuge seit dem 20. Januar 2018 den Luftraum über Syrien und über dem Norden Syriens überwacht (bitte unter Angabe der konkreten Tage, Uhrzeiten und der Einsatzregion beantworten)?
Wann waren seit dem 20. Januar 2018 deutsche Besatzungsmitglieder an Bord der AWACS-Flugzeuge im Einsatz (bitte unter Angabe der konkreten Tage, der Uhrzeit und Anzahl der beteiligten Soldaten beantworten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die deutsche AWACS-Besatzung durch Luftraumaufklärung und/oder die Koordinierung der Flugbewegungen und/oder die Erstellung von Lagebildern im syrischen Luftraum auch zur Durchführung der aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrigen türkischen Luftangriffe auf Syrien mittelbar oder unmittelbar beigetragen hat?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die AWACS-Aufklärungsflugzeuge durch Luftraumaufklärung und/oder die Koordinierung der Flugbewegungen und/oder die Erstellung von Lagebildern im syrischen Luftraum mittelbar oder unmittelbar zur Durchführung der diversen Angriffe der USA oder deren Verbündeter (Anti-IS-Koalition) gegen Flugzeuge und/oder Bodenziele der syrischen Armee beigetragen haben?